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27.04.18
13:34 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zum Schutz der Privatanschrift von Kandidat*innen zur Kommunalwahl

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 32 – Schutz der Privatanschrift von Kandidaten zur Kommunalwahl – Änderung der Gemeinde- und Kreiswahl- Pressesprecherin ordnung Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Land- Nr. 159.18 / 27.04.2018 tagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:



Erst die Fakten prüfen und nicht den zweiten Schritt vor dem ersten gehen
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,
welchem Prinzip soll bei der Veröffentlichung von Wahllisten der Vorzug gegeben wer- den? Dem Interesse der Bewerberinnen und Bewerber an einer Geheimhaltung ihrer Privatanschrift und damit der Wahrung ihrer Privatsphäre oder dem Interesse der All- gemeinheit, möglichst viel über die zur Wahl stehenden Personen zur nächsten Kom- munal- oder Landtagswahl zu erfahren und einen direkten Austausch zu ermöglichen?
Bereits in der letzten Legislaturperiode sah der Landesbeauftragte für politische Bildung durchaus Vorteile an dem Vorschlag, den sich zur Wahl stellenden Menschen eine Möglichkeit zu eröffnen, ihre Privatanschrift geheim zu halten. Auch weil dadurch Hür- den für mögliche Kandidaturen gesenkt würden. Das könnte unsere Demokratie stär- ken.
Auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) befürwortete den An- satz, eine Erreichbarkeitsanschrift genügen zu lassen, wie zum Beispiel das örtliche Parteibüro oder das eigene Wahlkreisbüro. Denn die nach jetziger Gesetzeslage beste- hende Möglichkeit zum Schutz der Privatanschrift nach § 51 Bundesmeldegesetz er- scheint durchaus nicht ausreichend zu sein. Vielen Bewerberinnen und Bewerbern ist diese Möglichkeit nicht bekannt und die Hürden liegen relativ hoch. Es müssen bereits Tatsachen bekannt sein, die einen Übergriff wahrscheinlich machen. Dann kann es be- reits zu spät sein
Seite 1 von 2 Aus diesen Gründen wurde bereits 2015 in Berlin eine entsprechende Gesetzesände- rung mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen, Linken und Piraten angenommen. Eine ähnliche Regelung wurde in Bremen und jetzt auch in Brandenburg beschlossen.
Die Landtags- und Bundestagswahlen 2017 haben die Einschätzung des ULD, dass ei- ne reelle Gefahr für Bewerberinnen und Bewerber durchaus besteht, eher noch bestä- tigt.
Es ist nun nahezu zynisch, dass ausgerechnet diejenigen, die keine Gelegenheit aus- lassen, mit rassistischen, minderheitenfeindlichen und nationalistischen Aussagen den demokratischen Meinungskampf permanent einzuschärfen, jetzt nach dem Schutz durch den Rechtsstaat rufen. Es ist doch die AfD, die oft mit unsäglichen Aussagen und Forderungen selber zur Vergiftung der politischen Diskurses in unserem Lande beige- tragen hat.
Aber das Werfen von Farbbeuteln gegen Privathäuser, das Einwerfen von Fenster- scheiben oder das Anstechen von PKW-Reifen ist nicht zu akzeptieren. Niemand soll Übergriffe egal welcher Art fürchten, weil er oder sie sich bereit erklärt, sich zur Wahl zu stellen. Genauso schlimm ist es, wenn bei solchen Aktionen Dritte, zum Beispiel Part- ner*innen, Kinder oder andere Personen getroffen werden.
Gewalt in jedweder Form darf eine Demokratie nicht akzeptieren.
Natürlich kann man einwenden, wer sich für ein Mandat in einer Kommunalvertretung bewirbt, sollte auch den Mumm haben, für seine Mitbürgerinnen und Mitbürger unmit- telbar an seiner Wohnanschrift erreichbar zu sein. Es ist gut für die Demokratie, wenn die Bewerberinnen und Bewerber für Fragen zum Mandat, zu politischen Überzeugun- gen oder einfach nur zum Klönschnack erreichbar sind. Es kann für Wählerinnen und Wähler auch wichtig sein zu wissen, ob eine Partei ihre Listen mit „Hauptstädter*innen“ füllt oder die Personen tatsächlich vor Ort verwurzelt sind. Diese Information sollte transparent bleiben.
Bevor wir uns aber Gedanken machen, wie wir den bereits beschriebenen Interessen- konflikt im Wahlrecht zwischen Persönlichkeitsschutz einerseits und Transparenz und Erreichbarkeit andererseits intelligent und sachgerecht lösen können, wollen wir erst einmal wissen, wie sich die Problemlage der Bedrohung konkret hier in Schleswig- Holstein darstellt und ob uns der Datenschutz nicht ohnehin gebietet, entsprechende Änderungen in der Kommunalwahlordnung und auch in der Landeswahlordnung in An- griff zu nehmen.
Wir wollen erst die Fakten prüfen und nicht den zweiten Schritt vor dem ersten gehen. Das greift unser Alternativantrag auf, weswegen wir den Antrag der AfD ablehnen und unseren Antrag in den Innen- und Rechtsausschuss überweisen wollen.
Wie sagt mein geschätzter Fraktionskollege Andreas Tietze oft so treffend: Erst grübeln, dann dübeln!
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