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14.09.15
16:09 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Flüchtlinge, Haushalt, Untersuchungsausschuss und Naturschutzgesetz

127/2015 Kiel, 14. September 2015



Themen der Plenarsitzung: Flüchtlinge, Haushalt, Untersuchungs- ausschuss und Naturschutzgesetz
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 16. September, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Fokus stehen vier Kernthemen: Die aktuelle Flücht- lingssituation, der von der Landesregierung vorgelegte Haushaltsplan für 2016, der von der Opposition beantragte Erste Parlamentarische Untersuchungsausschuss sowie die Novelle des Naturschutzgesetzes.

Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum ent- hält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuel- len Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.


Mittwoch, 16. September, 10 bis 18 Uhr

TOP 7, 8, 34, 44 und 46 Haushaltsberatungen 2016 - Erste Lesung, Gesetzentwürfe der Landesregierung (Drs. 18/3300, 18/3301), Berichte der Landesregierung (Drs. 18/2558, 18/3267, 18/3327), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/3227), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3189), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, ge- plante Redezeit 140 Minuten

Das Land verzeichnet Rekordeinnahmen, aber der Zustrom an Flüchtlingen und die ange- schlagene HSH Nordbank sind Risikofaktoren für die Landeskasse. Unter diesen Vorzeichen legt die Landesregierung dem Parlament den Entwurf für den Landeshaushalt 2016 vor. Au- ßerdem geht es in der Debatte um Schleswig-Holsteins marode Infrastruktur.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de Haushalt: Das Land rechnet für 2016 mit Einnahmen von gut 10,5 Milliarden Euro. Der Etatentwurf sieht Ausgaben von gut 10,58 Milliarden Euro vor und damit ein Plus von 2,0 Prozent gegenüber dem laufenden Jahr. Das ergibt unter dem Strich neue Schulden in Höhe von 52 Millionen Euro. Der Schuldenberg des Landes beläuft sich auf rund 27 Milliarden Euro.

Die Schuldenbremse in der Landesverfassung sieht vor, dass das Land das strukturelle Defi- zit, also die konjunkturbereinigte Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben, bis 2020 Schritt für Schritt auf null herunterfahren muss.

Zunächst war vorgesehen, das Defizit jährlich um 120 Millionen abzubauen. Wegen der stei- genden Mittel für Flüchtlinge soll die Reduzierung des strukturellen Defizits aber geringer aus- fallen als in den letzten Jahren. Es soll zum Vorjahr um 29 Millionen auf 394 Millionen Euro sinken. Der Abstand zur Verfassungsgrenze beträgt 53 Millionen Euro.

Für Flüchtlinge sind rund 298 Millionen Euro vorgesehen; 2014 waren es noch 80 Millionen. Für 2016 geht die Landesregierung davon aus, dass der Bund seine Mittel verdoppelt. Ge- schieht dies nicht, will die Koalition die Lücke eventuell mit weiteren neuen Schulden schlie- ßen. Die Ausgaben für Investitionen sinken gegenüber dem Nachtragsetat für 2015 von 816 Millionen auf 658 Millionen Euro. Damit fällt die Investitionsquote auf sehr niedrige 6,2 Pro- zent.

In die Betriebskosten der Kitas fließen 192,3 Millionen Euro - ein Plus von 11,3 Millionen. Im Landesdienst sollen 700 weitere Stellen abgebaut werden. Mit zunächst zehn Millionen Euro mehr soll der Einstieg in eine langfristig höhere Grundfinanzierung der Hochschulen gelingen. Für die Sprachbildung in Kitas gebe es zwei Millionen Euro mehr. Zudem werden 100 Lehrer- stellen mehr eingeplant.

Zudem berät das Parlament über den Finanzplan bis 2024. Demnach könnte Schleswig- Holstein das Jahr 2017 erstmals seit Jahrzehnten mit einer schwarzen Null abschließen - also genauso viel ausgeben wie es einnimmt. Den ersten strukturell ausgeglichenen Haushalt soll es, wie in der Landesverfassung vorgesehen, 2020 geben.

Allerdings gibt es Risiken: „Neben den üblichen Schwankungen bei Zins- und Steuerentwick- lung kommen für den Planungszeitraum die unvorhersehbare Entwicklung bei den Flüchtlin- gen und das noch nicht abgeschlossene EU-Verfahren zur HSH Nordbank“, heißt es aus dem Finanzministerium. Das Land ist einer der Haupteigner der Problembank. Brüssel untersucht zurzeit, ob Schleswig-Holstein das Geldinstitut mit öffentlichen Mitteln stützen darf, und ob die wegen unrentabler Schiffskredite in die Schieflage geratene HSH überhaupt überlebensfähig ist.



2 Straßenzustand und Infrastruktur 27 Millionen Euro sind 2014 in Schleswig-Holstein in die Erhaltung des Landesstraßennetzes geflossen. Insgesamt wurden rund 80 Kilometer Landesstraßen saniert. Das geht aus einem Bericht der Landesregierung hervor, den die FDP angefordert hat. Die Liberalen begründeten ihre Forderung nach aktuellen Zahlen damit, dass die letzten Angaben zum Zustand der Lan- desstraßen aus 2013 stammten.

Das Verkehrsministerium weist darauf hin, dass der Zustand der Landesstraßen aufgrund des Aufwands nur alle vier Jahre erfasst werde - das nächste Mal 2017. 2015 seien dem letzten Zustandsbericht zufolge rund 1.300 der etwa 3.600 Kilometer Landesstraßen sanierungsbe- dürftig. Wie im Vorjahr sollen mit Hilfe eines Sondervermögens rund 80 Landesstraßen und Radwege saniert werden. 2012 und 2013 seien es je 60 Kilometer gewesen, heißt es im Mi- nisteriumsbericht.

Von den 27 Millionen Euro, die im vergangenen Jahr für die Landesstraßen ausgegeben wur- den, flossen demnach 21 Millionen Euro in Fahrbahndecken-Erneuerungen und sechs Millio- nen in die betriebliche Erhaltung und bauliche Instandhaltung. Dabei stammen 9,2 Euro Milli- onen aus dem 2013 eingerichteten Sondervermögen Verkehrsinfrastruktur.

Zu Brücken und anderen so genannten Teilbauwerken der Landesstraßen, deren Zustand kontinuierlich geprüft werde, legt das Ministerium aktuelle Zahlen vor: Von 711 Teilbauwerken befinden sich 515 in einem sehr guten Zustand, 183 in einem ausreichenden und 13 in einem nicht ausreichendem Zustand, heißt es im Bericht.

Außerdem geht es im Landtag abschließend um den Infrastrukturbericht aus dem Januar. Schleswig-Holstein muss demnach bis zum Jahr 2024 rund 4,85 Milliarden Euro aufwenden, um seine Straßen und öffentlichen Gebäude instand zu setzen. Der Bericht listet vor allem die Mängel in Bereichen auf, in denen das Land die alleinige oder überwiegende Verantwortung trägt.

Dazu zählen Verkehrssysteme, Küstenschutz und Häfen, Hochschulen und Forschungsein- richtungen, Krankenhäuser und Landesliegenschaften, IT-Netze und Digitalfunk sowie Kultur. Mit 1,7 Milliarden Euro ist der Bedarf im Gesundheitswesen am höchsten, der Verkehrsbe- reich liegt mit 1,5 Mrd. Euro an zweiter Stelle. Für den Bildungsbereich werden voraussicht- lich 745 Millionen Euro fällig. Weitere 285 Millionen müssten in die Wasserwirtschaft fließen.


TOP 28 Zukunft der HSH Nordbank, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3351), ge- planter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Muss das Land die faulen Kreditverträge der HSH Nordbank übernehmen, um das ange- schlagene Geldinstitut zu retten? HSH-Vorstandschef Constantin von Oesterreich hat dies auf

3 der Bilanz-Pressekonferenz der HSH Ende August in Hamburg ins Spiel gebracht. Die FDP hakt nun im Landtag nach, wie die Landesregierung zu der Aussage des Bankers steht.

