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20.01.15
18:33 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zur Ausweisung von Windeignungsflächen

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 014.15 / 20.01.2015

Kein Grund zur Panik
Zum heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig zur Teilfortschrei- bung der Regionalpläne bezüglich der Ausweisung von Windeignungsflächen sagt der energiepolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:
Nach der Entscheidung des OVG Schleswig besteht kein Grund zur Panik - weder auf Seiten der Windkraftwirtschaft noch auf Seiten derer, die dem Ausbau der Windenergie kritisch gegenüber stehen.
Die Anträge, die innerhalb der Eignungsräume der Landesplanung gestellt wurden oder noch werden, werden von den Behörden ordnungsgemäß geprüft und genehmigt. Mög- licherweise können auch für weitere Flächen Anträge gestellt werden, weil die Aus- schlusswirkung – das heißt außerhalb der Eignungsräume durften bisher keine Anträge gestellt werden oder war der Bau von Windkraftanlagen nicht zulässig – durch die Lan- desplanung wegfällt. Diese wurde heute vom Gericht für unwirksam erklärt.
Ein Wildwuchs an Windenergieanlagen ist deswegen nicht zu befürchten. Der soge- nannte Runderlass Windenergie hat nach wie vor Bestand. Er legt Mindestabstände zu Wohnbebauung fest. Darüber hinaus müssen alle Belange nach dem Bundesimmissi- onsschutzgesetz geprüft werden. Schattenwurf, Diskoeffekt oder Lärm wird also durch das Prüfverfahren ausgeschlossen. Alle Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie weiterer Flächenansprüche bleiben bestehen.
Daneben gibt es auch ganz pragmatische Gründe, warum der Windenergieausbau nach dem Urteil nicht plötzlich explosionsartig ansteigen kann. Das ist die Kapazität der Genehmigungsbehörden. Schon heute arbeiten die Genehmigungsbehörden durch die Antragstellung aus den bisherigen und jetzt aufgehobenen Eignungsgebieten hart am Limit. Neuanträge müssen sich hinten anstellen. Auch die industriellen Herstellerkapazi- täten sind begrenzt. Seite 1 von 2 Die Folgen des Urteils sind nicht dramatisch. Ob und in welcher Weise zukünftig eine landesplanerische Steuerung des Ausbaus der Windenergie vorzunehmen ist, muss geprüft werden.

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