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11.10.17
17:01 Uhr
CDU

Petra Nicolaisen: (TOP 8) Demokratie lebt von Wahlbeteiligung, alle Menschen sollen Politik verstehen und an Wahlen teilnehmen können

Wahlrecht | 11.10.2017 | Nr. 320/17
Petra Nicolaisen: (TOP 8) Demokratie lebt von Wahlbeteiligung, alle Menschen sollen Politik verstehen und an Wahlen teilnehmen können Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Im Herbst 2015 haben die Fraktionen von CDU, SPD Bündnis 90/Die Grünen mit den Abgeordneten des SSW festgestellt und bestimmt, dass Sprache und Design von Wahlbenachrichtigungen mit Blick auf die Übersichtlichkeit so überarbeitet werden, dass sie für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger verständlich sind.
Demokratie lebt auch von Wahlbeteiligung! So der Wortlaut unseres Entschließungsantrages.
Ein guter und wichtiger Schritt in Richtung Barrierefreiheit. Die UN- Behindertenrechtskonvention fordert, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen die Informationen zugänglich gemacht werden, die ihnen sonst aufgrund sprachlicher Barrieren verschlossen bleiben. Für die CDU-Landtagsfraktion habe ich bereits im September 2013 einen Antrag zur Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen mit Behinderungen auf Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europäischer Ebene auf den Weg gebracht.
Alle 2,3 Mio. Schleswig-Holsteiner(innen) erhielten zur Landtagswahl 2017 eine Wahlbenachrichtigung in sog. leichter Sprache. Bedauerlicherweise wurde nicht darauf hingewiesen, dass sie bewusst in leichter Sprache formuliert wurde.
Es gab mehrere hundert Reaktionen! Positive, aber auch viele negative Reaktionen, die gezeigt haben, dass die leichte Sprache in amtlichen Dokumenten nur bedingt geeignet ist. Die Herangehensweise wird dem wichtigen Anliegen des barrierefreien Zugangs zu Wahlinformationen nicht immer gerecht. Es kam zu vielen Irritationen.
Im Ansatz gut gemeint, leichte Sprache ist eben nicht leicht umsetzbar!
Rechtssicherheit und Handhabbarkeit müssen gewährleistet sein.
Daher heute der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und des SSW zur Streichung der jeweiligen Durchführungsbestimmungen im Gemeinde- und Kreiswahlgesetz und im Landeswahlgesetz.

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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Angefügt wird ein neuer Absatz mit dem Hinweis, dass barrierefreie Informationen (in leichter Sprache, in Gebärdensprache oder in anderen Sprachen) in geeigneter Form als online-Angebot zur Verfügung gestellt werden.
Ziel muss es sein, nach wie vor die Barrierefreiheit in geeigneter Art und Weise in Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und dem Landesbeauftragten für politische Bildung herzustellen.
Ich appelliere an eine zügige Umsetzung, da ähnliche Erfahrungen im Rahmen der im nächsten Jahr stattfindenden Kommunalwahlen zu erwarten sind. Gleiches gilt für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeister. Die Kommunen haben die Wahlen und Abstimmungen eigenverantwortlich durchzuführen.
Ich freue mich, dass wir heute fraktionsübergreifend für eine Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen kämpfen! Unter Berücksichtigung der Widrigkeiten, die innerhalb der Verwaltungen aufgetreten sind.
Demokratie lebt von Wahlbeteiligung, alle Menschen sollen Politik verstehen und an Wahlen teilnehmen können. Das ist nach wie vor unser Ziel!



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