„Wir können die Altlasten aus dem Schifffahrtsportfolio trotz der soliden Kernbank nicht tra- gen. Von denen müssen wir uns befreien und diese auf unsere Haupteigentümer übertragen." So zitieren Medien den HSH-Chef. Nach Aussagen der Bank geht es um 15 Milliarden Euro Kredite, bei denen die Schuldner Zins und Tilgung nicht zahlen können.

Die Bank hat in der Vergangenheit in großem Stil Frachtschiffe finanziert, die nun nicht kos- tendeckend fahren und keine Gewinne abwerfen. Vergeblich hatten die Verantwortlichen bis- her gehofft, eine Erholung der globalen Schifffahrtsmärkte werde die Ausfallrisiken auf ein vertretbares Maß schrumpfen lassen.

Den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg gehören zusammen rund 85 Prozent der HSH, die 2003 aus den Landesbanken der beiden Nord-Länder hervorgegangen ist. Die Län- der bürgen seit 2009 mit zehn Milliarden Euro für die Bank. Das heißt: Die Länder springen ein, wenn die Bank mehr als 3,2 Milliarden Euro Verlust macht. Zwischenzeitlich wurde diese Summe abgesenkt - und dann wieder erhöht.

Solche Hilfsmaßnahmen muss die EU genehmigen. Die Wiederaufstockung haben die Brüs- seler Behörden bislang aber nur vorläufig erlaubt, nun steht die Entscheidung an, ob sie das auch endgültig tut. Die EU darf die Länder-Bürgschaft nur genehmigen, wenn sie davon über- zeugt ist, dass die Bank auf eigenen Beinen stehen kann.


TOP 25 Interessenbekundungsverfahren für Bau der Westlichen Elbquerung einleiten, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3348), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Rede- zeit 35 Minuten

Die CDU-Fraktion will beim Bau des A20-Elbtunnels bei Glückstadt (Kreis Steinburg) aufs Tempo drücken. Die Landesregierung müsse sich auf Bundesebene für die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens für die westliche Elbquerung einsetzen. „Wir sind über- zeugt, dass es genügend interessierte Konsortien für Bau und Betrieb des Tunnels gibt“, be- gründete der verkehrspolitische Sprecher der Union, Hans-Jörn Arp, den Vorstoß.

In den Bundehaushalt 2016 wurden kürzlich 600 Millionen Euro für Tunnelbau im Zuge des Weiterbaus der Autobahn 20 eingestellt. Damit soll das Milliardenprojekt zur Hälfte finanziert werden. Weitere 600 Millionen Euro sollen von einem Privatinvestor kommen, der den Tunnel baut und betreibt – über eine sogenannte öffentlich private Partnerschaft (ÖPP). Der Investor darf sich die Ausgaben im Anschluss über eine Maut zurückholen. Bisher sind 4,75 Euro für Pkw und 27 Euro für Lkw angedacht.



4 SPD und Grüne im Landtag bezweifeln, dass die vom Bund veranschlagten 1,2 Milliarden für das Großprojekt ausreichen. Dass sich überhaupt ein privater Investor finde, sei fraglich, heißt es von Seiten der Grünen. Die SPD hatte in der Vergangenheit eine komplette Über- nahme der Kosten durch den Bund gefordert.

Der Bau der Elbtunnels zwischen Glückstadt und Drochtersen in Niedersachsen sowie der verbindenden Autobahn-Abschnitte wird seit Jahrzehnten diskutiert. Seit Dezember 2014 gibt es einen Planfeststellungsbeschluss für den schleswig-holsteinischen Teil der Elbquerung. Seit März liegt er auch für den niedersächsischen Teil vor.

Mit der Verankerung des Projektes im Bundeshaushalt 2016 ist nun eine Voraussetzung für die Ausschreibung der Elbquerung durch den Bund gegeben. Allerdings stehen noch die Ver- handlungen von elf Klagen gegen die Tunnel-Pläne vor dem Bundesverwaltungsgericht aus. Das Gericht will 2016 entscheiden.


TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Kommunalwirtschaft, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/3152), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Damit Stadt- und Gemeindewerke sich besser auf dem Energie- und Telekommunikations- markt engagieren und auch außerhalb ihres Kerngeschäfts tätig werden können, will die Lan- desregierung das Kommunalwirtschaftsgesetz überarbeiten.

Ein dem Landtag vorliegender Entwurf sieht unter anderem die Streichung der sogenannten Bedarfsklausel vor. Das heißt: Ein kommunales Unternehmen darf sich derzeit nur in einem angemessenen Verhältnis zum voraussichtlichen Bedarf der Gemeinde bewegen. Die Lan- desregierung fürchtet, dass dies dem Ausbau überörtlicher Netzstrukturen entgegenstehen könnte.

Zudem betont der Gesetzentwurf den „in aller Regel“ öffentlichen Zweck der kommunalen Energieversorger. Hintergrund sind vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelte Zulässig- keitsklagen, bei denen es im Kern darum ging, inwieweit es Kommunen gestattet ist, regene- rative Energien – beispielsweis auf dem Wind- oder Solarsektor – auch außerhalb ihres Ver- sorgungsgebietes zu produzieren.

Parallel zu den neuen wirtschaftlichen Freiheiten für die kommunalen Unternehmen sieht der Entwurf den Ausbau der Kontrolle und der Aufsichtsrechte durch die Gemeindevertreter vor. Dies haben die Spitzenverbände der kommunalen Wirtschaft bereits im Vorfeld der Ersten Lesung kritisiert. Sie fürchten, dass dadurch die Arbeit der Unternehmen „massiv behindert“ und die Grundrichtung des Gesetzpakets ins Gegenteil verkehrt wird.



5 TOP 3 Gesetzentwurf zur Modernisierung des Landesbeamtenrechts, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/3154), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Arbeitszeitkonten, Familienpflegezeit oder neue Teilzeitmöglichkeiten: Die Landesregierung will die Bedingungen für die Beschäftigten im Landesdienst attraktiver machen. Ein entspre- chender Gesetzentwurf zur Modernisierung des Beamtenrechts, den das Kabinett Ende Juni beschlossen hat, liegt jetzt dem Parlament in Erster Lesung vor.

Die Regierung will das Bedürfnis der Beschäftigten nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und persönlichen Lebenslagen aufgreifen. Damit biete das Land Schleswig-Holstein sehr attraktive Bedingungen auch für Nachwuchskräfte, sagte Ministerpräsident Torsten Albig (SPD).

Kompetenzen und Wissen der älteren Mitarbeiter im Pensionseintrittsalter sollen stärker als bisher erhalten bleiben, in dem sie zukünftig auch in Teilzeit weiterarbeiten können statt in den Ruhestand zu gehen. Außerdem soll das Beamtenlaufbahnrecht durch neue Aufstiegsre- gelungen und eine Fortbildungsverpflichtung für alle Laufbahnen weiterentwickelt werden.


TOP 4 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der inneren Pressefreiheit, Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3162), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Rede- zeit 35 Minuten

Die Piraten sorgen sich um die Pressefreiheit im Lande. Der Grund: Die immer kleiner wer- dende Zahl von Lokalzeitungen führe zu weniger Meinungsvielfalt. Und: Durch den wirtschaft- lichen Druck seien die Zeitungen teilweise in ihrer Berichterstattung eingeschränkt, weil sie auf Werbekunden Rücksicht nehmen müssten.

Deswegen will die Piratenfraktion das Landespressegesetz novellieren. Die Unabhängigkeit der Redaktionen vom Verlag soll gesetzlich garantiert, die Meinungsfreiheit der Redakteure geschützt und ein Recht auf Wahl einer Redaktionsvertretung eingeführt werden. Details könnten die Redaktionen in ihrem jeweiligen Redaktionsstatut festhalten. Diese Neuerungen wären deutschlandweit einmalig.

