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18.05.15
17:52 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Landesplanungsgesetz, Versammlungsrecht, Hochschul- und Haushaltspolitik, Flüchtlingspolitik

69/2015 Kiel, 18. Mai 2015



Themen der Plenarsitzung: Landesplanungsgesetz, Versammlungs- recht, Hochschul- und Haushaltspolitik, Flüchtlingspolitik
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 20. Mai, 10 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Zum Auftakt steht die Erste Lesung des Landes- planungsgesetzes zum gesteuerten Ausbau der Windenergie an. Weitere Themen- schwerpunkte der Tagung: Das Plenum wird ein neues Versammlungsrecht für Schles- wig-Holstein auf den Weg bringen, die Hochschul- sowie die Haushaltspolitik beleuch- ten und Lösungen im Flüchtlingsdrama suchen – auch mit Blick über die Staatsgrenzen hinaus.

Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum ent- hält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuel- len Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.


Mittwoch, 20. Mai, 10 bis 18 Uhr

TOP 12 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Landesplanungsgeset- zes, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abge- ordneten des SSW (Drs. 18/2983), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Mi- nuten

Die Landesregierung will mit Änderungen im Landesplanungsrecht den Bau weiterer Wind- kraftanlagen in den kommenden zwei Jahren grundsätzlich untersagen, sie will allerdings zugleich Ausnahmen zulassen. Dieses Vorgehen soll den weiteren Ausbau der Windenergie in geordneten Bahnen belassen und Rotoren-Wildwuchs verhindern. Hintergrund sind Urteile, mit denen das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig im Januar dieses Jahres Regio- Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de nalpläne des Landes gekippt hatte. Die Zweite Lesung ist bereits am Freitag geplant (Aufruf zeitlich nicht festgelegt).

Mit den Regionalplänen, die den Ausbau der Windkraft nur in bestimmten „Windeignungsflä- chen“ erlaubten, sollten Konzentrationszonen für Rotoren geschaffen werden. Das OVG hatte aber unter anderem gerügt, dass von der Ausweisung von Windeignungsflächen von vornhe- rein jene Gemeinden ausgeschlossen wurden, die sich gegen Windkraftnutzung auf ihrem Gebiet entschieden hatten. Dies dürfe, so die Schleswiger Richter, nicht allein ein Aus- schlusskriterium sein. Auch ein Bürgerentscheid gegen Windkraft sei nicht höher zu bewerten als das Recht der Grundeigentümer und Investoren.

Weil die Akzeptanz beim Ausbau der Windenergie eine wichtige Rolle spielen soll, stießen die OVG-Urteile vielfach auf Unverständnis. Jetzt will die Landesregierung über das hoheitliche Planungsrecht die ursprüngliche Zielrichtung wieder einschlagen. Das Zwei-Jahres-Verbot für den Bau weiterer Anlagen ist demzufolge ausdrücklich mit Ausnahmeregelungen versehen – und zwar insbesondere für Windkraftanlagen in jenen Eignungsflächen, die sich in den Regi- onalplänen finden.

Den entsprechenden Gesetzentwurf brachten die Koalitionsfraktionen ein, damit das Gesetz noch in dieser Tagung verabschiedet und schnell in Kraft treten kann. Zunächst hatte auch die Union signalisiert, den Gesetzentwurf mitzuzeichnen. Sie machte aber einen Rückzieher, und forderte, dass die von der Koalition vorgesehenen sogenannten Veränderungssperren nicht auf Windanlagen beschränkt werden.

Die Christdemokraten befürchten, eine allgemeine Ermächtigung für landesweite Verände- rungssperren könnte auch wichtige Verkehrsprojekte oder Industrieansiedlungen betreffen. Deswegen forderte die CDU entsprechende Nachbesserungen. Fraktionschef Daniel Günther zeigte sich Ende vergangener Woche zuversichtlich, dass es zu einer Einigung mit Rot-Grün- Blau kommt und der Gesetzentwurf im Plenum mit großer Mehrheit verabschiedet wird. FDP und Piraten lehnten das Vorhaben von Rot-Grün-Blau von Beginn an ab.

Zuvor hatte sich der Kieler Verfassungsrechtler Prof. Dr. Florian Becker zu Wort gemeldet. Seiner Ansicht nach verstößt der gesteuerte Ausbau der Windkraft per Gesetzesänderung gegen Bundesrecht. Laut Bundesbaurecht könnten sogenannte Konzentrationszonen für Windräder nur durch Flächennutzungspläne auf kommunaler Ebene oder entsprechende Re- gionalpläne des Landes ausgewiesen werden. Der Rechtswissenschaftler rechnet nun mit einer Klagewelle im Land.

Seit der Schleswiger Entscheidung wird im Norden ein Wildwuchs neuer Windräder befürch- tet. Mehr als 400 Anträge für den Bau neuer Anlagen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1,8 Milliarden Euro liegen bereits vor. In Schleswig-Holstein stehen zurzeit mehr als 2.500 Windanlagen mit rund 4.500 Megawatt Leistung. Rein rechnerisch produziert das Land

2 bereits 100 Prozent seines Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien. Bis 2025 soll dieser Wert auf das Dreifache steigen. Ziel ist es, die Eignungsflächen für Rotoren auf rund 1,7 Pro- zent der gesamten Landesfläche auszudehnen.


TOP 33 Geoblocking im öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen, Antrag der Frak- tion der PIRATEN (Drs. 18/2948), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Mi- nuten

Freier Zugriff auf Musikantenstadl und Tagesschau: Die Piraten im Landtag wollen zum Schutz der nationalen Minderheiten das Internet-Angebot des öffentlich-rechtlichen Rund- funks uneingeschränkt nutzbar machen. Die Fraktion hat das sogenannte Geoblocking auf die Tagesordnung gesetzt, das verhindert, dass Nutzer aus dem Ausland auf Filme, Fernseh- sendungen oder Sportereignisse zugreifen können. Auf Grundlage von Artikel 6 der Landes- verfassung - der Schutz der kulturellen Eigenständigkeit und die Förderung der Minderheiten - fordern die Piraten von der Landesregierung, sich dafür einzusetzen, dass das Geoblocking beim öffentlichen Rundfunk zwischen Deutschland und Dänemark aufgehoben wird.

Während Sendungen der ARD per Satellit in ganz Europa zu empfangen sind, ist die Aus- strahlung im Internet auf die Bundesrepublik beschränkt. Dadurch könnten Angehörigen der deutschen Minderheit in Dänemark auf viele Angebote des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zugreifen, heißt es in dem Antrag. Auch die in Schleswig-Holstein lebende dänische Minderheit könne dänische Rundfunkangebote nur teilweise nutzen, so die Piraten.

Geoblocking steht bundes- und europaweit immer wieder auf der Agenda. Ende März hatte sich EU-Digitalkommissar Günther Oettinger gegen ein schnelles Ende des Geoblocking in der EU ausgesprochen. Man müsse zunächst prüfen, welche Konsequenzen das etwa für die Filmwirtschaft habe, so der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident. Den meis- ten Internet-Nutzern ist das Geoblocking durch den Video-Riesen Youtube bekannt. Viele der angewählten Videoclips können hier aufgrund von GEMA-Restriktionen nicht abgespielt wer- den. Youtube, eine Tochter von Google, hat sich bislang erfolglos dagegen zur Wehr gesetzt.


TOP 16 Umsetzung des Aktionsplans für Menschen mit Behinderung, Große Anfrage der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2872), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/2935), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung will im Frühjahr 2016 einen ersten Entwurf des Landesaktionsplans für Menschen mit Behinderung vorlegen. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Große Anfrage der Piraten-Fraktion hervor.



3 Derzeit erarbeiten die einzelnen Ressorts in den Ministerien eigene Pläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Weil der Aktionsplan eine Querschnittsaufgabe sei, soll „jedes Ressort im Rahmen der eigenen Zuständigkeit über Umfang und Notwendigkeit von Maßnahmen entscheiden“, erklärt die Regierung in der Antwort. Grundlage sei auch das be- reits bestehende Inklusionskonzept.

Der Aktionsplan soll „Anliegen von Menschen mit Behinderung als Selbstverständlichkeit in allen Bereichen politischen Handelns begreifen und im Sinne einer dauerhaft zu erfüllenden Verpflichtung berücksichtigen“. Im Frühjahr 2016 will das Sozialministerium dann die Ergeb- nisse aus den Ressorts zum Landesaktionsplan zusammenfassen und den ersten Entwurf der Öffentlichkeit präsentieren. Mit der Fertigstellung des Planes wird Ende 2016 gerechnet.

