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15.12.17
13:38 Uhr
FDP

Anita Klahn: Wir sollten realistisch und vernünftig bleiben

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt MdL Vogt, Vorsitzender Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretender Vorsitzender Oliver Kumbartzky MdL Kumbartzky, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 350/2017 Kiel, Freitag, 15. Dezember 2017
Bildung/Schulgesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Anita Klahn: Wir sollten realistisch und vernünftig bleiben In ihrer Rede zu TOP 11 (Änderung des Schulgesetzes) erklärt die bildungs- politische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: Klahn:
„Der Gesetzesentwurf des SSW erstaunt mich in vielerlei Hinsicht. Gleich vorweg: Ich halte die darin geforderte Änderung des Schulgesetzes für einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Bewusst wurden seinerzeit den Kreisen große Gestaltungsmöglichkeiten zur Regelung der Schülerbeförde- rung gelassen. Daran sollten wir keinesfalls rütteln. Wenn sie möchten und in der Lage dazu sind, könnten die Kreise ohnehin bereits jetzt entscheiden, die Kosten für Fahrten zu weiter entfernt liegenden Schulen der gleichen Schulart zu übernehmen. Es ist ihnen und ihren Haushaltsmitteln überlas- sen, inwieweit sie solche Ausgaben tragen. Dieses Maß an Eigenverantwor- tung sollte man ihnen auch weiterhin zubilligen.
Als in den 1970er Jahren die Schülerbeförderung im Schulgesetz verankert wurde, war dies eine Folge der Schließung zahlreicher Dorf- und Kleinstschulen. Es entsprach dem Recht auf Bildung, dass den Schülerinnen und Schülern im ländlichen Raum die Möglichkeit gegeben wurde, unabhän- gig von der Einkommenssituation ihrer Eltern zur nächstgelegenen Schule zu kommen. Es ging um die grundsätzliche Sicherstellung des Schulbe- suchs.
Wenn man dies im Kopf behält, dann erscheint die Verbindung zwischen kommunal finanzierter Schülerbeförderung und der weitaus später einge- führten Schulfreiheit, wie sie der SSW herstellt, relativ weit hergeholt. Der Regelung zur Schülerbeförderung liegt ein völlig anderer Begründungszu- sammenhang zugrunde.
Ein weiteres Problem des vorliegenden Gesetzesentwurfs ist natürlich die Finanzierbarkeit. Ich habe schon angedeutet, dass den Kreisen bewusst die Möglichkeit eingeräumt wurde, aus eigener haushaltspolitischer Verantwor- tung über die Grundsätze der Schülerbeförderung zu entscheiden. Haben Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de sich die Abgeordneten des SSW eigentlich Gedanken darüber gemacht, wie die Kreise und die Schulträger, die die Kosten bislang gemeinsam tragen, die Mehrausgaben, die aus der Gesetzesänderung hervorgehen würden, fi- nanzieren sollen, wenn dies ihre Mittel übersteigt? Vermutlich dachte man sich aber auch, dass sich dieses Problem mit dem Hinweis auf Konnexität ohnehin von alleine erledigen würde. Wenn ich an Ihren Antrag zur Deckung der Mehrbedarfskosten als Folge von G9 denke, ergibt sich da ein gewisses Muster. Sie wollen sich wohl im Vorwege der Kommunalwahlen zu Anwälten der Konnexität aufwerfen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete vom SSW, ich kann Sie nur davor warnen, dieses Fass aufzumachen. Schon jetzt sehen wir uns durch die auch von Ihnen im Grundsatz für richtig befundende Umstellung auf G9 mit Konnexitätsforderungen konfrontiert. Ja, die Haushaltslage ist günstig, doch sollten wir sehr vorsichtig sein, die finanziellen Spielräume des Landes überzustrapazieren – schon um die längst fälligen Investitionen in das Bil- dungswesen finanzieren zu können. Wir wollen schließlich die Schulen bes- ser mit Lehrern ausstatten, die Gebäude sanieren und benachteiligte Schu- len mit dem Bildungsbonus unterstützen. Der ein oder andere wird dann vielleicht auch nicht mehr die Notwendigkeit sehen, sein Kind auf eine wei- ter entfernte Schule zu schicken, obwohl doch eine andere viel näher läge.
Offensichtlich weiß der SSW um viele dieser Probleme. Denn warum hat er sonst, als er in der Regierungsverantwortung war, keine entsprechende Ge- setzesänderung durchgesetzt? Ich kann sie nur darum bitten, auch weiterhin realistisch und vernünftig zu bleiben.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de