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10.06.16
12:02 Uhr
CDU

Katja Rathje-Hoffmann zu TOP 23: Bundesjustizminister Maas muss unverzüglich einen Gesetzentwurf vorlegen

Gleichstellungspolitik
Nr. 273/16 vom 10. Juni 2016
Katja Rathje-Hoffmann zu TOP 23: Bundesjustizminister Maas muss unverzüglich einen Gesetzentwurf vorlegen
Sperrfrist Redebeginn! Es gild das gesprochene Wort!
Es ist schön und ein gutes Zeichen, dass wir hier zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sind. Bereits im Dezember 2014 hat sich der Landtag Schleswig-Holstein mit diesem Thema auseinandergesetzt und mit Mehrheit den Beschluss gefasst, sich auf Bundesebene für die Aufhebung dieser Urteile einzusetzen.
Die CDU-Fraktion hatte sich mit einem Änderungsantrag in die Debatte eingebracht. Auch damals forderten wir die volle politische, gesellschaftliche und sozialethische Rehabilitierung. Wir haben uns ausdrücklich dem Beschluss der Bundesratsinitiative aus dem Jahr 2012 angeschlossen.
In der Rehabilitierung und Anerkennung waren und sind wir uns ja auch alle einig, da besteht hier kein Unterschied zwischen den Parteien. Im vergangenen Jahr hat der Bundesrat einen neuen Beschluss zu diesem Thema gefasst. Neben der Entschädigung soll jetzt auch die Aufhebung der Urteile folgen.
Wie Sie sicherlich alle wissen, ist dies bisher der strittige Punkt in der Debatte. Dabei stellt sich die Frage: Kann man nachträglich Urteile aufheben,
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 die aufgrund einer damals rechtsgültigen Gesetzeslage getroffen wurden? Im vergangenen Jahr haben sich auch die Justizminister der Länder mit diesem Thema beschäftigt und den Beschluss zu einer Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer von Strafverfolgung wegen homosexueller Handlungen gefasst. Die explizite Aufhebung der Urteile ist dort jedoch nicht enthalten.
Wir sind uns ohne Frage einig: Die strafrechtliche Verfolgung von Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung nach 1945 – für die Zeit vorher hat es ja eine Rehabilitierung gegeben – ist eine Verletzung der Menschenwürde der Betroffenen. Sie ist so gravierend, dass Rehabilitierung und Entschädigung geboten ist. Die nach 1945 weiter erfolgte Stigmatisierung und Kriminalisierung dieser Menschen ist aus heutiger Sicht erfreulicherweise ein klarer Verstoß gegen das freiheitliche Menschenbild.
Auch in Zukunft müssen wir uns weiterhin für die Bekämpfung von Diskriminierung und Anfeindungen auf Grund der sexuellen Orientierung einsetzen. Da der Bundesjustizminister im Mai angekündigt hat, durch sein Haus einen Gesetzentwurf entwerfen zu lassen, gehe ich davon aus, dass es jetzt zu einer schnellen Umsetzung kommen wird und wir noch einen Abschluss in dieser Legislatur erreichen.
Wir werden dem Antrag zustimmen.
In der Begründung des Bundesrates sind zwei verschiedene Möglichkeiten enthalten, wie eine Aufhebung der Urteile erfolgen könnte. Wir wünschen daher, dass bei der Erstellung des Gesetzentwurfes genau geprüft wird, welche der Möglichkeiten eine rechtssichere Aufhebung der Gerichtsurteile durch die Legislative möglich macht. Dabei hilft auch das Gutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes!



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