Det Aktionsplan für Menschen mit Behinderung war im November 2013 vom Landtag mit brei- ter Mehrheit von Koalition und Liberalen gefordert worden. Seitens der Opposition gab es Vorbehalte hinsichtlich der Formulierung der Ziele. Die CDU, die sich bei der Abstimmung enthielt, die Piraten und auch die FDP, die den Plan trotzdem unterstützte, hatten die inhaltli- chen Vorgaben für die Erarbeitung des Aktionsplans als unzureichend bezeichnet. In der Ju- ni-Sitzung des Landtags wird die Regierung auf Antrag der Piraten einen schriftlichen Bericht zum Zwischenstand vorlegen.


TOP 37 und 40 Zukunft der Mehrgenerationenhäuser, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2965), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2968), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Sie sollen Begegnungsstätten für Menschen jeder Herkunft und jedes Alters sein: die soge- nannten Mehrgenerationenhäuser. Weil der Bundeszuschuss im kommenden Jahr wegfallen könnte, ist die Zukunft der Einrichtungen ungewiss. CDU und FDP im Landtag wollen jetzt Klarheit, wie es mit den elf Mehrgenerationenhäusern in Schleswig-Holstein weitergeht.

Die FDP-Fraktion hat einen mündlichen Bericht der Landesregierung zur Zukunft der Begeg- nungsstätten beantragt. Sie fragt nach Plänen zu einer konzeptionellen Weiterentwicklung und einer „landesseitigen Finanzierung“. Die CDU-Fraktion fordert, dass sich die Landesre- gierung für den dauerhaften Erhalt und die Weiterentwicklung der Mehrgenerationenhäuser einsetzt.

Deutschlandweit gibt es rund 450 Mehrgenerationenhäuser. Sie werden seit 2006 durch ein Bundesprogramm gefördert – derzeit über das “Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II“. Inhaltliche Schwerpunkte sind Pflege, Integration und Bildung, haushaltsnahe Dienstleis- tungen und freiwilliges Engagement. Der Bund und Europäischer Sozialfonds (ESF) über- nehmen in diesem Jahr noch pro Mehrgenerationenhaus 30.000 Euro. Gemeinde, Land oder



4 Landkreis tragen zudem weitere 10.000 Euro. Über eine dauerhafte Finanzierung nach 2016 verhandeln Bund und Länder derzeit.

Die CDU fordert, dass Schleswig-Holstein die Finanzierungslücke schließt, falls der Bundes- zuschuss für die elf Mehrgenerationenhäuser gestrichen werden sollte. Zudem solle das Land sich überlegen, wie die Häuser noch stärker mit anderen Angeboten des Freiwilligenengage- ments verknüpft werden können, zum Beispiel mit den Freiwilligenagenturen. Die Mehrgene- rationenhäuser leisten nach Ansicht der Union einen „wichtigen Beitrag zum gesellschaftli- chen Miteinander “. Sie seien ein „unverzichtbares Angebot für die kommunalen Sozialstruk- turen“.


TOP 13, 15, 41, 47 und 60 Hochschulpolitik in Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/2984), Große Anfrage der PIRATEN-Fraktion (Drs. 18/2871), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/2934), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2969), Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeord- neten des SSW (Drs. 18/2978), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2632neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2869), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Die Rahmenbedingungen der Unis und FHs, der doppelte Abijahrgang 2016 und die Ausbil- dung von Sonderpädagogen stehen im Blickpunkt einer umfangreichen Hochschuldebatte.

Thema Hochschulfreiheit: Schleswig-Holsteins Universitäten und Fachhochschulen sollen nach Willen der FDP mehr Spielräume bekommen. Mit ihrem „Hochschulfreiheitsgesetz“ wol- len es die Liberalen den Unis weitgehend selbst überlassen, wofür sie ihr Geld ausgeben oder welche Schwerpunkte sie in Forschung und Lehre setzen. Bislang klärt das Wissen- schaftsministerium diese Fragen in Zielvereinbarungen mit den Hochschulen und überprüft deren Leistungen in Forschung und Lehre.

Die Hochschulen bräuchten mehr Freiräume und Eigenverantwortung, heißt es bei der FDP. Sie müssten in die Lage versetzt werden, ihr eigenes Profil stärker herauszubilden und damit attraktiver und wettbewerbsfähiger zu werden. Das Ministerium hingegen solle weniger De- tailsteuerung betreiben und sich mehr auf seine Aufsichtsrolle konzentrieren.

Die FDP-Pläne sehen vor, den Hochschulen die Finanzhoheit zu übertragen. Damit würden alle Zuschüsse in ihr Vermögen fallen. Das Personal soll vom Land in den Dienst der Hoch- schulen übergehen, die damit eigene Beamte bekämen. Die FDP will den Hochschulen auch deren Liegenschaften übertragen, ihnen die sogenannte Bauherrenfähigkeit und die Zustän- digkeit für die Beschaffung von Großgeräten geben. Die Hochschulen sollen zudem unab- hängig vom Ministerium Studiengänge einrichten und das Hochschuljahr flexibel einrichten dürfen. Damit könnte es statt Semestern auch Trimester geben.

5 Außerdem zielt die FDP auch auf mehr Autonomie bei der inneren Organisation der Hoch- schulen. Diese sollen etwa mit einer Zweidrittelmehrheit im Senat über ihre Verfassung be- stimmen dürfen, ohne Genehmigung des Ministeriums. Eine gesetzlich vorgeschriebene An- wesenheitspflicht für Professoren soll entfallen. Außerdem ist ein Selbstbestimmungsrecht der Hochschulen über die Zusammensetzung des Senats vorgesehen. So könnte jede Hoch- schule im eigenen Ermessen festlegen, wie stark der Einfluss von Professoren, Mitarbeitern oder Studenten sein soll.

Studiengebühren wollen die Liberalen jedoch nicht erlauben. Und: Sie wenden sich gegen sogenannte Zivilklauseln. Hiermit können sich Unis verpflichten, keine Forschungsprojekte zu starten, die militärisch genutzt werden können. Solche Klauseln seien „rechtlich nicht zuläs- sig“. Mit ihrem Entwurf greift die FDP in die Debatte um ein neues Hochschulgesetz ein, das die Koalition für dieses Jahr angekündigt hat.

Thema Strukturen: Auch die CDU legt Eckwerte für das neue Hochschulgesetz vor und macht sich dabei für eine „größtmögliche Freiheit und Eigenverantwortung“ der Unis stark, etwa in den Bereichen Personal, Bauwesen und Studienkalender. Entsprechend könnten die Hoch- schulen von Semestern auf Trimester umstellen. Die Union fordert enge Kooperationen zwi- schen den Einrichtungen, zum Beispiel gemeinsame Institute. „Doppelstrukturen“ lehnt die Union jedoch ab - zuletzt wurde der Ausbau der Lehrer-Ausbildung in Flensburg als Doppel- struktur zu den Lehrer-Studiengängen in Kiel kritisiert.

Weitere Forderungen: Arbeitnehmer, die neben ihrem Beruf gleichzeitig einen Studienab- schluss anstreben, sollen besser gefördert werden. Das digitale Lernen soll ausgebaut wer- den. Und: Den Doktortitel sollen weiterhin nur die Universitäten vergeben können. Ein Promo- tionsrecht für Fachhochschulen lehnt die CDU ab.

Thema doppelter Abijahrgang: Im Sommer 2016 legt in Schleswig-Holstein der letzte kom- plette G9-Jahrgang und der erste G8-Jahrgang gleichzeitig das Abitur ab. Eine Konsequenz: Deutlich mehr junge Leute als bislang üblich könnten dann an die Unis strömen. Die Koaliti- onsfraktionen schätzen, dass 60 Prozent mehr Studenten sich einschreiben werden als in einem normalen Jahr. Die Landesregierung geht laut einem Bericht aus dem Februar davon aus, dass 2016 insgesamt 12.335 Erstsemester ihr Studium in Schleswig-Holstein anfangen - 1.755 mehr als im laufenden Jahr erwartet werden. 2017 werde die Zahl der Neuankömmlin- ge dann wieder sinken. Insgesamt gibt es im Lande derzeit rund 56.000 Studenten.

Um die Extra-Belastung zu stemmen, setzen die Koalitionsfraktionen auf den Hochschulpakt III von Bund und Ländern. Damit sollen bis 2020 bundesweit 760.000 zusätzliche Studienan- fänger gegenüber dem Referenzjahr 2005 aufgenommen werden können. Pro zusätzlichem Studienanfänger ist nach Angaben des Wissenschaftsministeriums ein Betrag von 26.000 Euro erforderlich, davon stellen Bund und Länder je 13.000 Euro bereit.

6 Das bedeutet für Schleswig-Holstein Bundesmittel in Höhe von 240 Millionen Euro, das Land plant demnach weitere 240 Millionen Euro Landesmittel für die Studienanfänger 2016 bis zum Jahr 2020 ein.

SPD, Grüne und SSW verweisen darauf, dass das Land den Hochschulen außerdem an an- derer Stelle unter die Arme greift, etwa mit dem Sondervermögen Hochschulsanierung. Zu- dem übernehme die Landeskasse einen Teil der Tarifsteigerungen beim Uni-Personal. Wie die Hochschulpakt-Mittel im Lande verteilt werden sollen steht noch nicht fest. Noch hätten die Hochschulen gegenüber dem Land „keinen Bedarf in dem o.g. Sinne angemeldet“, erklärt das Wissenschaftsministerium in seiner Antwort auf eine Große Anfrage der Piraten. Eine Lösung soll bis zum 30. Juni in der neu eingerichteten Hochschulkommission gefunden wer- den.

Thema Sonderpädagogik: In Schleswig-Holstein sollen möglichst viele Kinder mit besonde- rem Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden. Rund zwei Drittel der Förderkinder besuchen im laufenden Jahr eine Regelschule. Das stellt Lehrer und Sonderpä- dagogen vor Herausforderungen. Für die Sonderpädagogen bedeutet das: Sie müssen spe- ziell für Inklusionsschüler ausgebildet werden, sollen aber auch in einem Fach regulären Un- terricht geben können.

Die Ausbildung der Sonderpädagogen übernimmt die Uni Flensburg. Dort haben sich in den letzten Jahren jeweils rund 100 Studenten für diese Studienrichtung eingeschrieben. Dabei gab es jedes Jahr rund fünfmal so viele Bewerber. Mit einer „ganzheitlichen Ausbildung“ zu Beginn des Studiums und der anschließenden Spezialisierung auf zwei sonderpädagogische Schwerpunkte „verfügen die in Schleswig-Holstein ausgebildeten Sonderpädagogen über ein breit angelegtes Basiswissen kombiniert mit einem vertieften Fachwissen“, betont das Wis- senschaftsministerium in einem Bericht, den die CDU beantragt hat.


TOP 43 Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2971), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Regierungsfraktionen drängen darauf, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene bei der Gestaltung des Bundesteilhabegesetzes mit einem Forderungskatalog einbringt. Ziel: Bessere Perspektiven für Menschen mit Behinderung. Die Forderungen von SPD, Grünen und SSW sind so zahlreich wie konkret. So soll das Gesetz, wie im Bundes-Koalitionsvertrag angekündigt, noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Die Chancen dafür ste- hen gut: Noch in diesem Jahr will Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) die Eckpunk- te der Reform vorlegen und im kommenden Jahr das Gesetzgebungsverfahren auf den Weg bringen.

7 Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist es, die Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung zu erhöhen und damit die Länder zu entlasten. Die Bundesregierung hatte Zuschüsse in Hö- he von fünf Milliarden Euro zugesagt. Erst Anfang Mai erinnerte der Bundesrat die Regierung an diese Zusage. Bisher hatten Länder und Kommunen die Eingliederungshilfen allein getra- gen. Finanzielle Zuschüsse allein reichen den Regierungsfraktionen im Lande aber nicht. Sie wollen, dass die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt wird. Dazu wollen sie das persönliche Budget für Menschen mit Behinderung stärken, außerdem sollen sie selbst bestimmen können, in welchen Einrichtungen sie leben. Die Eingliederungs- hilfe soll aus dem Fürsorgesystem herausgenommen und in ein Sozialgesetzbuch zusam- mengeführt werden, damit die Hilfen aus einer Hand kommen. Sie sollen mehr persönliche Hilfe an die Seite gestellt bekommen, auch die trägerunabhängigen Beratungen sollen ge- stärkt werden. Außerdem wollen die Fraktionen, dass pflegebedürftige Menschen mit Behin- derung in der Pflegeversicherung gleichgestellt werden und sie wählen dürfen, ob sie auf dem ersten Arbeitsmarkt oder in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung tätig sein möch- ten.

Eine weitere zentrale Forderung von SPD, Grünen und SSW wie auch von Behindertenver- bänden ist, dass die Einkommens- und Vermögensvorbehalte gekippt werden. Bislang dürfen Menschen mit Behinderung, die Eingliederungshilfe beziehen, nicht mehr als 2.600 Euro an- sparen - leben sie in einer Partnerschaft, sind es 3.200 Euro für beide.

Mit diesen Anforderungen an das Bundesteilhabegesetz wollen die Regierungsfraktionen der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen, die Deutschland 2008 ratifiziert hat. Sie sieht vor, dass Menschen mit Behinderung ihre Menschenrechte in vollem Umfang wahrnehmen können, dass für sie gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden und sie zu gleich- berechtigter Teilhabe befähigt werden.


TOP 31 Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte konsequent schützen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2946), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Mi- nuten

Angesichts der wachsenden Gewalt gegen Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte fordert die CDU das Land auf, eine hessische Initiative für härtere Strafen zu unterstützen. Hessen hat im Bundesrat einen Entwurf zur Verschärfung des Strafgesetzbuches einge- bracht. Die schwarz-grüne Landesregierung will einen neuen Straftatbestand „Tätlicher An- griff auf Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte“ schaffen. Als Strafmaß ist bis zu zehn Jahre Gefängnis vorgesehen.

Es sei ein „wichtiges Signal des Rechtsstaates“, heißt es bei der Nord-CDU, „Angriffen auf Menschen, die anderen im Auftrag der Allgemeinheit helfen und diese schützen wollen“, be- sonders scharf zu verurteilen. Die CDU verweist auf die Krawalle in Frankfurt anlässlich der

8 Eröffnung des neuen Sitzes der Europäischen Zentralbank Mitte März. Hierbei wurde Berich- ten zufolge 150 Polizeibeamte und zwei Feuerwehrleute verletzt.

Das schleswig-holsteinische Innenministerium hat im Jahr 2014 insgesamt 1.174 Gewaltdelik- te gegen Polizeibeamte gezählt, zumeist Widerstandshandlungen und „Rohheitsdelikte“. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der FDP (Drs. 18/2613) hervor. 363 Beamte wurden hierbei verletzt. Die Zahlen waren damit ähnlich hoch wie im Jahr zuvor.

In Schleswig-Holstein haben zuletzt mehrfach sogenannte Gaffer die Arbeit von Rettungskräf- ten behindert. So haben im April rund 150 Schaulustige nach einem schweren Verkehrsunfall in Kiel-Gaarden Fotos und Videos gemacht und dadurch Polizei und Sanitäter gestört. Wäh- rend der gesamten Bergung hätten die Schaulustigen ihre Smartphones für Aufnahmen be- nutzt, wird berichtet. Der schnelle Abtransport der Verletzten ins Krankenhaus sei dadurch behindert worden.


Donnerstag, 21. Mai, 10 bis 18 Uhr

TOP 5, 26 und 59 Nachtrag für das Haushaltsjahr 2015 und Bericht über das öffentli- che Rechnungswesen, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 18/2908), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/2955). Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2909), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1935neu), Bericht der Lan- desregierung (Drs. 18/2859), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Entwurf der CDU für einen Nachtragshaushalt steht vor der Ablehnung. Koalition und Piraten stimmten im Finanzausschuss gegen das Zahlenwerk, mit dem die Union mehr Geld für Flüchtlinge und Hochschulen bereitstellen will. Die FDP enthielt sich im Ausschuss. Die Landesregierung hat dem Landtag einen eigenen Nachtragsetat vorgelegt, der im Juni be- schlossen werden soll.

Die CDU plant zusätzlich 100 Millionen Euro für Flüchtlinge und 60 Millionen für Hochschulen. Diese Summen sollen ohne eine höhere Kreditaufnahme aus dem Haushalt gegenfinanziert werden. Dafür setzt die Union niedrigere Zinsausgaben in Höhe von 80 Millionen Euro an. Außerdem soll bei einzelnen Haushaltstiteln gespart werden, so bei der Biotopkartierung 1,7 Millionen Euro.

Im Einzelnen plant die CDU zusätzlich 53 Millionen Euro für die Aufnahme, Verteilung und Integration von Flüchtlingen. Hinzu kommen unter anderem 25 Millionen an Investitionen für die Erweiterung der Erstaufnahme-Kapazitäten und fünf Millionen für 240 weitere Lehrerstel- len, mit deren Hilfe zusätzliche Schüler aus Flüchtlingsfamilien unterrichtet werden sollen. Die



9 Landesregierung rechnet in diesem Jahr insgesamt mit bis zu 20.000 neuen Flüchtlingen; im Vorjahr waren es gut 7.600.

Zusätzlich 30 Millionen Euro will die CDU ausgeben, um den doppelten Abiturjahrgang zu bewältigen, und 25 Millionen, um zwingend erforderliche Brandschutzmaßnahmen an der Kieler Uni zu bezahlen. Außerdem soll das Land nach Willen der CDU die 17 Millionen Euro, die Schleswig-Holstein als Kommunalhilfe aus Berlin erhält, vollständig an die Städte, Kreise und Gemeinden weiterleiten. Und: In den nächsten vier Jahren soll es bei der Landespolizei pro Jahr 40 zusätzliche Anwärterstellen geben.

