Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
20.05.15
16:02 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 13,15,31,47,60: Bei uns sind die Hochschulen in guten Händen

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 20. Mai 2015


TOP 13, 15, 41, 47 und 60: Hochschulfreiheitsgesetz / Vorbereitungen auf den doppelten Abiturjahrgang / Rahmenbedingungen für Hochschulen / Zukunft der Lehramtsausbildung für Sonderpädagogik (Drs. 18/2984, 18/2781, 18/2934, 18/2969, 18/2978, 19/2632neu, 18/2869)



Martin Habersaat:
Bei uns sind die Hochschulen in guten Händen

Die Landesregierung plant eine Novellierung des Hochschulgesetzes. Da ist es legitim und zu loben, wenn wichtige und andere Oppositionsfraktionen sich mit Eckpunkten für ein solches Gesetz oder gar eigenen Entwürfen zu Wort melden.
CDU-Eckwerte: Beginnen will ich positiv. Was Sie in die Präambel schreiben: Lob unserer leistungsstarken und innovativen Hochschulen und ihrer Mitglieder, Bedeutung der Hochschulen für die Regionen des Landes, positive Ergebnisse trotz suboptimaler Rahmenbedingungen – all das können wir teilen, all dem könnten wir zustimmen.
Aber bei dem, was für Sie eine „Fortentwicklung“ durch Eckwerte ist, hört die Übereinstimmung auf. Da fällt zunächst ins Auge, dass die CDU die Standorte der Universitäten und Fachhochschulen per Eckwert sichern will.
• Nun werfen Sie uns zuweilen vor, dass wir an die durch CDU und FDP geplante Abwicklung der Universitäten Lübeck und Flensburg zu oft erinnern. Offensichtlich erinnern Sie sich noch sehr gut an den letzten CDU-Wissenschaftsminister und wollen vor dem nächsten Sicherheitsnetze einziehen, indem Sie festschreiben, wo das Land welche Hochschulen unterhält. 2



• Mit Verwunderung lese ich, dass in diesen Standortgarantien die Muthesius Kunsthochschule in Kiel nicht vorkommt. Auch die einzige Musikhochschule des Landes Schleswig-Holstein in Lübeck wird nicht erwähnt. Achtung, Kiel und Lübeck: Die CDU hat die Idee, Hochschulen abzuwickeln, noch nicht aufgegeben! Weil Kultur Ihnen nicht wirtschaftlich genug ist?
• Noch mehr überrascht hat mich allerdings der Umstand, dass gerade der CDU der FH- Standort in Osterrönfeld entbehrlich scheint. Landwirtschaft und Agrarwirtschaft – aus christdemokratischer Sicht keine Zukunftsfelder im Hochschulwesen?
Beides sieht die Koalition anders. Wir lesen im CDU-Eckwertepapier, man lehne den Aufbau von Doppelstrukturen ab. Sind Sie noch immer nicht damit einverstanden, dass wir Mediziner in Kiel und in Lübeck ausbilden?
Ist das die Planung eines Angriffs auf die Wirtschaftswissenschaften in Kiel, Flensburg oder Heide? Oder auf die FH Wedel, deren Existenz Sie in der letzten Legislaturperiode ebenfalls in Frage gestellt haben?
Ein interessanter Eckpunkt ist aus meiner Sicht auch der folgende: „Bei der Gremienstruktur der Hochschulen muss ihre Strategiefähigkeit gestärkt werden. Eine Drittelparität lehnt der Landtag ab.“ Ich glaube nicht, dass eine Mehrheit des Landtags diese Drittelparität grundsätzlich ablehnt. Ich bin mir allerdings auch noch nicht sicher, welche verfassungsfesten Wege zu mehr Mitbestimmung die Koalition findet. Sicher bin ich mir allerdings, dass Studierende und Mittelbau es mit Interesse vernehmen werden, dass die CDU ihnen die „Strategiefähigkeit“ abspricht.
Das werden spannende Ausschussberatungen. Auch kontroverse.
Wir wollen beispielsweise die Fachhochschulen stärken, Sie nicht.
Wir wollen demokratische Strukturen an den Hochschulen stärken, Sie nicht.
Wir haben alle Hochschulen und Standorte in Schleswig-Holstein im Blick, Sie nicht.
FDP-Hochschulfreiheitsgesetz: Und was haben die Kolleginnen und Kollegen von der FDP im Blick? Auch hier will ich mit Positivem anfangen: Die Form, in der Sie Ihren Gesetzentwurf vorlegen, ist sehr benutzerfreundlich, besonders durch die synoptische Zusammenstellung. Das spart uns allen viel Arbeit und dafür bedanke ich mich. 3



