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13.07.15
14:57 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Regierungserklärung, Hochschulgesetz, Pflegekammer, Wahl der obersten Datenschützerin und Stärkung des Mittelstandes

108/2015 Kiel, 13. Juli 2015



Themen der Plenarsitzung: Regierungserklärung, Hochschulgesetz, Pflegekammer, Wahl der obersten Datenschützerin und Stärkung des Mittelstandes
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 15. Juli, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen das neue Hoch- schulgesetz, Maßnahmen zur Stärkung des Mittelstandes, der Gesetzentwurf zur Ein- richtung einer Kammer für Pflegeberufe und eine Regierungserklärung zu den Weichen- stellungen der Regierungsfraktionen bis 2017. Zudem steht die Wahl der Nachfolgerin des scheidenden obersten Datenschützers, Thilo Weichert, an.

Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum ent- hält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuel- len Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.


Mittwoch, 15. Juli, 10 bis 18 Uhr

TOP 1 Regierungserklärung "Rot-Grün-Blaue Weichenstellungen für Schleswig- Holsteins Zukunft", geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 140 Minuten

Einkommensunabhängig 100 Euro Krippengeld vom Staat, mehr Geld für Hochschulen und angehende Polizisten sowie neue Ziele für die Kulturarbeit. Dies sind die Schwerpunktberei- che, in denen die Landesregierung bis zu den Neuwahlen in 2017 Akzente setzen will. Darauf haben sich die Spitzen von SPD, Grünen und SSW am Dienstag, 7. Juli, in einer zweistündi- gen Sitzung des Koalitionsausschusses verständigt. Die Koalitionspläne bedeuten für den Haushalt im kommenden Jahr Mehrausgaben in Höhe von knapp 17 Millionen Euro. Für den Etat 2017 sind zusätzlich rund 48 Millionen veranschlagt. Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de Krippengeld: Von 2017 an sollen Eltern und Alleinerziehende in Schleswig-Holstein für die Betreuung ihrer Kleinkinder bis drei Jahre pro Kind monatlich 100 Euro Krippengeld erhalten – und das unabhängig von der Höhe des Einkommens. Im Haushalt 2017 plant die Koalition für das Krippengeld 23 Millionen Euro ein. Auch die Kommunen werden finanziell entlastet. Die Förderung pro Krippenplatz soll von bisher rund 10.000 Euro bis 2018 schrittweise auf mehr als 13.000 Euro steigen. Außerdem stehen ab 2016 jährlich zwei Millionen Euro mehr für die Sprachförderung in den Kitas bereit.

Hochschulen: Die Grundfinanzierung der Hochschulen steigt im kommenden Jahr um zehn, in den beiden Folgejahren jeweils um weitere fünf Millionen Euro an. Der Kieler Präsident der Christian-Albrechts-Universität (CAU) Lutz Kipp reagierte erleichtert auf die Ankündigungen: Damit seien die Voraussetzungen für erfolgreiche Zielvereinbarungen mit dem Land für die kommenden Jahre geschaffen.

Polizei-, Justizvollzugs- und Finanzbeamte: Angehende Polizisten, Gefängnismitarbeiter und Mitarbeiter der Finanzverwaltung erhalten vom 1. Januar an mehr Geld. Bei der Polizei wer- den dafür 381 Stellen von der bisherigen Besoldungsstufe A7 auf A8 gehoben – unter dem Strich bringt das rund 100 Euro mehr im Monat. Die strukturellen Mehrausgaben werden sich allein für den Polizeibereich auf mehr als eine Million Euro belaufen. Der Einstieg in den Be- reichen Justiz und Finanzverwaltung erfolgt ab 2016 statt mit der Stufe A6 mit A7.

Kultur und friesische Minderheit: Im Kulturbereich will die Koalition bis 2018 das Wikinger- Museum in Haithabu bei Schleswig sanieren und hierfür 600.000 Euro bereitstellen. Außer- dem soll die Volkskundesammlung im Freilichtmuseum Molfsee bei Kiel untergebracht wer- den. Ferner erhalten die Bibliotheken im Land rund 500.000 Euro für Digitalisierungsmaß- nahmen. Und: In Nordfriesland sollen künftig Straßenschilder in deutscher und friesischer Sprache aufgestellt werden. Hier wird mit Kosten in Höhe von 400.000 Euro bis 2017 gerech- net.

Die Opposition kritisierte die geplanten Mehrausgaben des mit rund 27 Milliarden Euro ver- schuldeten Bundeslandes in ersten Statements scharf. „Je schwächer ein Minister in dieser Regierung arbeitet, desto mehr Geld stellen SPD, Grüne und SSW zur Verfügung“, sagte CDU-Fraktionschef Daniel Günther. Und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki warf der Koali- tion vor, die Menschen mit Versprechen für die Zukunft bei Laune halten zu wollen.


TOP 25 Europa ohne Grenzen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3172), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Knapp zwei Wochen nach den Wahlen des dänischen Folketings hat Dänemarks neue Regie- rung Ende Juni ihre Pläne für schärfere Kontrollen an den dänischen Grenzen vorgestellt.

2 Dies ruft nun die FDP im Landtag auf den Plan. „Offene Grenzen und die Vielfalt der europäi- schen Regionen und Kulturen sind Stärke und Kern der europäischen Integration“, lautete es in einem Antrag, den die Liberalen vorgelegt haben.

