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18.11.16
13:26 Uhr
SPD

Dr. Ralf Stegner zu TOP 40: Erneut bestätigt: Der Politikwechsel bedeutet "gute Arbeit"

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 18. November 2016



TOP 40: Bericht zur Evaluierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (Drs. 18/4800)



Dr. Ralf Stegner:
Erneut bestätigt: Der Politikwechsel bedeutet „gute Arbeit“


Unser Tariftreuegesetz steht für die Ausweitung und die Einhaltung von Tarifen. Wer von der öffentlichen Hand Aufträge erhält, soll seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen bezahlen. Wer sich um öffentliche Aufträge bewirbt, soll kein Lohndumping von Mitbewerbern fürchten müssen. Das war unsere Erwartungshaltung an das Tariftreuegesetz.
Mit unserem Quartett aus Mitbestimmungsgesetz, Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG), Landesmindestlohn und Korruptionsregister schützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen, die sich an geltende Tarifverträge halten, vor einem ruinösen Wettbewerb mit der Billigkonkurrenz. Das ist der konkrete Beitrag der Küstenkoalition zur guten Arbeit.
Gleichzeitig geben wir dem Wettbewerb eine soziale Leitplanke, von der Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen profitieren. Unternehmen, die mit Lohndumping erfolgreich sein wollen, kommen bei öffentlichen Aufträgen von Land und Kommunen nicht mehr zum Zug. 2



Zudem sollen öffentliche Auftraggeber weitere ökologische und soziale Kriterien bei der Vergabe berücksichtigen.
Die Opposition wollte uns einreden, das Gesetz überfordere die Unternehmen mit Bürokratie. Deshalb will die CDU das Gesetz wieder abschaffen, so ein Wahlversprechen. Ich glaube, nicht einmal die Unternehmen reißt das vom Hocker. Wenn man sie danach fragt, ist es jedenfalls nie der drängende Wunsch. Herr Callsen hat ja als Oppositionsführer damit häufig den Haushalt konsolidieren wollen, aber auch das glaubt wohl niemand mehr.
Die Opposition wollte uns einreden, das Gesetz würde der Wirtschaft schaden. Dabei gibt es heute so viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Schleswig-Holstein wie nie zuvor. Die Zahl der Arbeitslosen sinkt.
Weil wir aber eine Regierungskoalition des Dialogs sind, haben wir bereits im Gesetz eine Evaluation festgeschrieben. Diese liegt nun vor. Drei Jahre später. Was hat der Politikwechsel gebracht? Schauen wir uns die Fakten an. Wohlgemerkt: Wir haben Unternehmen gefragt. Diese würden in großen Teilen gerne ohne weitere Regeln und Vorschriften agieren. Ja, es ist nicht alles perfekt. Das war auch nicht anders zu erwarten. Aber worauf kam es uns an: Auf fairen Wettbewerb und gute Löhne für Beschäftigte. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen nicht darunter leiden, wenn Land oder Kommunen eine Aufgabe nicht mehr selbst erledigen, sondern fremd vergeben.
Was also sind die Fakten?
Die Evaluation des Tariftreuegesetzes belegt, dass die Unkenrufe von CDU und FDP verhallen. Tatsächlich haben lediglich 10% der vom Tariftreuegesetz betroffenen Unternehmen Anpassungen bei den Löhnen vornehmen müssen.
War das Gesetz also überflüssig? Nein, denn die gewollte Wirkung hat es sehr wohl gehabt: im Niedriglohnsektor. Im Wach- und Sicherheits- sowie Gebäudereinigungsgewerbe hat es spürbare Verbesserungen von bis zu 12,8% für die Beschäftigten gegeben. Die Menschen haben real mehr Geld in der Tasche.
Zahlt die Zeche der Verbraucher? Nein, denn auch die Preise der bietenden Firmen haben sich durch das Gesetz nicht erhöht. 3



Fazit: Der faire Wettbewerb wird nicht behindert, wie die Opposition es gerne behauptet. Der faire Wettbewerb wird durch das Tariftreuegesetz geschützt.
Deshalb ist es folgerichtig, dass wir diesen Weg weitergehen. Die Landesregierung erhöht auf Anregung unseres Wirtschaftsministers Reinhard Meyer den vergaberechtlichen Mindestlohn auf 9,99 Euro. Damit wird sichergestellt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in Zukunft bei der Erfüllung von Aufträgen der öffentlichen Hand nicht schlechter bezahlt werden als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Und ja, auf diese Weise sollen Privatisierungen auch auf kommunaler Ebene nicht an Attraktivität gewinnen.
Wir wollen sicherstellen, dass die Menschen 9,99 Euro verdienen. Es geht um Löhne, von denen die Menschen auch leben können. Die CDU will ihnen auch dieses Geld – wie schon bei den Kitas – wieder wegnehmen. Das werden wir nicht zulassen. Bei uns gilt das klare Prinzip: Arbeitnehmer in Privatfirmen, die öffentliche Aufträge erhalten, müssen genau so gut und fair bezahlt werden, als würde die öffentliche Hand diese Aufträge mit eigenen Mitarbeitern selbst ausführen.
Außerdem ist die Frage der Kaufkraft zu beachten. Schon die Erhöhung des Bundesmindestlohns bedeutet laut DGB ein Plus von 50 Millionen Euro pro Jahr mehr Kaufkraft (bei 34 Cent und 130.000 Betroffenen).
Anders als es Herr Callsen glaubt, wird der Landesmindestlohn übrigens nicht erhöht. Mit dem Landesmindestlohn wollten wir vor drei Jahren einen ersten Schritt machen und deutlich zeigen, dass wir einen bundesweiten Mindestlohn für dringend erforderlich halten. Deshalb haben wir das getan, was uns als Land möglich war. Auf Bundesebene gekämpft und zugleich eine Landesregelung getroffen. Diese soll jetzt im Bundesmindestlohn aufgehen.
Wir werden den Landesmindestlohn deshalb so lange bei 9,18 Euro erhalten, bis der Bundesmindestlohn diesen überholt. Damit geben wir diese Regelung auch wieder in die Hände der Tarifpartner. So haben wir es bereits 2015 festgelegt und verkündet. Auf uns ist weiterhin Verlass. Die Situation ist hier eine andere als beim vergaberechtlichen Mindestlohn des Tariftreuegesetzes. An diesem und seinem Steigerungsmechanismus halten wir fest.
Natürlich werden wir die Handlungsempfehlungen des Evaluationsberichts prüfen und beraten, inwieweit sich das Tariftreuegesetz weiter optimieren lässt, egal ob bei bürokratischem Aufwand 4



oder aber der Verständlichkeit. Was für die Opposition immer noch ein Fremdwort ist – der Dialog – ist für die Küstenkoalition schlicht selbstverständlich.
Fest steht jedoch: Das Erfolgsmodell Tariftreuegesetz hat sich bewährt. Gute Arbeit, fairer Wettbewerb und gute Löhne stehen für uns nicht zur Disposition.