Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
26.06.15
11:33 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zum gentechnisch veränderten Raps der Firma Cibus

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 274.15 / 26.06.2015



Gentechnik durch die Hintertür verhindern!
Zum gentechnisch veränderten Raps der Firma Cibus sagt der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:
Die Entscheidung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), den Cibus-Raps nicht als gentechnisch veränderten Organismus (GVO) im Sin- ne des Gentechnikgesetzes einzustufen, halte ich für äußerst fragwürdig. Damit hat das BVL der Gentechnikindustrie eine Hintertür geöffnet, das schleunigst wieder geschlos- sen werden muss.
Ich bin froh, dass die EU-Kommission jetzt dazu klar Position bezogen und erstmals ein Stoppschild aufgestellt hat. Der Bundeslandwirtschaftsminister muss jetzt dafür sorgen, dass der Bescheid des BVL aufgehoben und sichergestellt wird, dass bei der in weni- gen Wochen bevorstehenden Rapsaussaat kein Cibus-Raps zum Einsatz kommt.
Ob Raps, Weizen oder andere Kulturen; Schleswig-Holsteins Felder sind frei vom An- bau gentechnisch veränderter Pflanzen und müssen es auch bleiben. Gentechnikfrei- heit auf den Feldern ist ein wichtiger Standortfaktor für das Land. Das darf nicht gefähr- det werden.
Für die LandwirtInnen in Schleswig-Holstein ist der Raps eine wichtige Feldfrucht und sehr empfindlich für Auskreuzung und gentechnische Verunreinigung. Darüber hinaus muss aber auch schleunigst das Gentechnikgesetz des Bundes angepasst werden, denn offensichtlich besteht hier eine Regelungslücke bezüglich neuer gentechnischer Verfahren in der Pflanzenzüchtung. Diese müssen auch vom Gentechnikgesetz abge- deckt werden.

Seite 1 von 2 Hintergrund:
Die Firma Cibus hat eine Rapslinie mittels eines neuen gentechnischen Verfahrens („Genome Editing“, Oligonukleotidmutagenese) entwickelt. Das BVL hat der Firma auf Nachfrage bescheinigt, es handele sich dabei nicht um einen GVO im Sinne des Gen- technikgesetzes. Gegen den Bescheid hatten mehrere Verbände, Unternehmen und Privatpersonen Widerspruch eingelegt, unter anderem die Arbeitsgemeinschaft bäuerli- che Landwirtschaft, Bioland, Bund Deutscher Milchviehhalter, BUND, Greenpeace. Da- raufhin erging ein Widerspruchsbescheid, so dass ein Anbau dieser Rapssorte zurzeit rein formal rechtlich möglich und daher nicht auszuschließen wäre. Allerdings ist die Entscheidung des BVL rechtlich weiterhin umstritten. In einem Schreiben an die Behör- den der EU-Mitgliedsstaaten hat jetzt die EU-Kommission klargestellt, dass die Freiset- zung von Pflanzen, die mit diesem neuen Verfahren hergestellt wurden, bis auf weite- res zu unterlassen ist. Sie kündigt an, bis zum Jahresende über den rechtlichen Status dieser Pflanzen zu entscheiden und fordert die Mitgliedsstaaten auf, bis dahin keine unkontrollierten Freisetzungen zu erlauben.
***



2