Flemming Meyer zu TOP 15 - Einrichtung von Tempo-30-Zonen sinnvoll regeln
Presseinformation Kiel, den 18.03.2015Zu Protokoll gegebenFlemming Meyer TOP 15 Einrichtung von Tempo-30-Zonen sinnvoll regeln Drs 18/2782Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen regelt der Paragraf 45 Abs. 1c der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dort ist die Zuständigkeit für die Einrichtung solcher Zonen festgelegt. Ebensowerden dort die Voraussetzungen sowie die Einschränkungen geregelt. Diese Bestimmung giltseit Beginn 2001. Damit wurde seinerzeit deutlicher Fortschritt für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen erreicht, weil mit der Aufnahme des Absatzes 1c in die StVO dieEntscheidungsmöglichkeiten der Kommunen damit deutlich verbessert wurden gegenüber denzuständigen Straßenverkehrsbehörden.Vor 2001 mussten Tempo-30-Zonen beispielsweise aufwendig umgestaltet werden. Für denAutofahrer musste zusätzlich, durch die Einrichtung von Straßen-Schwellen oder Kübeln sichtbargemacht werden, dass es sich um eine 30’er Zone handelt. Diese Voraussetzungen –Zonengestaltungen – wurden nach ab 2001 abgeschafft.Die 30’er Zonen dienen in erster Linie der Verkehrsberuhigung und erhöhen damit dieVerkehrssicherheit. Zudem werden die Abgas- und Lärmemissionen reduziert, wodurch sich für 2die Anlieger die Wohn- und Aufenthaltsqualität verbessert. Dies sind Fakten die nicht von derHand zu weisen sind.Um diese Ziele in den Wohngebieten zu erreichen und um damit auch eine Verbesserung derLebensqualität zu schaffen, bedarf es keiner großen Aufwendungen. Sie sind recht günstig zuhaben: Schilder aufgestellt und evtl. mit Farbe auf die Straße gemalt. Das war’s!Wie bereits gesagt, der Verordnungsgeber hat bereits mit der Änderung von 2000 auch eineErleichterung zur Ausweisung von Tempo-30-Zonen für die Kommunen im Blick gehabt. Aber esgibt heute immer noch Hürden bei der Einrichtung von 30’er-Zonen. Daher sind wir derAuffassung, dass es hier immer noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt. So ist auch unser Antragzu verstehen – im Übrigen sehe ich dies auch für den Antrag der FDP.Wir wollen, dass insbesondere vor Schulen, Kindertageseinrichtungen, Seniorenwohnheimen,Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Krankenhäusern die Hürden abgebaut werden.Deshalb wollen wir, dass die Städte und Kommunen mehr Spielraum bekommen, wenn es in dengenannten Bereichen um die Schaffung von Tempo-30-Zonen geht. Soll heißen, für diekommunale Ebene soll der Weg vereinfacht werden solche verkehrsberuhigt Zonen einzurichten.Und ich bin mir sicher, dass die kommunalen Vertreter verantwortungsvoll mit einer solchenMöglichkeit umgehen werden.Es braucht aus unserer Sicht keine zusätzlichen statistische Erhebungen und Verkehrszählungenvor solchen Einrichtungen, um 30’er-Zonen einzurichten. Es ist mir persönlich egal ob dort 100oder 1000 Kraftfahrzeuge entlangfahren – ein Fahrzeug reicht letztendlich aus, um ein Unglückherbeizuführen. Daher wollen wir, dass die Kommunen das entscheidende Wort bekommen,denn sie kennen die lokale Situation am besten und wissen wo die Erfordernisse dafür sind.