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05.12.14
14:06 Uhr
SPD

Martin Habersaat: Wahlfreiheit der Schulen heißt: die Schulen dürfen wählen

Kiel, 5. Dezember 2014 Nr.235/2014 Martin Habersaat:
Wahlfreiheit der Schulen heißt: die Schulen dürfen wählen


Zu der Entscheidung an den Grundschulen, ob in den Klassen 3 und 4 Notenzeugnisse vergeben werden, erklärt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Martin Habersaat:
Nach der Novelle des Schulgesetzes, der ein umfassender Bildungsdialog vorausgegangen war, wurden auch alle zugehörigen Verordnungen überarbeitet und angepasst. Die neue Grundschulverordnung regelt seit dem 1.8.2014, dass in Klasse 3 und 4 „über den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler zusammenfassend zu berichten“ ist. Den Schulkonferenzen war aber frei gestellt, in den Jahrgangsstufen 3 und 4 oder nur in der Jahrgangsstufe 4 Notenzeugnisse mit verbaler Ergänzung zu erteilen.


Diese Entscheidung wurde nun an allen Grundschulen in Schleswig-Holstein getroffen. Die Mehrheit der Grundschulen hat sich für Noten entschieden. Wenn ein Ministerium den Schulen Wahlfreiheit gewährt, wäre es abwegig, sich hinterher über den Ausgang dieser Wahl zu beklagen. Dabei hat die Debatte weniger mit ,,Kuschelpädagogik" oder ,,Verzicht auf Leistung" zu tun, sondern vielmehr mit der Frage, ob aus Prinzip alles immer bleiben muss, wie es mal war. Gute Argumente und gute Alternativen sind gefragt. In jedem Fall ist es gut, dass an den Schulen über die Frage diskutiert und entschieden wird.


Die Landesregierung wurde im September vom Landtag aufgefordert, die Entwicklungsberichte, die aus unserer Sicht die bessere Alternative sind, weiterzuentwickeln. Das passiert. Ich gehe davon aus, dass sich in den kommenden Jahren viele Grundschulen für diese Variante entscheiden werden. Wenn nicht, dann passiert das sicherlich aus guten Gründen und ist auch in Ordnung. Wahlfreiheit der Schulen heißt: die Schulen dürfen wählen.