Daneben behandelt der Landtag einen Regierungsbericht über die mögliche Einführung der doppelten Buchführung im haushaltsrecht des Landes. Bei der sogenannten Doppik werden im Gegensatz zur derzeit praktizierten Kameralistik auch Rücklagen und langfristige Verbind- lichkeiten berücksichtigt. „Die Einführung eines doppischen Rechnungswesens ist zurzeit nicht beabsichtigt“, heißt es in dem Papier aus dem Finanzministerium. Die CDU hatte gefor- dert, auf Doppik umzuschwenken. Zahlreiche Kommunen verfahren bereits nach diesem Sys- tem.


TOP 17 Kein Flickenteppich in Deutschland beim Gentechnik-Opt-out, Antrag der Frak- tionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2807), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Fraktionen von SPD, Grünen und SSW wollen Gentechnik von schleswig-holsteinischen Äckern fernhalten. Bundesweit soll der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verboten werden. Nur so könne man die Äcker vor eingeschleppter oder sich verbrei- tender gentechnisch veränderter Saat schützen. Dafür soll sich die Landesregierung bei dem Gesetz für Gentechnik einsetzen, das das Bundeslandwirtschaftsministerium bis zum Herbst dieses Jahres überarbeiten will. Zwar hat die EU eine Reihe von Gen-Pflanzen zugelassen, aber Rot-Grün-Blau fordert ein kategorisches Anbauverbot in Deutschland. Überdies fordern die Koalitionsfraktionen, dass das Zulassungsverfahren für die gentechnisch veränderte Saat verschärft wird.

Damit stellen sich die Regierungsfraktionen im Norden gegen den aktuellen Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministers Christian Schmidt (CSU). Der sieht vor, dass regional über die Anbauverbote entschieden werden soll. Dadurch läge es bei den Landesregierun- gen, Gentechnik auf den Äckern zu verbieten oder zu beschränken. Nach Meinung von SPD, Grünen und SSW setzt sich Schmidt damit nicht ausreichend gegen genmanipulierte Pflan- zen ein. Zudem befürchtet die Koalition, dass damit mögliche Klagen von Gentechnikkonzer- nen auf die Bundesländer abgewälzt werden.



10 Mit der Gesetzesnovellierung möchte Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt die „Opt-out“- Richtlinie der EU umsetzen. Mit dieser Klausel können die EU-Staaten den Anbau von gen- technisch veränderten Pflanzen leichter verbieten. Laut dem Ministerium ist nach EU-Recht kein nationales Gesetz erlaubt, das den Anbau von genmanipulierten Pflanzen in Deutsch- land generell verbietet.

Die schwarz-rote Bundesregierung ist in dieser Frage gespalten. Das von Barbara Hendricks (SPD) geführte Bundesumweltministerium plant, anders als das Landwirtschaftsministerium, ein vollständiges Verbot für Gentechnik. So soll Deutschland immer dann, wenn es eine neue EU-Zulassung für GVO-Pflanzen gibt, die Möglichkeit nutzen, den Anbau zu untersagen. Hendricks fordert weiterhin eine Kennzeichnungspflicht auf EU-Ebene für alle Produkte von Tieren, die mit Genpflanzen gefüttert wurden.


TOP 25, 27 und 56 Folgen des G7-Außenministertreffens in Lübeck, Anträge der Frak- tion der PIRATEN (Drs. 18/2907, 18/2910, 18/2783neu), Bericht und Beschlussempfeh- lung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/2991), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten fordern die Landesregierung auf, über die Kosten des jüngsten G7-Gipfels in Lübeck sowie über den Verlauf des Polizei-Einsatzes mündlich zu berichten. Bei dem Treffen der Außenminister der sieben großen westlichen Industrienationen (G7) in der Hansestadt waren vom 13 bis 15. April mehr als 3.500 Polizisten im Einsatz. Von Geschäftsleuten und auch der Gewerkschaft der Polizei befürchtete Krawalle blieben aus. Bis auf kleinere Schar- mützel blieb es zwischen G7-Gegnern und den Einsatzkräften friedlich.

Die Polizei nahm nach ihren Angaben am Dienstagabend nach einer Demonstration von G7- Gegnern insgesamt 16 Personen fest und setzte elf in Gewahrsam. Die Polizei habe die Lage jederzeit unter Kontrolle gehabt, das Ministertreffen sei ohne nennenswerte Zwischenfälle verlaufen, hieß es in der Bilanz. Einige Vermummte hätten Flaschen und Steine geworfen, Müllcontainer umgeworfen und Bengalos abgebrannt.

Der Einsatz kostete nach Polizeiangaben 4,6 Millionen Euro, von denen knapp zwei Millionen auf die Unterbringung entfielen. Landespolitiker von Grünen, FDP und Piraten beklagten kurz nach Beendigung des Gipfels, dass das Land auf den Kosten sitzen bleibe und für eine „Ver- anstaltung“ der Bundesregierung aufkommen müsse. Im aktuellen Haushalt sollen lediglich 500.000 Euro reserviert worden sein.


TOP 28 Kommunalpaket des Bundes sachgerecht und schnell umsetzen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2916), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Mi- nuten

11 Die deutschen Kommunen können sich über eine Finanzspritze des Bundes freuen. Mitte März hat die große Koalition eine Investitionsoffensive beschlossen, von der besonders struk- turschwache Städte, Kreise und Gemeinden profitieren sollen. Rund 100 Millionen Euro sol- len nach Schleswig-Holstein fließen. Die CDU im Lande fordert nun, dass das Geld nicht nur stark verschuldeten Kommunen, wie den kreisfreien Städten Kiel, Neumünster, Lübeck und Flensburg, zugutekommt.

Wie die Gelder vergeben werden, können die Landesregierungen entscheiden. Zwar lautet die Vorgabe des Bundes, dass sie als Investitionsmittel an „finanzschwache Kommunen“ ge- hen müssen. Wie „finanzschwach“ aber definiert wird, verfügen die Regierungen der Länder. Nach dem Willen der schleswig-holsteinischen Union sollen nicht nur die stark verschuldeten Kommunen eine Finanzspritze bekommen, sondern auch solche, die den Haushaltsausgleich knapp geschafft haben. So fordert die CDU, dass nicht nur der Schuldenstand ausschlagge- bend für die Gelderverteilung ist, sondern auch Kriterien wie die Steuerkraft der Städte, Krei- se oder Gemeinden.

Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) zeigte sich unbeeindruckt von den Forderungen der CDU. Das Geld dürfe nur an finanzschwache Kommunen gehen, wie vom Bund vorgeschrie- ben. Andernfalls könne er das Geld zurückfordern. Welche Kriterien das Landeskabinett bei der Verteilung der Investitionsmittel anwenden wird, dazu äußerte sich Heinold bislang nicht. Die Bundesregierung plant, arme Kommunen im Jahr 2015 bundesweit mit zusätzlichen 3,5 Milliarden Euro zu unterstützen. Bis 2018 können aus dem Sondertopf Investitionen mit ei- nem Fördersatz von bis zu 90 Prozent gefördert werden. Die Gelder können beispielsweise in Krankenhäuser, Straßen, den Breitbandausbau oder den Städtebau investiert werden. 2017 ist eine weitere Finanzspritze vom Bund vorgesehen. Ab 2018 sieht der Koalitionsvertrag dann eine jährliche Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro bei den Sozialausga- ben vor.

Die Verteilung der Gelder aus dem Investitionspaket richtet sich in diesem Fall nicht nur nach der Einwohnerzahl der Bundesländer. Kriterien sind die Höhe der Kassenkredite der Kommu- nen und die Zahl der Arbeitslosen. So profitiert beispielsweise Nordrhein-Westfalen mit 1,125 Milliarden Euro beziehungsweise 32 Prozent der Gelder überproportional von der Finanz- spritze, da knapp 50 Prozent aller kommunalen Kassenkredite in Deutschland auf NRW ent- fallen.


