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19.02.16
12:42 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 52: Unsere Hochschulen erhalten die nötigen finanziellen Spielräume

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 19. Februar 2016

Rede wurde zu Protokoll gegeben!
TOP 52, Hochschulvertrag und Zielvereinbarungen (Drs. 18/3818)
Martin Habersaat:
Unsere Hochschulen erhalten die nötigen finanziellen Spielräume Die wachsenden Herausforderungen an die Hochschulen sind im Wesentlichen mit zwei Stichworten beschrieben: kurzzeitig steigende Studierendenzahlen aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge und nachhaltig anwachsende Studierendenzahlen durch gesellschaftlichen Wandel, neue Anforderungen in der Arbeitswelt und Immigration.
Die Küstenkoalition hat deshalb im vergangenen Jahr beschlossen, schrittweise die Grundfinanzierung der Hochschulen für das laufende Jahr um zehn Millionen Euro anzuheben und in den kommenden drei Jahren um jeweils weitere fünf Millionen auf dann 25 Millionen Euro. Bis 2019 reichen diese zusätzlichen Mittel von knapp 0,4 Millionen Euro für die Muthesius Kunsthochschule bis zu annähernd zehn Millionen Euro für die CAU.
Es wird niemand bestreiten wollen, dass diese Beträge substantiell sind und dass deshalb der Hochschulvertrag und die Zielvereinbarungen mit den einzelnen Hochschulen diesem erweiterten finanziellen Spielraum angepasst werden müssen; unter anderem bedeutet das, dass die Laufzeit der gegenwärtigen Zielvereinbarungen um ein Jahr bis einschließlich 2019 verlängert wurde.
Die erweiterten Zielvereinbarungen stärken die Profile der einzelnen Hochschulen. So wird zum Beispiel an der Europa-Universität Flensburg und an der CAU die Repräsentanz der regionalen Minderheitensprachen abgesichert.
Ein zweiter Schwerpunkt ist die Internationalisierung, z.B. durch einen englischsprachigen Studiengang für Europastudien in Flensburg oder die Maßnahmen der Fachhochschule Lübeck zur grenzüberschreitenden Mobilität der Lehrenden, Lernenden und Arbeitenden.
Die Bologna-Studienreform hat für die meisten Studierenden eine sehr viel stärkere Reglementierung ihres Studiums erbracht, aber für viele von ihnen bleibt weiterhin die 2



Notwendigkeit bestehen, studienbegleitend erwerbstätig zu sein. Es ist deshalb richtig, dass sich die Hochschulen auf den Weg gemacht haben, die Beratung und die Unterstützung der Studierenden zu verbessern. Auch hierfür werden fast alle Hochschulen Geld in die Hand nehmen.
Die Qualität von Forschung und Lehre muss einen genauso hohen Stellenwert einnehmen wie die Menge der Lehrangebote. Dafür ist zum Teil auch Support seitens der Verwaltung erforderlich, für den unter anderem die Fachhochschule Kiel Geld für zwei neue E13-Stellen einsetzen wird.
Die infrastrukturelle Modernisierung unserer Hochschulen durch Digitalisierung in Forschung und Lehre ist ein weiterer Schwerpunkt, der in den meisten Zielvereinbarungen zum Ausdruck kommt.
Fazit: Die schrittweise Anhebung der Grundzuschüsse um insgesamt 25 Millionen von 2016 bis 2019 und die hälftige Kofinanzierung des Hochschulpaktes III durch das Land (mit einem Volumen von insgesamt 450 Millionen Euro zwischen 2016 und 2023) und der zugesagten Verstetigung von 30 Millionen Euro an Landesmitteln, die nach Auslaufen des Hochschulpaktes die Grundfinanzierung der Hochschulen zusätzlich verbessert, wird unseren Hochschulen die nötigen finanziellen Spielräume verschaffen, um anstehende Herausforderungen zu bewältigen.
Der doppelte Abiturjahrgang in Schleswig-Holstein kommt 2016, die maximale Belastung der Hochschulen daraus ergibt sich 2019. Und auch danach rechnen wir mit weiterhin hohen Studierendenzahlen. Mit der Verständigung über die Verteilung der Mittel aus dem Hochschulpakt und der Erhöhung der Grundfinanzierung können wir den jungen Menschen sagen: Studiert in Schleswig-Holstein, im echten Norden seid ihr gut aufgehoben!
Die Verbesserungen in der Grundfinanzierung können die Hochschulen auch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zur Entfristung vieler Verträge nutzen.