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02.07.18
16:56 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Regierungserklärung, Energiewende, Frauenhäuser, Waldgesetz, Pflegeberufe und Kopfnoten

Nr. 100 / 2. Juli 2018



Themen der Plenarsitzung: Regierungserklärung, Energiewende, Frauenhäuser, Waldgesetz, Pflegeberufe und Kopfnoten
Zu seiner nächsten, zweitägigen Sitzung kommt der Landtag ab Mittwoch, 4. Juli, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen eine Regierungserklärung zum ersten Jahr der Landesregierung, die Energiewende, ein Investitionsprogramm für Frauenhäuser, die Auswirkungen des Windkraftausbaus auf die schleswig-holsteinischen Wälder, die Ausbildungssituation und Arbeitsbedingungen im Pflegebereich sowie Kopfnoten für Schüler an weiterführenden Schulen.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.


Mittwoch, 4. Juli, 10 bis 18 Uhr



TOP 1A Regierungserklärung „Schleswig-Holstein hält Kurs“, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 105 Minuten
Am 28. Juni 2017 sind CDU, Grüne und FDP angetreten, um in ihrem Jamaika- Bündnis fünf Jahre lang die politischen Geschicke des Landes Schleswig-Holstein zu lenken. Was nunmehr nach einem Jahr erreicht worden ist und was künftig angegangen werden soll, das will CDU- Ministerpräsident Daniel Günther dem Plenum in einer Regierungserklärung erläutern. Der Regierungschef legt seine Sichtweise dar – die Opposition wird anschließend eine eigene Bewertung vornehmen. Gegenüber den Medien sprach Günther bereits von einer ordentlichen 2

Leistung. Die Jamaika-Koalition habe sich in ihrer einjährigen Regierungszeit als „stabil“ und dynamisch erwiesen. „Wir arbeiten vertrauensvoll zusammen und betrachten die Unterschiede zwischen unseren Parteien nicht als Schwäche, sondern als Stärke“, sagte der CDU-Politiker.
Auch der Oppositionsführer im Landtag, SPD-Fraktionschef Ralf Stegner, meldete sich bereits zu Wort. Er bescheinigte der Jamaika-Koalition im Austausch über die Medien eine „ziemlich bescheidene Bilanz“ und sieht nach einem Jahr „erstaunlich viele Risse“ in dem Bündnis. Im direkten Duell im Landtag wird Stegner als erster parlamentarischer Redner die Aussprache nach der Regierungserklärung von Günther eröffnen. In der vergangenen 18. Wahlperiode (2012 bis 2017) hat die von SPD, Grünen und SSW geführte Landesregierung insgesamt 17 Regierungserklärungen auf die Tagesordnung gehoben. In dieser Wahlperiode meldet sich Jamaika zum vierten Mal in dieser Form zu Wort.


TOP 6 Erste Lesung des Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 19/762), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Elektroboote gleiten still, leise und abgasarm über das Wasser. Allerdings dürfen sie nicht überall in See stechen – etwa auf sogenannten nicht schiffbaren Gewässern. Die AfD will dieses Verbot kippen und plant dafür eine Änderung des Landeswassergesetzes. Nicht schiffbare Gewässer dürfen prinzipiell nur von Segel- und Ruderbooten, deren Wasserverdrängung höchstens 1500 Kilogramm beträgt, befahren werden. Als nicht schiffbar gelten all jene Gewässer, die nicht im Bundeswasserstraßengesetz verzeichnet sind. Das sind kleinere Bäche, Seen und Flüsse, die für Seeschifffahrt keine Rolle spielen. Der Gesetzentwurf sieht vor, Elektromotoren mit einer Leistung von bis zu 900 Watt auf diesen Gewässern zuzulassen. Die AfD ist der Auffassung, dass Lärm und Wasserverdrängung von diesen Booten „dem Umwelt- und Naturschutz nicht entgegensteht“.


TOP 24 Weiterentwicklung des Zulagensystems zur Steigerung der Attraktivität des Polizeidienstes und des Verfassungsschutzdienstes, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP (Drs. 19/827), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Jamaika-Koalition will den öffentlichen Dienst attraktiver machen und deshalb die Vergütung der Beamten anheben. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit in den Ausschüssen des Landtages beraten. Die Koalitionsfraktionen legen nun nach und fordern zudem eine Aufstockung der Zulage für bestimmte Polizisten und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Polizeibeamte, die in einem Mobilen Einsatzkommando oder einem Spezialeinsatzkommando dienen und auf gefährliche Aktionen gegen Terroristen oder Geiselnehmer spezialisiert sind, sollen demnach eine höhere Erschwerniszulage bekommen. Das Gleiche soll für verdeckte Ermittler gelten, die mit einer Geheimidentität agieren, und auch für Beamte, die einer Observationsgruppe des Verfassungsschutzes angehören und politische Extremisten beobachten. Die derzeitige Zulage 3

