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07.06.18
17:21 Uhr
SPD

Martin Habersaat: Neues Gewaltmeldeverfahren für Schleswig-Holsteins Schulen

Kiel, 7. Juni 2018 Nr. 192 /2018



Martin Habersaat:
Neues Gewaltmeldeverfahren für Schleswig-Holsteins Schulen Zum heute (07.06.2018) auf Antrag der SPD im Bildungsausschuss vorgestellten neuen Gewaltmeldeverfahren für Schleswig-Holsteins Schulen sagt Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Es ist die Aufgabe der Schule, die kognitiven, emotionalen, sozialen, kreativen und körperlichen Fähigkeiten des jungen Menschen unter Wahrung des Gleichberechtigungsgebots zu entwickeln. Der Bildungsauftrag der Schule basiert auf den im Grundgesetz verankerten Menschenrechten, den sie begründenden christlichen und humanistischen Wertvorstellungen und auf den Ideen der demokratischen, sozialen und liberalen Freiheitsbewegungen.“ So heißt es in § 4 (2) des Schulgesetzes. Daraus ergibt sich, dass Gewalt an Schulen nicht sein darf, nicht gegen Lehrkräfte, nicht gegen Mitschülerinnen und Mitschüler. Gibt es sie, darf sie kein Tabuthema sein.
In § 25 des Schulgesetzes werden Maßnahmen bei Konflikten mit oder zwischen Schülerinnen und Schülern geregelt. Diese wurden schon bisher an den Schulen zwar dokumentiert, aber nicht gesammelt. Wenn dem Ministerium an einer Erfassung gelegen ist, halten wir eine zentrale Sammlung der Ordnungsmaßnahmen aus § 25 (3) nebst einer Erfassung der Gründe für diese Maßnahmen für sinnvoll. So war es bereits in der letzten Legislaturperiode angedacht und so will es das Bildungsministerium im kommenden Schuljahr umsetzen. Damit wären dann auch Vergehen unterhalb von Straftatbeständen erfasst. Weitergehende Vorstellungen der FDP, beispielsweise auch Rempler auf der Treppe zu erfassen, wurden glücklicherweise nicht aufgegriffen.
Letztlich ist das neue Kataster eine Aufforderung an die Schulen, die Möglichkeiten des Schulgesetzes zu nutzen. Bei der Erfassung wird es in der Praxis Schwierigkeiten geben, die im 2



Betrieb des neuen Verfahrens geklärt werden müssen. Zum Beispiel muss eine Tat keinen rassistischen Hintergrund haben, nur weil ein Schüler mit Migrationshintergrund beteiligt ist. Spannend wird die Frage nach den Konsequenzen: Wird das Bildungsministerium besonders betroffenen Schulen mit zusätzlichen sozialpädagogischen Kräften unter die Arme greifen? Wir erwarten gespannt Vorstellung der ersten Auswertung.