Die Piraten verweisen auf die Nachbarländer Schweiz und Österreich, die bereits ähnliche Pressegesetze haben. Hier, wie auch in den meisten anderen europäischen Ländern, werden die Zeitungshäuser allerdings staatlich subventioniert. Das wollen die Piraten wiederum nicht - es bestünde die Gefahr, dass der Staat zu starken Einfluss auf die Berichterstattung nimmt.



6 Das Vorhaben stößt bei den Betroffenen auch auf Kritik. Der sh:z Chefredakteur Stefan Hans Kläsner beispielweise erinnerte daran, dass die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit ohnehin die Freiheit des einzelnen Redakteurs beinhalte. Außerdem sei wirtschaftliche Ein- flussnahme bei Kauf- und Abonnementzeitungen ohnehin ausgeschlossen.

Der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer verweist dagegen auf die Journalistengewerkschaf- ten djv und dju, die die Initiative „angesichts der starken Konzernabhängigkeit vieler Zeitun- gen im Norden“ unterstützen würden.



Donnerstag, 17. September, 10 bis 18 Uhr

TOP 29 Einsetzung des „Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses“ der 18. Wahlperiode, Antrag von Abgeordneten der drei Oppositionsfraktionen (Drs. 18/3352), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

CDU, FDP und Piraten erheben offiziell ihre Forderung nach einem Parlamentarischen Unter- suchungsausschuss (PUA) zum „Friesenhof“. Ziel sei es, strukturelle Schwächen der Heim- aufsicht im Norden und Kommunikationspannen der Behörden aufzuarbeiten.

Der 27. PUA in der Geschichte des Schleswig-Holsteinischen Landtages soll die Vorgänge der im Sozialministerium angesiedelten staatlichen Heimaufsicht im Fall des Mädchenheims „Friesenhof“ im Kreis Dithmarschen aufarbeiten und „notwendige Konsequenzen aufzeigen, die in Schleswig-Holstein eine ordnungsgemäße Aufsicht über Kinder- und Jugendhilfeein- richtungen und somit eine Kinder- und Jugendhilfearbeit im Sinne der Kinder und Jugendli- chen ermöglichen“, heißt es in dem Antrag.

Bis auf den Piratenabgeordneten Patrick Breyer stimmten die Oppositionsfraktionen vergan- gene Woche einmütig auf ihren jeweiligen Fraktionssitzungen dem gemeinsamen Antrag zu, der die Aufgaben des Ausschusses festlegt. Die Annahme des Antrages (ein Fünftel der Ab- geordneten müssen ihn beantragen) ist reine Formsache. Innerhalb von zwei Wochen muss dann die konstituierende Sitzung stattfinden.

Die Fraktionschefs von CDU und FDP, Daniel Günther und Wolfgang Kubicki, gehen davon aus, dass der Ausschuss mindestens ein Jahr für seine Arbeit brauchen wird. Die Union, die turnusmäßig den Vorsitz in dem PUA beanspruchen kann, will ihre Abgeordnete Barbara Ostmeier als Vorsitzende vorschlagen.



7 Es gehe nicht primär um den „Friesenhof“, sondern um seit Jahren bestehende strukturelle Schwächen der Heimaufsicht im Norden, betonten Günther, Kubicki und der Piraten- Vorsitzende Torge Schmidt in einer gemeinsamen Pressekonferenz.

Ihre Hauptkritik: Für rund 1.300 Einrichtungen in Schleswig-Holstein gebe es nur sechs Mitar- beiter des Landesjugendamtes für die Heimaufsicht. Aufklären soll der PUA auch unzu- reichende und unklare Kommunikationswege zwischen Jugendämtern, Heimaufsicht und So- zialministerium im Fall von Missständen oder Beschwerden.

Vorgeschichte: Mehrere „Friesenhof“-Heime für Mädchen mit Suchtproblemen oder krimineller Vergangenheit waren Anfang Juni geschlossen worden, weil Fachpersonal fehlte und es Berichte über Miss- achtung der Menschenwürde und Kinderrechte gab. Die Opposition wirft dem Ministerium und Ministerin Kristin Alheit (SPD) Missmanagement vor.

Es sei zu spät und unzureichend reagiert worden. Zudem soll, so der Verdacht der Oppositi- onsfraktionen, vor Übergabe der vom Sozialausschuss angeforderten Akten an diesen mani- puliert worden sein. Das Ministerium hatte selber die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die derzeit noch gegen frühere Betreuer und Erzieher der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung in 13 Fällen ermittelt.

Der Untersuchungszeitraum des PUA soll bis 2007 zurückgehen. Damals hatte das Kreisju- gendamt Dithmarschen entschieden, keine Jugendlichen mehr „Friesenhof“-Einrichtungen anzuvertrauen, weil das Kindeswohl wegen des pädagogischen Konzepts mit drakonischen Strafen gefährdet sei. Es sei für ihn die zentrale Frage, warum fast acht Jahre lang weder das Landesjugendamt noch das Sozialministerium praktisch nicht reagiert habe, sagte Kubicki.

„Wir sahen keine andere Möglichkeit als das scharfe Schwert des Parlamentarischen Unter- suchungsausschusses“, sagte Günther. Denn der PUA könne die Akten einsehen und Zeu- gen vernehmen. Piratenchef Schmidt sagte: „Wir wollen keine ritualisierten Schuldzuweisun- gen, sondern Sachaufklärung.“ Auch Günther und Kubicki betonten, dass es nicht um Partei- politik oder Personen gehe. 2007 war Gitta Trauernicht (SPD) Sozialministerin, dann folgte Heiner Garg (FDP) von 2009 bis 2012, und seitdem ist Alheit im Amt.


TOP 10 Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Schulübergangsempfehlung, Gesetz- entwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/3346), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Re- dezeit 35 Minuten

Gymnasium oder Gemeinschaftsschule? Nachdem die Koalitionsfraktionen die Schulüber- gangsempfehlung letzten Dezember abgeschafft haben, können Eltern frei und ohne Empfeh- lung der Grundschullehrer entscheiden, welche Schule ihre Kinder ab der fünften Klasse be-

8 suchen sollen. Der FDP missfällt dies - sie will die Schulübergangsempfehlung wieder einfüh- ren und fordert stattdessen eine höhere Durchlässigkeit zwischen den Schularten.

Die Liberalen wollen, dass auf Grundlage der Empfehlung des Lehrers die geeignete Schulart ermittelt wird. Ohne eine entsprechende Empfehlung soll ein Wechsel aufs Gymnasium dann nicht mehr möglich sein. Die Schulübergangsempfehlung soll von der Klassenkonferenz be- schlossen werden.

Der von der FDP vorgelegte Gesetzentwurf sieht auch verpflichtende Elterngespräche in je- dem Schulhalbjahr vor, bei denen die Lehrer von den Leistungen des Schülers berichten. Und: Nach der Orientierungsstufe sollen Gymnasien Schüler bei nicht ausreichenden Leis- tungen an die Gemeinschaftsschule abgeben können. Andersherum sollen Gemeinschafts- schulen überdurchschnittlich gute Schüler den Gymnasien empfehlen.

Die Koalition hatte die Schulübergangsempfehlung aus organisatorischen und pädagogischen Gründen abgeschafft. Damit sollte der Druck auf Schüler, Eltern und Lehrer reduziert werden. Argumentiert wurde auch mit Studien, nach denen häufig falsche Empfehlungen ausgespro- chen werden. Die Interpretation der Bildungsforscher: Das Leistungspotenzial sei im Grund- schulalter schwer zu prognostizieren. Zudem sei die Empfehlung häufig an die soziale Her- kunft und das Geschlecht des Kindes gebunden.


