Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
06.03.17
15:47 Uhr
SPD

Martin Habersaat: Gastschulabkommen: Ein neuer Geist der Zusammenarbeit

Kiel, 6. März 2017 Nr. 078 /2017



Martin Habersaat:
Gastschulabkommen: Ein neuer Geist der Zusammenarbeit Zum neuen Gastschulabkommen und zur Ablehnung von Barsbütteler Kindern an einem Wandsbeker Gymnasium sagt Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD- Landtagsfraktion und 1987-1996 Barsbütteler Gastschüler am Gymnasium Marienthal:
Artikel 1 des von CDU und FDP 2010 ausgehandelten Gastschulabkommens begann mit den Worten: „Beide Länder streben an, grundsätzlich den Schulbesuch ihrer Schülerinnen und Schüler im eigenen Land zu ermöglichen.“ Im Prinzip war die Landesgrenze dicht - schon deshalb ist Kritik aus den Reihen der CDU am heutigen Gastschulabkommen durchaus überraschend. Dieses ermöglicht nämlich grundsätzlich den Schulbesuch beiderseits der Landesgrenze und ist von einem gänzlich anderen Geist der Zusammenarbeit geprägt. Konkret können nach Klasse 4 und nach Klasse 10 Schulen in Hamburg oder in Schleswig-Holstein angewählt werden.
Eine der wenigen Ausnahmen im alten Gastschulabkommen wurde für Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Barsbüttel gemacht. Für sie galt, sie „können ein staatliches Hamburger Gymnasium besuchen“. Das Recht, sich die Schule unter allen Umständen selbst auszusuchen, war damit nicht verbunden. Das hätten auch Hamburger nicht. Schon in der Vergangenheit gab es den Fall, das Schülerinnen und Schüler aus Barsbüttel nicht an ihrer Wunschschule, im Regelfall das Charlotte-Paulsen-Gymnasium, das Matthias-Claudius- Gymnasium oder das Gymnasium Marienthal, aufgenommen wurden. Kurz: Wandsbeker Kinder hatten an CPG, MCG und GM schon immer Vorfahrt. Entscheidend war nämlich die Entfernung des Wohnortes von der Schule.
Anstelle der Entfernung des Wohnortes von der Schule ist nun das „Wohnortprinzip“ entscheidend. Hamburger Schülerinnen und Schüler haben an Hamburger Schulen Vorrang. 2



Etwas anderes wäre bei der grundsätzlichen Öffnung der Landesgrenze auch kaum zu vermitteln gewesen, wie ein Blick auf den umgekehrten Fall klar macht: Hamburg-Jenfeld liegt näher an der Barsbüttler Erich Kästner Gemeinschaftsschule als der Barsbüttler Ortsteil Stellau. Trotzdem müssen Schülerinnen und Schüler aus Barsbüttel dort Vorrang haben. Und weil Barsbüttel nicht gezwungen werden kann, wegen Schülerinnen und Schülern aus Hamburg anzubauen, darf das in Hamburg auch nicht wegen Schülerinnen und Schülern aus Schleswig- Holstein der Fall sein. Man stelle sich die Empörung des Ahrensburger Kommunalpolitikers Tobias Koch (CDU) vor, wenn wegen Hamburger Kindern ein neuer Flügel für eine Ahrensburger Schule gebaut werden müsste.
Eine Sonderregelung für Härtefälle und Geschwisterkinder aus Barsbüttel gab es im alten Gastschulabkommen nicht. „Eine“ Hamburger Schule wurde zugesagt. Eine unzumutbare Härte für Eltern wären schließlich unterschiedliche Ferienregelungen für ihre Kinder, nicht unbedingt der Besuch zweier unterschiedlicher Schulen im selben Bundesland. Dennoch waren Geschwisterregelungen auch für Barsbütteler Kinder Verwaltungspraxis in Hamburg, insofern ist der aktuelle Ärger einiger Eltern nachvollziehbar. Deshalb habe ich das Bildungsministerium gebeten, für diese Kinder eine Lösung zu finden - und ich bin sehr zuversichtlich, dass sie gefunden wird.
Der große Wert des neuen Gastschulabkommens liegt in der prinzipiellen Öffnung der Landesgrenze und in der neuen Ehrlichkeit im Umgang miteinander. Scheinadressen in Hamburg gehören der Vergangenheit an, Eltern können mit offenen Karten spielen. Die abschließenden Zahlen liegen noch nicht vor, aber schon jetzt ist deutlich, dass das in vielen Fällen reibungslos geklappt hat. Und wo es noch Reibung gab, wollen wir konstruktiv daran arbeiten und uns nicht öffentlich beschimpfen.