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23.09.16
12:21 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 36: Die Zusammenarbeit mit Hamburg vertiefen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 23. September 2016


TOP 36, Einsetzung eines Ausschusses für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg (Drs. 18/4583)



Martin Habersaat:
Die Zusammenarbeit mit Hamburg vertiefen


Mit unserem Antrag wollen wir einen ständigen Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg einsetzen; parallel geschieht dies in der Hamburger Bürgerschaft. Wir freuen uns, dass nach unserem ersten erfolglosen Vorstoß vor fünf Jahren nun bis auf die FDP alle Fraktionen des Landtages das Anliegen unterstützen.
Somit zeichnet sich ab, dass der gemeinsame Ausschuss Wirklichkeit und die Zusammenarbeit der beiden Bundesländer auf parlamentarischer Ebene vertieft wird. Manchmal ist Politik eben das Bohren dicker Bretter. Wer zuletzt noch ein solches vorm Kopf hatte, kann man im Plenarprotokoll vom 18. November 2011 nachlesen.
Jeder Ausschuss soll aus elf Mitgliedern bestehen, die sich in Schleswig-Holstein auf die Fraktionen und die Abgeordneten des SSW so verteilen wie in allen anderen Ausschüssen auch (im Verhältnis 3:3:2:1:1:1). Die beiden Ausschüsse – ein einziger Ausschuss mit Mitgliedern aus beiden Parlamenten ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich – haben dieselbe 2



Aufgabenstellung, sollen gemeinsam tagen und Beschlussvorschläge für die jeweiligen Fachausschüsse oder die Parlamente der beiden Länder entwickeln. Damit wird die Zusammenarbeit von Schleswig- Holstein und Hamburg endlich auf parlamentarischer Ebene institutionalisiert.
Die Zusammenarbeit zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein funktioniert so gut wie lange nicht. Mein Kompliment an den Ältestenrat, der zur Illustration dieses Umstands den Tagesordnungspunkt zum Gastschulabkommen unmittelbar vor diesen gesetzt hat. Dass es so gut läuft, hängt aus meiner Sicht natürlich mit den sozialdemokratischen Regierungschefs und den guten Koalitionspartnern hier wie dort zusammen.
Elbvertiefung und NOK-Ausbau gehen (hoffentlich) voran, wir verfolgen gemeinsam wichtige Straßen- und Schienenprojekte – von der A7 und der AKN bis zur S4 und S21.
Wir haben ein gemeinsames Korruptionsregister geschaffen.
Wir wollen gemeinsam neue Ebenen der Ostseekooperation erreichen.
Auch die für die Bilanz der Zusammenarbeit weniger schmeichelhaften Projekte HSH Nordbank und KoPers wollen wir gemeinsam zu einem möglichst wenig schlimmen Abschluss bringen.
Ein gemeinsamer Ausschuss kann Einrichtungen und Projekte begleiten. Er kann Themen bewegen und Initiativen befördern. Ein gemeinsamer Ausschuss ist konkret und erlebbar. Er tagt öffentlich, bringt uns und unsere Hamburger Kolleginnen und Kollegen regelmäßig zusammen.
Ein gemeinsamer Ausschuss wird dazu beitragen, die Zusammenarbeit mit Hamburg zu vertiefen. Er schafft mit den beiden Ausschussvorsitzenden und den Ausschussmitgliedern parlamentarische Ansprechpartner für Fragen der Zusammenarbeit.
Ein gemeinsamer Ausschuss sichert die Kooperation nachhaltig und unabhängig von der Farbe der jeweiligen Landesregierung. (Auch wenn sich an den derzeitigen Farben mutmaßlich so schnell nichts ändern wird)
Ein Ausschuss mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zweier Länder parlamentarisch zu institutionalisieren, ist in dieser Form ein Novum in der Bundesrepublik – vergleichbar allenfalls mit den Ausschüssen Berlins und Brandenburgs, die allerdings die Fusion beider Länder vorbereiten sollten. 3



Und hier komme ich zu dem Punkt, dem dieser Ausschuss nicht dient: Wir planen hier nicht den Nordstaat. Wir bereiten nicht die Fusion zweier Länder vor. Wir verbessern die Kooperation zweier Partner auf Augenhöhe. Im Interesse beider Länder und der Menschen, die hier leben.
2011 erstmals beantragt, und heute –zack! – beschlossen!