In dem Papier wird zudem an entsprechende Beschlüsse des Landtages aus dem Jahr 2011 erinnert. Damals hatte Dänemark – ebenfalls unter liberaler Führung – für kurze Zeit perma- nente Grenzkontrollen wiedereingeführt und damit für Unmut im Schleswig-Holsteinischen Landtag und in ganz Europa gesorgt. Die kurz darauf gewählte sozialdemokratische Regie- rung hatte die Kontrollen wieder abgeschafft.

Diesmal soll es aber anders angefasst werden, verlautete es aus Kopenhagen. Auf ständige Grenzkontrollen, wie sie die rechtspopulistische Dänische Volkspartei fordert, wollen die Libe- ralen verzichten. Außenminister Kristian Jensen sagte: „Obwohl wir uns stärkere Kontrollen wünschen, um uns gegen Kriminalität und Menschenschmuggel abzusichern, ist es auch wichtig, dass dies innerhalb der gemeinsamen Spielregeln geschieht, also im Rahmen des Schengen-Abkommens“.

Die FDP appelliert an die dänische Regierung, auf Straßen und in Seehäfen „die Wiederein- führung der Grenzkontrollen zu überdenken“. Eine effektivere Bekämpfung von Kriminalität wäre auch durch eine Stärkung der bisherigen Instrumente möglich, „ohne dass auf perma- nente Grenzkontrollen zurückgegriffen werden muss“, heißt es in dem Antrag.


TOP 4 Gesetz zur Errichtung einer Kammer für die Heilberufe in der Pflege, Gesetz- entwurf der Landesregierung (Drs. 18/2569), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 18/3181), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Schleswig-Holsteins Kranken-, Kinder- und Altenpfleger sollen eine eigene Interessenvertre- tung bekommen. Das Parlament berät in Zweiter Lesung über einen Gesetzentwurf der Lan- desregierung zur Einrichtung einer Pflegekammer. SPD, Grüne und SSW erwarten von der Kammer eine wichtige Verbesserung für die rund 38.000 professionellen Pflegekräfte im Land. Die Opposition spricht dagegen von einer „Zwangsverkammerung“.

Die Koalition hat den Plan für eine Pflegekammer bereits 2012 beschlossen. Sie soll nach Vorstellungen der Landesregierung die Berufsordnung und Weiterbildung regeln, die Pflege- Qualität sichern, Unterstützung bei der Berufsausübung leisten und bei der Gesetzgebung mitwirken.

Die Opposition kritisiert unter anderem die Pflichtmitgliedschaft. Eine Kammer koste die Be- schäftigten nur Geld, bedeute viel Bürokratie und löse die Probleme der Pflege nicht. Ein



3 Kompromissvorschlag von FDP und CDU, eine Kammer ohne Pflichtmitgliedschaft einzurich- ten, wurde im Juli 2014 im Landtag abgelehnt. Auch bei den Verbänden ist die Kammer heftig umstritten. Befürworter, beispielsweise der Pflegerat Schleswig-Holstein, erhoffen durch die „mandatierte Vertretung“ eine Erhöhung des Stellenwertes der Pflegeberufe. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aus der Pflege- branche befürchten jedoch unter anderem eine Verschärfung des Fachkräftemangels in der Pflege.


TOP 14 Gesetzentwurf zur Aufhebung der Ermächtigung zum Abruf von Vorratsdaten, Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3193), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten-Fraktion will aus dem Paragrafen 185a des Landesverwaltungsgesetzes, in dem die polizeilichen Überwachungs- und Aufzeichnungsrechte in akuten Fällen geregelt sind, den Verweis auf den Paragrafen 113a des Telekommunikationsgesetzes streichen. Dort ist die sechsmonatige Datenspeicherungspflicht für Telekommunikationsdienste verankert.

Außerdem wollen die Piraten im Landesverfassungsschutzgesetz aus Paragraf 8a („Beson- dere Auskunftsverlangen“) die Passage streichen, in dem den Verfassungsschützern das Recht eingeräumt wird, in Einzelfällen bei Bankinstituten und Finanzunternehmen detaillierte Erkundigungen einzuholen.


TOP 17, 40 und 41 Auflösung des Sanierungsstaus bei den kommunalen Sportstätten, Anträge der Fraktion der CDU (Drs. 18/3159, 18/2848), Bericht und Beschlussempfeh- lung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/3169), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/1951), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/3170), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU-Fraktion will die Sanierung der kommunalen Sportstätten vorantreiben. Sie fordert ein „Programm zur Auflösung des Sanierungsstaus“, das die Landesregierung gemeinsam mit kommunalen Landesverbänden, dem Landessportverband und weiteren sportwissen- schaftlichen Experten erarbeiten soll. Ein besonderes Augenmerk sei dabei auf Turnhallen und Sportanlagen von Schulen zu legen. Nach den Vorstellungen der Union sollen mindes- tens vier Millionen Euro für die Sanierung und Grundinstandsetzung im Haushalt 2016 einge- plant werden. Eine entsprechende Förderrichtlinie müsse her.

