Lars Harms: Nur einzelne Posten herauspicken, um Vorurteile bedienen zu wollen, ist billiger Populismus
Presseinformation Kiel, den 10. Juni 2016Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 2 Gesetz zur Angleichung der Regelaltersgrenze von Ministern und Beamte Drs. 18/2621 „Nur einzelne Posten herauspicken, um Vorurteile bedienen zu wollen, ist billiger Populismus.“Nach intensiven Anhörungen im Ausschuss liegt uns heute ein Gesetzentwurf derPiraten vor, zu dem es keine neuen Erkenntnisse gibt und der schon in der erstenLesung ausführlich beraten wurde. Es geht hier um wenige Regelungen zurAltersversorgung von Ministern und um den Wunsch der Piraten hier wieder einmaletwas zu skandalisieren. Aber gerne trage ich die schon in der ersten Lesungvorgetragenen Argumente noch einmal vor. Grundsätzlich lässt sich im Sagen, dassman das Gehalt und auch die Versorgung von Personen in leitenden Funktionen auchvor dem Hintergrund der Attraktivität der jeweiligen Position sehen muss. Und hiergibt es einen Punkt, der die Stellung als Ministerin oder Minister für manch einen doch 2eher unattraktiv macht. Wenn man nach der persönlichen Einschätzung, abermöglicherweise auch nach der Einschätzung von außen, eine gute Leistung abliefert,bedeutet das in einem normalen Unternehmen, dass die Chancen hier längerfristigbeschäftigt zu sein, doch relativ hoch sind. In der Politik ist das anders. Ministerinnenund Minister sind zuallererst abhängig vom jeweiligen Wahlergebnis. Die persönlicheArbeitsleistung oder auch die fachliche Kompetenz spielen hierbei also maximal nurmittelbar eine Rolle. Für jemanden, der nicht aus dem öffentlichen Dienst kommt,bedeutet das, dass er oder sie relativ schnell und ohne eigene persönlicheEinflussmöglichkeiten, die Funktion wieder verlieren kann und das ohne einRückkehrrecht in den früheren Job zu haben. Nun mag man mit Recht sagen, dass dasja das persönliche Risiko sei, aber genau deshalb muss eine Funktion, wie die einesMinisters oder einer Ministerin eben auch finanziell attraktiv gehalten werden, damitjemand dieses Risiko auch eingeht. Und das gilt sowohl für die aktiven Bezüge als auchfür die Versorgung.Ich habe dies vorangestellt, weil ich darauf aufmerksam machen will, dass es nichtimmer nur isoliert um einen Punkt im Ministergesetz gehen kann, sondern immer auchviele andere Faktoren eine Rolle spielen. Und gerade auch für Menschen, die aus derfreien Wirtschaft kommen, müssen wir Regelungen haben, die es attraktiv machen, alsMinister oder Ministerin tätig zu sein. Deshalb macht es nach unserer Auffassungwenig Sinn, sich einzelne Punkte aus dem Ministergesetz herauszupicken – es sei denn,man will populistische Kritik gegen die Politik allgemein lancieren. 3Betrachten wir aber nun die Vorschläge der Piraten im Einzelnen. Es soll dieRegelaltersgrenze auf 67 Jahre erhöht werden und für bestimmte Jahrgänge soll einfrüherer Pensionstermin gelten. Man hält sich hierbei im Groben an die bisherigeGesetzessystematik, die dem Beamtenrecht entlehnt ist. Schwierig wird es allerdings,wenn es um die Anrechnung von anrechnungsfähigen Zeiten gilt. Nach § 15 Absatz 2des Landesministergesetzes, der ja laut Piraten-Gesetzentwurf nicht geändert werdensoll, wird das Ruhegehalt aus einem Dienst- oder Amtsverhältnis auf dieMinisterpension angerechnet. Nach 5 Ministerjahren erhält man knapp 3.000 EuroPension, mit der dann aber die beamtenrechtliche Versorgung wieder verrechnet wird.Ein Beamter A 10 erhält zum Beispiel mit 67 Jahren rund 2.500 Euro Pension. Am Endebleiben 500 Euro zusätzliche Pension für den Minister. Das ist nun wirklich nichtattraktiv, weil das erhält der besagte Beamte auch, wenn er es noch auf einenDienstposten mit A 11 schafft. Für Beamte, die eine höhere Vergütung als A 11 haben,würde sich das Ministeramt dann in Bezug auf die Pension überhaupt nicht mehrlohnen, weil deren Pension ohnehin schon höher ist. Dieser Effekt wird natürlichderzeit dadurch verhindert, dass die beamtenrechtlichen Dienstzeiten bei derMinisterpension angerechnet werden und deshalb haben diese Anrechnungszeitendurchaus im bestehenden System ihre Berechtigung.Im Übrigen hat aber auch die Berücksichtigung von anrechnungsfähigen Zeiten einenpositiven Effekt in Bezug auf die Attraktivität des Ministerpostens für Menschen ausder freien Wirtschaft. Studienzeiten und ähnliches würden beamtenrechtlich auch beiPensionen von Ministerinnen und Ministern, die ehemals aus der freien Wirtschaftkommen, berücksichtigt werden. Somit erhöht sich die Pension und entspricht somit in 4der Wirkung dem, was hochqualifizierte Personen in der freien Wirtschaft alszusätzliche Alterssicherung durch ihre Betriebe gewährt bekommen. Und auch dieseAlterssicherungen der Betriebe werden oft vertraglich zu einem früherenPensionstermin gewährt. Auch hier ist also kein Skandalisierungspotential zu sehen,zumal die späteren normalen Renten auch hier mit der Ministerpension verrechnetwerden.Was also auf dem ersten Blick wie eine massive Besserstellung von Ministerinnen undMinister aussieht, hat in Wirklichkeit weit weniger Skandalisierungspotential als es diePiraten meinen. Wir können gerne das Ministergesetz überarbeiten. Allerdings reichtes dann nicht, nur einzelne Posten herauszupicken, um so wieder nur Vorurteilebedienen zu wollen. Das ist billiger Populismus und keine sachgerechte Politik.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html