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16.11.16
16:26 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 8: Wichtige Weichenstellungen für die Hochschulmedizin

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 16. November 2016


TOP 8, Gesetzentwurf zur Neuordnung der Hochschulmedizin (Drs. 18/4813)



Martin Habersaat:
Wichtige Weichenstellungen für die Hochschulmedizin


Will das Land die Ärzte am UKSH entmachten? Nein.
Könnten wir mit einem Landesgesetz überhaupt Regelungen des Bundes-Heilberufegesetzes einschränken? Nein.
Nun könnten wir auf die diesbezügliche Sorge des Marburger Bundes mit einem zusätzlichen Hinweis in unserem Gesetz eingehen, dass wir das nicht wollen. Auch nicht, wenn wir könnten. Das ist dann ein klassischer Fall von „weißer Salbe“, aber die kann ja manchmal medizinisch durchaus indiziert sein.
Was wir können, ist, verschiedene wichtige Weichenstellungen für die Hochschulmedizin in Schleswig-Holstein vornehmen. Das werden wir.
Die Küstenkoalition war klug genug, bei ihrem Amtsantritt nicht zu versprechen, dass das UKSH während der 18. Legislaturperiode des Landtages finanziell saniert werden könnte. Und wir werden ein solches Versprechen auch nicht in unser Regierungsprogramm für die 19. 2



Legislaturperiode aufnehmen, denn der wirtschaftliche Erfolg des UKSH hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, von denen nur die wenigsten direkt vom Land zu steuern sind.
Wir haben aber in der laufenden Legislaturperiode die bauliche Sanierung des UKSH auf den Weg gebracht, die Voraussetzung für eine bessere Patientenbetreuung ist.
Es war eine richtige Entscheidung, die die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen gemeinsam getroffen haben, die rechtliche Neuordnung der Hochschulmedizin von der großen Novellierung des Hochschulgesetzes zu trennen, die wir vor rund einem Jahr verabschiedet haben.
Unsere Eckpunkte sind:
Es bleibt bei einem einheitlichen Unternehmen UKSH; die Fusionierung wird nicht rückgängig gemacht.
Es bleibt bei der Medizinerausbildung an den beiden Universitäten in Kiel und Lübeck.
Strategische Entscheidungen des Unternehmens ebenso wie der Hochschulen über die Weiterentwicklung der Hochschulmedizin setzen ein Maximum an Mitbestimmung voraus.
Und: Die Verzahnung zwischen dem Unternehmen UKSH und den beiden medizinerbildenden Universitäten muss so eng wie möglich sein, weil das Klinikum eben nicht nur der Maximalversorger im Medizinbereich unseres Landes ist, sondern auch das Lehr- und Forschungskrankenhaus Schleswig-Holsteins.
Wir wissen uns dabei sowohl mit dem Wissenschaftsrat als auch mit dem Bundesverfassungsgericht einig. Deswegen wollen wir den bisherigen Medizinausschuss streichen und ein verbessertes Modell der Entscheidungsfindung etablieren, ein Vier-Säulen- Modell.
Dem Vorstand werden künftig fünf statt drei Mitglieder angehören, indem die beiden Dekane der Medizinischen Fakultäten in den Vorstand geholt werden. Forschung und Lehre werden damit gestärkt. Sie werden sogar mit einem Veto-Recht im Vorstand ausgestattet.
Der Vorstand wird von einem Aufsichtsrat kontrolliert werden, dem Vertreter der Landesregierung, der Wirtschaft und des Personals angehören. 3



Es hat in den letzten Tagen darüber ein wenig Aufregung gegeben, weil der Entwurf vorsieht, neben den beiden Vertreterinnen und Vertretern der Personalräte auch einen Vertreter auf Vorschlag des DGB einzubeziehen. Der Marburger Bund, die Ärztevertretung, die dem DGB nicht angehört, hat dagegen Protest eingelegt. Wir werden uns mit den Argumenten für und wider eine Benennung durch den DGB im Rahmen der Anhörung natürlich auseinandersetzen. Wir weisen aber darauf hin, dass die große Mehrzahl der Beschäftigten am UKSH eben keine Ärzte sind und dass die Gewerkschaft ver.di die größte Gewerkschaft am UKSH ist und Verhandlungsführerschaft beim Tarifvertrag TV-L hat.
Fakt ist: Statt einem werden künftig drei Personalvertreter im Aufsichtsrat sitzen. „Stärkung der Arbeitnehmerseite“ heißt es dazu in der Begründung des Gesetzes. Eine gute Nachricht für die Beschäftigten, wie übrigens auch die Regelungen zum Kodex für gute Beschäftigung in §83 (4).
Die beiden Beratungsgremien, nämlich die Universitätsmedizinversammlung und die Trägerversammlung, sind in ihren Kompetenzen durch den Entwurf klar getrennt.
Auch wenn das nicht jedem Freude machen wird: Wir halten es für richtig, dass der bisherige Automatismus, den Inhabern so genannter „strukturbildender Professuren“ automatisch Chefarztverträge zuzugestehen, aufgegeben wird.
Wie gesagt, ist mit uns eine Defusionierung nicht zu machen. Aber wir stärken die Standorte durch die Einrichtung autonomer Campusdirektionen, die innerhalb des Gesamtwirtschaftsplanes zu entscheiden und zu handeln haben.
Es ist richtig, die Hochschulmedizin wie die Hochschulen insgesamt künftig über Ziel- und Leistungsvereinbarungen zu steuern. Wir wissen sehr genau, dass wir als Land bei den anderen Hochschulbereichen die Kosten für Tarifabschlüsse automatisch übernehmen. Auch darüber wird im Rahmen dieser Vereinbarungen zu sprechen sein.
Das Wissenschaftsministerium hat in den vergangenen Monaten intensive Gespräche mit allen Segmenten der Universitäten und des UKSH geführt. Es ist typisch für unseren Oppositionsführer, dass dieser sich öffentlich trotzdem zu der Behauptung hinreißen lässt, eine „Abstimmung mit den entscheidenden Protagonisten“ habe „nie stattgefunden“. Allerdings: Das Zitat stammt aus dem Juli. Damals war diese Behauptung schon genauso falsch wie heute, aber vielleicht kommt mit neuen Aufgaben ja auch neue Weisheit. 4



Natürlich wird es Auseinandersetzungen um die eine oder andere Formulierung geben. Über eine habe ich eingangs gesprochen. Alles in allem ist das ein guter Gesetzesentwurf, für den das Struck‘sche Gesetz gilt. Ich freue mich auf die Beratung im Bildungsausschuss.