TOP 11 Vermeidung von Plastikmüll in Schleswig-Holstein, Große Anfrage der Frakti- on der PIRATEN (Drs. 18/2570), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/3058), geplanter Aufruf 11:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Fischer fangen nicht nur Heringe und Dorsche, sondern immer häufiger auch Plastikflaschen und Farbeimer. Dies stößt auch der gesamten Landespolitik auf und beflügelt sie, Gegen- maßnahmen zu treffen. Allerdings sind die Gedankengänge hin zur Vermeidung von Plastik- müll unterschiedlich, wie eine zur Beratung anstehende Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der Piraten zeigt.

So setzt die Landesregierung vornehmlich auf lokale Aufklärungs- und Umweltbildungsstrate- gien, die im Rahmen verschiedener Programme laufen. Als Unterstützer werden unter ande- rem das Nationalpark-Zentrum Multimar Wattforum in Tönning oder die Träger des Freiwilli- gen Ökologischen Jahres genannt.

Ferner wird auf das im vergangenen Jahr mit dem Naturschutzbund (NABU) durchgeführte Projekt “Fishing for Litter“ hingewiesen, bei dem schleswig-holsteinische Fischer Müll aus Nord- und Ostsee holen und an Land ordnungsgemäß entsorgen. Weitere derartige Aktionen seien in diesem Jahr geplant.



9 Schleswig-Holstein war mit Niedersachsen das zweite Bundesland, das sich finanziell an die- ser Kampagne beteiligt. Seit dem Start der Aktion im Jahr 2011 wurden nach Angaben des NABU rund fünf Tonnen Plastikmüll aus dem Meer gefischt.

Eine von den Piraten bereits im November beantragte plastikmüllarme Modellregion begrüßt die Landesregierung, sieht sich hierfür aber nicht als treibende Kraft: „Eine Modellregion kann sich nur im Zusammenschluss aller Akteure und durch Eigenregie aus der Region heraus bilden“, heißt es.

Sollten Anträge an die Landesregierung heran getragen werden, bestünde die Möglichkeit der Förderung „einzelner Teilprojekte“, etwa mit Mitteln aus verschiedenen Fonds.

Die Regierung begrüßt sogenannte Umweltpartner-Programme „sehr“, sieht aber für großflä- chige keine direkten Fördermöglichkeiten. In diesem Zusammenhang wird beispielsweise eine vom Bund für Umwelt- und Naturschutz gestartet Initiative auf Föhr genannt, wo unter Einbeziehung der Bürger mit dem Handel zusammengearbeitet wird.

Grundsätzlich heißt es in der Antwort der Landesregierung, dass der Handel bei der Vermei- dung von Plastikmüll „lieber eigenständig agieren möchte und die Landesregierung als koor- dinierenden Moderator sieht“. Eine landesrechtliche Einführung einer örtlichen Verpackungs- steuer auf Plastiktüten sei unzulässig.


TOP 12 Keine Bundesautobahngesellschaft - Auftragsverwaltung des Bundes durch die Länder beibehalten, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3190), geplanter Aufruf 11:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP-Landtagsfraktion stellt sich gegen eine von der Bundesregierung geplante Bundes- fernstraßen-Gesellschaft. Der Landtag soll sich dafür aussprechen, „die Auftragsverwaltung des Bundes für die Bundesfernstraßen und Bundesstraßen durch die Länder beizubehalten“, heißt es in dem Antrag der Liberalen.

Hintergrund sind Pläne von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU): Er will die Zuständigkeiten im Straßenbau neu ordnen und die Bundesfernstraßen in einer zentralen Gesellschaft bündeln. So soll die Auftragsverwaltung effizienter werden.

Derzeit werden Fernstraßen in Deutschland vom Bund finanziert, aber der Bau, die Planung und der Betrieb sind Landesangelegenheit. Diese Zuständigkeit soll an den Bund übergehen. Das wäre ein Eingriff in die Bund-Länder-Beziehungen, der einer Grundgesetzänderung be- darf und nicht ohne die Zustimmung der Länder im Bundesrat möglich ist.



10 Die Liberalen im Kieler Landtag lehnen diesen Weg ab und wollen stattdessen, dass die Pla- nungskapazitäten im Straßenbaubereich deutlich erhöht werden. Der Landesbetrieb für Stra- ßenbau und Verkehr müsse massiv gestärkt werden. Dadurch sollen Projekte künftig schnel- ler Baureife bekommen und Straßen besser erhalten werden können, heißt es im Antrag.

Auch Landesverkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) fürchtet Nachteile durch eine Bundes- autobahn-Gesellschaft. Für ein kleines Land wie Schleswig-Holstein könne es schwierig wer- den, seine Interessen bei einer zentralen Gesellschaft des Bundes durchzusetzen. Die Lan- des-CDU lobt die Pläne hingegen und erhofft sich dadurch Kapazitäten für kleine Länder, auf Vorrat Straßen zu planen.


TOP 9 Änderung des Landesnaturschutzgesetzes, Gesetzentwurf Landesregierung (Drs. 18/3320), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Mit schärferen Auflagen und Eingriffsmöglichkeiten des Staates will Umweltminister Robert Habeck (Grüne) die Artenvielfalt und die Landschaft in Schleswig-Holstein besser schützen. Dem Landtag liegt eine Novelle des Naturschutzgesetzes vor, die auch Elemente des Wald- und Jagdrechts betrifft.

Zu den wichtigsten Punkten in dem Gesetzentwurf, in dem die „biologische Vielfalt“ als obers- te Leitlinie des Naturschutzes betont wird, zählen folgende Neuregelungen:

Biotopenverbund Es ist vorgesehen, das verbundene Netzwerk von einzelnen Biotopen, welches das Zusam- menleben vieler Tierarten sichert, von derzeit zehn auf 15 Prozent der Landesfläche zu erhö- hen. Zwei Prozent sollen auf reine Wildnisgebiete entfallen.

Dauergrünland Die für die biologische Vielfalt wertvollen Dauergrünlandflächen sollen in den Kreis der ge- schützten Biotope aufgenommen werden. Damit sollen sie laut Gesetzentwurf „vor einer Um- wandlung und vor Verschlechterungen“ geschützt werden. Dauergrünland umfasst in Schles- wig-Holstein rund ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche, derzeit etwa 340.000 Hektar.

Als Dauergrünland werden sogenannte Grobfutterflächen bezeichnet, die längere Zeit eine kurzrasige Vegetation als Dauerkultur tragen - dies sind vornehmlich Wiesen oder Weiden mit Gräsern, Kräutern und Hülsenfrüchtlern. Dauergrünland ist auf mindestens fünf Jahre ange- legt.

Vorkaufsrecht Das in Schleswig-Holstein 2007 abgeschaffte Vorkaufsrecht des Staates für ökologische, naturschutzrelevante Flächen wird wieder eingeführt. Der Gesetzentwurf nennt neben Flä-

11 chen in Nationalparks und Naturschutzgebieten insbesondere Moorflächen, Natura 2000- Gebiete (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete) und Flächen, die zur Umsetzung der Europäi- schen Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sind.

Das Vorkaufsrecht soll auch auf für im Umweltschutz tätige Vereine und Stiftungen ausge- dehnt werden.

Betretungsrecht Künftig sollen Spaziergänger auch private ungenutzte Grundflächen und abgeerntete Felder betreten dürfen. Ausgenommen bleiben eingefriedete Flächen, die mit Wohngebäuden be- baut sind, auf denen Gartenbau, Teichwirtschaft betrieben wird sowie Viehweiden und be- sondere Naturschutzflächen.

Weitere Regelungen Die Schutzstreifen an den Küsten sollen auf 150 Meter ausgedehnt und Genehmigungen für das Zelten außerhalb von Campingplätzen erweitert werden. Außerdem ist ein Verbot für frei- laufende Hunde in nahezu allen Naturschutzgebieten vorgesehen, und das Anlocken und Füttern von Wölfen soll ausdrücklich untersagt werden.

Weiterhin gelten neue Einschränkungsregeln für den Anbau gentechnisch veränderter Orga- nismen im Einwirkungsbereich von Naturschutzgebieten. Und: Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme, wie Multicopter oder Drohnen, dürfen in Naturschutzgebieten nicht mehr in die Luft steigen.

