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19.03.15
12:51 Uhr
SSW

Im Dienst geschädigt zu werden ist nicht die Privatsache eines jeden Beamten

Presseinformation Kiel, den 19. März 2015

Es gilt das gesprochene Wort



TOP 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetz Drs. 18/2494(neu)

„Wenn Menschen, hoheitliche Aufgaben ausführen und dann persönliche
Schädigungen davon tragen, muss der Dienstherr zur Seite stehen“


Wir reden heute hier über eine Selbstverständlichkeit, die eigentlich nur noch der rechtlichen
Niederlegung bedurfte. Wenn Menschen, die für den Staat hoheitliche Aufgaben ausführen
und dann persönliche Schädigungen davon tragen, dann muss der Dienstherr zur Seite stehen.
Ich glaube an diesem Grundsatz scheiden sich einmal nicht die Geister. Nach unserer
Auffassung kann man bei einer Schädigung, die über der Summe von 250 Euro liegt, durchaus
schon im Einzelfall von einer massiven Schädigung sprechen.. Wenn dann eine Forderung nicht
eintreibbar ist, dann bleibt der Beamte bisher auf seinem Schaden sitzen.


Die Bandbreite der Schädigungen reichen von schwersten körperlichen Schäden hin zu einem
erlittenen finanziellen Schaden, der durchaus begrenzt sein kann. In allen Fällen ist es Aufgabe 2
eines Dienstherrn, hier mit in die Verantwortung für einen Bediensteten zu gehen. Schließlich
entstand der Schaden nicht aufgrund einer privaten Situation, sondern weil der jeweilige
Beamte für den Staat tätig war. In Ausübung seines Dienstes geschädigt zu werden, ist nicht
die Privatsache eines jeden Beamten.


Deshalb sollen Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte und auch andere Beamte, zum Beispiel
Vollstreckungsbeamte, durch das Land nicht alleine gelassen werden. Neben dem schon jetzt
gewährten Rechtsschutz im Verfahren für unsere Beamten, wird nun in Zukunft auch dafür
Sorge getragen, dass die Schäden, die in Ausübung des Dienstes erlitten wurden und die
finanziell mangels Liquidität des Schuldigers nicht abgegolten werden, in Zukunft im Rahmen
des vorliegenden Gesetzes durch das Land getragen werden. Damit erhalten die Menschen die
Sicherheit, die ihnen auch zusteht.


Das bedeutet allerdings nicht für den Schuldiger, dass er nun fein raus ist. Die Schuld geht auf
das Land über und wir erwarten natürlich, dass das Land alles in die Wege leitet, um die Schuld
auch einzutreiben. Ich sage das deshalb, weil mir durchaus wichtig ist, dass hier auch deutlich
wird, dass nicht nur den betroffenen Beamten geholfen wird, sondern dass sich das Land auch
noch Verwaltungsaufgaben aufbürdet, die es sonst nicht hätte. Ganz konkret heißt das, dass
wir formal den Arbeitsaufwand für die Verwaltung nicht verkleinern, sondern ausweiten. Wir
alle werden mit Sicherheit sagen, dass dies für eine gute Sache geschieht, aber am Ende darf es
dann auch nicht dazu kommen, dass der Verwaltungsaufwand hierfür kritisiert wird.


Am Ende, meine Damen und Herren, muss man ehrlicherweise sagen, dass die körperlichen
oder psychologischen Schädigungen für unsere Beamten manchmal schlimmer sind, als der
erlittene finanzielle Schaden. Und trotzdem hilft unsere Regelung, die wir heute hier
beschließen, weiter. Die Betroffenen haben eine Sorge weniger, wenn ihnen etwas widerfährt.
Und das beruhigt dann ja auch. Und deshalb ist die neue Regelung richtig.