TOP 54 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.01.2015 bis 31.03.2015 (Drs. 18/2961), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten (Be- richterstatter)



12 TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zum Versammlungsrecht, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/119), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsaus- schusses (Drs. 18/2988), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Schleswig-Holstein bekommt ein eigenes Versammlungsgesetz. Im Innen- und Rechtsaus- schuss setzte die Koalition Anfang Juni ein eigenes Papier durch, das ihrer Ansicht nach den bereits vor über zwei Jahren eingebrachten Ursprungsentwurf der Liberalen noch liberaler macht. Dazu zählen SPD, Grüne und SSW unter anderem, dass viele Vergehen, etwa im Bereich Vermummung oder Sitzblockaden, künftig als Ordnungswidrigkeiten und nicht mehr als Straftat behandelt werden. Auch verdachtsunabhängige Polizeikontrollen im Vorfeld von Demonstrationen sollen entfallen. Breite Kritik der Opposition gab es in der Ausschusssitzung dennoch.

Besonders scharf kritisierte der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer die Ausweitung der Vide- oaufzeichnungen. In Zukunft kann eine Demonstration von Hubschraubern oder Drohnen in der Gesamtheit gefilmt werden. Für Breyer ist dies völlig übertrieben. Theoretisch könnte mit der modernen Technik jede an einer Demonstration teilnehmende Person gezielt identifiziert werden. „Dies führt dazu, dass Menschen abgeschreckt werden, an Demonstrationen über- haupt teilzunehmen“, so Breyer.

Weitere Kritik kam aus den Reihen der Opposition an der Erhöhung des Bußgeldes, das bei Ordnungswidrigkeiten statt bislang 500 Euro nunmehr bis zu 1.500 Euro betragen kann, und an der Möglichkeit, Personen präventiv die Teilnahme an einer Demo zu verbieten. Letzteres kann bereits eintreten, wenn der Verdacht besteht, eine Person könne sich vermummen.

Ekkehard Klug (FDP) monierte vor allem viele unkonkrete Formulierungen, die der Polizei Auslegungsspielräume ließen. Er verlangte beispielsweise präzisere Angaben im Bereich verbotener uniformer Kleidung von Demonstranten oder zu verbotenen Versammlungsorten an ehemaligen Nazi-Stätten.

Für die Koalition hielt Kai Dolgner (SPD) grundsätzlich dagegen: „Die Einschränkung der Ver- sammlungsfreiheit ist nicht unser Ziel.“ Und sein Fraktionskollege Tobias von Pein sieht mit dem Gesetz eine gelungene Abwägung zwischen den Interessen der Versammlungsteilneh- mer und den Erfordernissen der polizeilichen Praxis als gegeben. Burkhard Peters von den Grünen stempelte die Einwände der Opposition schlicht als Skizzierung von „Scheinproble- men“ ab.

Geschlossen monierten die Oppositionsfraktionen, die jeweils eigene Änderungspapiere vor- gelegt hatten, dass die Koalition viele Meinungen und Warnungen von angehörten Experten nicht beachtet habe. Axel Bernstein (CDU) hätte grundsätzlich lieber eine einheitliche Rege- lung zum Versammlungsrecht in allen Bundesländern gesehen.



13 Weitere Punkte in dem Gesetz, das geltendes Bundesrecht von 1954 ablöst und das in dieser Mai-Tagung des Landtages endgültig verabschiedet werden soll: Personenkontrollen soll es nur bei konkreten Hinweisen auf Waffen geben, und ein Versammlungsverbot soll als „ultima ratio“ nur dann verhängt werden dürfen, wenn Beschränkungen nicht ausreichen.

Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 haben die Bundesländer die Möglichkeit, die Rech- te von Bürgern und Polizei bei Versammlungen und Demonstrationen eigenständig zu regeln. Bislang haben aber nur fünf Länder entsprechende Gesetze erlassen.


TOP 21 und 45 Bürokratiekosten für die Schleswig-Holsteinische Wirtschaft, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2897), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2975), ge- planter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Den Landtagsfraktionen von CDU und FDP ist die ausufernde Bürokratie ein Dorn im Auge. Nachdem die Bundesregierung im März eine sogenannte Bürokratiebremse beschlossen hat, soll nun auch Schleswig-Holstein Betriebe beim Papierkram entlasten, fordert die CDU in Kiel. Die FDP will die Bürokratiekosten für Bürger, Mittelstand und Verwaltung verringern und hat dazu sechs Forderungen formuliert.

So soll die Landesregierung in der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz auf die Gründung eines „Normenkontrollrats der Länder“ hinwirken, der beim Bürokratieabbau hilft. Zudem will die FDP die bürgerfreundliche Verwaltung vorantreiben, damit alle Anträge von Bürgern digi- tal gestellt werden können. Für Geschäftsunterlagen soll die Aufbewahrungsfrist von zehn auf acht und später auf sechs Jahre sinken.

Außerdem fordern die Liberalen deutliche weniger Dokumentationspflichten beim Mindestlohn und eine schnellere Umstellung von Genehmigungs- auf Anzeigeverfahren. Sollte eine Be- hörde einen Antrag innerhalb einer gewissen Frist nicht schriftlich ablehnen, „würde der An- trag als genehmigt gelten“, heißt es von der FDP. Das Tariftreue- und Vergabegesetz soll so geändert werden, dass lediglich die Gewinner von Ausschreibungen die im Gesetz vorgese- henen Nachweise erbringen müssen.

Die CDU-Fraktion fordert die Landesregierung auf, das Konzept der „Eins-rein-Eins-raus“- Regel der “Bürokratiebremse“ der Bundesregierung aufzugreifen. Das heißt: Für jede neue Regulierung der Landesregierung, die sich auf die Wirtschaft in Schleswig-Holstein auswirkt, soll an anderer Stelle eine Belastung abgebaut werden. „Davon profitieren unsere Mittel- ständler“, ist sich die Union sicher.


TOP 23 und 52 Errichtung einer LNG-Infrastruktur in Brunsbüttel und Energieversor- gung von Schiffen in den Häfen Kiel und Lübeck, Anträg der Fraktion der CDU (Drs.

14 18/2904, 18/2338), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 18/2886), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Union macht erneut einen Vorstoß beim Thema Liquefied Natural Gas (LNG) in Brunsbüt- tel. Bereits letzten Herbst hatte die CDU-Fraktion eine umweltfreundlichere Energieversor- gung von Schiffen durch Strom aus Flüssiggas auf die Tagesordnung gesetzt. Mit der soge- nannten LNG Hybrid Barge können Kreuzfahrtschiffe ihre Schweröl-Generatoren im Hafen abschalten und Strom aus Flüssiggas beziehen.

Nun fordert die Union Auskunft der Landesregierung zum aktuellen Stand der Errichtung ei- ner LNG-Infrastruktur. Hintergrund sind die Pläne der Koalition, ein eigenes Industriereferat im Wirtschaftsministerium zu schaffen, dessen Kernthema der Standort Brunsbüttel werden soll. Geplant war die Bildung des Referats zum 1. Mai. Bereits seit April ist Kurt-Christoph von Knobelsdorff, stellvertretender Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, offiziell neuer „Brunsbüttel-Beauftragter“ der Landesregierung.

Bis zum November will das neu gegründete Referat ein industriepolitisches Konzept erarbei- ten, bei dem Brunsbüttel eine wichtige strategische Rolle spielen soll. Bereits jetzt fordert die CDU aber grundlegende Informationen. So soll das Wirtschaftsministerium unter anderem das Ausbaupotential des Brunsbütteler Elbhafens für ein LNG-Terminal einschätzen, den Ausbau der Straßeninfrastruktur, der Gleisanbindung und der Wasserwege rund um den Standort Brunsbüttel bewerten und berichten, ob die Landesregierung bereits mit der Bundes- regierung und der Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Kontakt steht.

Liquefied Natural Gas ist tief gekühltes, verflüssigtes Erdgas. In den Erdgas-Förderstätten wird es auf minus 164 Grad gekühlt und verflüssigt. Spezialtanker transportieren es dann zu den jeweiligen Importstationen. Dort wird es entweder in einen gasförmigen Zustand zurück- versetzt und in das regionale Gasnetz eingespeist, oder in flüssiger Form weitertransportiert. Als Strom wird LNG beispielsweise von Schiffen genutzt, während sie im Hafen liegen. Auf einer Barge bei dem zu versorgenden Schiff wird das Flüssigerdgas als Brennstoff zur Stromerzeugung verwendet. Über eine Kabelverbindung wird der Strom dann von der Barge zum Schiff geführt.

