Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
17.11.16
17:13 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 21: Unser Ziel: soziale und gesellschaftliche Akzeptanz schaffen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 17. November 2016



TOP 21, Rechte von trans- und intersexuellen Menschen stärken (Drs. 18/4842neu)



Wolfgang Baasch:
Unser Ziel: soziale und gesellschaftliche Akzeptanz schaffen


Wer Homophobie erfolgreich bekämpfen will, muss die Akzeptanz von Transsexualität und Intersexualität stärken. Dabei gilt es auch, sich für gleiche Rechte von trans- und intersexuellen Menschen einzusetzen. Viele trans- und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft immer noch stark von Diskriminierung und Fremdbestimmung betroffen. Sie leiden unter offener und verdeckter Diskriminierung, Unverständnis und mangelnder Unterstützung. In der Konsequenz müssen wir dafür sorgen, dass Trans- und Intersexualität auch in den entsprechenden Integrationsplänen verankert wird. Unsere Antidiskriminierungsstelle setzt hier an, wobei das Thema der Trans- und Intersexualität mit geeigneten Materialien noch weiter in den Fokus rücken kann.
Gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Gruppen sollten gemeinsame Strategien zur Akzeptanzförderung von Lesben, Schulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen insgesamt erarbeitet werden. Dabei kommt dem Diskriminierungsabbau im Alltag von trans- und intersexuellen Menschen eine zentrale Bedeutung zu. Das Transsexuellengesetz (TSG) sollte ebenfalls 2



reformiert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach mit dem Gesetz von 1981 befasst und einzelne Normen für verfassungswidrig erklärt.
So sollten unter anderem die geschlechtsangleichende Operation als Voraussetzung für die Personenstandsänderung und die bisherige Gutachterpraxis als Voraussetzung für eine Vornamensänderung abgeschafft werden. Im Zuge einer Personenstandsänderung können Transgender auch nicht gezwungen werden, ihre Ehe oder eingetragenen Partnerschaften aufzulösen. Dies sind nur einige Anhaltspunkte, die für eine Reformbedürftigkeit des Transsexuellengesetzes sprechen.
Neben der rechtlichen Benachteiligung macht homo-, bi-, trans- und intersexuellen Menschen oft auch eine Benachteiligung im sozialen Umfeld zu schaffen. Immer noch finden sich Vorurteile und falsche Vorstellungen. „Schwul“ ist immer noch ein häufiges Schimpfwort, nicht nur auf Schulhöfen. Das darf nicht sein.
Und auch Gewalterfahrungen auf Grund sexueller Orientierung sind leider keineswegs selten. Dabei sollte es doch selbstverständlich sein, jedem Menschen gleichermaßen Respekt und Toleranz entgegenzubringen.
Die Herstellung der sozialen und gesellschaftlichen Akzeptanz von homo-, bi-, trans- und intersexuellen Menschen ist und bleibt Aufgabe und Ziel unserer Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft.