Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
12.10.16
15:30 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 15: Schleswig-Holsteins OER-Strategie

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 12. Oktober 2016


TOP 15: Entwicklung einer OER-Strategie (Drs.18/4163)



Martin Habersaat:
Schleswig-Holsteins OER-Strategie


„Man muss zur Kenntnis nehmen, dass es bislang keine einzige belastbare Studie gibt, die nachweist, dass Schüler digital besser lernen.“ So äußerte sich Lehrerverbands-Präsident Josef Kraus heute (2016!) zu den Bundesmilliarden für die Digitalisierung an Schulen. Möglicherweise hofft manch einer tatsächlich noch, dass das Internet wieder weggeht. In Schleswig-Holstein kenne ich solche Menschen nicht, auch nicht im Lehrerverband.
In Schleswig-Holstein hat Bildungsministerin Britta Ernst das Digitale Lernen zu einem ihrer Schwerpunkte gemacht.
In Schleswig-Holstein hat Staatsekretär Rolf Fischer gemeinsam mit den Hochschulen Open Access-Richtlinien entwickelt.
In Schleswig-Holstein werden alle Schulen ans Breitbandnetz angeschlossen. 2



Und in Schleswig-Holstein haben wir bereits im Frühjahr 2012 im Koalitionsvertrag formuliert: „Für den Lehr- und Lernmittelbereich werden wir den Gedanken der ‚Open Educational Resources‘ nutzbar machen.“
Die Wirkungsmacht dieses Dokuments erkennt man daran, dass kurz danach auf dem UNESCO-Weltkongress zu Open Educational Resources internationale Vereinbarungen gefordert wurden, die „die weltweite Wiederverwendung, Überarbeitung, Vermischung und Weiterverbreitung von Bildungsmaterialien durch offene Lizenzen ermöglichen, … und gleichzeitig die Rechte jedes Urheberrechtsinhabers respektieren.“ (Pariser Erklärung zu OER, Paris am 22. Juni 2012).
Die von der UNESCO formulierte Definition der OER hält also fest, dass die offene Lizenzierung weder das nationale noch das internationale Urheberrecht außer Kraft setzen kann. Verwertungsmöglichkeiten auf der einen, Urheberrechte auf der anderen Seite. Damit ist ein Kernproblem beschrieben.
Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene zwischen SPD, CDU und CSU von 2013 finden sich die schönen Sätze: „Die digitale Lehrmittelfreiheit muss gemeinsam mit den Ländern gestärkt werden. Grundlage hierfür ist ein bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht und eine umfassende Open Access-Politik. Schulbücher und Lehrmaterial auch an Hochschulen sollen, soweit möglich, frei zugänglich sein, die Verwendung freier Lizenzen und Formate ausgebaut werden.“ (Heute hätte es die CSU mit dem Open Access ohne Obergrenze wohl nicht mehr so.)
Die Diskussion um die Verfügbarkeit von Lehr- und Lernmaterialien hat uns auch schon vor fünf Jahren erreicht, als die Vereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz und den Verlagen von Schulbüchern diskutiert wurde, Urheberrechtsverletzungen mit den so genannten „Schultrojanern“ zu überprüfen. Das war nicht haltbar und wurde bald durch eine immerhin etwas großzügigere Lösung ersetzt, die aber den pädagogischen Anforderungen von heute auch nicht mehr gerecht wird.
Die Entscheidung darüber, inwieweit den Nutzern die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre Werke kostenfrei zu nutzen, bleibt bei den Urhebern. Dabei ist klar, dass sich dadurch die Rechtsverhältnisse zwischen Autoren und ihren Verlagen ändern werden, auch im Hinblick darauf, inwieweit die VG Wort Nutzungsentschädigungen zahlt. 3



Der Widerspruch, der darin liegt, sich für OER einzusetzen und gleichzeitig das geltende Urheberrecht zu verteidigen, muss jedenfalls so geklärt werden, dass die Lehrerinnen und Lehrer damit nicht alleingelassen werden und nicht Gefahr laufen, in urheberrechtliche Fallen zu laufen und zur Zahlung von Nutzungstantiemen verpflichtet zu werden, wenn nicht gar strafrechtlich belangt zu werden, wenn sie fremdes Material verwenden.
Hierzu gibt es Vorschläge der Kultusministerkonferenz und des Bundesforschungsministeriums. Möglicherweise folgt bald mehr. Lösungswege in der KMK sind langwierig, dafür halten die Ergebnisse dann auch oft eine Weile.
Die Antwort der Landesregierung auf die große Anfrage der Piraten macht deutlich, wie wichtig Standardisierungen und übersichtliche Plattformen sind, über die die Unterrichtsmaterialien zugänglich gemacht werden können. Allen alles irgendwie zugänglich zu machen, führt nicht zu den erhofften Verbesserungen. In Schleswig-Holstein kann auf der Mediathek des IQSH aufgebaut werden, statt mit immer neuen Plattformen unübersichtliche Parallelstrukturen zu schaffen.
Die Antwort zeigt auch, dass Open Access und Open Educational Resources Themen sind, bei denen sehr viele Fragen noch ungeklärt und in Bewegung sind. Gerade bei diesem Thema ist es wichtig, dass wir uns im Bildungsausschuss damit regelmäßig befassen. Wir sollten die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Piratenfraktion deshalb in den Ausschuss überweisen, uns aber nicht auf die abschließende Kenntnisnahme beschränken, sondern das Bildungs- und das Wissenschaftsministerium bitten, uns regelmäßig über veränderte Sachlagen zu berichten.
Ich danke der Piratenfraktion für ihre Große Anfrage und der Landesregierung für ihre Antwort.