von 153,39 Euro sei im bundesweiten Vergleich „am unteren Ende des Spektrums“ und den „besonderen Risiken und höheren körperlichen und seelischen Belastungen“ nicht angemessen.
In der geplanten Besoldungsreform aus dem Juni sind beispielsweise höhere Bezüge für Anwärter und Rechtsreferendare, die Wiedereinführung einer Extra-Zuwendung für das 25-jährige Dienstjubiläum und ein Zuschlag für die private Krankenversicherung für Beamte in Elternzeit vorgesehen. Die SPD hatte darüber hinaus gefordert, das Weihnachtsgeld für die Staatsdiener kräftig aufzustocken. Damit war sie allerdings bereits bei den letzten Haushaltsberatungen schon gescheitert.


TOP 15, 33 und 34 Anträge zur Reduktion des Pflanzenschutzmittel- und Glyphosat- einsatzes und zum Grundwasserschutz, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP (Drs. 19/779), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/675), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 19/823), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/291), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 19/824), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Vor seinem Wechsel nach Berlin soll Umwelt- und Agrarminister Robert Habeck (Grüne) in seiner letzten Plenartagung in Kiel auf Antrag der Jamaika-Koalition dem Landtag berichten, welche Strategie das Land hat, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Schleswig-Holsteins Feldern zu reduzieren. Hintergrund: Der hohe Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln gilt als eine wesentliche Ursache für die Zerstörung wertvoller Lebensräume. Jüngsten Angaben des Bundesumweltamtes zufolge ist der Absatz von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland zwischen 1994 und 2015 von knapp 30.000 Tonnen auf über 40.000 Tonnen gestiegen. Ein gutes Drittel davon (34 Prozent) sind Unkrautgifte, darunter auch Glyphosat. Der Deutsche Bauernverband kritisierte die Behörde. Das Bundesamt bausche alte Zahlen auf und ignoriere die Weiterentwicklungen in der Landwirtschaft, hieß es kürzlich. So berücksichtige die Behörde nicht die Auswirkungen des neuen Düngerechts. Der Unkrautvernichter Glyphosat und das Düngerecht sind ebenfalls Gegenstand der Aussprache im Landtag.
Im Januar hatte Habeck bereits angekündigt, dass das Land zur Unterstützung des weiteren Ausbaus des Ökolandbaus und Vertragsnaturschutzes 35 Millionen Euro aufbringen will. Vorgesehen ist, eine Umschichtung von EU-Mitteln im schleswig-holsteinischen ELER-Programm zu beantragen. Knapp 26 Millionen Euro sind demnach für den Ökolandbau vorgesehen, neun Millionen für den Vertragsnaturschutz. Die Ökolandbaufläche im Land war von 35.114 Hektar im Jahr 2011 auf 49.641 Hektar im Jahr 2016 gewachsen. 2017 kamen laut Ministerium mehrere tausend Hektar hinzu. Damit werden mehr als fünf Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ökologisch bewirtschaftet. Die Vertragsnaturschutz-Flächen legten von 20.128 Hektar im Jahr 2012 auf 36.689 Hektar im Jahr 2017 zu. Hier bekommen Landwirte zusätzliches Geld für vereinbarte Umweltleistungen, wie etwa den Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel. Laut Habeck sind die Fördermittel für beide Maßnahmen inzwischen ausgeschöpft. 4

Zur neuen Düngeverordnung des Bundes wird das Plenum vermutlich eine im Umwelt- und Agrarausschuss erarbeitete Resolution verabschieden. Hierin wird die Landesregierung gebeten, bei der Umsetzung der Verordnung auf Landesebene die Einhaltung der Vorschriften „durch eine effiziente Kontrolle zu gewährleisten“. Dazu sollen entsprechende Schulungen und Fortbildungsprogramme durchgeführt werden, und der Vollzugsbereich sei personell zu stärken. Jüngst hat der Europäische Gerichtshof Deutschland wegen Verletzung von EU-Recht verurteilt, da die Regierung über Jahre zu wenig gegen die Zufuhr von Nitraten und Phosphor ins Grundwasser getan habe.
Ein Ursprungsantrag der SPD zur Düngeverordnung hatte dazu aufgerufen, die Regelungen im Sinne „eines nachhaltigen Gewässerschutzes“ noch intensiver nachzubessern. Mit den Vorschlägen zur Reduzierung der landwirtschaftlichen Nährstoffeinträge in Gewässer soll „die Einhaltung der von der EU geforderten Grenzwerte“ erreicht werden, heißt es in dem SPD-Antrag. Er war im April debattiert worden, und wurde vor wenigen Tagen von den Koalitionsfraktionen und AfD im Ausschuss abgelehnt. Zu der vom Ausschuss erarbeiteten Alternativfassung enthielt sich die SPD gemeinsam mit dem SSW. Ebenfalls vor der Ablehnung steht ein weiterer SPD-Antrag zu dem Unkrautvernichter Glyphosat. Auch hier verfasste der Umwelt- und Agrarausschuss auf Betreiben von CDU, Grünen, FDP und AfD eine Alternativfassung, die dazu aufruft, in den kommenden Jahren „den Einsatz von Glyphosat zu minimieren und Alternativen voranzubringen“. Auch hier hatte die SPD noch intensivere Maßnahmen gefordert, um die Verwendung des Pflanzenschutzmittels zu unterbinden.
Die EU hatte im November vergangenen Jahres die Zulassung für den Wirkstoff Glyphosat um fünf Jahre verlängert. Der SPD-Antrag war im selben Monat im Landtag debattiert worden. Der Unkrautvernichter ist sehr wirksam, gilt als preiswert und wird weltweit genutzt – ist aber umstritten, da Glyphosat im Verdacht steht, Krebs zu erregen und die Umwelt zu schädigen.


