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30.06.15
14:02 Uhr
SPD

Martin Habersaat: Mehr Mitbestimmung, bessere Arbeit, bessere Chancen für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Kiel, 30. Juni 2015 Nr. 184 /2015



Martin Habersaat:
Mehr Mitbestimmung, bessere Arbeit, bessere Chancen für den wissenschaftlichen Nachwuchs Zur Beschlussfassung des Kabinetts über die Hochschulgesetznovelle erklärt der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Martin Habersaat:
Nach dem Schulgesetz und dem Lehrkräftebildungsgesetz ist das Hochschulgesetz das dritte der großen bildungspolitischen Gesetzesvorhaben der Küstenkoalition in dieser Legislaturperiode. Der Gesetzentwurf geht den richtigen Weg in den Fragen, die die Hochschulen – neben der Ressourcenknappheit – am meisten beschäftigen. Wir brauchen solide Leitplanken, innerhalb derer sich unsere Hochschulen mit ihrer guten Forschung und Lehre weiter entwickeln können.
„Gute Arbeit für alle“ muss auch im Hochschulbereich gelten. Bei einer Einschränkung kurzzeitig befristeter Arbeitsverträge ist neben der Selbstverpflichtung der Hochschulen die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes gefragt und wir erwarten von der Großen Koalition in Berlin, dass sie möglichst bald einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg bringt. Die Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs sollen weniger von Zufällen abhängig gemacht werden, als dies in der Vergangenheit oft der Fall war. Dazu gehört für uns auch, dass das bisherige Promotions-Monopol der Universitäten durch die Möglichkeit aufgeweicht wird, Absolventen von Fachhochschulen an einem Kolleg in Zusammenarbeit zwischen Fachhochschule und Universität promovieren zu lassen.
Je höher die hierarchische Ebene innerhalb der Hochschule ist, desto geringer ist der Frauenanteil. Dies muss sich ändern, und zwar von unten her. Gleichstellung und Diversity werden durch diesen Gesetzentwurf erweitert.
Wir streben an, dass die Rechte der Statusgruppen an den Hochschulen weiter angenähert werden, als es derzeit der Fall ist. Hier müssen wir uns innerhalb der Grenzen bewegen, die die 2



Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes setzt. Wir werden diese Grenzen aber voll und ganz ausnutzen.
Der Gesetzentwurf wird nach den Sommerferien den üblichen Weg der Ausschussanhörung gehen, und wir werden wie immer viele Anregungen der Beteiligten aufnehmen, um dieses Gesetz noch besser zu machen. Dabei werden wir um einen Ausgleich der Interessen aller Beteiligten bemüht sein. Mehr Freiheiten im Bereich der Stellenpläne beispielsweise müssten einher gehen mit mehr Transparenz für die Beschäftigten. Mehr Freiheiten im Baubereich wären mit mehr Verantwortung für entsprechende Baufortschritte verbunden.