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13.10.16
17:40 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 18: Der FDP-Antrag ist politisch sinnlos

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 13. Oktober 2016


TOP 18, Erhalt der Rechtsmedizin in Kiel und Lübeck (Drs. 18/4422)



Martin Habersaat:
Der FDP-Antrag ist politisch sinnlos


Spätestens seit „Der letzte Zeuge“ mit Ulrich Mühe kommt niemand mehr ohne Rechtsmedizin aus, besonders Kriminalromane und Krimiserien nicht. Zur Abendunterhaltung gehört dann schon einmal der Wettbewerb, wer bei einer Obduktion in Großaufnahme am längsten hinschauen kann, ohne fluchtartig in Richtung Keramik zu eilen.
Und auch der Landtag kommt nicht ohne die Rechtsmedizin aus. Glücklicherweise fallen bei uns Obduktionen eher selten an, aber die FDP reichte ihren Antrag schon im Juli ein, den wir dann schnöderweise schon zweimal geschoben haben. Dazu kommt die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Dornquast aus dem August, die ihr Gelegenheit gab, vieles von dem nochmals zu Papier zu bringen, was sie schon in ihrem Bericht vom Juni 2015 dargelegt hatte.
Und aufgrund der Bemerkungen des Landesrechnungshofes 2015 hatte auch der Finanzausschuss Gelegenheit, sich mit einem Bericht des Wissenschaftsministeriums und weiteren Unterlagen auseinanderzusetzen. 2



Diese intensive Information der Landesregierung macht auch deutlich, dass der Rechtsmedizin nicht nur die Aufgabe zukommt, Tote aufzuschneiden. Dazu gehören auch DNA- Untersuchungen, die allerdings auch beim LKA direkt stattfinden, dazu gehören toxikologische und andere ärztliche Gutachten. Es geht um mehr als nur um die Aufklärung von Straftaten, es geht auch um Hilfe für die Opfer von Straftaten.
Der Antrag der FDP zitiert weitgehend wörtlich den Beschluss des Landtags vom 29. September 2005, in dem sich das Parlament zur großen Bedeutung des Instituts und zum Erhalt an beiden Standorten bekannt hat. Wir haben das damals beschlossen und an dieser Beschlusslage hat sich auch durch mehrfach veränderte politische Mehrheiten nichts geändert. Es gibt keine Diskussion über eine Schließung eines der beiden Standorte.
Die Landesregierung hat in ihrem Bericht an den Finanzausschuss dargelegt, dass sie drei der vier Einzelforderungen des damaligen Antrages umgesetzt hat. Sie hat den Standort Lübeck erhalten, allerdings bei Konzentration der Labore am Standort Kiel; das entspricht genau der damaligen Beschlusslage, die so genannte Prosektur in Lübeck aufrechtzuerhalten; und sie hat die zeitliche und örtliche Verfügbarkeit von Rechtsmedizinern bei der Ermittlung von Schwerverbrechen sichergestellt.
Strittig ist nur der Punkt 3 des damaligen Antrags, den die FDP erneut aufgreift, nämlich eine kostendeckende Gebührenordnung für die Dienstleistungen vorzulegen. An diesem Punkt müssen wir einräumen, dass unser damaliger Beschluss auf tönernen Füssen stand, weil sich das Land hier etwas angemaßt hat, was gar nicht in seine Zuständigkeit fällt. Hier griff bereits damals das Justizvollzugsentschädigungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 2004.
Unter diesen Voraussetzungen ist der Antrag der FDP politisch sinnlos. Die Punkte 1 und 2 entsprechen unserer Beschlusslage; der Auftrag, der der Landesregierung in Punkt 3 erteilt werden soll, ist von ihr aus rechtlichen Gründen gar nicht umzusetzen und es wäre daher absurd, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Stattdessen hat sich die Justizministerin bereits auf Bundesebene erfolgreich für eine Anhebung der im JVEG vorgesehenen Vergütungssätze eingesetzt. 3



Wollten wir dem Antrag der FDP zustimmen, wäre er von vornherein eine politische Leiche, die nicht einmal Professor Boerne reanimieren könnte. Aber wir sind gern bereit, im Bildungsausschuss darüber vertieft zu reden.