TOP 2 Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Waldgesetzes für Schleswig- Holstein, Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/287), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 19/821), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der SSW fürchtet, dass wegen des Windkraftausbaus in den hiesigen Wäldern zunehmend die Axt regieren könnte. Die Oppositionspartei verweist auf einen konkreten Fall in Steinbergkirche im Kreis Schleswig-Flensburg und fordert, dass bei vorgesehenen Kahlschlägen die Naturschutzbehörde hinzugezogen werden muss. Nach derzeitiger Rechtslage entscheidet allein die Forstbehörde. Eine Mehrheit für diesen Vorstoß ist im Parlament allerdings nicht in Sicht. Zustimmung für den vom SSW vorgelegten Gesetzentwurf signalisiert allein die SPD. CDU, Grüne und FDP sehen keine Lücke im Waldgesetz. Sie verweisen auf einen Erlass des Umweltministeriums, der es möglich macht, das Abholzen von Bäumen zugunsten des Aufstellens von Windkrafträdern zu verbieten. 5

Stein des Anstoßes war ein Kahlschlag in einem kleinen Bauernwald in Steinbergkirche nahe der Flensburger Förde. Dies dürfe sich nicht wiederholen, heißt es aus den Reihen der Regierungsfraktionen. Der Waldeigentümer steht unter dem dringenden Verdacht, Windenergie- Anlagen auf der gerodeten Fläche errichten zu wollen. Ein Kahlschlag liegt laut dem Waldgesetz beispielsweise vor, wenn der Holzvorrat auf einer zusammenhängenden Fläche von über 0,3 Hektar auf weniger als 60 Prozent der bekannten örtlichen Wuchsleistung der Bäume abgesenkt wird. In Schleswig-Holstein sind rund elf Prozent, das sind rund 173.000 Hektar, von Wald bedeckt. Damit ist das Land ist das waldärmste Flächenland der Bundesrepublik.


TOP 8, 9 und 39 Recht auf angemessenen Wohnraum in der Landesverfassung und Bericht zum Programm Sozialer Wohnungsbau, Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD (Drs. 19/811), Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD (Drs. 19/813), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/795), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
SPD und AfD wollen das „Recht auf angemessenen Wohnraum“ in der Landesverfassung festschreiben und legen hierfür jeweils eigene Gesetzentwürfe vor. In beiden Entwürfen findet sich auch der Passus „bezahlbar“ beziehungsweise „für Menschen mit geringem Einkommen“. Die Sozialdemokraten wollen darüber hinaus die Förderung des Mieterschutzes und der Mietzuschüsse zum Staatsziel erheben. Auch soll festgeschrieben werden, dass die Räumung einer Wohnung nur bei Bereitstellung einer Ersatzwohnung erfolgen darf. Mit dem Entwurf unterstützt die SPD nach eigenem Bekunden eine Volksinitiative des Sozialverbandes Deutschland und des Mieterbundes Schleswig-Holstein. Laut der SPD-Abgeordneten Özlem Ünsal haben seit Februar 14.000 Menschen die Volksinitiative unterschrieben. Notwendig sind bis Februar 2019 mindestens 20.000 Unterschriften. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Bayern und Berlin hätten das Recht auf Wohnraum bereits in ihre Verfassung aufgenommen.
Bezahlbarer Wohnraum gehöre „aktuell zu den drängendsten politischen Herausforderungen“, heißt es in dem AfD-Entwurf zur Begründung des verfassungsrechtlichen Schutzes. Die SPD spricht von einer „zentralen Gerechtigkeitsfrage“ und warnt vor einer „sozialen Spaltung“ im Land. Der Verdrängung von Geringverdienern, wie etwa Rentner, Studenten, Azubis oder Flüchtlingen, aus Gebieten mit steigenden Mietpreisen sei Einhalt zu bieten. Die AfD hatte das Thema bereits in der vergangenen Landtagstagung auf die Tagesordnung gesetzt, ihren damaligen Antrag jedoch zurückgezogen und durch den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ersetzt. Die Fraktion geht davon aus, dass in den beiden kommenden Jahren über 30.000 Wohnungen gebaut werden müssen, um den Bedarf sicherstellen zu können.
Aus dem jüngsten Bericht zum Programm Sozialer Wohnungsbau 2015-2018, den das Innenministerium vorlegt hat, geht hervor, dass in Schleswig-Holstein bis 2030 insgesamt circa 150.000 Wohnungen in allen Preissegmenten benötigt werden. Wie von der AfD prognostiziert, sind demnach allein bis 2020 jährlich rund 15.000 neue Wohnungen nötig, vorrangig in den kreisfreien Städten sowie den Kreisen im Hamburger Umland. Im geförderten Wohnungsbau wird 6