Landeswald Schleswig-Holsteins Umweltminister will 3.200 Hektar öffentlichen Wald per Gesetz als Na- turwald sichern. Habeck verwies auf eine Empfehlung der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 mindestens zehn Prozent der öffentlichen Wälder als Naturwald zu führen - also ohne forstwirtschaftliche Bewirtschaftung. In Schleswig-Holstein entspricht dies einer Fläche von 8.100 Hektar.

Außerdem soll der Aufbau von naturnahen Wäldern mit dem Gebot „eines hinreichenden An- teils standortnaher Baumarten“ bei der Wiederaufforstung unterstützt werden. Und: Für die rund 100 Waldkindergärten im Land soll es in Bezug auf „Waldabstandsregelungen“ Erleich- terungen bei der Aufstellung von Unterkünften, wie beispielsweise Bauwagen, geben.

Jagdrecht Künftig sollen neben Einzelpersonen auch Vereine und Stiftungen das Recht erhalten, aus ethischen Gründen die Jagd auf ihren Grundstücken zu verbieten. Einschränkungen von die- sen sogenannten Befriedungen können bei öffentlichen Interessen aber veranlasst werden. Ferner darf Rehwild laut Gesetz „zukünftig ohne Abschussplanung und damit ohne Mengen- begrenzung unter Beachtung der Schonzeit bejagt werden“.

12 Insbesondere der Bauernverband und auch CDU und FDP im Landtag hatten kurz nach Be- kanntwerden des Entwurfs Regelungen wie die Erweiterung des Betretungsrechts, die Wie- dereinführung des Vorkaufsrechts oder die Einschränkung des Jagdrechts durch Vereine und Stiftungen scharf kritisiert. Die CDU sprach von „staatlicher Bevormundung“, der Bauernver- band von einer Existenzbedrohung der Bauernhöfe.

Habeck begründete seinerseits die Gesetzesnovelle damit, die Heimat zu schützen. „Die In- tensivierung der Landwirtschaft, Straßen- und Schienenbau, Gewerbegebiete, der Strom- netzausbau, der Ausbau der Windenergie, aber auch der Klimawandel verändern das Antlitz Schleswig-Holsteins“ sagte er. Das wirke sich negativ auf die biologische Vielfalt aus.


TOP 13 Verbot bienengefährlicher Neonikotinoide ausweiten!, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3225), ge- planter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Industrie und Naturschützer streiten schon seit längerem, ob Pestizide die Bienen töten. Jetzt hat die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) bestätigt, dass sogenannte Neonikotinoide ein Risiko für die schwarz-gelben Insekten sind. Die Koalitionsfraktionen reagieren direkt: Sie fordern, dass das Verbot der giftigen Pflanzenschutzmittel ausgeweitet wird.

Die Zahl der Honigbienen ist in den letzten Jahren dramatisch zurückgegangen. Allein im letzten Winter sind rund 22 Prozent der Bienenvölker gestorben. Die Entwicklung kann kata- strophale Folgen haben: für die Artenvielfalt, aber auch für die Ernährung der Menschen. Denn die Insekten sichern durch ihren Pollen-Transport den Bestand vieler Pflanzenarten, die dann auf dem Esstisch landen.

Per Moratorium schränkte die EU-Kommission 2013 den Einsatz der drei verbreitetsten Ner- vengifte zur Schädlingsbekämpfung bei Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle für zwei Jahre stark ein. Ende August veröffentlichte EFSA nun neue Ergebnisse. Demnach stellen die neonikotinoide Pflanzenschutzmittel ein hohes Risiko für Bienen dar oder Risiken können zumindest nicht ausgeschlossen werden. Getestet wurden die Substanzen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam, die beispielsweise Nutzpflanzen vor Schädlingen schützen sollen.

Eine abschließende Auswertung der EFSA liegt noch nicht vor. Bis Ende September sollen weiter Informationen und Ergebnisse gesammelt werden. Bis Dezember will sie dann ent- scheiden, ob die Wirkstoffe wieder zugelassen oder ganz verboten werden sollen.



13 TOP 24 und 43 Antrag und Bericht zur Windenergie, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3347), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3161) , Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3266), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Landtag befasst sich mit verschiedenen Fragen zum Thema Windenergie.

Netzentgelte Die CDU will die Stromkunden im Lande entlasten. Konkret geht es um die Netzentgelte. Die- se Gebühr zahlen die Betreiber von Windanlagen an die Netzbetreiber, wenn sie ihren Strom per Kabel und Oberleitung zum Kunden bringen. Ihre Extrakosten stellen die Stromkonzerne den Kunden in Rechnung.

Zurzeit sind die Entgelte in dünn besiedelten Regionen im Norden und im Osten höher als in Ballungszentren und im Süden. Ein Grund: Auf dem platten Land müssen tausende Kilometer Stromtrassen in Schuss gehalten werden, die aber wegen der geringen Einwohnerzahl nur schwach ausgelastet sind. Die hohen Entgelte seien ein Standortnachteil für die Wirtschaft im Norden, moniert die Union. Die Forderung: Berlin soll eine bundesweit einheitliche Umlage einführen.

Derzeit machen die Netzentgelte rund 20 Prozent des Strompreises für Haushaltskunden aus. Hat ein Haushalt einen durchschnittlichen Jahresverbrauch von 4.000 Kilowatt-Stunden (kWh), so fallen davon im Bundesdurchschnitt 252 Euro netto für das Netzentgelt an. Das geht aus Zahlen der Beraterfirma "Deutscher Energievertrieb" hervor.

In den Stadtstaaten, aber auch in Baden-Württemberg und Bayern, sind die Entgelte deutlich niedriger als etwa in den dünn besiedelten neuen Bundesländern. Schleswig-Holstein liegt nach Angaben des Leipziger Instituts für Energie knapp über dem Bundesschnitt. In der Summe ergibt sich für private Stromkunden und Unternehmen im nördlichsten Bundesland laut CDU eine „Netto-Mehrbelastung von 70 Millionen Euro“.

Genehmigung von Windparks Das im Mai von der Koalition beschlossene neue Verfahren bei der Ausschreibung von Wind- energie-Flächen ist „praktikabel“. Zu diesem Schluss kommt ein Regierungsbericht, den die CDU angefordert hat.

Dem Papier zufolge lagen dem Land am 5. Juni, als das neue Planungsrecht in Kraft trat, insgesamt 317 Anträge zum Bau eines Windrades vor. Fünf davon seien inzwischen geneh- migt. 50 weitere zielten auf „Tabuzonen“ - und seien daher chancenlos. Der Rest sei noch in der Bearbeitung. Ihre Erfahrungen mit dem neuen Verfahren wollen Land, Betreiber und Kommunen bei einem “Wind-Gipfel“ am 4. November klären.



14 Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG) hat im Januar die bisherige Pra- xis des Landes beim Windenergie-Ausbau gekippt. In ihrer Regionalplanung hatte die Lan- desregierung den Ausbau der Windkraft nur in bestimmten „Windeignungsflächen“ erlaubt. Das OVG hatte gerügt, dass von vornherein jene Gemeinden ausgenommen wurden, die sich gegen Windkraftnutzung auf ihrem Gebiet entschieden hatten. Dies dürfe, so die Schleswiger Richter, nicht allein ein Ausschlusskriterium sein. Auch ein Bürgerentscheid gegen Windkraft sei nicht höher zu bewerten als das Recht der Grundeigentümer und Investoren.

Als Reaktion hierauf haben SPD, Grüne und SSW das Landesplanungsrecht geändert. Dem- nach darf das Land den Bau weiterer Windkraftanlagen in den kommenden zwei Jahren grundsätzlich untersagen. Neubauten sind aber über Ausnahmeregelungen möglich. Dieses Vorgehen soll den weiteren Ausbau der Windenergie in geordneten Bahnen belassen und Rotoren-Wildwuchs verhindern.