In einem weiteren Antrag fordert die CDU die Landesregierung auf, für die Sportministerkon- ferenz zwei weitere Schwerpunkte anzumelden: „Sportentwicklung in Deutschland ausbauen - den Sport fit für die Zukunft machen“ und „Finanzierung und Management beim Sportstät- tenbau sowie Auflösung des Sanierungsstaus bei Sportanlagen und Bädern in Deutschland“.

4 Das Thema Sportstättensanierung war auf Initiative der CDU wiederholt Thema im Plenum. So diskutierte das Parlament im Juni 2014 über eine Große Antwort der Landesregierung zur Evaluation des Sanierungsstaus bei Sportstätten. Aus der Antwort geht hervor, dass jede dritte der 3.500 Sportstätten in Schleswig-Holstein dringend sanierungsbedürftig ist.



Donnerstag, 16. Juli, 10 bis 18 Uhr

TOP 13 Gesetz zur Entlastung des Mittelstandes in Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 18/3191), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU-Fraktion will den Mittelstand in Schleswig-Holstein entlasten und bringt dazu einen Gesetzentwurf in den Landtag ein. Das Gesetz soll die Rahmenbedingungen für die Wirt- schaft verbessern. Es definiert Aufgaben der Mittelförderung und benennt Fördermaßnah- men. So hält die Union Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungschancen von benach- teiligten Jugendlichen für besonders förderungswürdig. Zudem soll eine bessere Berufsorien- tierung durch Kooperation von Schulen mit den Kammern und Ausbildungsbetrieben erreicht werden. Zuwanderer sollen besser in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem unter anderem die Aufhebung des landeseigenen Min- destlohn- sowie des Tariftreue- und Vergabegesetzes vor. Auch das Korruptionsregister- Gesetz soll abgeschafft werden. Diese Themen waren in den letzten Monaten mehrfach im Landtag beraten und von der Koalition abgelehnt worden. Ein weiteres Thema ist der Denk- malschutz: Hauseigentümer und Investoren sollen angehört werden, bevor eine Eintragung in die Denkmalliste möglich ist.


TOP 28 Kindeswohl sicherstellen: Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendli- chen in stationären Einrichtungen, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3185), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten


Vor dem Hintergrund der jüngsten „Friesenhof“-Affäre rufen die Koalitionsfraktionen dazu auf, die gesetzlichen Regelungen zur Heimaufsicht und zur Betriebserlaubnis von stationären Ein- richtungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe „grundlegend“ zu überprüfen. Die Heim- aufsicht müsse deutlich gestärkt und ausgebaut werden, „um das Kindeswohl sicher zu stel- len und den staatlichen Schutzauftrag angemessen und sachgerecht wahrnehmen zu kön-

5 nen“, heißt es in dem vorgelegten Antrag. Landesrechtlich seien die Grundlagen zu überar- beiten mit dem Ziel, „Qualitätsstandards für die stationäre Jugendhilfe zu konkretisieren be- ziehungsweise auszubauen“.

Mit dem Antrag soll zudem der Sozialausschuss des Landtages beauftragt werden, einen „Runden Tisch“ zur Situation der Heimerziehung in Schleswig-Holstein einzurichten. Die Lan- desregierung wird aufgefordert, die dort getroffenen Ergebnisse sowie die Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses zu beachten.

Die Piraten haben einen Änderungsantrag mit ähnlicher Zielsetzung vorgelegt. Ein „Runder Tisch“ auf Landesebene wird aber abgelehnt. Hier gebe es bereits genügend Einrichtungen auf Bundesebene.


TOP 26 Fonds für die Heimerziehung, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3173), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten fordern dazu auf, den bundesweiten „Fonds Heimerziehung“ für ehemalige Kinder und Jugendliche aus Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Psychiatrien zu öff- nen. Bislang würden aus dem Geldtopf nur nichtbehinderte Heimkinder unterstützt, die in der Zeit von 1949 bis 1975 in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Unrecht und Leid erlitten haben.

In ihrem Antrag weisen die Piraten auf einen Beschluss des Bundestages hin, der bereits im Jahr 2011 die Gleichstellung der Menschen aus Behinderteneinrichtungen und der Kinder- und Jugendpsychiatrie gefordert haben soll – und damit den analogen Zugang zu dem Fonds. Konkret soll die Landesregierung nun für die Erweiterung des Fonds im Bundesrat eintreten und sich „in angemessenem Rahmen“ an der notwendigen Aufstockung finanziell beteiligen.


TOP 48 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig- Holstein 2015, Tätigkeitsbericht 2015, Berichtszeitraum 2013/2014 (Drs. 18/2730), ge- planter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Schleswig-Holsteins scheidender Datenschützer Thilo Weichert sieht im Land ein Gesetzge- bungsdefizit beim Datenschutz. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Lan- deszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein für 2014 hervor, den der Datenschutzbeauf- tragte im März der Landespolitik vorgelegt hat und der nun im Plenum diskutiert werden soll.

„Die Notwendigkeit zum Schutz digitaler Grundrechte und die realen Möglichkeiten des Schutzes klaffen zunehmend auseinander“, sagte Weichert bei der Vorstellung des Berichts



6 und forderte eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes. Ziele sollten die Entbürokrati- sierung und Vereinfachung auf kommunaler Ebene sein.