Sie nennen ihr Werk „Hochschulfreiheitsgesetz“. Wer denkt da nicht an bunte Luftballons über dem Himmel von Hamburg oder Bremen. Die Verpackung ist neu, der Inhalt der alte, wenngleich Sie trotz des historisch verbrannten Namens einige Irrwege der nordrhein-westfälischen Gesetzesvorlage nicht beschreiten.
„Freiheit gepaart mit Wettbewerb“ – davon lesen wir in der liberalen Gesetzesentwurfsbegründung. Man mag sich nicht ausmalen, was da so alles herauskommen kann…
Marc-Uwe Kling lehrt uns: Bei der „Initiative neue soziale Marktwirtschaft“ ist das „neu“ als Euphemismus für „gar nicht“ zu verstehen. Beim Hochschulfreiheitsgesetz ist „Freiheit“ eher ein Platzhalter für „Kommerzialisierung“.
Die von Ihnen geforderte Aufwertung der Hochschulen werden wir nicht dadurch erreichen, dass wir ihnen Aufgaben zuweisen, die sie im Regelfall gar nicht werden leisten können und oft auch gar nicht wollen, besonders eine eigenständige Dienstherrenfähigkeit, die die Beamte des Landes zu denen der einzelnen Hochschule machen würde.
• Die Hochschulen könnten Personal einstellen und munter verbeamten, das Land hätte – frei von Einflussmöglichkeiten – die Beihilfe- und Versorgungslasten zu übernehmen.
• Der gerade neu und nachhaltig eingerichtete Hauptpersonalrat Wissenschaft würde wieder abgeschafft werden, die Folgen für die Tariflandschaft wären schwer abzuschätzen.
• Senate sollen – ausgehend von den aktuellen Mehrheitsverhältnissen – selbst entscheiden, wie sie zusammengesetzt sein wollen. (Vergleiche die CDU-Überlegungen zur „Strategiefähigkeit“).
• Kredite sollen die Hochschulen nur innerhalb eines von der Regierung festgelegten Rahmens aufnehmen dürfen, aus Kreditgeschäften der Hochschule das Land nicht verpflichtet werden können. Aber was passiert, wenn eine Hochschule ihre Kredite nicht mehr bedienen kann? Was ist mit Haftungsfragen bei Drittmittelprojekten? Ist beim Hochschulfreiheitsgesetz auch die Freiheit zur Insolvenz mitgedacht? 4



• Sie wollen den Hochschulen die Bauherreneigenschaft übertragen. Ich möchte keiner Hochschule zu nahe treten, behaupte aber, dass das nicht alle Hochschulen im Land auch ausfüllen könnten. Sie sehen dafür eine Wahlmöglichkeit vor, die GMSH einzuschalten. Müsste aber bei einer Wahlmöglichkeit nicht ausgeschrieben werden? Ja. Und dürfte sich die GMSH an so einer Ausschreibung beteiligen? Nein.
Die größte Einnahmequelle aller Hochschulen sind die Mittel, die ihnen das Land nach Maßgabe des Jahreshaushaltes auf der Grundlage der Zielvereinbarungen zuweist. Das sind Steuermittel aller berufstätigen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner – auch derer, die nicht studiert haben und die auch keine studierenden Kinder haben. Hochschulen sind staatliche Einrichtungen und müssen es bleiben. Nicht zuletzt deshalb haben wir viel Mühe in die Entwicklung eines Stiftungsuniversitätsmodells „Marke Schleswig-Holstein“ investiert. Mühe übrigens, die sich gelohnt hat, soweit wir das bisher beurteilen können.
SPD-geführte Regierungen haben nicht nur einmal, sondern oft die Handlungsspielräume der Hochschulen erweitert, aber dabei niemals die letzte Verantwortung des Landes in Zweifel gezogen und auch niemals das Grundprinzip der demokratischen Mitbestimmung aller Hochschulgruppen in Frage gestellt, sondern sich immer bemüht, die Spielräume, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einräumt, zugunsten eines Maximums an Mitbestimmung zu nutzen.
Die Landesregierung wird in wenigen Wochen einen eigenen Entwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes einbringen. Hier wird es um die Mitbestimmungsrechte der Studierenden, die Förderung der Gleichstellung und der Diversity, bessere Arbeitsbedingungen, mehr personelle Autonomie, bessere Zugangsbedingungen für beruflich qualifizierte Studienbewerber und eine Erweiterung der Promotionsmöglichkeiten auch auf die Fachhochschulen in Zusammenarbeit mit den Universitäten gehen. Eine Reihe der Vorschläge daraus findet sich im FDP-Gesetzentwurf wieder. Das finde ich gut. Ansonsten halte ich es mit Nicolas Chamfort, von dem die Erkenntnis stammt: „Die Fähigkeit, das Wort ‚Nein‘ auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit.“
„Hochschulfreiheitsgesetz“? Nein!
Piraten – Große Anfrage: Die Piraten haben mit der Antwort auf ihre Große Anfrage noch einmal bestätigt bekommen, was wir im März ausgiebig debattiert haben. Wir sprachen damals darüber, 5



