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09.10.14
10:24 Uhr
CDU

Tobias Koch zu TOP 24: SPD, Grüne und SSW gaukeln den Provinzial-Mitarbeitern etwas vor

Finanzpolitik
Nr. 499/14 vom 09. Oktober 2014
Tobias Koch zu TOP 24: SPD, Grüne und SSW gaukeln den Provinzial-Mitarbeitern etwas vor
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Die Provinzial muss öffentlich bleiben, sie muss weiterhin öffentlich getragen werden, der öffentliche Auftrag, der laut Antrag der Regierungsfraktionen im öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Land und dem Sparkassen- und Giroverband verankert ist, muss erfüllt werden. Was für wohlklingende Formulierungen und dann auch noch zu so prominenter Uhrzeit gesetzt!
Die Realität sieht leider anders aus und deshalb ist dieser Antrag auch nicht viel mehr als weiße Salbe, um Gewerkschaften und Arbeitnehmern etwas vorzugaukeln. Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, Sie haben bei der Diskussion um das Sparkassengesetz von CDU und FDP die Möglichkeit einer 24,9%igen Beteiligung der öffentlichen Hamburger Sparkasse als Privatisierung gegeißelt. Ich sage Ihnen, wenn man zu Recht von einer Privatisierung sprechen kann, dann war es das, was die SPD und später auch die Grünen mit der Provinzial gemacht haben!
Ganz am Anfang war das Land nur Träger der Provinzial. Wirtschaftliche Eigentümer hingegen waren die Versicherungsnehmer im Sinne eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Sie wurden als erstes von der SPD ausgebootet.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Mit dem Gesetz über öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten vom 15. Juni 1995 hat das Land nicht nur die Trägerschaft, sondern auch das wirtschaftliche Eigentum übernommen. Mit § 2 wurde auch tatsächlich ein öffentlicher Auftrag formuliert. Mit dem gleichen Gesetz wurde aber in § 12 bereits die Möglichkeit einer Umwandlung in Aktiengesellschaften eröffnet. Nur zwei Wochen später verscherbelte das Land dann die Provinzial für 245 Mio. DM an den Sparkassen und Giroverband, so wie sie damals hemmungslos alle Vermögenswerte des Landes verkauft haben, um ihre unseriöse Haushaltspolitik zu finanzieren.
Mit dem damals abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag wurde erneut explizit die Möglichkeit der Umwandlung der öffentlich-rechtlichen Anstalten in Aktiengesellschaften formuliert. Von dem Augenblick an als der Sparkassen und Giroverband hiervon im Jahre 2001 Gebrauch machte, war die Provinzial keine öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalt mehr. Und damit gibt es für die Provinzial auch einen keinen öffentlichen Auftrag mehr, denn dieser gilt nach dem Gesetz von 1995 ausschließlich für öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten, nicht aber für Versicherungsunternehmen, die privatrechtlich als Aktiengesellschaft geführt werden.
2004 dann die Fusion der Provinzial Nord mit der Provinzial Westfalen-Lippe. Zu diesem Zweck musste ein neuer öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Land und Sparkassen-verband geschlossen werden. Auf Landesseite waren mittlerweile auch die Grünen in die Regierung eingetreten. Nun könnte man ja meinen, dass diese Gelegenheit genutzt wurde, um den untergegangenen öffentlichen Auftrag wieder herzustellen. Stattdessen beschränkte man sich darauf, den Sitz der Gesellschaft festzuschreiben, die Handelbarkeit der Aktien zu beschränken und darüber hinaus eine Übererlösklausel zu vereinbaren.
In der Begründung des Vertragstextes heißt es dazu wörtlich: "Im Fokus des Interesses steht dabei die sogenannte Übererlösklausel."
Mit anderen Worten: SPD und Grüne hatten die Dollar-Zeichen im Augen und wollten im Falle eines Weiterkaufs über die bereits eingestrichenen 245 Mio. DM hinaus noch einmal abkassieren. Die Formulierung eines öffentlichen Auftrages wurde hingegen erneut versäumt. Einen öffentlichen Auftrag für die Provinzial von Seiten des Landes Schleswig-Holstein gibt es deshalb bis heute nicht. Im Übrigen auch nicht indirekt über das Sparkassengesetz. Denn der dort formulierte öffentlichen Auftrag bezieht sich auf geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen, nicht aber auf das Versicherungsgeschäft.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist es gut, dass Betriebsrat

Seite 2/3 und Vorstand jetzt nachholen was SPD und Grüne versäumt haben: Mit der gemeinsamen Erklärung wird vereinbart, dass bei der Führung des Unternehmens ein öffentlicher Auftrag zugrunde gelegt und dauerhaft erfüllt wird. Stellt sich abschließend noch die Frage, was ist der öffentlich-rechtliche Vertrag wert, wenn es um den Sitz der Gesellschaft in Kiel geht und wenn es darum geht, das mindestens 75,1 Prozent der Aktien von Sparkassen und öffentlicher Hand gehalten werden müssen?
Beides ist zwar im Vertrag geregelt, bei der Durchsetzbarkeit dieser Vereinbarung klaffen in dem Vertrag aber Lücken größer als ein Scheunentor. Auch damals gab es stattdessen nur wohlklingende Formulierungen genau so wie im heutigen Antrag der Regierungsfraktionen.
Auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages kann der Landtag lediglich den Verkauf des 18%igen Anteils des schleswig-holsteinischen Sparkassen- und Giroverbandes verhindern, indem der Landtag dazu seine Zustimmung verweigert. Eine Fusion der Provinzial Brandkasse Nord mit den beiden weiteren Sach- und Unfallversicherern der Provinzial Nordwest, nämlich der Hamburger Feuerkasse und der Westfälischen Provinzial, kann der damals geschlossene Vertrag hingegen nicht verhindern.
Im Grund genommen ist das auch die eigentliche Kernbotschaft des Antrages der Regierungsfraktionen. Hinter den wohlklingenden Formulierungen versteckt sich die Zustimmung zu einer solchen Fusion, auch wenn damit die Gefahr verbunden ist, dass der Sitz der fusionierten Gesellschaft dann nicht mehr in Kiel sein wird. Deshalb ist es um so wichtiger, dass sich die Landesregierung zumindest für den Erhalt des Standortes und der Arbeitsplätze in Kiel einsetzt. Ich bitte deshalb um Zustimmung zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion.



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