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25.04.18
13:34 Uhr
B 90/Grüne

Rasmus Andresen zum Landesmindestlohn und zum vergaberechtlichen Mindestlohn

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 142.18 / 25.04.2018

Spürbare Verschlechterungen wird es mit uns Grünen beim Mindestlohn nicht geben
Zur heutigen (25. April 2018) Diskussion im Landtag zu TOP 5 + 38 – „Gesetz zur Auf- hebung des Landesmindestlohns“ und „Tarifliche Anpassung des vergaberechtlichen Mindestlohnes“ sagt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen:
Die Aufhebung des Landesmindestlohns fällt mit der nächsten Erhöhung des Bundes- mindestlohns zum 01. Januar 2019 zusammen. Der Landesmindestlohn war als Ein- stieg für einen bundesweiten Mindestlohn gedacht, nun werden sie zusammengeführt.
Beim Vergabemindestlohn versichern wir Grüne, dass er bei 9,99 Euro bleibt. CDU und FDP wollen ihn komplett abschaffen. Uns leuchtet nicht ein, warum Wirtschaftsminister Bernd Buchholz sich so stark dagegen wehrt, dass Reinigungskräfte und Wachpersonal 69 Cent pro Stunde vom Land mehr erhalten sollen. Wir werden weiter daran arbeiten, dass der Vergabemindestlohn zukünftig regelmäßig an die allgemeine Tarifentwicklung gekoppelt wird.
Mindestlöhne sollten nicht von der Stimmung der Wirtschaftsminister abhängig sein.
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