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29.06.17
16:05 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft zu TOP 12 (Wahlrecht ab 16 bei Bundestagswahlen): Absenkung des Wahlalters wirft auch rechtliche Fragen auf

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort. Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretende Vorsitzende Christopher Vogt MdL Vogt, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 168/2017 Kiel, Donnerstag, 29. Juni 2017
Innen/Wahlrecht



Dennys Bornhöft: Absenkung des Wahlalters wirft auch



www.fdp-fraktion-sh.de rechtliche Fragen auf In seiner Rede zu TOP 12 (Wahlrecht ab 16 bei Bundestagswahlen) erklärt der jugendpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft: Bornhöft:
„Die politische Teilhabe junger Menschen ist eines meiner persönlichen Herzensthemen und daher freue ich mich sehr, dass ich bei meinem ersten Wortbeitrag in diesem hohen Haus mich hierzu äußern kann.
Jung und Alt verhalten sich bei Wahlen sehr unterschiedlich. Ganz plakativ war dies bei der letzten US-Präsidentenwahl und bei der Brexit- Volksbefragung zu sehen. Hätten jeweils nur die Menschen in der ersten Lebenshälfte abgestimmt, wären beide Wahlen anders ausgegangen.
Jede Stimme soll gleichwertig sein, das ist der Grundsatz in der Demokratie, der Grundsatz des ‚One man, one vote‘. Die Stimmengleichheit bzw. - wertigkeit hat im deutschen Wahlrecht aber auch Grenzen, z.B. in Bezug zur Fünf-Prozent-Hürde. Die Stimme junger Menschen ist prinzipiell gleich viel wert, sie haben jedoch keine. Rund 15 Prozent der Bevölkerung sind derzeit vom Wahlrecht ausgeschlossen, weil sie zu jung sind.
Dies ist ein nicht auszublendender Umstand. Erst recht wenn man bedenkt, dass statistisch gesehen diejenigen, die zu jung zum Wählen sind, im Regel- fall auch diejenigen sind, die am längsten mit den getroffenen Entscheidun- gen leben müssen.
Bei Diskussionen über das Wahlalter wird gerne angeführt, dass je jünger man ist, desto geringer die Wahrscheinlichkeit sei, eine fundierte Wahlent- scheidung zu treffen. Es gibt aber auch diejenigen, die mit 14 Jahren aus Überzeugung einer politischen Jugendorganisation wie den Jungen Liberalen beitreten und beim Wahlkampf mitmachen, darum werben, bitte zur Wahl zu gehen, obwohl sie es selber nicht dürfen. Auf der anderen Seite habe ich es leider auch häufig erlebt, dass Personen, meist männlich, verbittert, im ge- Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de setzten Alter Aussagen tätigen wie ‚Die Politiker der Altparteien sind alles Verbrecher‘. Hier wird eine fundierte Wahlentscheidung qua Alter nicht de- battiert – soll heißen: Ob und wie ich mich politisch einbringe, ist primär keine Frage des Alters.
Die Senkung des Wahlalters geht einher mit Rechten, aber auch Pflichten. Dies muss entsprechend begleitet werden, beispielsweise mit der Auswei- tung des Politikunterrichts sowie dessen früheren Beginn in der Schullauf- bahn. Nur mit Podiumsdiskussionen der politischen Jugendorganisationen an den Schulen ist es zumindest allein nicht getan.
Wobei ich mich an dieser Stelle beim Landesbeauftragten für Politische Bil- dung und den politischen Jugendorganisationen Junge Union, Jungsozialis- ten, Junge Liberale, Grüne Jugend, SSWUngdom und solid bedanken möch- te. In über 100 Schuldiskussionen wurde so versucht, einen politischen Erstkontakt zu den Neunt- bis Elftklässlern herzustellen.
Mittlerweile kann man einen Vergleich in der Republik wagen. So darf man in vier Bundesländern das aktive Wahlrecht bereits ab 16 Jahren bei den Landtagswahlen ausüben. In allen vier Ländern war die Beteiligung der je- weiligen Erstwähler leider unterhalb der Gesamtbeteiligung geblieben, auch in Schleswig-Holstein.
Das Kreuz setzen ist ein schneller Vorgang, der nicht weh tut. Das bedeutet aber nicht, dass diese Entscheidung keine weitreichenden Konsequenzen hat. Daher kann die Senkung des Wahlalters rechtlich nicht allein gedacht werden. Wir müssen auch in die Debatte bezüglich der Geschäftsfähigkeit bzw. der Volljährigkeit einsteigen.
Dies wird noch erschwert, da die Kollegen der SPD das generelle Wahlalter auf 16 senken wollen, auch im Bundestagswahlprogramm. Das bedeutet nicht nur das Kreuz zu setzen, sondern auch die Wählbarkeit in den Bundes- tag mit 16 Jahren. Ich finde es zwar konsequent, das aktive und passive Wahlalter nicht voneinander zu trennen. Es wirft aber viele neue rechtliche Problemlagen auf.
Rechtsstaatlich stelle ich es mir schwierig vor, dass 16-jährige Bundestags- abgeordnete darüber entscheiden müssen, ob wir unsere Bundeswehrsolda- ten nach Afghanistan oder Mali schicken, wohingegen die betreffenden Ab- geordneten sich nicht mal für die Bundeswehr verpflichten dürften. Beim Bundestag gibt es ja einen Fahrerservice, dass aber zur später Stunde die Abgeordnete oder der Abgeordnete von Mama oder Papa vom Reichstag abgeholt werden müsste, oder einen Mutti-Zettel vorlegen müsste, verdeut- licht die Problematik.
Daher bedarf die vorgelegte Drucksache der SPD eine weitere Beratung und voraussichtlich auch Veränderung im Innen- und Rechtsausschuss ggf. un- ter Hinzunahme des Sozialausschusses.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de