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12.09.14
12:35 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 4: Eine Stiftungsuniversität "Marke Schleswig-Holstein"

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 12. September 2014


TOP 4: Gesetz über die Stiftungsuniversität zu Lübeck (Drucksache 18/1724 und 18/2226)



Martin Habersaat:
Eine Stiftungsuniversität „Marke Schleswig-Holstein“

Unter normalen Umständen setzt sich die SPD Schleswig-Holstein für ein starkes öffentliches Bildungswesen ein. Die Umwandlung einer staatlichen Hochschule in eine Stiftungsuniversität ist auf der to-do-Liste der Sozialdemokratie in Schleswig-Holstein nicht so ganz vorne verzeichnet. Aber die Umstände in Lübeck sind nicht normal.
Eine ganze Region ist traumatisiert von den Vorhaben von CDU und FDP. 2010 galt: „Lübeck kämpft für seine Uni.“ Gegen CDU und FDP musste die Hochschule um ihre Existenz kämpfen. Am 16. Juni 2010 demonstrierten in Kiel 14.000 Menschen gegen die Schließung der medizinischen Fakultät. Ein Leibniz-Preisträger verließ 2010 die Universität Lübeck aus Protest gegen die Wissenschaftspolitik der Landesregierung.
2014 gibt es nun Streit wegen eines Mitglieds des Personalrats – mit nur beratender Stimme – im Stiftungsrat. Man achte auf die Relation: Existenz der Hochschule vs. ein Personalrat im Stiftungsrat. Dieser Stiftungsrat hat acht Mitglieder, vier interne, vier Externe. Obwohl die Professoren vertreten sind, wird der Präsident eines von drei beratenden Mitgliedern. Obwohl Männer und Frauen vertreten sind, wird auch die Gleichstellungsbeauftrage eines von drei beratenden Mitgliedern. Und obwohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten sind, sollen auch die Personalräte eine beratende Stimme erhalten. 2



Wo ich gerade bei den „Obwohls“ bin: Obwohl die SPD als Partei gute Erfahrungen mit Kniefällen hat, ist das kein Kniefall vor einer Gewerkschaft. Es ist Zeichen unseres Respekts für die Mitbestimmung.
Ein solcher Sitz für die Personalvertretungen erscheint uns geboten, weil alle Folgen und alle Risiken, die mit einem solchen Statuswechsel verbunden sind, in erster Linie auf das Personal zurückfallen. Und: der stimmberechtigte Vertreter der Statusgruppe der Mitarbeiter im Stiftungsrat ist nicht notwendig ein Mitglied der Personalräte.
Wir haben von Anfang an gesagt: Wenn es eine Stiftungsuniversität gibt, und aus den bekannten Gründen konnten wir diesen Wunsch aus Lübeck gut verstehen, dann muss es eine Stiftungsuniversität „Marke Schleswig-Holstein“ sein.
- Bedingung war eine große Zustimmung zur Umwandlung an der Hochschule selbst.
- Wir halten an der Fachaufsicht durch das Ministerium fest, weil sonst ein Wechsel vom Zuweisungsrecht in das Zuwendungsrecht erfolgt wäre. Dann müsste das Land mit viel höherem Aufwand bei der Verwendungsprüfung für die Mittelzuweisung tätig werden. Wir müssten in diesem Fall auch mehr Notbremsen einführen, mit denen das Land Fehlentwicklungen stoppen müsste.
- Es durfte gar nicht erst der Verdacht entstehen, das ganze sei ein Einsparmodell, mit dem sich das Land aus der Bezuschussung der Hochschule verabschiedet.
- Mitbestimmungsrechte für die wissenschaftlichen und die nichtwissenschaftlichen Beschäftigten sowie für die Studierenden durften durch den Statuswechsel nicht eingeschränkt werden.
- Das gesetzliche Verbot, Studiengebühren zu erheben, durfte nicht aufgeweicht werden.
Der Gesetzentwurf, den die Landesregierung im Frühjahr ins Parlament eingebracht hat, hat diese Kriterien erfüllt. Wara Wende und Rolf Fischer haben an der Lübecker Hochschule viel zerstörtes Vertrauen wieder aufgebaut. Dafür dankt die SPD-Fraktion unserer Ministerin und ihrem Staatssekretär! 3



Allerdings: Kein Regierungsentwurf ist so gut, dass ein Parlament ihn nicht noch besser machen könnte. Der spektakulärste Punkt scheint die Zusammensetzung des Stiftungsrates. Aber wir haben auch die Möglichkeit der Kreditaufnahme ergänzt und sind sicher, dass auch das Präsidium unter dem Strich sehr zufrieden mit diesem Gesetz sein kann.
Wir haben in der Ausschussberatung einen großen Schritt auf die Opposition zugemacht – von zwei Personalvertretern auf einen. Wir sind diesen Schritt auf die Opposition zugegangen; die Opposition ist uns dabei leider nicht entgegengekommen. Es ist schade, dass wir deshalb heute vielleicht nicht zu einer einstimmigen Verabschiedung des Stiftungsgesetzes gelangen werden. Dieser Dissens in einer Frage, über deren Bedeutung in Relation zum Ganzen sich jeder selbst ein Bild machen mag, ist aber keiner gegenüber dem Gesamtkonstrukt der Stiftungsuniversität.
Wir werden dieses Gesetz heute verabschieden, und wir werden in den nächsten Jahren sehr genau beobachten, ob diese rechtliche Grundlage ausreicht, um einen nahtlosen Übergang der Universität Lübeck in die neue Struktur zu ermöglichen. Diese Struktur hat ihre Gründe in der Vergangenheit, bietet aber auch Chancen für die Zukunft. Mit Harvard und Yale wird sich die Stiftung in absehbarer Zeit wohl nicht messen können, aber es gibt in Lübeck eine etablierte Kultur des Stiftens. Da soll die alte Hansestadt mal zeigen, was sie kann!