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20.03.15
14:41 Uhr
SSW

Erbschaftssteuerreform zur Reform für mehr soziale Gerechtigkeit nutzen

Presseinformation Kiel, den 20. März 2015

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 14 + 25 Anträge zum Aufkommen aus der Erbschaftsteuer
Drs. 18/2809 & 18/2781


„Erbschaftssteuerreform zur Reform für mehr soziale Gerechtigkeit nutzen“


Die Erbschaftssteuer war in der letzten Zeit medial allgegenwärtig. Schnell wurden erste kleine
und größere Interessensunterschiede zwischen Bund, Ländern und Gewerkschaften
vorgetragen. Doch worum geht’s eigentlich? Erst mal geht’s um eine Verfassungswidrigkeit.
Thematisch gesehen geht’s um einen kleinen Teil der Gesellschaft, nämlich um Firmenerben.
Der größere Teil der Gesellschaft, bleibt davon gänzlich unberührt, denn dieser wird sein Leben
lang, weder privat noch gewerblich, etwas nennenswertes Erben. Derzeit wird der Großteil der
Steuereinnahmen der Erbschaftsteuer durch das Erben von größeren Privatvermögen getragen.
Warum Firmenerben hier teilweise befreit sind, kann man durchaus auch mal hinterfragen.
Daher nun zum eigentlichen Anlass dieser Reform. Aus Karlsruhe hat man eine deutliche
Botschaft nach Berlin und den Rest der Republik geschickt, die da heißt: Die Erbschaftssteuer
ist in Teilen Gesetzeswidrig und muss unbedingt nachgebessert werden. Fest steht nicht nur
deshalb, dass Vermögen nicht willkürlich ungleich behandelt werden dürfen. Der Gesetzgeber 2
hat nun die Pflicht, dieses bis zum 30. Juni 2016 zu begradigen. Die Aufgabe für Bund und
Länder ist also klar formuliert. Der Antrag der regierungstragenden Fraktionen beinhaltet im
Kern vor allem eins: Nämlich die soziale Gerechtigkeit. Es kann nicht angehen, dass sich
diejenigen, die Betriebe erben, nicht berücksichtigt werden. Genau da, wollen wir mit der
Erbschaftssteuerreform ansetzen. Konsequenterweise wollen wir die Einnahmen auch dort hin
Steuern, wo sie die Wirtschaft mittelbar stärken. Das ist vor allem der Bildungsbereich. Wir
müssen auf unser Human-Kapital setzen, um auch in Zukunft wirtschaftlich mithalten zu
können. Deswegen wollen wir als Küstenkoalition, die zukünftigen Mittel aus der
Erbschaftsteuer, in das Bildungssystem leiten. Darüber hinaus wollen wir auch
Zukunftsinvestitionen für soziale Gerechtigkeit im Allgemeinen sowie für die Sanierung der
Infrastruktur leisten. Nicht nur deswegen, erteilen wir möglichen Rufen nach einer
Abschaffung der Erbschaftssteuer eine klare Absage.


In Bezug auf die Erbschaftsteuer geht es, wie der Name schon sagt, um Vermögen, dass sich in
Form eines Erbes von einer Generation zur nächsten weitergereicht wird. Der Erbe bekommt
ein Vermögen zugeteilt, was er nicht selbst erwirtschaftet hat. Daher ist es zumutbar, dass von
Generation zu Generation ein Teilbetrag auch wieder an die Allgemeinheit zurückgegeben
werden kann. Ein Kreislauf also. Dieser Kreislauf kann dazu beitragen, dass die Finanzströme
nicht ausschließlich in einen Stausee geleitet werden, sondern sozusagen im Fluss bleiben und
so auch der gesamten Gesellschaft dienen, ohne die Erben zu überfordern.