TOP 31 Betreuungsgeld verfassungswidrig: Bundesmittel den Ländern zur Verfügung stellen und Familien stärken, Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3354), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Im Juli hat das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Betreuungsgeld gekippt, mit dem der Bund bislang Familien gefördert hat, die ihr Kind nicht in die Kita bringen. Begründung: Nicht der Bund, sondern die Länder seien zuständig. Geklagt hatte der Hamburger Senat. Seitdem tobt der Streit, wofür das Geld nun eingesetzt werden soll, das im Bundeshaushalt für diesen Zweck bereitsteht.

Für die Koalition in Kiel ist die Sache klar: Die Mittel sollen anteilig an die Bundesländer ge- hen und in den „bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsinfrastruktur“ fließen. In diesem Jahr sind 900 Millionen Euro im Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld veranschlagt.

Es gibt auch andere Vorschläge: Die Bundesregierung will das Geld am liebsten in der eige- nen Kasse behalten. Das CSU-regierte Bayern wiederum, Haupt-Motor des Betreuungsgel- des, will seinen Anteil aus Berlin überwiesen bekommen und weiterhin an Familien im Frei- staat auszahlen.

Der Bund hat das Betreuungsgeld Anfang 2013 eingeführt – „als zusätzliche Anerkennungs- und Unterstützungsleistung“. Die Höhe betrug 150 Euro für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr. Eltern konnten das Geld beantragen, wenn sie für ihre Kinder zwischen dem 13. und 36. Lebensmonat kein staatlich gefördertes Angebot in einer Krippe oder bei einer Ta- gesmutter in Anspruch nehmen.



15 Kritiker monieren, das Betreuungsgeld schaffe falsche Anreize, indem es Mütter vom Ar- beitsmarkt und Kinder von Bildungsangeboten fernhalte. Dies untermauern nun auch SPD, Grüne und SSW im Landtag: Die als „Herdprämie“ angeprangerte Leistung sei „sozial-, bil- dungs- und gleichstellungspolitisch kontraproduktiv“.


Freitag, 18. September, 10 bis 16 Uhr

TOP 1 A, 20, 21, 26, 30 und 49 Regierungserklärung und Anträge zur Flüchtlingssitua- tion in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3342), Anträge der Fraktion der FDP (Drs. 18/3343, 18/3353), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3349), Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRA- TEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1142neu), Änderungsantrag der Fraktion der CDU - selbstständig (Drs. 18/3003), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3340), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 140 Minuten

Die Flüchtlingssituation ist das zentrale Thema dieser Monate. 800.000 Flüchtlinge werden in diesem Jahr in Deutschland erwartet. In Schleswig-Holstein ist mittlerweile die Rede von bis zu 35.000 Neuankömmlingen.

Die Folge: Landesweit sind die Erstaufnahme-Einrichtungen zeitweise überbelegt, der Wohn- raum für Asylbewerber wird knapp, Integrationskonzepte und medizinische Versorgung grei- fen noch nicht vollends, und insbesondere die Kommunen klagen über die stetig steigende Finanzlast.

Allein von Januar bis Juli dieses Jahres sind laut einem Bericht der Landesregierung 9.300 Asylsuchende in Schleswig-Holstein angekommen - deutlich mehr als im gesamten Vorjahr (7.620). Im Vergleichszeitraum der jeweils ersten sieben Monate 2014/2015 bedeutet das eine Steigerung von rund 195 Prozent.

Nach Angaben von Innenminister Stefan Studt (SPD) vom 8. September gab es acht Erstauf- nahmeeinrichtungen für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein, die zum Teil in wenigen Tagen eingerichtet wurden. Weitere sind geplant. Zu Jahresbeginn gab es eine einzige Erstaufnah- meeinrichtung im Land in Neumünster.

Und die Flüchtlingszahlen steigen täglich. Am 7. September vermerkt der Flüchtlingsbericht der Landesregierung bereits die Ankunft von insgesamt rund 16.400 Personen in 2015. Die damit verbundenen Aufgaben in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sowie in den Städten und Gemeinden sind kaum noch zu bewältigen - und auch finanziell eine enorme Herausforderung.



16 Neben den Ausgaben für Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen fallen Zusatzkos- ten für Personal und Sachkosten an. Schätzungen zufolge sind in Schleswig-Holstein bei- spielsweise jährlich etwa 2.000 bis 3.000 neue Wohnungen für Flüchtlinge, die auf Dauer bleiben, notwendig. Für den Aufgabenbereich Asyl/Flüchtlinge sind im Landeshaushalt für 2016 insgesamt rund 300 Millionen Euro veranschlagt.

Im Mai, als noch mit 20.000 Flüchtlingen gerechnet wurde, schmiedeten Politik, Verbände und Institutionen in Schleswig-Holstein einen ersten großen Flüchtlingspakt, um die Integrati- on der Asylbewerber zu verbessern. Unter anderem erhalten die Kommunen seit Juli vom Land eine einmalige Integrationspauschale von 900 Euro je Flüchtling, die Zahl der Lehrkräfte für die Sprachförderung und die schulpflichtigen Flüchtlingskinder wurde erhöht und die Ein- führung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber beschlossen.

Ferner wurde vereinbart, dass Kreise und kreisfreie Städte künftig zwei Millionen Euro pro Jahr für die Einrichtung von Koordinierungsstellen bekommen. 30 Koordinatoren sollen das Zusammenwirken aller an der Flüchtlingsarbeit beteiligten haupt- und ehrenamtlichen Helfer verbessern.

Im Spätsommer kündigten Land, Kreise, Kommunen, Nordkirche und Wohlfahrtsverbände an, ihre Zusammenarbeit bei der Beratung und Betreuung von Flüchtlingen weiter zu verstärken. Ziel ist die bessere Verknüpfung bestehender und neuer Angebote in der Flüchtlingsarbeit.

Auf internationaler Ebene kommt es zunehmend zu Kontroversen. Als Reaktion auf den an- haltenden Flüchtlingsstrom hat Deutschland am Sonntag wieder Grenzkontrollen eingeführt. Schwerpunkt ist zunächst die Grenze zu Österreich. Zudem unterbrach die Deutsche Bahn den aus der Alpenrepublik kommenden Zugverkehr bis Montagmorgen. Verbunden damit ist der Ruf nach mehr Solidarität in Europa: Die Lasten und die Verteilung der Flüchtlinge müs- sen unter den Staaten gleichmäßiger verteilt werden, heißt es aus Regierungskreisen in Ber- lin.

Auch Schleswig-Holsteins Nachbar Dänemark schloss vergangene Woche vorübergehend seine Grenzen und stoppte Züge nach Schweden. Seitdem wählen viele Flüchtlinge den Seeweg mit der Fähre von Kiel aus. Innenminister Studt forderte die Bundesregierung auf, umgehend mit der dänischen Regierung ein „verbindliches und transparentes Verfahren für die Durchreise und Übernahme von Flüchtlingen“ zu vereinbaren.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) wird zu Beginn der Landtagsde- batte eine Regierungserklärung halten. Erwartet wird darin auch eine Einschätzung, wie den Kommunen bei der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen noch stärker geholfen werden kann.



17 Für den 30. September hat die Landesregierung bereits ein Treffen aller Landräte und Ober- bürgermeister angekündigt, bei dem es einen offenen Austausch über diese Fragen geben soll. Ein weiteres Thema dabei: Die Landesregierung will die Verteilung der Flüchtlinge an örtlichen Gegebenheiten und Bedarf orientieren, nicht mehr an Einwohnerzahlen.

Im Ringen um Finanzmittel ruhen die Hoffnungen auch auf Berlin. Dort haben sich kürzlich die Spitzen von Union und SPD auf ein beispielloses Maßnahmenpaket zur Asyl- und Flücht- lingspolitik verständigt. Der Bund will dafür im kommenden Jahr rund sechs Milliarden Euro mehr ausgeben; drei Milliarden davon sollen in die Länder und Kommunen fließen.

