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08.09.16
15:28 Uhr
SPD

Martin Habersaat: Schulbegleitung: Entscheidungen im Interesse der Kinder und Eltern

Kiel, 8. September 2016 Nr. 214 /2016



Martin Habersaat:
Schulbegleitung: Entscheidungen im Interesse der Kinder und Eltern Zur Entscheidung des Sozialgerichts Lübeck (S 46 SO 147/16 ER), wonach der Kreis Stormarn zur Gewährung einer Schulbegleitung verpflichtet wird, sagt der Stormarner Landtagsabgeordnete Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
Der Kreis Stormarn liegt verkehrsgünstig zwischen den Hansestädten Hamburg und Lübeck. Er bietet idyllische Dörfer mit geschichtsträchtigen Klinker-Häusern, historische Herrenhäuser oder urbanes Leben in Städten wie Ahrensburg, Reinbek und Bad Oldesloe. Im März 2016 konnte der Kreis seinen letzten Kredit tilgen und ist seitdem schuldenfrei. Im Hinblick auf die hervorragende Infrastruktur, die erfolgreiche Stärkung des Wirtschaftsstandortes, die niedrige Arbeitslosenquote und die hohe Kaufkraft gehört Stormarn zu den Top Ten der bundesweit 295 Kreise.
All das macht mich stolz darauf, einen Teil dieses Kreises als direkt gewählter Abgeordneter im Landtag vertreten zu dürfen. Weniger stolz macht mich das Verhalten des Kreises bei der Schulbegleitung, wenn es darum geht, Kindern mit Behinderung und ihren Eltern die ihnen nach Bundesrecht zustehende Hilfe zu bewilligen. Das Sozialgericht Lübeck hat nun in einem Fall zugunsten der Eltern und gegen den Kreis entschieden. Erst kürzlich erging es dem Kreis Herzogtum Lauenburg vor dem Verwaltungsgericht Schleswig genauso (15 B 97/16). Beide Kreise hatten den Hilfebedarf zwar gesehen, mit Verweis auf das Land aber die Schulbegleitung verweigert. Beide Kreise – und nur diese beiden – wurden zuletzt von der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten scharf kritisiert. Kein Ruhmesblatt, wenn das wiederholt vorkommt.
Ich hoffe, beide Kreise finden nun zu einem Weg, der die Interessen der Kinder und Eltern an erste Stelle setzt. Auf Landesebene werde ich mich weiter für eine einvernehmliche Lösung zwischen dem Land und allen Kreisen einsetzen. Inklusion bleibt ein Ziel, dem wir nur näher 2



kommen, wenn alle staatlichen Ebenen sich ihrer Verantwortung stellen. Auch das Land will mehr tun. Zur Erinnerung: Noch 2012 hat das Land sich überhaupt nicht an der Schulbegleitung beteiligt, inzwischen übernimmt es 79% der anfallenden Kosten bei Leistungen nach SGB XII und einen Anteil von 5,731 Mio. Euro an den verbleibenden Kosten nach SGB XII und SGB VIII. Außerdem wurde in dieser Legislaturperiode u.a. die Schulassistenz für bisher 13,2 Mio. Euro im Jahr an den Grundschulen neu geschaffen.
Gespannt warten wir in Sachen Schulbegleitung auch auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (Verfahren B 8 SO 8/15 R), das hoffentlich die Frage klären wird, ob ein Schulgesetz (Landesrecht) Einfluss auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (Bundesrecht) haben kann. Das Bundessozialgericht hat mir in den Sommerferien mitgeteilt, dass mit der Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung im letzten Quartal 2016 gerechnet werden kann.
Hintergrund:
Für Ansprüche auf Schulbegleitung nach SGB VIII (Kinder mit „seelischen Behinderungen“, z.B. Autismus) ist das Jugendamt und somit die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Für Ansprüche nach SGB XII (Kinder mit geistigen und körperlichen Behinderungen) Sozialamt und Sozialgerichtsbarkeit. Habersaat: „Das zeigt die Reformbedürftigkeit der Sozialgesetzbücher auf Bundesebene, ist aber eine andere Geschichte.“