Der weltweite Handel mit LNG ist in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Ange- sichts der Ukraine-Krise kann mit LNG auch die Abhängigkeit von russischem Erdgas ge- senkt werden. In Deutschland gibt es bislang kein Terminal zum Import von verflüssigtem Erdgas. Mit ihren Standortvorteilen will sich nun die Wirtschaft in Brunsbüttel dafür empfeh- len. Logistisch wäre die Region ideal: Am Nord-Ostsee-Kanal gelegen, wären LNG-Abnehmer an Nord- und Ostsee ebenso zu erreichen wie der Hamburger Hafen. Ein Importterminal für LNG könnte hohe Investitionen von bis zu einer Milliarde Euro erfordern. Unterstützung durch den Bund oder die Europäische Union wäre daher Voraussetzung für ein solches Großpro- jekt.

15 Der LNG-Bedarf dürfte in der Region rasch steigen. Seit Anfang des Jahres gelten auf Nord- und Ostsee weit strengere Abgasregeln für die Schifffahrt. Werften, Reedereien und Schiffsausrüster führen Schiffsmotoren mit Erdgasantrieb ein. Um Erdgas in Tanks von ge- wöhnlicher Größe transportieren zu können, kommt nur LNG in seiner stark komprimierten Form infrage. Importiert wird LNG an der Nordsee bislang im belgischen Zeebrügge und im Hafen von Rotterdam.


TOP 30 S 21 zügig realisieren, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2930), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU-Fraktion drückt bei dem Ausbau der S-Bahn 21 nach Hamburg aufs Tempo. Die Landesregierung soll „möglichst zeitnah“ die Grundlagen für ein verbessertes Angebot zum Hamburger Hauptbahnhof schaffen, heißt es im Antrag der Union.

Gefordert wird insbesondere ein zügiges Planfeststellungsverfahren für die Elektrifizierung der AKN-Strecke von Kaltenkirchen nach Eidelstedt-Ost. Damit die S 21 spätestens 2019 fertig wird, müsse zudem „eine Ausführungsplanung erarbeitet, der notwendige Grunderwerb durchgeführt und die endgültige Finanzierung sichergestellt werden“.


Freitag, 22. Mai, 10 bis 15 Uhr

Schweigeminute für die Opfer der Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer


TOP 42 Mehr Flüchtlingsschutz in Europa!, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2970), geplanter Aufruf 10:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Koalitionsfraktionen zeigen sich „bestürzt über das nicht endende Massensterben von Flüchtlingen im Mittelmeer“ und rufen den Bund sowie die EU auf, ihre Politik in diesem Be- reich zu überdenken. So soll es nach Willen der Koalition ein Anschlussprogramm für die im Frühjahr ausgelaufene Rettungsmission „Mare Nostrum“ geben. Das Europäische Grenz- schutzprogramm Frontex soll künftig die Lebensrettung und nicht die Abwehr von Bootsflücht- lingen zum Ziel haben. Und: Es soll ein „europaweit solidarisches System für die Verteilung der Flüchtlinge“ geben. Die bisher gültige Dublin-Verordnung will die Koalition abschaffen. Nach dem Dublin-Verfahren sollen Asylbewerber in dem Land bleiben, in dem sie zuerst den Boden der EU betreten haben. Das überfordert Länder wie Italien oder Griechenland, wo be-



16 sonders viele Bootsflüchtlinge ankommen. Die EU-Kommission will die Dublin-Verordnung im nächsten Jahr reformieren.

Nach mehreren Bootsunglücken im Mittelmeer mit Hunderten von Toten drängt die Kommis- sion zudem die Mitgliedsstaaten zum Handeln: Gegen den Widerstand vieler Länder will Brüssel die Flüchtlinge künftig per Quoten gerechter auf alle EU-Staaten verteilen. Auf Deutschland würden dabei mit 18,42 Prozent die meisten der umverteilten Migranten entfal- len. Das sieht ein Strategiepapier zur Einwanderung vor, das die EU-Kommission Mitte Mai präsentierte. Im Jahr 2014 hat Deutschland laut EU-Statistikbehörde Eurostat mit 202.700 Anträgen den Löwenanteil in der EU aufgenommen - knapp ein Drittel.

Gegen die Brüsseler Pläne gibt es aus mehreren Ländern Protest. Die britische Innenministe- rin Theresa May kündigte an, ihr Land werde nicht am Quotensystem teilnehmen. Auch Un- garn, Tschechien, die Slowakei, Polen sowie die baltischen Staaten lehnen das Vorhaben ab. Der Vorschlag der EU-Kommission wird erst dann Gesetz, wenn die nötige Mehrheit unter den EU-Staaten zustande kommt. Ob das gelingt, ist offen. Konkrete Gesetzesentwürfe zur Verteilung will die EU-Kommission Ende Mai vorlegen.

Anerkannte Flüchtlinge von außerhalb der EU sollen umgesiedelt werden, etwa aus Lagern rund um Syrien. Für die Neuansiedlung will die EU in allen Staaten 20.000 Plätze anbieten. Für das Programm werden in diesem und im nächsten Jahr 50 Millionen Euro bereitstehen. Zudem will die EU Netzwerke von Schleuserbanden kappen. Ziel ist, die von Schleusern ge- nutzten Schiffe etwa vor der libyschen Küste zu zerstören.

Für die Seenotrettung stellte die EU-Kommission rund 90 Millionen Euro bereit, um die Mittel für die Seenotrettung durch die EU-Grenzschutzmissionen „Triton“ und „Poseidon“ zu verdrei- fachen. Die Grenzschutzmission Frontex soll laut den Plänen ein erweitertes Mandat bekom- men, um illegale Flüchtlinge zurückführen zu können.


TOP 44 und 48 Umsetzung des Flüchtlingspaktes, Antrag der Fraktionen SPD, Bünd- nis 90/Der Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2974), Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2986), geplanter Aufruf 10:405 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Flüchtlingspakt, der die Situation von Flüchtlingen in Schleswig-Holstein verbessern soll, ist Thema im Landtag: Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wird die Landesregierung mündlich über ihre Flüchtlingskonferenz vom 6. Mai in Kiel und die dabei „vereinbarten Handlungsan- sätze und Zielvorgaben des Flüchtlingspakts“ berichten. Die Piraten-Fraktion will zudem durchsetzen, dass dem Parlament halbjährlich über „den Sachstand und die Umsetzung“ des Flüchtlingspaktes berichtet wird.



17 Mit dem Pakt wollen Regierung, Verbände und Institutionen die Integration von Asylbewer- bern im Land deutlich verbessern. So ist unter anderem eine Gesundheitskarte geplant, die Flüchtlingen medizinische Versorgung erleichtern soll. Das Land zahlt den Kommunen ab Juli eine einmalige Integrationspauschale von 900 Euro je Flüchtling. Zudem soll sich die Vertei- lung der Asylbewerber mittelfristig an örtlichen Gegebenheiten und am Bedarf orientieren, und nicht mehr an den Einwohnerzahlen.


TOP 32 Kontakt zwischen Mensch und Wolf auf das geringstmögliche Maß reduzieren, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2947), geplanter Aufruf 11:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

15 Jahre nach seiner Rückkehr nach Deutschland ist der Wolf hierzulande noch nicht wieder heimisch geworden. Auch in Schleswig-Holstein war er bislang nur auf “Stippvisite“ – aller- dings nicht immer nur unauffällig. Zuletzt richtete Mitte April ein Wolf auf einer Schafweide im Kreis Rendsburg-Eckernförde ein wahres Blutbad an. Insgesamt 52 Tiere tötete er direkt be- ziehungsweise hetzte er zu Tode. Jetzt fordern die Piraten eine Aktualisierung der Wolfsricht- linie von 2012.

Unter anderem verlangen die Piraten neue Regeln zum Schutz von Haus- und Weidetieren. Zudem sollen Wölfe, die sich in der Nähe von Siedlungen aufhalten, gezielt vergrämt werden dürfen. Auch das Anlocken und Anfüttern von Wölfen soll künftig bei Androhung einer hohen Geldstrafe (5.000 Euro) strikt untersagt werden.

Die Piraten beziehen sich mit ihrem insgesamt elf Punkte umfassenden Forderungs-Katalog auch auf einen weiteren Fall, der in diesem Jahr für Aufsehen gesorgt hatte: So schreckte Anfang März ein verhaltensauffälliger, außergewöhnlich zahmer Wolf die Bevölkerung im Kreis Herzogtum Lauenburg auf. Er tauchte mehrmals in Siedlungen auf, wo er sich ohne Scheu Menschen bis auf wenige Meter näherte. Später konnte zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass dieser Wolf von einem niedersächsischen Truppenübungsplatz stammte – dort soll er von Soldaten gefüttert worden sein.

