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18.03.15
12:45 Uhr
SSW

Veränderte Anforderungen an den Rettungsdienst machen Novellierung notwendig

Presseinformation Kiel, den 18.03.2015

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 8+11 Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Notfallrettung und den Krankentransport, Große Anfrage zur Novellierung des Rettungsdienstegesetzes Drs. 18/2780, 18/2463 und 18/2749


„Veränderte Anforderungen an den Rettungsdienst machen Novellierung notwendig“

Ich denke, auch ohne Blick in den vorliegenden Bericht oder den Gesetzentwurf ist eins völlig
klar: Die Anforderungen an Rettungsdienst und Krankentransport haben sich in den
vergangenen Jahren stark verändert. Nicht nur die Gesamtzahl der Notarzt- und
Rettungswageneinsätze ist bei uns seit dem Jahr 2000 um fast 50 Prozent gestiegen. Was sich
natürlich vor allem durch die älter werdende Bevölkerung erklären lässt. Nein, auch die
qualitativen Anforderungen an die Mitarbeiter in diesem Bereich sind nicht mehr dieselben,
wie noch vor 10-15 Jahren. Die Versorgung hat sich auch hier deutlich weiterentwickelt, und
Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten haben damit zum Beispiel eine ganze Reihe
von immer anspruchsvolleren Aufgaben. Ganz Ähnliches gilt auch für die notärztliche
Versorgung. 2
Wie wir wissen, wurde der rechtliche Rahmen für diesen Gesamtbereich im Jahr 1991
vorgegeben und seitdem nicht grundlegend verändert. Weil sich in den vergangenen fast 25
Jahren aber neben der erwähnten demografischen Entwicklung auch die Struktur der
medizinischen Versorgung insgesamt verändert hat, ist in meinen Augen eine entsprechende
Überarbeitung des Gesetzes dringend nötig. Oberstes Ziel ist und bleibt hier natürlich die
bestmögliche notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung. Mit dem Gesetzentwurf soll
diese Versorgung zukunftsorientiert aufgestellt und nachhaltig gesichert werden. Dieses
Vorhaben wird vom SSW ausdrücklich begrüßt.


Einen Hinweis halte ich vor diesem Hintergrund allerdings für sehr wichtig: Wir wollen eine
Anpassung an die veränderten Bedingungen für Rettungsdienst und Krankentransport. Aber
wir müssen und wir wollen das Rad ja nun nicht neu erfinden. Vieles hat sich bewährt und
bleibt unverändert. Die Kreise und kreisfreien Städte sollen diesen wichtigen Bereich der
Krankenversorgung selbstverständlich weiterhin als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe
wahrnehmen. Auch die Regelungen zur Kostenträgerschaft bleiben unverändert. Alle Kosten,
die dem Rettungsdienst mit der Aufgabenerfüllung entstehen, sollen weiterhin durch
vereinbarte Benutzungsentgelte gedeckt werden. Dies gilt im Übrigen auch für Kosten, die im
Rahmen von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen entstehen.


Daneben gibt es andere Bereiche, in denen die Erfahrungen der vergangenen Jahre Änderung
nötig machen. Allen voran bei der Frage nach der Öffnung für private Unternehmen. Mit Blick
auf die Notfallrettung als sehr sensiblen und unverzichtbaren Bereich der Daseinsvorsorge,
scheint es uns geboten, diesen ausschließlich in öffentlicher Hand zu belassen. Der bewusste
Verzicht auf private Unternehmen in diesem Teilbereich ist aus Sicht des SSW sinnvoll, weil
Gewinninteressen hier fehl am Platz sind. Für uns hat die Versorgungsqualität absoluten
Vorrang. Der Zugang zum vergleichsweise einfachen Krankentransport außerhalb des
Rettungsdienstes soll natürlich auch weiterhin für Private offen bleiben. 3
Doch nicht nur veränderte Anforderungen und Erfahrungswerte hierzulande machen diese
Gesetzesnovelle notwendig: Auch bundesgesetzliche Änderungen müssen berücksichtigt
werden. Es ist allgemein bekannt, dass mit dem Notfallsanitätergesetz schon zum
vergangenen Jahr das Berufsbild der „Notfallsanitäterin“ beziehungsweise des
„Notfallsanitäters“ eingeführt wurde. Hiermit wird die berufliche Qualifikation des
nichtärztlichen Personals im Rettungsdienst nach und nach noch weiter erhöht. Dies führt
nicht zuletzt zur Entlastung der Notärztinnen und Notärzte.


Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die hierfür notwendigen Voraussetzungen dafür
geschaffen, dass alle Rettungsmittel bei uns im Land bis zum Ende des Jahres 2023 mit
Notfallsanitätern anstelle von Rettungsassistenten besetzt werden. Die entsprechende
Weiterqualifizierung der Assistenten ist bis zum Jahr 2020 abzuschließen, so dass man also
durchaus von einer gewissen Dringlichkeit sprechen kann. Aber auch diese Maßnahme wird
aus Sicht es SSW zu einer qualitativ hochwertigen Versorgungssituation beitragen. Und ich bin
fest davon überzeugt, dass wir unser Ziel erreichen werden, auch langfristig eine bestmögliche
notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.