Wie das Geld konkret verwendet wird, soll am 24. September bei einem Treffen mit den Län- dern geklärt werden. Im Oktober wollen Bundestag und Bundesrat das Gesamtpaket be- schließen.

Anträge der Fraktionen Die CDU fordert ein Programm zum Ausbau der kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte und Anstrengungen zur Deckung des zusätzlichen Personalbedarfs in der Flüchtlingsarbeit. Wei- terhin werden „gesonderte Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber ohne Bleiberechts- perspektive“ angeregt. Die Union zählt hierzu „Asylbewerber aus EU-Staaten insbesondere Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten sowie aus Ländern des Westbalkan“.

In dem Antrag begrüßt die CDU die Anfang September bekannt gewordene Absicht der Lan- desregierung, Änderungen am umstrittenen Winter-Abschiebestopp vorzunehmen. Laut Albig soll es einen pauschalen Abschiebestopp für Menschen aus Ländern wie Albanien oder dem Kosovo in diesen Winter nicht geben. Stattdessen soll es individuelle Prüfungen zur Schutz- bedürftigkeit geben.

Es wäre fatal, wenn es keinen Platz für tatsächlich schutzbedürftige Menschen etwa aus Sy- rien oder Eritrea gebe, hieß es. Schleswig-Holstein ist neben Thüringen das einzige Bundes- land, das im vergangenen Winter einen Abschiebestopp erlassen hatte.

Die FDP fordert für Asylbewerber aus der Balkan-Region eine Visum-Pflicht. Antragstellern mit sicherer Bleibeperspektive soll dagegen aufgrund des Antragstaus pauschal Anerkennung gewährt werden. Genannt werden Menschen aus Syrien, Irak und Eritrea. Zudem fordern die Liberalen in ihrem Zehn-Punkte-Papier unter anderem ebenfalls mehr Anstrengungen seitens des Bundes, zusätzliches Personal und den Ausbau weiterer Integrations- Maßnahmen.

Ein zweiter FDP-Antrag verlangt von der Landesregierung bis zur Oktobertagung einen Be- richt zur Situation der Erstaufnahme im Land.



18 Die Piraten fordern eine offizielle Auflistung der „unsicheren Staaten“. Hierzu zählen sie der- zeit 31 Länder, „in denen zurzeit Kriege stattfinden und die damit als unsicher für die Bevölke- rung einzustufen sind (von Syrien über Mali bis zu den Philippinen)“.


TOP 14 Ein Glasfaseranschluss für jede Schule, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3310neu), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten-Fraktion will jede Schule in Schleswig-Holstein mit einer Glasfaserverbindung ausstatten und schlägt zur Finanzierung vor, die Erlöse aus dem Verkauf von Mobilfunkfre- quenzen zu nutzen.

Damit greifen die Piraten einen Vorstoß von Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) auf, der im Juli in seiner Regierungserklärung “Rot-Grün-Blaue Weichenstellungen für Schleswig- Holsteins Zukunft“ eine solche Verbindung in jeder Schule als sinnvoll erachtet hatte.

Den Anteil Schleswig-Holsteins an den aktuellen Erlösen aus dem Verkauf von Mobilfunkfre- quenzen beziffern die Piraten auf rund 21,3 Millionen Euro. Mit dem damit geförderten Glas- faser-Anschluss aller Schulen „könne es beispielsweise möglich sein, Debatten des Landtags über die Landtagsmediathek in den Politikunterricht zu integrieren und so über Landespolitik im Unterricht zu sprechen“, heißt es in dem Antrag.


TOP 40 Kinder- und Jugendaktionsplan fortführen und erweitern, Antrag der Fraktio- nen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2221), Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 18/2527), Änderungsan- trag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und der Abge- ordneten des SSW (Drs. 18/2562), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3045), geplan- ter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung hat ein Konzept zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendaktions- plans (KJAP) Schleswig-Holstein erarbeitet und legt dieses nun dem Landtag vor.

Das Parlament hatte sich im Dezember vergangenen Jahres dafür ausgesprochen, den seit 2005 bestehende KJAP fortzuführen und um neue Schwerpunkte zu erweitern. So sollen Kin- der und Jugendliche beispielsweise mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten bekommen, und ehrenamtliches Engagement während der Schul- und Hochschulzeiten soll erleichtert werden. Zudem sollen internationaler Jugendaustausch, Medienkompetenz und interkulturelle Kompe- tenz gestärkt werden.



19 Der neue KJAP teilt sich dem Ministeriumsbericht zufolge in vier Handlungsfelder auf: “Kinder und Jugendliche schützen“, “chancengerechte Bildung“, “Jugend im Fokus“ und “Jugend in Bewegung“. Bisherige zentrale Themen werden darin gebündelt. Insgesamt gehe es darum, Bewährtes fortzusetzen und gleichzeitig neue Wege zu beschreiten, heißt es aus dem So- zialministerium. Gelungene Kooperationen sollen ausgebaut werden.

Als neue Methode der Jugendbeteiligung ist in Anlehnung an das Konzept der “EU- Jugendstrategie“ der “Strukturierte Dialog“ vorgesehen. Das Ziel: Jugendliche regelmäßig aktiv in die Politik auf verschiedenen Ebenen einbeziehen.

Der Ministeriumsbericht enthält auch eine detaillierte Leistungsbilanz des KJAP von 2005 bis 2015. Er wird als „Erfolgsmodell“ bewertet. Der Plan liefere „im Verband aller Akteure Antwor- ten auf die sich verändernden Lebensbedingungen der jungen Generation“. Eine breite Mehr- heit aus CDU, SPD, Grünen, Piraten und SSW hatte sich in der Dezember-Tagung des Land- tages hinter eine Ausschuss-Empfehlung gestellt, in der der Plan als „Meilenstein“ für den Kinderschutz sowie bei der Bekämpfung von Kinderarmut bezeichnet wird.

Der KJAP gilt als Grundlage für die Gestaltung der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik in Schleswig-Holstein. Er wurde 2005 vom Landtag beschlossen und in Anlehnung an den Nati- onalen Aktionsplan “Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 - 2010“ erstellt. Zu einem Na- tionalen Aktionsplan hatten sich alle Staaten der Vereinten Nationen 2002 verpflichtet, um weltweit zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern beizutragen.


TOP 45 Pestizidrückstände in Gewässern, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3165), Bericht der Landesre- gierung (Drs. 18/3319), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Laut den im Juni vom Umweltministerium veröffentlichten Mess-Ergebnissen von Pestizid- rückständen im Grund- und Oberflächenwasser sind in den Jahren 2010 bis 2014 an 144 der insgesamt 387 Grundwasser-Messstellen Pestizide oder deren Abbauprodukte nachgewiesen worden. In 66 Fällen handelte es sich um giftige Substanzen.

Weiter geht aus dem von den Koalitionsfraktionen beantragten Regierungsbericht hervor, dass Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln auch in Oberflächengewässern in nahezu allen Regionen des Landes festgestellt worden seien. Dies gilt für Seen ebenso wie für Flüsse oder Kanäle.

Die Wirkstoffe und deren Abbauprodukte belasten das Ökosystem der Gewässer erheblich, denn viele Herbizide sind giftig für Tiere und Pflanzen. Damit werden auch die Umweltziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht.



20 Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat die Wasserpro- ben in Tiefen von 2,5 bis 71 Meter genommen. Dadurch kann auch die Belastung der Grund- wasserneubildung analysiert werden. In 139 der 387 Messstellen konnte mindestens ein Wirkstoff festgestellt werden. An 91 Prozent der Messstellen konnten überdies weitere Pflan- zenschutzmittel nachgewiesen werden, deren Wirkstoffe nicht gelistet sind. In sechs Seen im Lande fand das LLUR Glyphosat, eines der am häufigsten eingesetzten Unkrautvernich- tungsmittel. Auch dessen Abbauprodukt AMPA befindet sich in den Gewässern, wie Wasser- proben von 20 Seen zeigten.