Grundsätzlich stellt Weichert fest, dass die Datenschutzpolitik des Landes, die in den vergan- genen Jahren im Vergleich zur Bundespolitik positiv gewesen sei, in den letzten zwei Jahren „jedoch eher Stillstand“ gekommen sei. In vielen Bereichen, wie in Unternehmen und Verwal- tung, könne keine positive Weiterentwicklung der rechtlichen, organisatorischen und techni- schen Rahmenbedingungen verzeichnet werden.

Sein Fazit: Den Bürgern müssten Instrumente an die Hand gegeben werden, um den Schutz ihrer digitalen Rechte zu steuern. „Die Gewährleistungsverantwortung des Staates zum Schutz digitaler Vertraulichkeit und Integrität darf aber nicht zu einem bloßen Selbstschutz- programm degradiert werden“, so Weichert.

Mit dem Datenschutzbericht 2014 geht auch die Ära Thilo Weichert nach elf Jahren zu Ende. Der 59-Jährige war im Juli 2014 mit seiner Wiederwahl im Landtag gescheitert, weil ihm eine Stimme aus dem Koalitionslager von SPD, Grünen und SSW fehlte.


TOP 15 Wahl der Landesbeauftragten für den Datenschutz, Wahlvorschlag der Frakti- onen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Piraten und den Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3184), geplanter Aufruf 12:15 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten

Mit voraussichtlich breiter Mehrheit von SPD, Grünen, FDP, Piraten und SSW wird der Land- tag Marit Hansen zur Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein wählen. Sie tritt die Nachfolge von Thilo Weichert an, der elf Jahre lang oberster Datenschützer des Lan- des war und sich in dieser Zeit als Experte bundesweit einen Namen gemacht hat. Für die Wahl benötigt Hansen eine einfache Mehrheit im Plenum.

Hansen ist von Beruf Informatikerin und parteilos. Die 46-Jährige gilt ebenfalls als Expertin auf dem Datenschutz-Gebiet, soll aber auch juristisch sehr beschlagen sein. Sie war bisher Weicherts Stellvertreterin. Ursprünglich hatte die Koalition Weichert für weitere fünf Jahre ins Amt wählen wollen. Doch bei der Abstimmung im Juli 2014 verfehlte er die notwendige Mehr- heit, weil eine Stimme aus der Koalition fehlte. Seitdem war der 59-Jährige nur noch kommis- sarisch im Amt.

Für die geplante Wiederwahl Weicherts hatte die Koalition sogar das Gesetz geändert. Bis- lang durfte der Landesdatenschutzbeauftragte lediglich für zehn Jahre das Amt ausfüllen. Diese im Landesdatenschutzgesetz enthaltene Einschränkung haben SPD, Grüne und SSW aufgehoben. Die Oppositionsfraktionen CDU und FDP hatten ursprünglich als Weichert- Nachfolgerin die Juristin Kirsten Bock vorgeschlagen – eine Grüne, die ebenfalls seit elf Jah-



7 ren im Datenschutzzentrum arbeitet. Anfang Juli erklärte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubi- cki, dass seine Fraktion die Wahl Marit Hansens unterstützen werde.


TOP 11 Änderung des Hochschulgesetzes, Gesetzenzwurf der Landesregierung (Drs. 18/3156), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Nachdem das strittige Thema der Grundbezuschussung der Unis und Fachhochschulen An- fang Juli zu einem einvernehmlichen Ende gebracht werden konnte, geht es zwischen den Hochschulen und dem Wissenschaftsministerium nun um weitere Strukturmaßnahmen. Ein wesentlicher Punkt ist der Ruf der Hochschulen nach mehr Autonomie. Jetzt liegt mit dem Entwurf für ein neues Hochschulgesetz eine Diskussionsgrundlage vor.

So sollen beispielsweise die Leitungsstrukturen neu geordnet werden, die Mitbestimmungs- rechte der Studierenden gestärkt und Absolventen von Fachhochschulen erweiterte Promoti- onsmöglichkeiten erhalten. In den Entwurf floss auch die Anregung der Landesrektorenkonfe- renz ein, die Hochschulen sollten zukünftig die Bauherreneigenschaft für bestimmte Bau- maßnahmen vom Land übernehmen können.

Details sollen in den kommenden Ausschussberatungen und Anhörungen geklärt werden. Dies hatten der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, Flensburgs Uni-Präsident Werner Reinhart, und Wissenschaftsstaatsekretär Rolf Fischer einer Ausschusssitzung des Bildungs- ausschusses am 25. Juni übereinstimmend betont.

Einleitend skizziert die Landesregierung die Notwendigkeit für die Hochschulreform. Ein ent- scheidender Punkt, der die Unis und Fachhochschulen wie bei der Frage der Finanzausstat- tung vor „neue Herausforderungen“ stellt, ist der doppelte Abiturjahrgang ab dem Winterse- mester 2016/2017. Ohne konkrete Zahlen zu nennen, wird in dem 80-seitigen Gesetzentwurf vermerkt: „Bereits jetzt ist die Nachfrage nach Studienplätzen in Schleswig-Holstein aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge in den anderen Ländern angestiegen.“

Weitere Aspekte, denen die Landesregierung Rechnung tragen will: Dem zunehmenden Fachkräftemangel müsse durch „attraktivere und neue Qualifizierungswege begegnet wer- den, die Zahl der befristeten Arbeitsverträge habe, auch vor dem Hintergrund einer steigen- den Bedeutung von Drittmitteln, deutlich zugenommen und mit Einführung der Bachelor- Master-Struktur sind die Studiengänge internationaler sowie der Wettbewerb um hochqualifi- zierte Nachwuchswissenschaftler härter geworden“, heißt es.


