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27.04.18
10:58 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zum Sand- und Kiesabbau

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 9 – Versorgung mit Sand und Kies sicherstellen Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der Abgeordnete der Mobil: 0172 / 541 83 53 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Bernd Voß: Nr. 154.18 / 27.04.2018


Sand- und Kiesabbau: Der Antrag verwechselt munter Äpfel mit Birnen
Rohstoffgewinnung verursacht massive Eingriffe in Natur und Landschaft. Deshalb ist es richtig und wichtig, diese sowohl landesplanerisch, als auch hinsichtlich der Vorga- ben für den Abbau selbst zu regeln. Das Allgemeinwohlinteresse am Schutz der Umwelt muss gegen die Erfordernisse der Rohstoffgewinnung abgewogen werden.
Tatsächlich gibt es derzeit im Land gut 200 Gewinnungsstellen zum Abbau von Sand und Kies. Schwerpunkte liegen in den Kreisen Segeberg, Schleswig-Flensburg, Rends- burg-Eckernförde, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein.
Die Sand- und Kiesförderung ist in den letzten Jahren gestiegen. Aktuell werden rund 17 Millionen Tonnen Sand und Kies durch etwa 120 Betreiber von Abbauanlagen ge- wonnen.
Die durchschnittliche Restabbauzeit aller genehmigten Abbauflächen beträgt zurzeit et- wa acht Jahre. Das natürliche Rohstoffpotential in Schleswig-Holstein gilt nach unseren Recherchen in absehbarer Zeit als nicht erschöpft.
Der AfD-Antrag handelt zwar von Sand und Kies, verwechselt aber munter Äpfel und Birnen. Die Landesregierung soll nach dem Willen der AfD die Genehmigung von Sand- und Kiesabbau in Landschaftsschutzgebieten vereinfachen. Dumm nur, dass sie dafür gar keine Zuständigkeit besitzt.
Wie immer hilft ein Blick ins Gesetz. Dort – nämlich konkret im Landesnaturschutzge- setz - steht in § 15, dass die unteren Naturschutzbehörden, also die Kreise und kreis- freien Städte, für die Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten zuständig sind.
Seite 1 von 2 Und die Kreise, beziehungsweise kreisfreien Städte sind es auch, die die entsprechen- den Schutzregelungen sowie gegebenenfalls Ausnahmen davon festlegen. Kurz und gut: Das Land ist hier der falsche Adressat.
Auch wenn der AfD-Antrag nun den Zusatz „neu“ in seiner Drucksachennummer auf- weist, bleibt er bei diesem schon im Ursprungsantrag vorhandenen Fehler. Gänzlich pa- radox wird der Antrag mit seiner weiteren Forderung, wonach „der Charakter der Schutzgebiete“ - trotz vereinfachter Genehmigungen für den Rohstoffabbau – „nachhal- tig zu bewahren“ sei.
Ich empfehle den Abgeordneten der AfD, sich mal Kiesabbaugebieten, die ihren Ur- sprung in den Eiszeiten haben, anzusehen, bevor sie solchen Unsinn schreiben. Kie- sabbau verändert im Gegenteil den Charakter der Landschaft nachhaltig und zwar über Jahrzehnte – vielleicht auch bis zur nächsten Eiszeit.
Eine oftmals geforderte sogenannte „Renaturierung“ ist in vielen Fällen gar nicht mehr möglich und häufig, insbesondere nach langer Stilllegung der Gruben, auch nicht mehr zielführend.
Abschließend zur Regionalplanung. Diese wird derzeit, wie Sie wissen, neu aufgestellt. Sie wird wie bisher Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung festlegen und dabei da- rauf achten, dass die konkurrierenden Ansprüche an die Landschaftsnutzung berück- sichtigt werden.
So wichtig die Rohstoffgewinnung für uns alle ist, die wir schon lange nicht mehr in Zel- ten und Holzhütten wohnen und auf befestigten Straßen und Schienen zu unseren Zie- len unterwegs sind, so wichtig und am Ende existenziell ist der Schutz von Boden, Wasser, Natur und Arten, die uns alle am Leben halten. Ein einseitiger Blick ist auch hier kein Weitblick. ***



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