Letzteres erklärt nach Ansicht von Experten auch das atypische Verhalten des Tieres. Nor- malerweise sind die artengeschützten Tiere scheu und halten eine Fluchtdistanz von rund 300 Metern zum Menschen ein. Ein Fachmann warnte in einer Ausschusssitzung des Land- tages am 25. März: „Je vertrauter Wölfe sind, umso gefährlicher sind sie.“

Menschen müssen nach Auffassung der Experten vor einem wildlebenden Wolf indes keine Angst haben. Der stellvertretende NABU-Vorsitzende Fritz Heydemann bezeichnete in einem offenen Brief die Warnung einiger Jäger, beim Waldspaziergang auf keinen Fall den Weg zu verlassen, als unseriösen Versuch, die Angst vor dem Wolf zu schüren und die alte Mär vom „Rotkäppchen-Fresser“ wiederzubeleben. „Zu Problemen kann es nur kommen, wenn Wölfe

18 durch unbedachte Anfütterung an den Menschen gewöhnt und dann aufdringlich werden“, so Heydemann.

Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Wolfsnachweisen in den letzten Monaten hat das Umweltministerium inzwischen reagiert und das sogenannte Wolfmanagement ab Anfang Mai beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume angesiedelt. „Dort werden wir es personell verstärken“, kündigte Minister Robert Habeck (Grüne) Ende April an. Bislang war das Wolfsinfozentrum in Eekholt zuständig. Landesweit gibt es 38 ehrenamtliche Wolfsbetreuer.

Wölfe zählen in der Europäischen Union zu den streng geschützten Tieren. In Deutschland wächst die Zahl freilebender Wölfe. Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Ber- lin (IZW) schätzt, dass hier zurzeit 31 Rudel beziehungsweise Paare leben mit insgesamt mindestens 150 erwachsenen Tieren. Ministeriumsangaben zufolge wurde in Schleswig- Holstein 2007 erstmals wieder ein Wolf gesichtet, seit 2012 habe es 17 bestätigte Nachweise gegeben.

Zu den dauerhaft besiedelten Bundesländern gehören Niedersachsen, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen. In Schleswig-Holstein und Thü- ringen sind einzelne Wölfe nachgewiesen worden. Seit dem Jahr 2000 wurden auch in Nord- rhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Hamburg und Bayern Wölfe gesichtet.


TOP 36 Bericht - Schulische Assistenz, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2964), geplanter Aufruf 11:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Damit die Inklusion an Schleswig-Holsteins Grundschulen klappt, sollen zum kommenden Schuljahr 314 sogenannte Schulassistenten an den Start gehen, die Kinder mit Förderbedarf betreuen. Die Landesregierung berichtet nun auf Antrag der FDP, welche Aufgaben die As- sistenten genau übernehmen sollen, welche Qualifikation sie mitbringen müssen und wie die Stellen ausgeschrieben und bezahlt werden. Wenige Monate vor dem Start ist aber Berichten zufolge noch unklar, wo die Assistenten an- gestellt werden sollen. Die Landkreise verweisen darauf, dass die Arbeit eines Schulassisten- ten in den Bereich Bildung gehöre - und dafür sei das Land zuständig. Das Land wiederum könne die 314 Stellen nicht ohne weiteres einrichten, so wird berichtet, weil dies gegen Vor- gaben des Stabilitätsrates verstoße. Dem Vernehmen nach wird nun angestrebt, die Stellen bei den Schulträgern anzusiedeln, also in der Regel den Gemeinden. Auch dort herrsche aber Skepsis. Im Haushalt sind rund 13 Millionen Euro pro Jahr für diesen Zweck eingestellt.

Angesichts der unklaren Lage fordert die FDP, „die Notbremse zu ziehen und bei der Schuli- schen Assistenz auszusteigen“. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass die 13 Millionen „ohne einen Gewinn für die Schulen verpulvert“ würden. Seitens der Koalition wird darauf verwie-

19 sen, dass „Pionierarbeit“ niemals leicht sei. Schleswig-Holstein sei das erste Bundesland, das seine Grundschulen auf diese Weise unterstützen wolle.


TOP 38 Bäderbahn erhalten, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2966), geplanter Auf- ruf 12:25 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landtagsfraktionen von FDP und CDU wollen die geplante Stilllegung der Bäderbahn im Kreis Ostholstein verhindern. Die Trasse sei vor allem für den Tourismus bedeutend, betonen die Liberalen. Die CDU will „Vorteile für Ostholstein nutzen“ und bezieht sich auf ein Gutach- ten, das den hohen Wert der Bahnlinie für die Region herausstellt. Täglich gibt es demnach bis zu 2.000 Nutzer.

Landesregierung und Deutsche Bahn hatten sich in einem “Letter of Intent“ auf die Einstel- lung des Verkehrs auf der Traditionsstrecke verständigt, wenn der Fehmarnbelt-Tunnel zwi- schen Dänemark und Deutschland kommt. Die Züge sollen dann im Hinterland über eine zweigleisige Bahntrasse entlang der Autobahn 1 rollen, so dass lärmende Güterzüge nicht in Ortsnähe der Bäder an der Ostseeküste verkehren. Den zusätzlichen Betrieb der Bäderbahn auf der alten Strecke und damit auf einem dritten Gleis (“2+1“-Variante) halten Regierung und Bahn für unwirtschaftlich.

Der Antrag der FDP-Fraktion lässt offen, wie die Bäderbahn erhalten werden kann. Die CDU fordert, dass die Landesregierung den “Letter of Intent“ mit der DB Netz AG um den Erhalt der Bäderbahn erweitert. Für sie haben mehrere Aspekte Priorität: Die Regionalverträglichkeit mit den Belangen der Tourismuswirtschaft und Pendler soll höher bewertet werden als die Kostenaspekte, und ein „optimaler Lärmschutz im gesamten Abschnitt“ soll gewährleistet sein.

In einem Gutachten des Kreises Ostholstein und der Industrie- und Handelskammer sind vier Varianten für eine künftige Verkehrsführung der Bäderbahn skizziert. Das Betriebskonzept, das in diesem sogenannten Fachbeitrag enthalten ist, soll nach Vorstellungen der CDU in die weitere Planung einbezogen werden.

Regierung und Bahn bewerteten alle vier Varianten zur Verkehrsführung in einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Landtags kritisch. So sei die Koppelung von alter und neuer Tras- se auch ein technisches Problem, weil die neue Strecke elektrifiziert wird und damit andere Anforderungen an die Loks stellt.


TOP 51 Abbau der Kalten Progression ab 2016, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2995), geplanter Aufruf 13:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten



20 Ein Arbeitnehmer bekommt eine Gehaltserhöhung, kann sich davon aber nicht mehr leisten als vorher. Die Gründe: Ein höherer Einkommenssteuersatz wird fällig, und die Inflation schlägt zu. Diese sogenannte kalte Progression steht seit Jahren in der Kritik. Nun will die Bundesregierung den Effekt bei der Einkommenssteuerberechnung abmildern. Die CDU im Landtag unterstützt die Pläne: „Wer hart arbeitet und eine Lohnerhöhung bekommt, der muss davon auch etwas im Portemonnaie merken.“

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat Anfang Mai angekündigt, die Bürger zum 1. Januar 2016 bei der kalten Progression zu entlasten. Er sprach von einer Steuersen- kung in Höhe von 1,5 Milliarden Euro. Hintergrund sind die sprudelnden Steuereinnahmen der öffentlichen Hand. Laut der aktuellen Steuerschätzung können Bund, Länder und Ge- meinden bis 2019 mit 38,3 Milliarden Euro mehr rechnen als bisher erwartet. Der Bund nimmt demnach allein in diesem Jahr mit 6,3 Milliarden Euro mehr ein als noch im November ge- schätzt.

Unterstützung kommt auch aus der Bundes-SPD. Die Steuerentlastung würde nach Ansicht von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Kaufkraft der Bürger weiter stärken. Der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland müsse bei den Arbeitnehmern ankommen.


TOP 49 und 50 Haltung Schleswig-Holsteins im Bundesrat zur Infrastrukturabgabe / Pkw-Maut, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2987), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2994), geplanter Aufruf 13:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die umstrittene Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen ist beschlossene Sache. Der Bundesrat verzichtete Anfang Mai darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen und billigte damit das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz. Auch die vier Stimmen Schleswig-Holsteins gingen in der Länderkammer an die Maut - obwohl die rot-grün-blaue Koalition sich im Januar im Landtag dafür ausgesprochen hatte, „den bisherigen Plänen der Bundesregierung für eine Pkw-Maut im Bundesrat nicht zuzustimmen“. Entsprechend haben Piraten und FDP Nachfragen. Sie fordern von der Landesregierung, ihr Abstimmungsverhal- ten zu erklären.