TOP 18 und 45 Bericht zur Situation und zur Vergütung in der HSH Nordbank, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3160), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2917neu),



8 Landtagsbeschluss vom 22. Mai 2015 (Drs. 18/3052), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, ge- plante Redezeit 35 Minuten

Erstmals seit 2010 hat die HSH Nordbank ein Geschäftsjahr mit Gewinn abgeschlossen. Im Jahr 2014 verdiente die Bank 160 Millionen Euro, nach einem Verlust von 769 Millionen Euro im Jahr zuvor. Doch ungeachtet dessen wächst bei den beiden 85,5-Prozent-Eigentümern des Kreditinstituts, das sind die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, die Sorge, dass in den kommenden Jahren ein tiefer Griff in die Länderhaushalte nötig sein könnte.

Fakten und Ausblicke wird Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) dem Landtag bei Vor- stellung des von der FDP beantragten HSH-Berichts erläutern. Und: Für Aufregung sorgte kürzlich eine Personalentscheidung, demnach ein neues Vorstandsmitglied mehr verdienen soll, als es die Parlamente 2009 vereinbart hatten. Hierzu begehrt die Opposition eine aktuel- le Stellungnahme von der Ministerin.

Die Parlamente in Schleswig-Holstein und Hamburg haben im April 2009 im Zuge der Verab- schiedung des milliardenschweren Hilfspakets für die HSH-Nordbank beschlossen: Kein Bankvorstand soll mehr als 500.000 Euro im Jahr verdienen, Boni sollen während der Lauf- zeit der Garantie gar nicht mehr gezahlt werden. Ende Juni war in Tageszeitungen zu lesen, dass die Bank einem neuen Risiko-Vorstand 500.000 Euro plus 350.000 Euro Antrittsprämie zahlen wolle. Dies ruft jetzt die CDU auf den Plan.

Ohne den Fall direkt zu erwähnen, verlangen CDU, FDP und Piraten von Finanzministerin Heinold Auskunft darüber, „inwiefern die Vorstandsvergütung in der HSH Nordbank im Ein- klang mit dem Landtagsbeschluss vom 03. April 2009 (Drs. 16/2511) und dem Beschluss des Finanzausschusses vom 10. September 2009 (Umdruck 16/4628) steht.

Außerdem soll die Ministerin darlegen, ob das im Juni diesen Jahres verabschiedete Trans- parenzgesetz zu Managergehältern in öffentlichen Unternehmen auch für die HSH Nordbank gilt und wie die Landesregierung in der Vergangenheit Initiativen zur Offenlegung von Gehäl- tern der Banker angegangen ist beziehungsweise ob sie diesbezügliche Transparenzinitiati- ven plant.


TOP 20 und 21 Förderzentren mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung / Verbesserung Elternbeteiligung-/beratung an Schulen, Anträge der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3163, 18/3164, ), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In zwei Anträgen setzen sich die Koalitionsfraktionen für Schüler mit Förderbedarf und deren Angehörige ein. Zum einen verlangen SPD, Grüne und SSW eine ebenso verlässliche Be- treuung der Förderzentren-Kinder wie an Grundschulen. Zum anderen sollen die Beteili-

9 gungsrechte und Beratungsangebote der Eltern von gehandicapten Kindern an öffentlichen Schulen verbessert werden.

Bei den Förderzentren mit Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ würde bislang lediglich der Schülertransport einen festen zeitlichen Rahmen bieten. Besonders Kinder mit geistigem Entwicklungsbedarf bräuchten aber eine verlässliche Betreuung wie an Grundschulen, wo feste Kernzeiten eine große Sicherheit für die Eltern darstellten, heißt es zur Begründung.

Und: An öffentlichen Schulen sei eine systematische Vertretung der Eltern von Kindern mit Förderbedarf sicherzustellen, wird in dem anderen Antrag gefordert. Die Landesregierung soll nach dem Willen der Koalition entsprechende Änderungen in der Zusammensetzung des Landeselternbeirates für die Grundschulen und Förderzentren prüfen. Außerdem müssten betroffene Eltern besser und übersichtlicher über die Fördermöglichkeiten von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf beraten werden.


TOP 36 Zugang des Landtages zur Bundesratsdatenbank EUDISYS, Antrag der Frakti- on der PIRATEN (Drs. 18/1860), Bericht und Beschlussempfehlung des Europaaus- schusses (Drs. 18/3086), geplanter Aufruf 17:20 Uhr, geplante Redezeit 10 Minuten (nur Fraktion der Piraten)

Der Landtag soll Zugang zur Datenbank des Bundesrates für EU-Dokumente (EUDISYS) bekommen. Der Europaausschluss empfiehlt dem Plenum einstimmig, einen vom Ausschuss leicht modifizierten Vorstoß der Piraten zu unterstützen.

