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24.01.18
16:17 Uhr
CDU

Wolf Rüdiger Fehrs: (TOP 22) Höchste Priorität hat ein maximaler Gesundheitsschutz

Gesundheit | 24.01.2018 | Nr. 019/18
Wolf Rüdiger Fehrs: (TOP 22) Höchste Priorität hat ein maximaler Gesundheitsschutz Es gilt das gesprochene Wort
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Der vom Kollegen Heinemann eingebrachte Antrag ist vor allem aktuell. Er hat aber auch etwas Sinnvolles. Die Thematik ist sogar so aktuell, dass der Norddeutsche Rundfunk am 03.01.2018 – und damit rund eine Woche vor dem Antrag – über das Thema berichtete.
Meine Damen und Herren, im Mittelpunkt der Debatte muss das Einhalten bereits vorhandener Vorschriften beziehungsweise die Kontrolle stehen. Neue Gesetze oder Rechtsverordnungen helfen uns nicht immer weiter. Möglich wäre ein Erlass, der landesweit einheitliche Standards schafft und somit flächendeckend einen umfassenden Gesundheitsschutz bietet. Wir müssen gemeinsam Mittel und Wege finden, den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Und dies, ohne dass wir die Betreiber bzw. die Kundinnen und Kunden in ihrer Freiheit einengen.
Wir Christdemokraten lassen uns dabei leiten von dem Prinzip des freien und mündigen Bürgers. In vielen Gemeinden und Städten gibt es nicht einmal Auflagen, geschweige denn Kontrollen. Und um bei der Wahrheit zu bleiben: Die Problematik endet ja nicht bei den Kohlenmonoxid- Überprüfungen in einzelnen Bars.
Wir sprechen unter anderem über 22 Prozent der Schülerinnen und Schüler aus den Klassenstufen fünf bis zehn, die - laut einer DAK-Studie - bereits Tabak über eine Shisha geraucht haben. Wir müssen über den Verkauf und die Nutzung von nicht verzolltem Tabak sprechen genauso auch über die Hygiene und den Schutz vor Infektionskrankheiten.
Das Land Bremen geht hier mit gutem Beispiel voran. Dort wurde ein vierseitiges Merkblatt entwickelt mit Informationen zur Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes, den baurechtlichen Vorschriften und den Leitwerten hinsichtlich des Kohlenmonoxidausstosses. Das ist ein guter Ansatz, den wir ebenfalls prüfen sollten.
Mit einem entsprechenden Erlass können wir einheitliche Standards in unserem Land schaffen und dafür Sorge tragen, dass wir auch den Städten und Kommunen, die sich bisher nicht des Themas gewidmet haben, klare Regeln auf den Weg geben.


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Aus meiner Sicht ist es sinnvoll, die Gäste zum Beispiel in Form eines Informationsschildes auf den Gebrauch der Wasserpfeifen und des Gesundheitsschutzes hinzuweisen. Auch die Themen, wie z.B. die Hygienevorschriften, der Umgang mit Feuer und Tabak sowie die Bereitstellung und Entsorgung der Kohle müssen in diesem Erlass geregelt werden.
Weiterhin ist es sinnvoll, den Betreibern eine Dokumentationspflicht aufzuerlegen. So sollten Wartung und Pflege der technischen Anlagen und die Kohlenmonoxid- Leitwerte regelmäßig geprüft und dokumentiert werden. Wir haben ein gemeinsames Ziel: Wir müssen dafür sorgen, dass Gäste und Angestellte der Shisha-Bars in unserem Land effektiv geschützt werden und wir für alle Betroffenen klare Regeln aufstellen.
Wir müssen einen ausgewogenen Dreiklang erreichen:
Erstens zwischen den mündigen Bürgerinnen und Bürgern, die Wasserpfeife rauchen möchten, zweitens den Gewerbetreibenden, die dieses Angebot vorhalten und drittens – mit höchster Priorität - ein maximaler Gesundheitsschutz!
Das ist bei unserer Landesregierung gut aufgehoben.



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