Veränderte Anforderungen an den Rettungsdienst machen Novellierung notwendig
Presseinformation Kiel, den 18.03.2015Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 8+11 Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Notfallrettung und den Krankentransport, Große Anfrage zur Novellierung des Rettungsdienstegesetzes Drs. 18/2780, 18/2463 und 18/2749 „Veränderte Anforderungen an den Rettungsdienst machen Novellierung notwendig“Ich denke, auch ohne Blick in den vorliegenden Bericht oder den Gesetzentwurf ist eins völligklar: Die Anforderungen an Rettungsdienst und Krankentransport haben sich in denvergangenen Jahren stark verändert. Nicht nur die Gesamtzahl der Notarzt- undRettungswageneinsätze ist bei uns seit dem Jahr 2000 um fast 50 Prozent gestiegen. Was sichnatürlich vor allem durch die älter werdende Bevölkerung erklären lässt. Nein, auch diequalitativen Anforderungen an die Mitarbeiter in diesem Bereich sind nicht mehr dieselben,wie noch vor 10-15 Jahren. Die Versorgung hat sich auch hier deutlich weiterentwickelt, undRettungsassistentinnen und Rettungsassistenten haben damit zum Beispiel eine ganze Reihevon immer anspruchsvolleren Aufgaben. Ganz Ähnliches gilt auch für die notärztlicheVersorgung. 2Wie wir wissen, wurde der rechtliche Rahmen für diesen Gesamtbereich im Jahr 1991vorgegeben und seitdem nicht grundlegend verändert. Weil sich in den vergangenen fast 25Jahren aber neben der erwähnten demografischen Entwicklung auch die Struktur dermedizinischen Versorgung insgesamt verändert hat, ist in meinen Augen eine entsprechendeÜberarbeitung des Gesetzes dringend nötig. Oberstes Ziel ist und bleibt hier natürlich diebestmögliche notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung. Mit dem Gesetzentwurf solldiese Versorgung zukunftsorientiert aufgestellt und nachhaltig gesichert werden. DiesesVorhaben wird vom SSW ausdrücklich begrüßt.Einen Hinweis halte ich vor diesem Hintergrund allerdings für sehr wichtig: Wir wollen eineAnpassung an die veränderten Bedingungen für Rettungsdienst und Krankentransport. Aberwir müssen und wir wollen das Rad ja nun nicht neu erfinden. Vieles hat sich bewährt undbleibt unverändert. Die Kreise und kreisfreien Städte sollen diesen wichtigen Bereich derKrankenversorgung selbstverständlich weiterhin als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabewahrnehmen. Auch die Regelungen zur Kostenträgerschaft bleiben unverändert. Alle Kosten,die dem Rettungsdienst mit der Aufgabenerfüllung entstehen, sollen weiterhin durchvereinbarte Benutzungsentgelte gedeckt werden. Dies gilt im Übrigen auch für Kosten, die imRahmen von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen entstehen.Daneben gibt es andere Bereiche, in denen die Erfahrungen der vergangenen Jahre Änderungnötig machen. Allen voran bei der Frage nach der Öffnung für private Unternehmen. Mit Blickauf die Notfallrettung als sehr sensiblen und unverzichtbaren Bereich der Daseinsvorsorge,scheint es uns geboten, diesen ausschließlich in öffentlicher Hand zu belassen. Der bewussteVerzicht auf private Unternehmen in diesem Teilbereich ist aus Sicht des SSW sinnvoll, weilGewinninteressen hier fehl am Platz sind. Für uns hat die Versorgungsqualität absolutenVorrang. Der Zugang zum vergleichsweise einfachen Krankentransport außerhalb desRettungsdienstes soll natürlich auch weiterhin für Private offen bleiben. 3Doch nicht nur veränderte Anforderungen und Erfahrungswerte hierzulande machen dieseGesetzesnovelle notwendig: Auch bundesgesetzliche Änderungen müssen berücksichtigtwerden. Es ist allgemein bekannt, dass mit dem Notfallsanitätergesetz schon zumvergangenen Jahr das Berufsbild der „Notfallsanitäterin“ beziehungsweise des„Notfallsanitäters“ eingeführt wurde. Hiermit wird die berufliche Qualifikation desnichtärztlichen Personals im Rettungsdienst nach und nach noch weiter erhöht. Dies führtnicht zuletzt zur Entlastung der Notärztinnen und Notärzte.Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die hierfür notwendigen Voraussetzungen dafürgeschaffen, dass alle Rettungsmittel bei uns im Land bis zum Ende des Jahres 2023 mitNotfallsanitätern anstelle von Rettungsassistenten besetzt werden. Die entsprechendeWeiterqualifizierung der Assistenten ist bis zum Jahr 2020 abzuschließen, so dass man alsodurchaus von einer gewissen Dringlichkeit sprechen kann. Aber auch diese Maßnahme wirdaus Sicht es SSW zu einer qualitativ hochwertigen Versorgungssituation beitragen. Und ich binfest davon überzeugt, dass wir unser Ziel erreichen werden, auch langfristig eine bestmöglichenotfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.