Dem vor allem von der CSU vorangetriebenen Projekt steht nun nichts mehr im Weg. Erhe- ben kann der Staat die Maut allerdings frühestens im Lauf des nächsten Jahres. Deutsche Autofahrer sollen durch die Abgabe nicht zusätzlich belastet werden, weil sie in gleicher Höhe bei der Kfz-Steuer entlastet werden. Ausländer müssen die von Pkw-Größe und Schadstoff- ausstoß abhängige Maut nur auf Autobahnen bezahlen, nicht auf Bundesstraßen. Eine Jah- resvignette soll im Durchschnitt 74 Euro kosten.

Die CSU hatte befürchten müssen, dass die rot-grün dominierte Länderkammer die Maut auf den letzten Metern noch einmal aufhalten könnte, um nachträglich Ausnahmen für Autobahn-

21 abschnitte in Grenznähe durchzusetzen. Zwei Wochen zuvor hatte die große Mehrheit der Länder sowohl im Verkehrs- als auch im Finanzausschuss des Bundesrats dafür plädiert, Einspruch gegen die Maut einzulegen und sie im Vermittlungsverfahren mit dem Bundestag nachzubessern. So wollten vor allem die rot-grün regierten Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, aber ursprünglich auch Schleswig-Holstein erreichen, dass grenznahe Regi- onen von der Abgabe ausgenommen werden. Andernfalls befürchten die Länder nachteilige Folgen für den Grenzhandel.

Beim entscheidenden Votum im Bundesrat stimmte Schleswig-Holstein jedoch zu. Eine Blo- ckade sei „nicht lohnenswert“, wird SPD-Fraktionschef Ralf Stegner zitiert. Denn die Länder könnten die Maut damit letztlich nur verzögern, aber nicht verhindern.


TOP 58 Schaffung größerer Rechtssicherheit bei der Nutzung von Ferienwohnungen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2782), Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2842), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 18/2982), geplanter Aufruf 14:10 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Im Streit um die Frage, ob die Vermietung von Ferienwohnungen in Wohngebieten rechtens ist, soll sich die Landesregierung im Bundesrat für eine Änderung der Baunutzungsverord- nung einsetzen. Diesen Beschluss fasste der Innen- und Rechtsausschuss Anfang Mai auf Betreiben von FDP, SPD, Grünen und SSW. Auch wenn die Union ein anderes Vorgehen im Auge hat, in der Sache war sich der Ausschuss einig.

Unstrittig war unter den Fraktionen, dass Rechtsklarheit gewährleistet werden muss. Darum geht es: Wie auch in anderen Bundesländern gibt es in Schleswig-Holsteins Urlaubsorten zahlreiche Ferienwohnungen, die in reinen Wohngebieten liegen. Laut der Baunutzungsver- ordnung des Bundes darf Wohnraum dort aber nicht gewerblich genutzt werden. Ferienwoh- nungen werden in der Verordnung – anders als Hotels beispielsweise – aber nicht explizit erwähnt.

Nach einer Reihe von Gerichtsurteilen gehen die Behörden nun mancherorts gegen die Ver- mieter vor. Die wiederum sind landesweit verunsichert. Die FDP hatte vor diesem Hintergrund im September vergangenen Jahres gefordert, die Bundesverordnung an die Gegebenheiten anzupassen und so „Rechtssicherheit“ für die Besitzer der Ferienwohnungen zu schaffen. Dem schlossen sich im Ausschuss die Koalitionsfraktionen an, allerdings wird in dem ge- meinsam formulierten Antrag eine Bundesratsinitiative nicht mehr ausdrücklich erwähnt.

Die CDU hatte dagegen gefordert, sich einer bereits im Bundesrat eingebrachten Initiative Mecklenburg-Vorpommerns anzuschließen. Dies sei der einfachste Weg; die Landesregie-



22 rung habe hierfür auch schon Zustimmung signalisiert, argumentierte die Unionsabgeordnete Petra Nicolaisen.

Ekkehard Klug (FDP) und Kai Dolgner (SPD) wollen dagegen der Landesregierung eigenen Handlungsspielraum lassen, um gegebenenfalls auf die besondere Situation in Schleswig- Holstein eingehen zu können. Hintergrund: Derzeit läuft eine landesweite Umfrage, wie der Umgang mit Ferienwohnungen in den Kommunen gehandhabt wird. Laut einer Vertreterin des Innenministeriums sollen die Antworten Anfang Juni vorliegen.



Hinweis:

Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig- Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de.



23 Reihenfolge der Beratung der 32. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Fragestunde oder einer Aktuellen Stunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 20. Mai 2015 12 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Landes- 35 10:00 planungsgesetzes 33 Geoblocking im öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen 35 10:35 16 Umsetzung des Aktionsplans für Menschen mit Behinderung 35 11:10 37 + 40 Zukunft der Mehrgenerationenhäuser 35 11:45

13 + 15 + 41 Hochschulpolitik in Schleswig-Holstein 70 15:00 + 47 + 60 43 Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz 35 16:10 31 Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte konsequent schützen 35 16:45 Donnerstag, 21. Mai 2015 5 + 26 + 59 Nachtrag für das Haushaltsjahr 2015 und Bericht über das 35 10:00 öffentliche Rechnungswesen 17 Kein Flickenteppich in Deutschland beim Gentechnik-Opt-out 35 10:35 25 + 27 + 56 Folgen des G7-Außenministertreffens in Lübeck 35 11:10 28 Kommunalpaket des Bundes sachgerecht und schnell umsetzen 35 11:45 54 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 5 12:20

6 Entwurf eines Gesetzes zum Versammlungsrecht 35 15:00 21 + 45 Bürokratiekosten für die Schleswig-Holsteinische Wirtschaft 35 15:35 23 + 52 Errichtung einer LNG-Infrastruktur in Brunsbüttel und Energiever- 35 16:10 sorgung von Schiffen in den Häfen Kiel und Lübeck 30 S 21 zügig realisieren 35 16:45 Freitag, 22. Mai 2015 Schweigeminute für die Opfer der Flüchtlingskatastrophe im 5 10:00 Mittelmeer 42 Mehr Flüchtlingsschutz in Europa! 35 10:05 44 + 48 Umsetzung des Flüchtlingspaktes 35 10:40 32 Kontakt zwischen Mensch und Wolf auf das geringstmögliche Maß 35 11:15 reduzieren 36 Bericht - Schulische Assistenz 35 11:50 38 Bäderbahn erhalten 35 12:25 51 Abbau der Kalten Progression ab 2016 35 13:00 49 + 50 Haltung Schleswig-Holsteins im Bundesrat zur Infrastrukturabgabe 35 13:35 / Pkw-Maut 58 Schaffung größerer Rechtssicherheit bei der Nutzung von Ferien- 40 14:10 wohnungen



24 Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP Redezeit 12 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes 5
Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorge- sehen (Sammeldrucksache 18/3001):

TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wassers vor Gefahren des Fracking-Verfahrens 3 Änderung des Kindertagesstättengesetzes 8 Änderung des Gesetzes über die Stiftung des Brandschutz-Ehrenzeichens 9 Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur 10 Änderung des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes 11 Gesetzentwurf über das Krebsregister des Landes Schleswig-Holstein 14 Aufhebung der Gerichtsgebührenfreiheit der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaf- ten 18 Ergänzungen der Themenschwerpunkte der Sportministerkonferenz 19 Stärker über Risiken und Folgen des „Schnüffelns“ aufklären 20 Volksfest- und Marktkultur in Schleswig-Holstein bewahren 24 Schaffung von Anreizen für einen flexibleren Übergang in die Rente 39 Errichtung eines Instituts für Berufliche Bildung 46 Bericht zum Umsetzungsstand und zu den weiteren Perspektiven der Open-Access-Strategie der Landes- regierung 53 Europäisches Jahr der Entwicklung 55 Einrichtung von Tempo-30-Zonen sinnvoll regeln 57 Aufrüstung der Geheimdienste stoppen 61 Neuordnung der Besoldung der Lehrkräfte 62 Verfassungsschutzbericht 2014 63 Schleswig-Holstein in Europa - Europabericht 2014 – 2015
Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
4 Gesetzentwurf zur Veröffentlichung der Bezüge in öffentlichen Unternehmen im Land Schleswig-Holstein 7 Änderung des Landesverwaltungs-, des Informationszugangs- und des Straßen- und Wegegesetzes 22 Keine Mineralölsteuererhöhung 29 Bericht zur HSH Nordbank 34 Zukunft der Rechtsmedizin an den Universitätsklinikstandorten Kiel und Lübeck 35 Generalangriff auf freie WLAN-Netzwerke und Filehoster stoppen: Verschärfung der Störerhaftung ver- hindern 64 Bericht zur Entwicklung der Oberstufen an Gemeinschaftsschulen 65 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz 2015 66 Tätigkeitsbericht 2014 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten 67 Tätigkeitsbericht 2013/2014 der Antidiskriminierungsstelle



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