bis zum Jahr 2022 ein Bedarf von 1600 Wohnungen pro Jahr prognostiziert. Aus den Erkenntnissen der Wohnungsmarktprozesse zieht die Landesregierung aktuell den Schluss, Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Die Angebote der Wohnraumförderung seien ein wichtiger, aber nur ergänzender Teil und lösten in einigen Regionen des Landes das Problem des zu knappen Wohnraumangebotes nicht. Vielmehr müssten die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass der Wohnungsbau insgesamt weiter auf dem aktuell hohen Niveau bleibe, heißt es in dem 15-seitigen Papier.
Dem Bericht zufolge wurden aus dem Programm Soziale Wohnraumförderung von 2015 bis 2017 Fördermittel in Höhe von rund 385 Millionen Euro ausgegeben, über 98 Prozent davon für Maßnahmen in Mietwohnungen. Das angeschobene Investitionsvolumen von geförderten und freifinanzierten Wohnungen in den Projekten beziffert das Ministerium mit 751 Millionen Euro. Der überwiegende Anteil der Fördermittel für Mietwohnungsbau sei mit rund 40 Prozent an Wohnungsgenossenschaften geflossen, gefolgt von privaten Investoren und Wohnungsunternehmen. Insgesamt sind in dem Zeitraum 3531 Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert worden und damit rund 190.000 Quadratmeter Wohnfläche entstanden.



Donnerstag, 5. Juli, 10 bis 19 Uhr



TOP 23 Umsetzung des Investitionsprogramms für Frauenhäuser, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/825), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im vergangenen Herbst hatten sich die Parlamentarier einstimmig für ein Sofortprogramm zur Sanierung der Frauenhäuser ausgesprochen. Damit soll sichergestellt werden, dass unter anderem der Sanierungsstau in den 16 Frauenhäusern in Schleswig-Holstein behoben wird und weitere Kapazitäten geschaffen werden. Jetzt will die SPD wissen, was seitdem konkret erreicht wurde. In einem beantragten mündlichen Bericht soll die Landesregierung insbesondere „die Investitionsbedarfe der einzelnen Frauenhäuser, die Richtlinie zum Investitionsprogramm Impuls und die mögliche Verteilung der Investitionsmittel“ erläutern. Medienberichten zufolge hat das Gleichstellungsministerium noch keine Förderrichtlinien erarbeitet, so dass die ersten Gelder für Sanierungen erst im kommenden Jahr fließen können.
Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) hatte in der Debatte im November 2017 versprochen, das Land werde, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, zusätzlich drei Millionen Euro für die Sanierung der Frauenhäuser zur Verfügung stellen. Zudem unterstütze die Landesregierung ein Projekt, mit denen Frauen beim Umzug geholfen werden soll. Dafür wolle das Land bis zum Ende der Legislaturperiode jährlich 800.000 Euro ausgeben. 7

TOP 21 Mobilfunkstandard 5G zügig einführen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/817), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
CDU, Grüne und FDP wollen den neuen Mobilfunkstandard 5G schnellstmöglich einführen. Sie fordern daher von der Landesregierung, sich im Bund für „die zügige Vergabe der entsprechenden Frequenzen einzusetzen“. Die Koalitionsfraktionen erhoffen sich von der neuen Antennentechnik unter anderem eine bessere Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit im Land. Zudem sei der Aufbau eines leistungsstarken Netzes Voraussetzung für die „umfassende Realisierung innovativer Lösungen“ wie etwa moderne Verkehrssensorik oder autonomes Fahren, heißt es in dem Koalitionsantrag. 5G („Fifth Generation“) ist der Nachfolger des Mobilfunkstandards 4G („Fourth Generation“), das auch als LTE bekannt ist. Die neuartige Technik, die auf einer kurzwelligen Frequenz sendet, soll für ein schnelleres mobiles Netz sorgen.


