Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
20.03.15
12:36 Uhr
SSW

Lars Harms: Die neue Bauordnung stärkt Eigenverantwortung von Bauherren und Gemeinden

Presseinformation Kiel, den 20. März 2015

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 7 Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung Drs. 18/2778

„Die neue Bauordnung stärkt Eigenverantwortung von Bauherren und
Gemeinden“


In früheren Zeiten hat die Verwaltung bis zum letzten Ziegelstein streng kontrolliert. Dahinter
stand das Verständnis von Bauherren, die, wenn von der Leine gelassen, schrecklichen Unfug
anrichten würden. Das Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern zu ihren Behörden war
von Misstrauen geprägt. Das ändert sich gerade. Es geht um Vertrauen, das man mündigen
Bürgerinnen und Bürgern zumisst und das sich tausendfach bewährt. Die Menschen bauen in
hohem Maße vernünftig. Darum ist es gut, dass die Bauordnung dazu übergeht, nur das
Notwendigste zu regeln. Das entlastet die Behörden und die Gemeinden. Ich bin davon
überzeugt, dass komplizierte Verfahren so manchen Bauherren dazu bringen, sein Vorhaben
noch einmal zu überdenken. Das wollen wir aber nicht. Schließlich sollte die
Landesbauordnung nicht zur Bauverhinderungsordnung mutieren. 2
Die Gemeinden werden aber nicht nur entlastet, sie bekommen mehr
Gestaltungsmöglichkeiten. Im Sinne einer Stärkung der demokratischen Gegebenheiten vor
Ort ist das ausdrücklich zu begrüßen. Wenn eine Gemeinde beschließt, Baulücken zu schließen,
kann sie jetzt mit der neuen Bauordnung die Abstandsflächen neu in ihrer Satzung festlegen.
Es ist nämlich überhaupt nicht einzusehen, warum diese Regelung zentral vorgegeben werden
muss; schließlich sind die baulichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich.
Das gleiche gilt für die Stellplatzregelung. Auch hier haben die Gemeinden zukünftig einen
größeren Gestaltungsraum. Ich wünsche mir einen regen Gebrauch dieser Möglichkeiten. Der
Landtag sollte sich mit einem gewissen zeitlichem Abstand über die Erfahrungen mit diesen
neuen Möglichkeiten berichten lassen.
Die neue Bauordnung berücksichtigt neue Entwicklungen. Es ist eben nicht alles in Stein
gemeißelt. Baustandards ändern sich - ebenso die Anforderungen an ökologisches und
seniorengerechtes Bauen. Die Landesbauordnung muss damit Schritt halten und ich bin davon
überzeugt, dass die vorliegende Überarbeitung genau das tut.
Aus den vielfältigen neuen Regelungen möchte ich einen Punkt besonders hervorheben und
zwar den verfahrensfreien Bau von Kleinwindanlagen. Wenn man die B5 entlang fährt, sieht
man bereits einige neue Kleinanlagen, meistens auf dem Gelände eines Bauernhofes. Dort
laufen sie wartungsarm und zuverlässig und betreiben Wasserpumpen oder sorgen für die
Stallbeleuchtung. Die kleinen Anlagen kommen dabei unter anderem von einer Firma aus Leck.
Es etabliert sich also ein neuer Markt, der auf die Eigenversorgung setzt, aber auch die
Einspeisung ins Netz vorsieht. Die kleinen Anlagen sind sehr robust und schnell montiert. Sie
erzeugen Strom genau dort, wo er ge- und verbraucht wird. Leitungsprobleme haben die
Kleinwindanlagen zumindest nicht. Der Bundesverband Kleinwindanlagen wartet bereits seit
längerem auf die Verfahrensfreistellung auch bei uns. Andere Länder, wie beispielsweise
Nordrhein-Westfalen, haben nämlich nach der Verfahrensfreistellung einen regelrechten
Boom erlebt. Darum passt die geplante Verfahrensfreistellung in der Bauordnung
ausgesprochen gut zur Messe New Energy in Husum in zwei Wochen. Dort werden nämlich
viele Abschlüsse gemacht werden; auch im Bereich Kleinwindanlagen. Bald kann jeder in 3
bestimmten Lagen gleich den Bestellzettel ausfüllen und loslegen. Das ist ein gutes Zeichen für
diesen Wirtschaftszweig.
Das gleiche gilt für die Solaranlagen, deren Einrichtung verfahrensfrei gestellt werden. Die
Landesregierung unterstützt ausdrücklich Investitionen in diese Technik, was sich auch in der
Bauordnung niederschlägt. In diesem Zusammenhang begrüße ich ausdrücklich die
Klarstellung in § 29, dass die Solaranlagen an Außenwänden schwer entflammbar sein müssen.
Das war in der Vergangenheit nicht klar geregelt.
Die Wärmedämmung an den Häusern wird auch verfahrensfrei gestellt werden. Darüber
hinaus werden die Abstandregelungen an die neuen Dämmmaterialien angepasst. Eine gute
Dämmung kann bereits bei einer Dicke von zehn bis fünfzehn Zentimetern erbracht werden.
Damit verändern sich natürlich die Außenmaße eines Gebäudes. Jetzt ist klar, dass die
Abstandsregelungen ebenfalls angepasst werden.
Die neue Bauordnung erfährt neben vielen kleinen redaktionellen Änderungen auch eine neue
Weichenstellung, weil sie die Eigenverantwortung von Bauherren und Gemeinden stärkt. Und
das ist sehr zu begrüßen.