Erbschaftssteuerreform zur Reform für mehr soziale Gerechtigkeit nutzen
Presseinformation Kiel, den 20. März 2015Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 14 + 25 Anträge zum Aufkommen aus der Erbschaftsteuer Drs. 18/2809 & 18/2781 „Erbschaftssteuerreform zur Reform für mehr soziale Gerechtigkeit nutzen“Die Erbschaftssteuer war in der letzten Zeit medial allgegenwärtig. Schnell wurden erste kleineund größere Interessensunterschiede zwischen Bund, Ländern und Gewerkschaftenvorgetragen. Doch worum geht’s eigentlich? Erst mal geht’s um eine Verfassungswidrigkeit.Thematisch gesehen geht’s um einen kleinen Teil der Gesellschaft, nämlich um Firmenerben.Der größere Teil der Gesellschaft, bleibt davon gänzlich unberührt, denn dieser wird sein Lebenlang, weder privat noch gewerblich, etwas nennenswertes Erben. Derzeit wird der Großteil derSteuereinnahmen der Erbschaftsteuer durch das Erben von größeren Privatvermögen getragen.Warum Firmenerben hier teilweise befreit sind, kann man durchaus auch mal hinterfragen.Daher nun zum eigentlichen Anlass dieser Reform. Aus Karlsruhe hat man eine deutlicheBotschaft nach Berlin und den Rest der Republik geschickt, die da heißt: Die Erbschaftssteuerist in Teilen Gesetzeswidrig und muss unbedingt nachgebessert werden. Fest steht nicht nurdeshalb, dass Vermögen nicht willkürlich ungleich behandelt werden dürfen. Der Gesetzgeber 2hat nun die Pflicht, dieses bis zum 30. Juni 2016 zu begradigen. Die Aufgabe für Bund undLänder ist also klar formuliert. Der Antrag der regierungstragenden Fraktionen beinhaltet imKern vor allem eins: Nämlich die soziale Gerechtigkeit. Es kann nicht angehen, dass sichdiejenigen, die Betriebe erben, nicht berücksichtigt werden. Genau da, wollen wir mit derErbschaftssteuerreform ansetzen. Konsequenterweise wollen wir die Einnahmen auch dort hinSteuern, wo sie die Wirtschaft mittelbar stärken. Das ist vor allem der Bildungsbereich. Wirmüssen auf unser Human-Kapital setzen, um auch in Zukunft wirtschaftlich mithalten zukönnen. Deswegen wollen wir als Küstenkoalition, die zukünftigen Mittel aus derErbschaftsteuer, in das Bildungssystem leiten. Darüber hinaus wollen wir auchZukunftsinvestitionen für soziale Gerechtigkeit im Allgemeinen sowie für die Sanierung derInfrastruktur leisten. Nicht nur deswegen, erteilen wir möglichen Rufen nach einerAbschaffung der Erbschaftssteuer eine klare Absage.In Bezug auf die Erbschaftsteuer geht es, wie der Name schon sagt, um Vermögen, dass sich inForm eines Erbes von einer Generation zur nächsten weitergereicht wird. Der Erbe bekommtein Vermögen zugeteilt, was er nicht selbst erwirtschaftet hat. Daher ist es zumutbar, dass vonGeneration zu Generation ein Teilbetrag auch wieder an die Allgemeinheit zurückgegebenwerden kann. Ein Kreislauf also. Dieser Kreislauf kann dazu beitragen, dass die Finanzströmenicht ausschließlich in einen Stausee geleitet werden, sondern sozusagen im Fluss bleiben undso auch der gesamten Gesellschaft dienen, ohne die Erben zu überfordern.