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19.03.15
09:41 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 15 - Einrichtung von Tempo-30-Zonen sinnvoll regeln

Presseinformation Kiel, den 18.03.2015

Zu Protokoll gegeben



Flemming Meyer TOP 15 Einrichtung von Tempo-30-Zonen sinnvoll regeln Drs 18/2782

Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen regelt der Paragraf 45 Abs. 1c der Straßenverkehrs-
Ordnung (StVO). Dort ist die Zuständigkeit für die Einrichtung solcher Zonen festgelegt. Ebenso
werden dort die Voraussetzungen sowie die Einschränkungen geregelt. Diese Bestimmung gilt
seit Beginn 2001. Damit wurde seinerzeit deutlicher Fortschritt für die Einrichtung von Tempo-
30-Zonen erreicht, weil mit der Aufnahme des Absatzes 1c in die StVO die
Entscheidungsmöglichkeiten der Kommunen damit deutlich verbessert wurden gegenüber den
zuständigen Straßenverkehrsbehörden.
Vor 2001 mussten Tempo-30-Zonen beispielsweise aufwendig umgestaltet werden. Für den
Autofahrer musste zusätzlich, durch die Einrichtung von Straßen-Schwellen oder Kübeln sichtbar
gemacht werden, dass es sich um eine 30’er Zone handelt. Diese Voraussetzungen –
Zonengestaltungen – wurden nach ab 2001 abgeschafft.


Die 30’er Zonen dienen in erster Linie der Verkehrsberuhigung und erhöhen damit die
Verkehrssicherheit. Zudem werden die Abgas- und Lärmemissionen reduziert, wodurch sich für 2
die Anlieger die Wohn- und Aufenthaltsqualität verbessert. Dies sind Fakten die nicht von der
Hand zu weisen sind.
Um diese Ziele in den Wohngebieten zu erreichen und um damit auch eine Verbesserung der
Lebensqualität zu schaffen, bedarf es keiner großen Aufwendungen. Sie sind recht günstig zu
haben: Schilder aufgestellt und evtl. mit Farbe auf die Straße gemalt. Das war’s!


Wie bereits gesagt, der Verordnungsgeber hat bereits mit der Änderung von 2000 auch eine
Erleichterung zur Ausweisung von Tempo-30-Zonen für die Kommunen im Blick gehabt. Aber es
gibt heute immer noch Hürden bei der Einrichtung von 30’er-Zonen. Daher sind wir der
Auffassung, dass es hier immer noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt. So ist auch unser Antrag
zu verstehen – im Übrigen sehe ich dies auch für den Antrag der FDP.
Wir wollen, dass insbesondere vor Schulen, Kindertageseinrichtungen, Seniorenwohnheimen,
Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Krankenhäusern die Hürden abgebaut werden.
Deshalb wollen wir, dass die Städte und Kommunen mehr Spielraum bekommen, wenn es in den
genannten Bereichen um die Schaffung von Tempo-30-Zonen geht. Soll heißen, für die
kommunale Ebene soll der Weg vereinfacht werden solche verkehrsberuhigt Zonen einzurichten.
Und ich bin mir sicher, dass die kommunalen Vertreter verantwortungsvoll mit einer solchen
Möglichkeit umgehen werden.


Es braucht aus unserer Sicht keine zusätzlichen statistische Erhebungen und Verkehrszählungen
vor solchen Einrichtungen, um 30’er-Zonen einzurichten. Es ist mir persönlich egal ob dort 100
oder 1000 Kraftfahrzeuge entlangfahren – ein Fahrzeug reicht letztendlich aus, um ein Unglück
herbeizuführen. Daher wollen wir, dass die Kommunen das entscheidende Wort bekommen,
denn sie kennen die lokale Situation am besten und wissen wo die Erfordernisse dafür sind.