Demnach soll die Landesregierung über den Bundesrat darauf hinwirken, dass die Landtage im Rahmen einer Gesetzesreform zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegen- heiten der Europäischen Union gestärkt werden. Für EUDISYS soll eine verbindliche Rege- lung her, die die Nutzung der Datenbank auch für die Landesparlamente ermöglicht. Die Lan- desregierung kann bereits auf das System zugreifen, das über den Beratungsstand von EU- Vorhaben informiert.

EUDISYS steht für EU-Dokumenten-Informations-System. Damit sollen die Länder ihre euro- papolitischen Mitwirkungsrechte über den Bundesrat noch effizienter ausüben können. In das System werden alle beim Bundesrat eingehenden Dokumente den Vorhaben der Europäi- schen Union zugeordnet. Dies gilt auch für alle im Bundesrat verfassten Beratungsdokumente zu EU-Projekten.



Freitag, 17. Juli, 10 bis 15 Uhr


10 TOP 8 Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe, Gesetzenzwurf der Landesregierung (Drs. 18/3153), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minu- ten

Die Landesregierung hat eine landesrechtliche Rechtsgrundlage für den Vollzug der Frei- heitsstrafe für Erwachsene vorgelegt und diesbezüglich auch datenschutzrechtliche Bestim- mungen formuliert. Dabei zielt das zur Ersten Lesung vorliegende Strafvollzugsgesetz auch auf mehr Resozialisierung, den Ausbau der Therapieangebote und Hilfen bei der Familienori- entierung für Strafgefangene. Der Grund: Jeder zweite Strafgefangene in Schleswig-Holstein hat minderjährige Kinder.

Zudem will Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) den offenen Vollzug weiter stärken. „Wir werden selbstverständlich weiterhin für eine sichere Unterbringung im Strafvollzug sor- gen“, betonte sie, nachdem das Kabinett Ende vergangenen Jahres ihren Entwurf gebilligt hatte. „Der beste Schutz der Gesellschaft aber ist es, wenn wir Gefangene so vorbereiten können, dass sie in Freiheit nicht erneut straffällig werden“, so Spoorendonk.

Verstärkt werden soll auch der Bereich des sogenannte Täter-Opfer-Ausgleichs. „Gerade bei schwereren Delikten macht es Sinn, dass ein solcher Ausgleich aus dem Strafvollzug heraus versucht wird“, sagte Spoorendonk. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass die Vollzugsan- stalten zum Beispiel einen Täter-Opfer-Ausgleich zwischen Gefangenen und Geschädigten anregen und dazu auch Mediationsstellen vermitteln können.

Seit der Föderalismusreform von 2006 sind die Länder für die Gesetzgebung zum Strafvoll- zug zuständig. Schleswig-Holstein hat in den letzten Jahren bereits Gesetze über den Vollzug der Jugendstrafe, der Untersuchungshaft, der Sicherungsverwahrung und aktuell im Novem- ber 2014 über die Durchführung des Jugendarrestes erlassen. Das nun vorgelegte Gesetz regelt den Vollzug der Freiheitsstrafe, also den „Erwachsenen- Strafvollzug“.


TOP 27 70 Jahre nach der Befreiung von der nationalsozialistischen Herrschaft: Politi- sche Verantwortung für historische Erinnerung, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3183), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

„Der Schleswig-Holsteinische Landtag bekennt sich 70 Jahre nach dem Ende der NS- Dikta- tur zur Bedeutung des Generationen übergreifenden historischen Gedenkens an Verantwor- tung und Schuld, an Konformismus und Widerstand, an die Opfer von Verfolgung und Krieg.“ So beginnt eine Resolution, die die Koalitionsfraktionen dem Landtag vorgelegt haben.



11 In dem Papier wird betont, dass der Landtag mit der Ende 2013 in Auftrag gegebenen wis- senschaftlichen Aufarbeitung der NS- Vergangenheit seiner früheren Abgeordneten und der ehemaligen Regierungsmitglieder einen eigenen Beitrag leistet.

Weiterhin heben SPD, Grüne und SSW das von der Landesregierung vorgelegte Gedenkstät- tenkonzept hervor und begrüßen die Absicht, bei einer Neustrukturierung der „Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten“ dem Parlament eine angemessene Beteiligung ein- zuräumen. „Das Gedenken ist und bleibt eine Aufgabe der gesamten deutschen Gesellschaft, besonders nachdem die Generation der Zeitzeugen in naher Zukunft nicht mehr zur Verfü- gung stehen wird“, heißt es in der Resolution.

Das Gedenkstättenkonzept des Landes hatte Kulturministerin Anke Spoorendonk (SSW) im April der Öffentlichkeit vorgestellt. Es soll die Kultur der Erinnerung an die Verbrechen des Naziregimes stärken. Auf dieses Ziel hatten sich SPD, Grüne und SSW in ihrem Koalitions- vertrag verständigt. Das Konzept zielt auch darauf, mit modernen Mitteln das Bewusstsein für Gefahren wachzuhalten, das der Demokratie durch Extremismus und Rassismus droht.

In Schleswig-Holstein gibt es KZ-Gedenkstätten in Ladelund im Kreis Nordfriesland, in Kal- tenkirchen (Kreis Segeberg) und in Ahrensbök (Ostholstein). Weitere bekannte Gedenkstät- ten sind das Cap Arcona-Denkmal in Neustadt und der sogenannte Flandernbunker in Kiel.