TOP 13, 19 und 40 Digitalisierung der Energiewende, Leistungsfähigkeit der Stromnetze, Klimaschutz in Schleswig-Holstein 2018, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/751), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/815), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/818), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Um den Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix kontinuierlich zu erhöhen, braucht es ein intelligentes Energiesystem. Denn Schwankungen bei der Einspeisung, zum Beispiel durch Solar- und Windkraft, erfordern eine zeitnahe und genaue Regelung von Stromerzeugung und Stromverbrauch. Nur auf diese Weise lassen sich Netzspannung und Frequenz stabil halten. Intelligente Stromzähler, auch Smart-Meter genannt, spielen hierbei eine Schlüsselrolle. Die Jamaika-Koalition fordert nun von der Landesregierung, darauf hinzuwirken, dass die intelligenten Zähler in Hardware und Software den höchsten Datenschutzanforderungen genügen. Zudem sollen Kauf und Einbau der Smart-Meter wie auch der Stromverbrauch der Kontrolle der Verbraucher unterliegen. Nur so könne „die smarte und sichere Digitalisierung der Energiewende“ gelingen, machen CDU, Grüne und FDP deutlich.
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, das 2016 im Bundesrat verabschiedet wurde und zum 1. Januar 2017 in Kraft trat, stehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Austausch der mechanischen gegen intelligente Stromzähler fest. Es regelt unter anderem die Sicherheit, Speicherung und Nutzung der anfallenden Daten. Der Austausch läuft bereits. Gut sieben Millionen der bundesweit rund fünfzig Millionen Zähler in Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sind Medienberichten zufolge 2016 von mechanisch auf elektronisch umgerüstet worden. Großverbraucher wie Gewerbetreibende ab einem Jahresverbrauch von 6000 Kilowattstunden sind von 2020 an zum Einbau verpflichtet. Bis 2032 sollen alle Haushalte entsprechend ausgestattet sein. Zuletzt stockte die Digitalisierung offenbar aber, weil keiner der Zugänge, die die Daten übertragen sollen, eine Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erhalten hat. 8

Die Landesregierung will bis zum Jahr 2020 die Treibhausgas-Emissionen um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 vermindern, die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien bis 2025 auf mindestens 37 Terra-Watt-Stunden erhöhen und bis 2020 den Anteil der Erneuerbaren Energien im Wärmesektor auf 14 Prozent steigern. Laut dem neuen Bericht zur Energiewende und Klimaschutz, der im Zuge der Debatte mit beraten wird, kann das aber nicht allein durch den Ausbau geschehen. Notwendig sei auch die Einsparung und effiziente Nutzung von Energie. Das Energiewendeministerium will unter anderem ein Konzept für die energetische Sanierung von Landesliegenschaften erarbeiten, mehr Mittel dafür zur Verfügung stellen und eine sogenannte Green-IT-Strategie aufstellen. Dadurch soll der Stromverbrauch von Computern deutlich gesenkt werden. Auch Dienstfahrzeuge und die Beschaffung von Gütern will die Landesregierung stärker auf Umweltverträglichkeit hin überprüfen. Verbraucher sollen außerdem mehr für das Thema sensibilisiert werden.
CDU, Grüne und FDP fordern in diesem Zusammenhang, die Leistungsfähigkeit der Stromnetze deutlich zu steigern. Die Landesregierung soll hierfür mit den Netzbetreibern eine Umsetzungsstrategie für Schleswig-Holstein sowie den norddeutschen Raum mit Hamburg, Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern erarbeiten. Die Jamaika-Koalition will die vorhandenen Freileitungen mit modernen Sensoren überwachen lassen, um das Übertragungsmaximum genauer zu bestimmen. Ungenaue Schätzungen sollen durch intelligente Echtzeitanalysen ersetzt werden.


TOP 18 und 22 Anträge zur Berufs- und Studienorientierung, Antrag der Fraktion der SPD - (Drs. 19/814), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP (Drs. 19/820), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Dass viele Schüler am Ende ihrer Schulzeit noch nicht wissen, welchen Beruf sie erlernen oder welches Studium sie beginnen wollen, beschäftigt CDU, Grüne, FDP und SPD. Die vier Fraktionen wollen Schulabgänger daher besser auf ihre berufliche Zukunft vorbereiten. Die Koalitionsfraktionen fordern dazu ein Gesamtkonzept zur Berufsorientierung für alle Schulen, das in enger Zusammenarbeit mit den berufsbildenden Schulen erarbeitet werden soll. Jeder Schüler müsse „bestmöglich über die einen beruflichen Perspektiven informiert werden“, heißt es in ihrem Antrag.
CDU, Grüne und FDP verweisen zudem auf aktuelle Angaben der Bundesagentur für Arbeit, wonach „die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen in Schleswig-Holstein“ weiter ansteigt. Ende Mai waren rund 9600 Plätze noch unbesetzt – ein Plus von 16 Prozent, gibt die Arbeitsagentur an. Aus Sicht der regierungstragenden Fraktionen sollen die Angebote zur beruflichen Orientierung auch dazu dienen, nicht nur die Zahl der Schulabgänger ohne Ausbildungsvertrag zu reduzieren, sondern auch Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.
Die SPD setzt in ihrem Antrag einen anderen Fokus. Sie will vor allem sicherstellen, dass Schüler aller Schularten sowohl über mögliche Ausbildungsberufe als auch über Studiengänge informiert werden. Berufsorientierung müsse „durchgehendes Element der schulischen Bildung sein“. Die 9

