Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
19.06.15
11:48 Uhr
SSW

Die Top-Verdiener werden vom Volk finanziert, dann darf das Volk wohl auch erfahren, wie viel diese Menschen verdienen

Presseinformation Kiel, den 19. Juni 2015

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 6 Gesetzentwurf zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien Drs. 18/2234, 18/3062
„Die Top-Verdiener werden vom Volk finanziert, dann darf das Volk wohl
auch erfahren, wie viel diese Menschen verdienen“


Dürfen die Bezüge von leitenden Funktionsträgern in öffentlichen Unternehmen offen gelegt
werden? Wir meinen: ja. Und zwar gilt dies sowohl für Unternehmen und Institutionen, die
beim Land angesiedelt sind, als auch bei den Kommunen. Dabei geht es darum, dass die
Institutionen, die vollständig der öffentlichen Hand gehören, wie zum Beispiel die öffentlich-
rechtlichen Sparkassen, einen Beitrag zur Daseinsvorsorge leisten und somit einen anderen
Auftrag haben, als private Unternehmen. Sie sind quasi öffentliche Einrichtungen und damit
sollten auch die Bürgerinnen und Bürger wissen, wie gut oder schlecht in diesen öffentlichen
Einrichtungen verdient wird. Dabei sprechen wir nur von den Top-Beschäftigten und nicht von
den normalen Bediensteten. Deren Gehälter sind ohnehin heute schon relativ gut 2
nachvollziehbar. Es geht hier um Einkommen, die mehr oder weniger frei verhandelt wurden,
die sich an der Marktlage orientieren und zu deren Bestandteil oft auch üppige
Pensionsregelungen gehören.


Was für Politiker, sei es im Landtag oder in der Regierung, schon völlig normal ist, sollte nun
auch für die Top-Beschäftigten öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen gelten. Dabei
spielt hier nicht unbedingt der Neidfaktor eine Rolle, sondern vielmehr geht es darum, dass
Unternehmen und Einrichtungen, die vom Staat getragen und finanziert werden, auch
offenlegen sollten, was ihre Top-Verdiener verdienen. Schließlich werden sie vom Volk über
Steuern und Abgaben finanziert, dann darf das Volk wohl auch erfahren, wie viel diese
Menschen verdienen. Diese Kontrolle ist auch für die öffentlichen Unternehmen und
Institutionen von Vorteil, denn so werden gleich mögliche Gerüchte um Vetternwirtschaft und
Selbstbedienungsmentalität ausgeräumt.


Viele öffentliche Unternehmen und Institutionen legen schon heute die Verdienste ihrer Top-
Leute offen und haben überhaupt keine Schwierigkeiten damit. Wir wollen nun aber, dass dies
nicht jeder für sich tut, sondern dass die Bürgerinnen und Bürger die Verdienste auf einem
gemeinsamen Internetportal nachlesen können. Beim Finanzministerium soll deshalb ein
solches Portal eingerichtet werden und so werden alle Zahlungen an die Top-Verdiener im
öffentlichen Bereich sofort transparent und vergleichbar. Natürlich wird sich der eine oder
andere dann einem Vergleich stellen müssen und man muss es dann auch aushalten können,
dass an der Höhe der Bezüge oder auch der Altersversorgung Kritik geäußert wird. Etwas, was
wir als Politiker ja schon lange kennen.


Es muss aber trotzdem erlaubt sein, zu erfahren, was Chefs öffentlicher Unternehmen so
verdienen. Bei den Stadtwerken Rostock verdient ein Vorstand im Schnitt 223.000 Euro; sein
Hamburger Kollege verdient ähnlich viel. Ist man bei der Hamburger Wasserversorgung
beschäftigt, so verdient man als Top-Verdiener schon 325.000 Euro jährlich. Diese Zahlen 3
basieren auf einer Untersuchung des Magazins Monitor, das eine Vielzahl von Verdienst-Daten
veröffentlicht hat – allerdings gibt es dort keine Angaben zu Schleswig-Holsteinischen
Unternehmen.


Macht man sich auf den Weg, hier bei uns im Land etwas herauszufinden, kann es manchmal
für den Bürger schwierig werden. Auf der Homepage der Nord-Ostsee-Sparkasse das Wort
„Vorstandsbezüge“ einzugeben, führt zu nichts. Man muss sich schon mit der Satzung und den
Geschäftsberichten befassen. In der Satzung erfährt man, dass höchsten 5 Personen dem
Vorstand angehören. Im Geschäftsbericht des Jahre 2013 ist dann die gesammelte
Vorstandsvergütung in Höhe von 1.754.000 Euro genannt. Im Schnitt also 350.800 Euro pro
Vorstandsmitglied. Will man die aktuelle Zahl für das Jahr 2014 erfahren, so erfährt man im
Geschäftsbericht für dieses Jahr, dass man auf die Angaben dieser Gesamtsumme verzichtet
habe. Also selbst eine zusammenfassende Nennung der Vorstandsbezüge in einer Summe,
erscheint hier wohl zu heikel zu sein. Immerhin erfährt man noch, dass ehemalige
Vorstandsmitglieder jährliche Pensionszahlungen von insgesamt 1,66 Mio. Euro bekommen
und dass hierfür Rückstellungen von mehr als 23 Mio. Euro gebildet worden sind.


Dieses Beispiel soll kein Neid hervorrufen, allerdings finde ich schon, dass es für den Bürger
leichter sein sollte, die konkreten Vergütungen hier nachvollziehen zu können. Dass man,
nachdem man schon zumindest eine Gesamtsumme veröffentlicht hatte, nun doch wieder
keine Angaben zur Vergütung machen will, illustriert ausgezeichnet, wie notwendig unser
Gesetz ist. Die Vergütungen in öffentlichen Unternehmen und Institutionen werden nur dann
vollständig offengelegt, wenn auch eine gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen wird. Und
genau das tun wir. Und das ist im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, die letztendlich die
Eigentümer dieser Einrichtungen sind und die hierfür auch über ihre Steuern und Abgaben
finanziell gerade stehen. 4
Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html