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22.09.16
12:19 Uhr
SPD

Simone Lange zu TOP 22: Das Gleichbehandlungsgesetz weiter verbessern

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 22. September 2016


TOP 22 Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Drs. 18/4343)



Simone Lange:
Das Gleichbehandlungsgesetz weiter verbessern


10 Jahre ist es alt und als es 2006 beschlossen wurde, war es ein Meilenstein. Jede und jeder Einzelne hat seitdem ein Recht auf Gleichbehandlung im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften.
Da wird einem jungen Mann mit osteuropäisch klingendem Namen die Aufnahme ins Fitnessstudio verweigert, der schwangere Mitarbeiterin eines Unternehmens die Fortbildung verweigert oder die Bewerberin aus Thüringen bekommt den Job nicht, weil sie aus dem Osten stammt, oder einem 13jhrigen dunkelhäutigen Schüler wird der Kauf eines Schülermonatskarte verweigert mit den Worten "Neger müssen eben mehr zahlen" . Das sind nur einige Fälle, die die Antidiskriminierungsstelle bearbeitet hat.
Jedem kann es passieren, dass er diskriminiert wird. Tatsächlich erlebt hat es einer aktuellen Umfrage (im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle) zufolge jede dritte in Deutschland befragte Person. Und das nur bezogen auf die vergangenen zwei Jahre. 2



Häufig genannt wurde demnach eine Benachteiligung wegen des Alters, aber auch wegen des Geschlechts. Oft erlebt wird Diskriminierung am Arbeitsplatz, bei Ämtern und Behörden, im Internet, auf dem Wohnungsmarkt und bei Freizeitaktivitäten.
Das AGG schützt vor Diskriminierung aus rassistischen oder ethnischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, wegen Behinderung oder chronischer Krankheit, wegen des Alters oder der sexuellen Orientierung. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt bei Beschäftigung und Beruf.
Nach Antritt der rot-grün-blauen Landesregierung war es eine der ersten Haushaltsentscheidungen, auch in Schleswig-Holstein eine Antidiskriminierungsstelle einzurichten, die seitdem für die Menschen im Land als Ansprech-, Beratungs- und Aufklärungsstelle dient. Sie ist angesiedelt bei der Bürgerbeauftragten und ich bedanke mich an dieser Stelle ganz besonders bei Samiah El Samadoni und Dennis Bunge für ihren sehr engagierten Einsatz gegen Diskriminierungen in unserem Land.
In ihrem ersten Bericht legen Sie, liebe Samiah El Samadoni, nicht nur offen, dass auch Schleswig-Holstein nicht frei von Diskriminierungen ist, Sie regen auch ganz konkrete Maßnahmen an, die wir heute sehr gern unterstützen und für die wir durch unseren heutigen Beschluss eine Bundesratsinitiative veranlassen.
So greift unser Antrag heute auf, den Entschädigungsanspruch zu vergrößern, die Anzeigefristen zu verlängern, das Maßregelverbot auszuweiten, auch den Gewerkschaften das Recht einzuräumen, sich für die Verwirklichung der Gesetzesziele einzusetzen, das Verbandsklagerecht einzuführen und die Sonderregelung zur Ungleichbehandlung des Paragrafen 9 auf den verkündungsnahen Bereich der Kirchen einzuschränken. Es ist im Sinne der Antidiskriminierung nicht nachvollziehbar, weshalb kirchliche Einrichtungen Andersgläubige bei Stellenbesetzungen benachteiligen dürfen. Wir meinen, dass dieses Sonderrecht auf den verkündungsnahen Bereich zu beschränken ist. Das heißt, Pastoren oder Erzieherstellen dürfen durchaus die 3



kirchliche Mitgliedschaft zum Kriterium erheben, Stellenausschreibungen bei Reinigungs- oder Hauswirtschaftskräften jedoch sollen diskriminierungsfrei erfolgen.
Nun hört man allenthalben aus der CDU: Gleichberechtigung erreicht man nicht mit Bürokratie und Klagewellen, sondern mit Bildung und Sprache.
Liebe Samiah El Samadoni, erlauben Sie mir, Ihren Antidiskriminierungsbericht heute zu einem Bildungsbericht zu erklären, den jede und jeder mindestens einmal gelesen haben sollte. Durch diesen Bericht kann man eine ganze Menge lernen und es ist ausdrücklich erlaubt, viel darüber zu sprechen!