Sozialdemokraten fordern daher, die Berufsorientierung „verbindlich fest im Unterricht der Oberstufen“ zu verankern. Dabei könne man von den Erfahrungen aus Hamburg lernen, wo dies bereits ein Pflichtfach sei.


TOP 20 und 28 Anträge zur Pflegeassistenzausbildung und zu Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/816), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/833), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mit Blick auf die 2020 geplante Reform der Ausbildung für Pflegefachkräfte fordert die SPD deutlich bessere Bedingungen für Pflegeassistenzen in Schleswig-Holstein – einschließlich einer angemessenen Ausbildungsvergütung. „Die Anerkennung und Durchlässigkeit“ zur dreijährigen Pflegeausbildung müsse sich auch in einer Überarbeitung der schleswig-holsteinischen Assistenzausbildungen widerspiegeln, heißt es in dem Papier, das die SPD im Juli in den Landtag einbringt. Die Pflegehelfer- und Pflegeassistenz-Ausbildungen liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer. In einem wenige Tage später vorgelegten Alternativantrag der Jamaika-Koalition wird die Landesregierung aufgefordert, „eine Rechtsgrundlage zur Einführung einer Pflegehelferausbildung nach Maßgabe der im Bund zu verabschiedenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufegesetz zu erarbeiten“. Zudem sollen moderne Assistenzsysteme „unter Beachtung ethischer Aspekte“ erprobt werden, um Mitarbeiter in der Pflege zu entlasten. Der Antrag nennt zudem weitere Punkte, die auf Verbesserungen in der Alten- und Krankenpflege drängen.
Vor einem Jahr hatte der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Pflegeausbildung ab dem Jahr 2020 umfassend modernisiert wird. Danach durchlaufen Pflegekräfte für kranke Kinder, kranke Erwachsene und alte Menschen künftig in den ersten beiden Jahren eine gemeinsame Ausbildung. Zudem müssen Auszubildende, die Pflegefachkraft werden, kein Schulgeld mehr bezahlen, sondern bekommen eine Ausbildungsvergütung. Am 28. Juni verabschiedete der Bundestag eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mit den notwendigen Detailregelungen. Darin geht es unter anderem um die Mindestanforderungen an die künftigen Pfleger und um die konkrete Durchführung der staatlichen Prüfungen. Jetzt sind noch zahlreiche Einzelregelungen zu treffen. Derzeit wird zudem noch an einer Finanzierungsverordnung für die Ausbildung gearbeitet.
Nach einer Studie der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi fehlen allein in Krankenhäusern bundesweit rund 80.000 Pflegekräfte. In der Altenpflege häufen sich Berichte, dass Pflegedienste Pflegeaufträge mangels Personals ihre Aufgaben nur noch schwer erledigen können. Als „Sofortprogramm“ für das kommende Jahr hat das Bundesgesundheitsministerium bereits ein Gesetzentwurf für ein Milliardenpaket erarbeitet, das auch 13.000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege vorsieht. 10

TOP 25 Bleiberechtsregelung verbessern, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/829), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
CDU, Grüne und FDP wollen es in Deutschland lebenden Ausländern, die zwischen 21 und 27 Jahre alt sind, erleichtern, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Voraussetzung: Sie müssen gut integriert sein. Die Landesregierung soll sich im Bundesrat für eine entsprechende Änderung des Aufenthaltsgesetzes einsetzen. Nach derzeitigem Recht können Jugendliche und junge Erwachsene, die seit vier Jahren in Deutschland leben, bis zu ihrem 21. Geburtstag einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen. Die Behörden sollen dies genehmigen, wenn der Betroffene eine Schul- oder Berufsausbildung hat, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt und „wenn es gewährleistet erscheint, dass er sich (…) in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann“. Diese Regelung wollen die Jamaika-Partner nun ausweiten, so dass sie für Ausländer bis zu ihrem 27. Geburtstag greift. Für Über-21-Jährige gilt bislang die Vorgabe, dass sie seit acht Jahren in Deutschland leben müssen, um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Außerdem soll es nach Willen von Jamaika für Ausländer einfacher werden, einen deutschen Ersatzpass, einen „Reiseausweis für Ausländer“ zu bekommen, falls sie ihren eigenen Pass nicht mehr besitzen. Wer keinen Pass seines Heimatlandes mehr hat, muss sich allerdings zunächst dort um einen Ersatz bemühen. Und dabei ist es nach bisherigem Recht zumutbar, „die vom Herkunftsstaat allgemein festgelegten Gebühren zu zahlen“. Diesen Passus wollen die Kieler Regierungsfraktionen jetzt entschärfen. Die Pass-Beschaffung in der Heimat soll als nicht mehr zumutbar gelten, „wenn die Gebühr die Hälfte des monatlichen Einkommens des Gebührenpflichtigen übersteigt und diesen in eine soziale Schieflage bringt“.


