Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
23.07.14
14:48 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte: geplante BAföG-Reform nicht ausreichend und zu spät

74/2014 Kiel, 23. Juli 2014


Bürgerbeauftragte: geplante BAföG-Reform nicht ausreichend und zu spät
Kiel (SHL) – Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Samiah El Samado- ni begrüßt grundsätzlich die Einigung der Großen Koalition über die geplanten Ver- besserungen bei der Bundesausbildungsförderung. Dazu gehören u. a. die Anpas- sung der Bedarfssätze und der Freibeträge, die höheren Vermögensfreibeträge, die höhere Hinzuverdienstgrenze, die Erhöhung der Wohnpauschale und der höhere Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende. Die Bürgerbeauftragte kritisiert aber die späte Umsetzung und sieht noch weiteren Handlungsbedarf.
Studierende und Schüler/innen, die Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG haben, erhalten ab dem Wintersemester 2016/17 mehr Geld. So steigt der monatliche Förder- höchstsatz um rund 9,7 % von derzeit 670 auf künftig 735 Euro. Der Bedarfssatz und die Freibeträge sollen im Zuge der Reform um 7 % erhöht werden. „Die Anpassung der Be- darfssätze und die Erhöhung der Freibeträge waren längst überfällig. Bedauerlicherweise greifen diese Verbesserungen zu kurz und erst in zwei Jahren zum Schuljahresbeginn 2016 bzw. zum Wintersemester 2016/17“, so El Samadoni. Zuletzt sind die Leistungen nach dem BAföG im Jahr 2010 angehoben und seitdem nicht angepasst worden. Neben der nach Meinung der Bürgerbeauftragten zu geringen Anhebung des Unterkunftsbedarfs von 224 Euro auf 250 Euro, der Anhebung des Kinderbetreuungszuschlags auf einheitlich 130 Euro monatlich (bisher 1. Kind: 113 Euro/mtl., 2. Kind: 85 Euro/mtl.) und Erhöhung des Vermögensfreibetrags von 5.200 Euro auf 7.500 Euro für Auszubildende soll auch die Hinzuverdienstgrenze an die der Minijobs (450 Euro statt bisher 400 Euro) angepasst werden, so dass die Auszubildenden mehr Geld anrechnungsfrei hinzuverdienen können.

Dringender Handlungsbedarf besteht jedoch weiterhin in der Anerkennung der finanziel- len Belastung bei der Rückführung von Immobilienkrediten. Denn immer wieder werden Anträge mit Hinweis auf ausreichendes Elterneinkommen abgelehnt, obwohl die Eltern Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet:www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de 2


tatsächlich nicht in der Lage sind, Zahlungen zu leisten. Dies liegt daran, dass sie die an- geblich vorhandenen freien Mittel zur Schuldentilgung bei der Rückführung von Krediten für eine selbstbewohnte Immobilie verwenden müssen. Die Bürgerbeauftragte appelliert daher an den Gesetzgeber, sich mit dieser Problematik grundlegend auseinanderzuset- zen, um die Vorschriften der Lebenswirklichkeit anzupassen.

Das Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 in Kiel steht den Ratsuchenden werktags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs zudem bis 18.30 Uhr. Informationen zur Anreise stehen auf der Website des Landtages (www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb/). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431-988-1240; Fax: 0431-988-1239; buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).