Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
20.03.15
13:21 Uhr
SSW

Lars Harms: Schleswig-Holsteiner mit 16 oder 17 Jahren sind reif genug, politisch mitentscheiden zu können

Presseinformation Kiel, den 20. März 2015

Zu Protokoll gegeben



Lars Harms TOP 9 Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Wahlalters Drs. 18/2813

„Schleswig-Holsteiner mit 16 oder 17 Jahren sind reif genug, politisch
mitentscheiden zu können“


Ich mache es kurz: Vielen Dank für den Hinweis der antragstellenden Fraktion. Wir haben bei der
Debatte um eine neue und zeitgemäße Verfassung für das Land Schleswig-Holstein schon
Erleichterungen für Volksbergehren und Volksentscheid geschaffen. Aber einzelgesetzlich haben
wir am Punkt Wahlalter noch keine Änderungen vorgenommen.
Das Wahlalter liegt nach dem Landeswahlgesetz bei 16 Jahren. Die Mehrheit des Landtages ist
nämlich nach langer Debatte davon überzeugt, dass Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-
Holsteiner mit 16 oder 17 Jahren reif genug sind, politisch mitentscheiden zu können. Darum
wurde das Wahlalter gesenkt. Ich werde an dieser Stelle nicht noch einmal alle Argumente
wiederholen. Tatsache ist allerdings, dass die jungen Menschen in unserem Land unser
Vertrauen verdienen. Und darum ist der Gedanke folgerichtig, das Gesetz für Volksinitiativen,
Volksbegehren und Volksentscheide entsprechend zu ändern. 2
Eine Änderung des Gesetzes entspricht darüber hinaus der Verfassung, die im Artikel 48
ausdrücklich festlegt: „Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Landtag im Rahmen seiner
Entscheidungszuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung zu
befassen.“ Dieses Recht können derzeit junge Menschen ab 16 noch nicht wahrnehmen. Damit
sind sie als Wahlberechtigte zwar an der politischen Willensbildung teilweise beteiligt – nämlich
bei Landtagswahlen - , aber gegenüber den anderen Wahlberechtigten auch benachteiligt.
Dieses Ungleichgewicht müssen wir debattieren und dazu ist der vorliegende Gesetzentwurf
eine sehr gute Grundlage.