TOP 26 Landesaufnahmeprogramm kommt, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/830), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Das Schicksal des Hilfsschiffes „Lifeline“, das 234 Bootsinsassen aus dem Mittelmeer geborgen hatte und tagelang einen Hafen zum Anlaufen suchte, beschäftigt nun auch den Landtag. Die Landesregierung hat angeboten, einen Teil der Migranten in Schleswig-Holstein aufzunehmen. Die Jamaika-Fraktionen sprechen sich nun für ein Landesaufnahmeprogramm aus, mit dem insgesamt 500 „besonders schutzbedürftige Geflüchtete, vor allem Frauen und Kinder“ ins Land kommen dürfen. Dafür ist allerdings die Zustimmung des Bundesinnenministeriums nötig.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) soll jedoch in einer nicht öffentlichen Sitzung des Bundestagsinnenausschusses laut Medienberichten gesagt haben, durch eine mögliche Aufnahme der 234 Migranten von der „Lifeline“ in Europa dürfe kein „Präzedenzfall“ geschaffen werden. Der Minister wird mit dem Satz zitiert: „Über die Aufnahme von Migranten und Flüchtlingen entscheiden nicht die Schlepper, sondern demokratisch gewählte Regierungen.“ Seehofer soll sich auch dafür ausgesprochen haben, die 17-köpfige deutsche Crew des Schiffes strafrechtlich zu verfolgen. Das Schiff der Dresdner Hilfsorganisation „Mission Lifeline“ hatte in der Woche vor der Plenartagung 11

die Erlaubnis erhalten, in Malta anzulegen. Malta hatte zuvor die Bedingung gestellt, dass die Migranten auf andere EU-Länder verteilt werden. Berichten zufolge haben sich Italien, Frankreich, Portugal, Irland sowie die Benelux-Staaten dazu bereit erklärt.


TOP 17 Wertevermittlung stärken – Kopfnoten einführen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/812), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Konzentration, Selbstständigkeit und Engagement: Das wird von Schleswig-Holsteins Schülern im Unterricht verlangt und fließt in das Zeugnis ein. Zurzeit gibt es für das Lern- und Sozialverhalten jedoch keine Noten, sondern einen Bericht. Die AfD will das ändern und mit klarer 1 bis 6- Benotung für Betragen, Mitarbeit, Fleiß und wieder zu Kopfnoten zurückkehren.
In einigen Bundesländern werden die Kopfnoten – die so heißen, weil sie oben am Kopf des Zeugnisses auftauchen – bereits vergeben oder wieder eingeführt. Die AfD ist der Meinung, dies würde zur „Vermittlung von Werten“ beitragen und sei ein zentraler Bestandteil des Bildungsauftrages. Die Oppositionsfraktion will daher zusätzliche Regelungen in die entsprechende Landesverordnung aufnehmen, „wonach neben fachlichen Leistungen (…) zukünftig auch Betragen, Mitarbeit, Fleiß und Ordnung mit Ziffernnoten von 1 bis 6 in der Primarstufe und der Sekundarstufe I im Kopfteil des Zeugnisses beurteilt werden“.


TOP 31 und 32 Tätigkeit des Petitionsausschusses, Berichte des Petitionsausschusses (Drs. 19/797, 19/798), geplanter Aufruf 17:20 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten
– ohne Aussprache –


TOP 35 Statuserhebung zur Arbeitsfähigkeit und Gesundheit aus der Sicht von Lehrkräften, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/631), geplanter Aufruf 17:25 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Nur gut die Hälfte der Lehrer in Schleswig-Holstein hat eine gute oder sehr gute Arbeitsfähigkeit. Das geht aus einer repräsentativen Statuserhebung des Bildungsministeriums hervor. Ende 2017 hatten sich an der Umfrage über 9000 Lehrer sämtlicher Schularten beteiligt. Die Ergebnisse deuteten auf mehrere Handlungsbedarfe hin, heißt es in einem jetzt vorliegenden Regierungsbericht zum Thema Arbeitsfähigkeit und Gesundheit aus der Sicht von Lehrkräften. Laut den Umfrageergebnissen sind rund 72 Prozent der Lehrer in Schleswig-Holstein mit ihrer Arbeit im Allgemeinen zufrieden. 79 Prozent haben eine „gute bis ausgezeichnete Gesundheit“. 73 Prozent der Befragten seien mindestens zweimal zur Arbeit gegangen, obwohl sie krankheitsbedingt hätten zuhause bleiben müssen.
Als Belastungsfaktoren, die sich negativ auf die Gesundheit auswirken, wurden vor allem Lärm und Geräusche (von 70 Prozent), Termin und Leistungsdruck (von 63 Prozent) und zusätzliche 12