Zuletzt wurde um den Umbau des früheren NS-Versammlungshauses Neulandhalle in Diek- sanderkoog (Kreis Dithmarschen) diskutiert. Ursprünglich sollte die Neulandhalle bis 2017 zu einer NS-Gedenkstätte umgebaut werden - doch der Bund verweigerte eine Förderung und das Land kann seinen millionenschweren Förderanteil nach eigenem Bekunden nicht vor 2018 erbringen.


TOP 24 Runder Tisch „Stromsperren verhindern“, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3167), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Mit der Energiewende ist es in den letzten Jahren zu teilweise rasant steigenden Stromrech- nungen gekommen. Dies ist vor allem für Menschen mit geringen Einkommen ein schwerwie- gendes Problem. Denn: Wer wiederholt in Zahlungsrückstand gerät, dem drehen die Energie- lieferanten nicht selten gänzlich den Strom ab. Vor diesem Hintergrund regt die Koalition jetzt einen Runden Tisch „Stromsperren verhindern“ an.

An ihm sollen Vertreter von Energieversorgern, Stromlieferanten und Netzbetreibern, Job- Center/Kommunen, Verbraucherzentrale sowie freien Wohlfahrtsverbänden Platz nehmen. In dem Antrag wird als Beratungsziel ausgegeben: „Es soll unter anderem geprüft werden, ob und wie Vorauszahlungssysteme für Stromkunden mit Zahlungsrückständen angeboten wer-

12 den können, ohne dass die betroffenen Stromkunden durch die Kosten des Zählerwechsels zusätzlich belastet werden“.


TOP 29 Mietpreisbremse sichert Zugang zu bezahlbarem Wohnraum, Antrag der Frak- tionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3186), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Bundesrat hat Ende März mit der Reform des Mietrechts auch grünes Licht für die Miet- preisbremse gegeben. Seit Anfang Juni können die Bundesländer sie anziehen – sie müssen aber nicht. Die schleswig-holsteinischen Koalitionsfraktionen rufen jetzt dazu auf, die Umset- zung der Mietpreisbremse hierzulande „zeitnah“ auf den Weg zu bringen.

SPD, Grüne und SSW appellieren an die Landesregierung, Gemeinden zu bestimmen, in denen ein besonders angespannter Wohnungsmarkt besteht und eine Rechtsverordnung zu entwickeln. Die Kommunen sowie Wohnungswirtschaft und Mieterbund sollen bei der Umset- zung eng einbezogen werden.

Die Mietpreisbremse sieht vor, dass in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt die neue Miete bei einem Umzug maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen darf. Wo genau die Preisbremse greifen soll, können die Länder für fünf Jahre festlegen. Ausgenommen sind umfassend modernisierte Wohnungen und Neubauten.


TOP 30 Erhalt der ICE-Anbindungen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3187), ge- planter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Meldung, nach der die Deutsche Bahn einige ICE-Direktverbindungen von Schleswig- Holstein nach Berlin streichen will, ruft die FDP auf den Plan. Per Antrag fordert sie die Lan- desregierung grundsätzlich auf, „sich bei der Bundesregierung und der Bahn für den Erhalt der ICE-Anbindungen in Schleswig-Holstein einzusetzen“.

Dem Vernehmen nach will die Bahn zum Fahrplanwechsel im Dezember den einzigen durch- gehenden ICE nach Berlin streichen. Er fährt morgens von Kiel und abends wieder zurück. Stattdessen soll ein Eurocity eingesetzt werden, der für die Strecke eine Viertelstunde länger benötigt. Die Verbindung in die Bundeshauptstadt wird insbesondere von Landespolitikern und Wirtschaftsreisenden viel genutzt.

Auch der direkte Weg von Flensburg und Lübeck nach Berlin soll entfallen, weil die dänische Staatsbahn den einmal täglich fahrenden ICE in beiden Städten aufgeben will, heißt es in Medienberichten unter Berufung auf Aussagen von Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD). Zudem drohe auf Sylt eine Einbuße: Der Intercity aus Köln soll in Gefahr sein, da die Bahn

13 die Trasse ab Niebüll wegen eines künftig gleichzeitig fahrenden Regionalzugs nicht nutzen könne.


TOP 47 Zukunft der Rechtsmedizin an den Universitätsklinikstandorten Kiel und Lübeck, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2956neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3133), geplanter Aufruf 12:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung hat klargestellt, dass sie an der grundlegenden Ausrichtung des Instituts für Rechtsmedizin am Uni-Klinikum Schleswig-Holstein (UKSH) mit seinen zwei Standorten in Kiel und Lübeck, nichts ändern will. Dies geht aus einem von der FDP beantragten Bericht „Zukunft der Rechtsmedizin an den Universitätsstandorten Kiel und Lübeck“ hervor.