inwieweit unsere Hochschulen auf die besondere Situation des doppelten Abiturjahrganges vorbereitet sind. Ich habe damals gesagt, dass unsere Hochschulen im Bundesvergleich immer schwach finanziert waren, dass es aber keinen Grund gibt, die größte anzunehmende Krise herbeizureden.
Die Zahl der Studienanfänger wird in den nächsten Jahren um 1.000 bis 2.000 ansteigen. Die maximale Belastung der Hochschulen wird 2019 erreicht sein. Das ist eine Herausforderung, aber es ist keine dramatische Situation. Nicht alle Abiturienten wollen studieren, nicht alle schreiben sich sofort ein, und nicht alle „Bildungsinländer“ wollen in Schleswig-Holstein bleiben.
Die wichtigsten Maßnahmen des Landes bisher sind gewesen:
• die Kofinanzierung des Hochschulpaktes,
• das Sondervermögen Hochschulbau mit zurzeit etwa 82 Millionen Euro,
• die Sanierungsvereinbarung mit der CAU über 165 Millionen Euro und das ÖPP-Projekt von 50 Millionen Euro,
• die Erhöhung der Globalzuschüsse, seit 2011 um fast 30 Millionen Euro,
• die Übernahme der Tarifsteigerungen durch das Land,
• Initiativen für die Schaffung von zusätzlichem studentischem Wohnraum.
Sonderpädagogik: Noch ein Wort zur Ausbildung der Sonderpädagogen: Als wir im vergangenen Jahr das neue Lehrkräftebildungsgesetz verabschiedet haben, haben wir das Schulgesetz mit Leben erfüllt, das Inklusion zu einem der Grundprinzipien der Arbeit aller Schulen erklärt. Wir haben deshalb den Umgang mit Heterogenität und Inklusion zum verpflichtenden Bestandteil der Ausbildung aller künftigen Lehrkräfte gemacht, und wir haben zugleich daran festgehalten, dass es auch in Zukunft ein eigenständiges Lehramt für Sonderpädagogik gibt, weil es auch in Zukunft Förderzentren geben muss und wird.
Unsere Haltung entspricht auch der gemeinsamen Empfehlung „Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt“, auf die sich die Hochschulrektorenkonferenz und die Kultusministerkonferenz im März verständigt haben. Und sie trägt auch dem Ergebnis einer Untersuchung Rechnung, die der Verband Bildung und Erziehung kürzlich veröffentlicht hat, dass viele Lehrkräfte sich unzureichend für inklusiven Unterricht qualifiziert fühlen. 6



Es kann kein Gegeneinander von allgemein bildenden Schulen und Förderzentren geben, sondern sie müssen in der Lage sein, wie Zahnräder ineinander zu greifen. Die angehenden Lehrkräfte werden so ausgebildet, dass sie auch in der Lage sind, eigenständigen Unterricht in einem allgemein bildenden Fach zu erteilen, so dass sie nicht ein für alle Mal auf den Unterricht an Förderzentren festgelegt sind. Die Lehramtsstudierenden legen ihre Schwerpunkte selbst fest. Sie haben zunächst die Auswahl zwischen der Spezialisierung auf die Grundschule oder auf die Sekundarschule und sie entscheiden sich für zwei Schwerpunkte aus den vier sonderpädagogischen Fachrichtungen.
Mit dem Lehrkräftebildungsgesetz haben wir das Lehramtsstudium in Schleswig-Holstein wesentlich stärker auf die künftige Berufstätigkeit hin, also auf den Einsatz in der Schule, orientiert.
Auf der anderen Seite stehen wir gerade im Bereich der Lehrerinnen und Lehrer mit einer sonderpädagogischen Qualifikation vor der Herausforderung, den Nachwuchs zu sichern. Das Ministerium hat dargestellt, dass es jährlich fünf- bis sechsmal so viele Bewerbungen für diese Studiengänge gibt, wie aufgenommen werden können. Auch der Masterstudiengang ist gut nachgefragt.
Die Umsetzung des Lehrkräftebildungsgesetzes wird eine weitere entscheidende Verbesserung mit sich bringen, wenn die Kompetenz der Sonderpädagogik-Lehrkräfte auch für die Oberstufen an den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen nutzbar sein wird.
Fazit: Bei uns sind die Hochschulen in guten Händen.
Das Verfahren zur Novellierung des Hochschulgesetzes läuft.
Die Hochschulkommission tagt.
An bestehenden Problemen wird gearbeitet, Lösungen werden gemeinsam und rechtzeitig entwickelt.
Der doppelte Abiturjahrgang kommt und wir werden gerüstet sein.
Wir werden bei der Vorbereitung des Landeshaushalts für 2016 genau prüfen, was unter Wahrung des Stabilitätspfades für die Grundfinanzierung der Hochschulen getan werden kann.
Noch vor der Sommerpause werden wir Klarheit haben, wohin die Reise geht. 7