Pflanzenschutzmittel werden hauptsächlich von April bis Juni und von Oktober bis Dezember eingesetzt. Trotzdem lassen sich die Wirkstoffe auch außerhalb dieser Zeiträume nachweisen - teilweise sind sie noch nach Jahren messbar.

Vor allem nach Trockenwetterphasen gelangen die Pestizide durch einzelne, starke Regen- fälle in die Gewässer. Unkrautvernichter können beispielsweise beim Ausbringen auf das Feld, beim unsachgemäßen Reinigen der Spritzen oder bei Unfällen von Spritzfahrzeugen in die Umwelt gelangen.

Das LLUR kündigte bereits Konsequenzen an. Gewässer, bei denen die Grenzwerte über- schritten sind, werden beobachtet und die Ursachen analysiert. Falls Pestizide mit hoher Konzentration mehrfach nachgewiesen werden, führt das zu einer Überprüfung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln könnte dann beschränkt oder sogar verboten werden. Das gilt bereits für den Wirkstoff Chloridaton, der nicht mehr auf sandigen Böden eingesetzt werden darf.


TOP 47 Versorgung von Schwangeren und Neugeborenen in Schleswig-Holstein, Be- richt der Landesregierung (Drs. 18/3338), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Trotz Schließungen mehrerer Geburtshilfe-Stationen: Die Landesregierung sieht Schleswig- Holstein in diesem Bereich gut aufgestellt. Das Land verfüge mit 22 Einrichtungen „über eine sehr gut ausgebaute Infrastruktur in der Geburtshilfe.“ Eine flächendeckende Versorgung durch Krankenhäuser sei gewährleistet“, heißt es in dem vorgelegten “Bericht zur Versorgung von Schwangeren und Neugeborenen in Schleswig-Holstein“. Einzig auf Inseln und Halligen gibt es Probleme.



21 Der Landtag hatte die Landesregierung wiederholt aufgefordert, ein Konzept für eine flächen- deckende und qualitativ hochwertige Geburtshilfe in Schleswig-Holstein zu erarbeiten. Das Thema war 2013 mit der geplanten Schließung der Geburtshilfe-Stationen auf Sylt und in Oldenburg auf die Agenda gekommen – beide Stationen gibt es mittlerweile nicht mehr. Die Diskussion um die wohnort-nahe Geburtshilfe schwelt weiter.

Laut dem Bericht existieren unter Experten keine Vorgaben zur maximal zumutbaren Entfer- nung zur nächsten Geburtshilfe. Die Wege sind in einigen Regionen Schleswig-Holsteins wei- ter geworden. Die Entfernung zum nächsten Krankenhaus mit geburtshilflicher Abteilung be- trägt derzeit im Schnitt 17,3 Kilometer. Benötigt werden dafür durchschnittlich 21 Minuten.

Von allen Orten auf dem Festland – das betrifft 99 Prozent der Geburten – könne das nächste Krankenhaus mit Geburtshilfe innerhalb von maximal 45 Minuten erreicht werden. Von der Hochseeinsel Helgoland dauert es laut Bericht 175 Minuten in das nächste 105 Kilometer entfernte Krankenhaus.

Die Landesregierung setzt auf eine Verlagerung der Versorgung in regionalen Zentren: Nicht kurze Wege, sondern Qualität und Sicherheit für Mutter und Kind haben Priorität laut dem neuen Konzept.

Dort, wo die Wege zur Geburtshilfe weiter werden, sollen Vor- und Nachbetreuung sowie ret- tungsdienstliche Strukturen ausgebaut werden. Eine bessere Vernetzung zwischen niederge- lassenen Gynäkologen, Hebammen und Geburtsklinik ist geplant. Für die Insel Sylt sei eine Hebammen-Notfallbereitschaft ermöglicht worden.

Zudem wurde der Krankenhausplan des Landes überarbeitet. Um die Qualität zu sichern, sind die Geburtskliniken künftig gesondert ausgewiesen. Die Regierung will prüfen, ob und in welchem Umfang Vorgaben zur Personal- und Geräteausstattung verbindlich vorgegeben werden können.

In den vergangenen 15 Jahren wurden zehn geburtshilfliche Einrichtungen in Schleswig- Holstein geschlossen. Die Zahl der Geburten im Land sank von 1990 bis 2014 um 21,5 Pro- zent – von 29.149 auf 22.879 Kinder. Bis 2025 wird ein Rückgang um weitere 13,4 Prozent erwartet.
Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet un- ter sh-landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informa- tionen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehal- ten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) über- trägt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de.


22 Reihenfolge der Beratung der 35. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Änderungen sind laufend möglich. Den aktuellen Stand der Reihenfolge der Beratung finden Sie unter sh-landtag.de  plenum online.


angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 16. September 2015 7 + 8 + 34 + Haushaltsberatungen 2016 - Erste Lesung 140 10:00 44 + 46 28 Zukunft der HSH Nordbank 35 12:20
25 Interessenbekundungsverfahren für Bau der Westlichen 35 15:00 Elbquerung einleiten 2 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Kommunalwirtschaft 35 15:35 3 Gesetzentwurf zur Modernisierung des Landesbeamtenrechts 35 16:10 4 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der inneren Pressefreiheit 35 16:45 Donnerstag, 17. September 2015 29 Einsetzung des „Ersten Parlamentarischen Untersuchungs- 30 10:00 ausschusses“ der 18. Wahlperiode 10 Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Schulübergangsempfeh- 35 10:30 lung 11 Vermeidung von Plastikmüll in Schleswig-Holstein 35 11:05 12 Keine Bundesautobahngesellschaft - Auftragsverwaltung des Bun- 35 11:40 des durch die Länder beibehalten
9 Änderung des Landesnaturschutzgesetzes 35 15:00 13 Verbot bienengefährlicher Neonikotinoide ausweiten! 35 15:35 24 + 43 Antrag und Bericht zur Windenergie 35 16:10 31 Betreuungsgeld verfassungswidrig: Bundesmittel den Ländern zur 35 16:45 Verfügung stellen und Familien stärken Freitag, 18. September 2015 1 A + 20 + Regierungserklärung und Anträge zur Flüchtlingssituation in 140 10:00 21 + 26 + 30 Schleswig-Holstein + 49
14 Ein Glasfaseranschluss für jede Schule 35 14:00 40 Kinder- und Jugendaktionsplan fortführen und erweitern 35 14:35 45 Pestizidrückstände in Gewässern 35 15:10 47 Versorgung von Schwangeren und Neugeborenen in Schleswig- 35 15:45 Holstein



23 Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorge- sehen (Sammeldrucksache 18/3356):

TOP 5 IT-Gesetz für die Justiz des Landes Schleswig-Holstein 6 Aufhebung von Gesetzen über staatliche Auszeichnungen 16 Berichtsantrag Chronotypen 18 Maßnahmen zur Suchtkrankenhilfe in Schleswig-Holstein 23 Breitbandausbau in Schleswig-Holstein 32 Keine Mineralölsteuererhöhung 33 Schaffung von Anreizen für einen flexibleren Übergang in die Rente 35 Resolution zum Erhalt von Förderzentren 36 Alternativer beruflicher Werdegang von Studienabbrechern in Schleswig-Holstein 37 Neue Lösungswege zur Inklusion in Schulen 38 Planungssicherheit schaffen – Gesundheitsinfrastruktur zukunftsfähig machen 39 Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Unterbringungsverfahren nach dem PsychKG



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
15 Bundesratsinitiative zur technischen Sicherung des Fernmeldegeheimnisses 17 Krankenhaus-Entlassmanagement 19 Initiative „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ 22 Projekt KoPers: Konsequenzen aus der erneuten Verzögerung der Einführungsplanung 27 Freie Berufe in Schleswig-Holstein stärken 41 Errichtung eines Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung 42 Umsetzungsstand der Open-Access-Strategie 48 Schleswig-Holstein ist auf den doppelten Abiturjahrgang vorbereitet



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