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20.03.15
12:33 Uhr
SPD

Thomas Hölck zu TOP 7: Bauen vereinfachen, Eigenverantwortung stärken

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 20. März 2015


TOP 7: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung (Drucksache 18/2778



Thomas Hölck:
Bauen vereinfachen, Eigenverantwortung stärken


Die SPD-Landtagsfraktion ist der Landesregierung dankbar, dass die LBO fortgeschrieben wird. Damit wird das Baurecht in Schleswig-Holstein den gesellschaftlichen und den technischen Veränderungen gerecht. Dem Konflikt um den Flächenverbrauch wird mit einer Flexibilisierung der Abstandsflächen Rechnung getragen. Künftig können Gemeinden im Zusammenhang bebauter Ortsteile durch Satzungen örtliche Bauvorschriften erlassen, die eine Unterschreitung der derzeit gültigen Abstandsflächenregelung zulassen. Wobei der Grundsatz, dass sich ein Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung einfügen muss, weiterhin Bestand hat.
Überall dort, wo es sinnvoll erscheint, die Verdichtung zu intensivieren, kann ein Beitrag zur Minimierung des Flächenverbrauchs geleistet werden. Umgekehrt können auch größere Abstandsflächen vereinbart werden, was bei einer Quartiersgestaltung hinsichtlich der Akzeptanz durch die Bewohner durchaus sinnvoll erscheinen kann. Gerade in dem dicht besiedelten Hamburger Umland kann die Gesetzesänderung im Wettbewerb um Flächen für Wohnbebauung, für Gewerbeansiedlung und für Landwirtschaft für Entspannung sorgen. Die Möglichkeit der Variation von Abstandsflächen in ein und derselben Gemeinde ist ein bedeutender Schritt für eine sozial- und umweltverträgliche Städtebaupolitik. Ein Stadtquartier, eine Siedlung muss immer als Sozialraum wahrgenommen werden. Daher stellt sich immer die Frage, was macht einen Raum sozial und wie wirkt er auf diejenigen, die ihn bewohnen? 2



Barrierefreiheit ist für das Wohnen der Zukunft unabdingbar. Das gilt für das Wohnen im Alter, für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Familien mit kleinen Kindern. Wohnungen müssen genauso mit dem Rollator wie für den Kinderwagen barrierefrei erreichbar sein. Deshalb begrüßen wir, dass die Bestimmungen in §52 Absatz 1 weiter und flexibler gefasst wurden. Damit wird Bauen durch die Forderung nach Barrierefreiheit bei kleineren oder mittleren Einheiten nicht verhindert. Ebenfalls wichtig ist die gesetzliche Festlegung, dass eine ausreichende Zahl von Stellplätzen für Wohnungen und bauliche Anlagen nach § 52 Absatz 2, die öffentlich zugänglich sind, barrierefrei geschaffen werden müssen. Der Gesetzesentwurf stärkt in mehreren Bereichen die Eigenverantwortung der Gemeinden. Dazu gehört die Möglichkeit, in einer Satzung festzulegen, welche Anzahl von Stellplätzen ein Bauherr für sein Bauvorhaben nachweisen muss. Das gilt auch für deren Beschaffenheit. Zu erwähnen ist auch, dass der Nachweis von konkreten Stellplätzen künftig die Schaffung oder Erneuerung von Wohnraum nicht verhindern oder erschweren soll. Auch hier können die Gemeinden eigene Lösungen entwickeln. Für die Weiterentwicklung des Tourismus in Schleswig-Holstein ist die Einbeziehung der Beherbergungsstätten in die Barrierefreiheit ein großer Fortschritt. Bauliche Anlagen, deren Bereiche dem allgemeinen Besucher- bzw. Benutzerverkehr dienen, müssen künftig in Hotels oder Apartmenthäusern barrierefrei gebaut werden. Weiterhin ist die Vereinfachung der künftigen Genehmigungspraxis im Bereich der regenerativer Energien und die genehmigungsfreie Unterschreitung des Mindestabstands von 3,00 Metern bei Wärmedämmmaßnahmen in der Sache als innovativ und zukunftsweisend zu bewerten. Solaranlagen sind bei Gebäuden bis 7, m Höhe grundsätzlich verfahrensfrei, das gilt auch für die Verwendung von Photovoltaikanlagen als Gestaltungselement einer Gebäudefassade. Dass das Aufstellen10 m hoher Kleinwindanlagen mit einem Rotordurchmesser von 3 Metern nach wie vor in Wohn-, Misch- und Dorfgebieten genehmigungspflichtig ist, ist aus heutiger Sicht eine kluge Entscheidung. Denn es muss auch darum gehen, als Gesetzgeber die potentiellen Nachbarschaftskonflikte möglichst gering zu halten. Fazit: Der Gesetzentwurf zur LBO wird Bürokratie abbauen, das Bauen vereinfachen und die Eigenverantwortung stärken, ohne die Sicherheit zu gefährden. Denn am Ende gilt Johann Wolfgang von Goethe: „Man mag immerhin Fehler begehen – bauen darf man keine.“