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24.07.14
12:34 Uhr
SPD

Martin Habersaat: Das Schulgesetz tritt in Kraft

Kiel, 24. Juli 2014 Nr. 152/2014 Martin Habersaat:
Das Schulgesetz tritt in Kraft


Ein bisher einmaliger Bildungsdialog hat in Schleswig-Holstein Eckpunkte für das neue Schulgesetz erarbeitet. Zum 1. August 2014 tritt es in Kraft. Auch verschiedene Verordnungen wurden an das neue Gesetz angepasst. Zur aktuellen Berichterstattung über diese Verordnungen erklärt Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:


„Es heißt in unserem Koalitionsvertrag: „Auf Abschulungen soll in unseren Schulen ebenso verzichtet werden wie auf Schulartempfehlungen.“ Mit Abschulungen sind Schrägversetzungen gemeint, also ein Schulwechsel gegen den Willen des Kinder und / oder der Eltern. Unberührt bleibt das Recht auf freie Schulwahl. Im Rahmen des Bildungsdialoges haben wir uns aber davon überzeugen lassen, dass beides gleichzeitig nicht geht.


Schulartempfehlung:
Bisher war es so, dass die Eltern von Grundschülern mit dem Halbjahreszeugnis in Klasse vier eine Schulübergangsempfehlung erhalten, die mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer in Einzelgesprächen erörtert wird. Kinder, die eine Empfehlung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses bekommen, dürfen nicht am Gymnasium angemeldet werden. Diese Regelung führte bereits in Klasse 3 zu einem Druck auf Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen, Lehrer und Eltern. Das ging bei Nachhilfestunden für Neunjährige los und endet bei juristischen Einwendungen gegen Notenvergaben. Das ist der pädagogischen Arbeit an der Grundschule nicht dienlich. Wir wollen Druck aus der Grundschule herausnehmen und das Wahlrecht, damit aber gleichzeitig auch die Verantwortung der Eltern stärken. Unsere Grundschullehrkräfte haben eine hohe diagnostische Kompetenz und können über ein Kind, dass sie vier Jahre lang begleitet 2



haben, viel sagen. Deshalb soll am Beratungsgespräch zum Schulübergang festgehalten werden.


Schrägversetzung:
Wir hatten uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, diese Möglichkeit abzuschaffen, weil der Schule hier eher eine Rolle des Sortierens zukommt als eine des Förderns und Forderns. Im schlimmsten Fall wird nicht gefragt: „Wie können wir dem Schüler oder der Schülerin helfen?“, sondern: „Wer gehört nicht hierher?“. Wir wollen, dass Schulen Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler übernehmen, die ihnen anvertraut sind. Viele Gymnasien leisten heute schon, was wir künftig von allen verlangen. Nun hat sich im Bildungsdialog gezeigt dass manche Gymnasien von der Sorge geplagt werden, Eltern würden ihre Kinder, die nicht für das Gymnasium geeignet sind, hier anmelden und die Gymnasien hätten dann keine Möglichkeit mehr, diese Kinder loszuwerden. Diese Sorge teile ich aus zwei Gründen nur in Einzelfällen, dennoch haben wir sie ernst genommen und die Möglichkeit der Schrägversetzung beibehalten. Die zwei Gründe: Bereits heute werden Kinder und Eltern oft intensiv beraten und streben „freiwillig“ einen Schulwechsel an. Zweitens haben wir viele Gymnasien im Land, die tatsächlich fast alle ihnen anvertrauen Schülerinnen und Schüler mindestens bis zum Ende der Sekundarstufe I fördern und fordern, die also schon das leisten, was wir künftig von allen verlangen.


Noten:
Auch Noten gehören nicht zu den geeignetsten pädagogischen Instrumenten in der Grundschule. Ja, sie dienen der schnellen Vergleichbarkeit von Kindern und ermöglichen den Wettbewerb. Allerdings sind das Erstellen von Rangfolgen und das Produzieren von Gewinnern und Verlieren nicht der Kern dessen, was eine Grundschule leisten soll. Hier geht es darum, Kinder auf die Übernahme von Verantwortung für sich und andere vorzubereiten und die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen zu erhalten und zu fördern. Und auch Eltern erfahren aus einem aussagekräftigen Bericht mehr über ihr Kind als nur durch das Betrachten einer Ziffer. Eine 3 in Deutsch beispielsweise muss eben nicht für durchschnittliche Leistungen im Lesen, 3



Schreiben und Diskutieren stehen und sagt wenig über die Stärken und Entwicklungspotentiale des Kindes.“