Die Stiftungsuniversität zu Lübeck hatte die Absicht geäußert, ein eigenes Institut für Rechtsmedizin an der Stiftungsuniversität errichten zu wollen. Der Landesrechnungshof un- terstützt diese Absicht. Er plädiert für eine Ausgliederung des Instituts aus dem UKSH und eine standortbezogene Integration in die jeweilige Universität. Laut dem Bericht aus dem Wissenschaftsministerium lehnt die Kieler Uni dies ab. Sie habe erklärt, „dass es weder in- haltlich sinnvoll noch erkennbar ressourcensparend sei, dieses Institut wie eine vorklinische Einrichtung in die CAU anzusiedeln“. Das UKSH befürchtet eine Rückabwicklung der Zu- sammenführung beider Standorte.

Auch das Wissenschaftsministerium „sieht Synergieeffekte in Frage gestellt, die mit der Zu- sammenlegung erzielt wurden“. Allerdings, heißt es in dem Regierungsbericht, obliege „die Einrichtung von Instituten grundsätzlich der Hochschulautonomie“.

Eine konzeptionelle Neuausrichtung des Instituts für Rechtsmedizin schließt das Ministerium indes nicht aus. Dies sei abhängig von dem derzeitig laufenden Berufungsverfahren der mo- mentan freien Professur durch die Kieler Uni. Eine Ruferteilung sei inzwischen ergangen. Nun müssten die „jeweils bilateralen Verhandlungen zwischen der CAU und einer sich bewerben- den Person hinsichtlich der W3-Professur und zwischen dem UKSH und dieser Person hin- sichtlich der Institutsleitung“ abgewartet werden.

Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet un- ter sh-landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informa- tionen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehal- ten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) über- trägt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de.

14 Reihenfolge der Beratung der 34. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 15. Juli 2015 1A Regierungserklärung "Rot-Grün-Blaue Weichenstellungen für 140 10:00 Schleswig-Holsteins Zukunft"

25 Europa ohne Grenzen 35 15:00 4 Gesetz zur Errichtung einer Kammer für die Heilberufe in der Pflege 35 15:35 14 Gesetzentwurf zur Aufhebung der Ermächtigung zum Abruf von Vor- 35 16:10 ratsdaten 17 + 40 + Auflösung des Sanierungsstaus bei den kommunalen Sportstätten 35 16:45 41 Donnerstag, 16. Juli 2015 13 Gesetz zur Entlastung des Mittelstandes in Schleswig-Holstein 35 10:00 28 Kindeswohl sicher stellen: Stärkung des Schutzes von Kindern 35 10:35 und Jugendlichen in stationären Einrichtungen 26 Fonds für die Heimerziehung 35 11:10 48 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz 30 11:45 Schleswig-Holstein 2015 15 Wahl der Landesbeauftragten für den Datenschutz 5 12:15

11 Änderung des Hochschulgesetzes 70 15:00 18 + 45 Bericht zur Situation und zur Vergütung in der HSH Nordbank 35 16:10 20 + 21 Förderzentren mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung / Verbesserung 35 16:45 Elternbeteiligung-/beratung an Schulen 36 Zugang des Landtages zur Bundesratsdatenbank EUDISYS 10 17:20 Freitag, 17. Juli 2015 8 Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe 35 10:00 27 70 Jahre nach der Befreiung von der nationalsozialistischen Herr- 35 10:35 schaft: Politische Verantwortung für historische Erinnerung 24 Runder Tisch "Stromsperren verhindern" 35 11:10 29 Mietpreisbremse sichert Zugang zu bezahlbarem Wohnraum 35 11:45 30 Erhalt der ICE-Anbindungen 35 12:20 47 Zukunft der Rechtsmedizin an den Universitätsklinikstandorten Kiel 35 12:55 und Lübeck

Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP Redezeit 2 Änderung des Landesverwaltungs -, des Informationszugangs- und des Straßen- und 5 Wegegesetzes



15 Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorge- sehen (Sammeldrucksache 18/3194):


TOP 3 Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben durch die Bundesnetzagentur 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Notfallrettung und den Krankentransport 6 Entwurf eines Gesetzes zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag 10 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes 12 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der inneren Pressefreiheit 19 Anwendbarkeit des Erlasses zu Windenergie evaluieren 22 Pestizidrückstände im Grundwasser 31 Berichtsantrag - Priorisierung von Infrastrukturprojekten 32 Landesstraßenzustand - akuteller Stand 35 Kein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger durch "Section Control" auf unseren Straßen 38 Abbau der Kalten Progression ab 2016 39 Gesamtkonzept für eine neue Fehmarnsund-Querung 42 Kommunalpaket des Bundes sachgerecht und schnell umsetzen 43 Nachqualifizierung von Hilfskräften im Pflegeberuf


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
7 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Kommunalwirtschaft 9 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Landesbeamtenrechts 16 Vermeidung von Plastikmüll in Schleswig-Holstein 33 Keine Bundesautobahngesellschaft - Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen und die Bundesstra- ßen durch die Länder beibehalten 44 Kinder- und Jugendaktionsplan fortführen und erweitern 46 Bericht zur Errichtung eines Instituts für Berufliche Bildung 37 Für eine solidarische Flüchtlings- und Asylpolitik in Schleswig-Holstein, Deutschland und Europa – Asyl- gesetzgebungen anpassen


Folgende Anträge wurden von den Antragstellern zurückgezogen:
23 Moratorium für die Einführung neuer Lehrpläne 34 Solidaritätszuschlag für Flüchtlinge



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