Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
21.06.18
16:17 Uhr
B 90/Grüne

Lasse Petersdotter zum Beschluss der Finanzminister*innenkonferenz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 241.18 / 21.06.2018

Ein wichtiger Schritt für mehr Steuergerechtigkeit
Zum heutigen (21.06.) Beschluss der Finanzminister*innenkonferenz bezüglich einer Anzeigepflicht für Steuergestaltung sagt der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfrak- tion von Bündnis 90/Die Grünen, Lasse Petersdotter:
Die Einführung einer Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle wäre ein wichtiger Schritt für mehr Steuergerechtigkeit. Große Unternehmen und reiche Privatleute können es sich leisten, Steuerschlupflöcher effektiv und systematisch zu ihrem Vorteil zu nut- zen. Dadurch entgehen dem öffentlichen Haushalten Jahr für Jahr wichtige Einnahmen.
Es ist völlig inakzeptabel, wenn gerade besonders leistungsfähige Steuerpflichtige sich ihrem angemessenen Anteil an der Finanzierung des Gemeinwesens entziehen kön- nen, zumal die überwiegende Mehrheit der Bürger*innen gewissenhaft ihrer Steuer- pflicht nachkommt. Dieser Entwicklung muss der Staat angemessen und entschieden entgegenwirken. Die Umgehung der Grunderwerbssteuer durch die sogenannten „Share Deals“ ist nur ein Beispiel dafür. Dafür sind die vorgelegten Maßnahmen zur Er- schwerung von „Share Deals“ ein rechtssicherer Kompromiss in die richtige Richtung.
Bei der Anzeigepflicht geht es nicht darum, Steuerpflichtige für die Ausnutzung von Re- gelungslücken zu verurteilen. Es geht darum, Missstände bekannt zu machen und dadurch der Politik überhaupt erst die Möglichkeit zu geben, Gesetzeslücken zu schlie- ßen beziehungsweise über geeignete Wege zu beraten.
Die geplante Anzeigepflicht wird nur einen ganz geringen Anteil der Steuerzahler*innen und Berater*innen betreffen. Es geht vor allem um Ertragssteuern, Erbschafts- und Schenkungs- sowie Grunderwerbssteuer und die Pflicht greift überhaupt erst ab sehr hohen Wertgrenzen ein. Fast alle Menschen werden von einer neuen Regelung völlig unberührt bleiben.

Seite 1 von 2 Der von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz federführend erarbeitete Gesetzent- wurf liegt auf dem Tisch. Jetzt sind der Bundesfinanzminister und die Große Koalition in Berlin am Zug, endlich zu handeln und auf dieser Grundlage eine effektivere Regelung gegen diese Formen der Steuergestaltung zu schaffen.
***



2