Aufgaben (von 62 Prozent) genannt. Gebe es zumindest ab und zu Erholungsphasen, seien 90 Prozent der Befragten mit dem Gemeinschaftsgefühl in den Kollegien, der sozialen Unterstützung und den Handlungsspielräumen zufrieden. Die Führungsqualität wurde von 69 Prozent der Lehrer positiv bewertet. Vor allem in Förderzentren und Gemeinschaftsschulen gebe es aber „Informationsmangel“ und „Aufgabenunklarheit“. Das Ministerium verweist darauf, dass die Befragung ausschließlich auf Selbstangaben beruhe, die keine „Fremdbeurteilung und objektiven oder objektivierbaren Kriterien“ ersetzten. Die Befragung sei zudem „in einem engen Zeitfenster in der Vorweihnachtszeit“ erfolgt. Im weiteren Verfahren sollen nun schulartenspezifisch Handlungsbedarfe und Konsequenzen „intensiv diskutiert werden“.


TOP 37 Einrichtung einer Task Force zur Umsetzung von IMPULS 2030, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/784), geplanter Aufruf 18:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Landesregierung hat auch auf Druck des Landtages eine „Task Force“ eingerichtet, um die Gelder aus dem „Infrastrukturmodernisierungsprogramm für unser Land Schleswig-Holstein“ (IMPULS) zielgerichtet einsetzen zu können. Mit milliardenschweren Investitionen will das Land den Sanierungsstau in Schleswig-Holsteins Infrastruktur auflösen – etwa im Straßenbau und bei Schulen, Hochschulen und Krankenhäusern. Aber: Laut Finanzministerium sei es eine Herausforderung, das Geld dorthin zu geben, wo es jeweils benötigt wird. So haben große Bauprojekte einen langen Planungsvorlauf. Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH), die im Auftrag des Landes öffentliche Ausschreibungen vornimmt, ist „stark ausgelastet“. Zudem haben Handwerker wegen des Baubooms volle Auftragsbücher, und der Fachkräftemangel bei Bauingenieuren führt zu Engpässen.
Damit das Landesgeld effizient und sparsam eingesetzt wird, hat das Finanzministerium nun eine „Task Force“ eingerichtet. Insgesamt sechs Mitarbeiter sollen die Finanzmittel in die richtigen Kanäle lenken. „Aufgabe der Task Force ist es, einen realistisch geplanten Mittelabfluss für Planung und Umsetzung einer Baumaßnahme sicherzustellen“, heißt es in einem Regierungsbericht, den das Parlament im vergangenen Dezember angefordert hat. Demnach werde es „auch zukünftig Abweichungen von Planung und Mittelabfluss geben, aber angestrebt wird, die Abweichungen durch ständiges Überprüfen und Aktualisieren der Mittelabflussplanung so gering wie möglich zu halten“.
Das Sanierungsprogramm IMPULS hat die Landesregierung 2015 ins Leben gerufen. Ausgangspunkt war der 2014 erstmals erstellte Infrastrukturbericht, der den über Jahrzehnte angewachsenen Sanierungsstau in der Infrastruktur des Landes auf etwa 4,8 Milliarden Euro taxierte. Ein Teil dieser Summe war bereits in der Finanzplanung vorgemerkt. Es verblieb jedoch eine Finanzierungslücke von 2,1 Milliarden Euro. Mit IMPULS, das durch Haushaltsüberschüsse und fest eingeplante Mittel in der Finanzplanung gespeist wird, soll die Finanzierungslücke möglichst bis 2030 geschlossen werden. Inzwischen summiert sich der finanzielle Umfang von IMPULS nach Angaben der Landesregierung auf rund 3,1 Milliarden Euro. Demnach stehen etwa für den Bau und die Sanierung von Straßen 912 Millionen Euro bereit. 604 Millionen sind für 13

Neubau und Erweiterung von Krankenhäusern eingeplant. 395 Millionen fließen in Hochschulgebäude, knapp 50 Millionen in den kommunalen Schulbau und rund 13 Millionen in ein Sonderprogramm für Schultoiletten.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 14

Reihenfolge der Beratung der 13. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 04. Juli 2018 1A Regierungserklärung "Schleswig-Holstein hält Kurs" 105 10:00 6 Gesetz zur Änderung des Wassergesetzes 35 11:45
24 Weiterentwicklung des Zulagensystems zur Steigerung der 35 15:00 Attraktivität des Polizeidienstes und des Verfassungsschutzdienstes 15 + Anträge zur Reduktion des Pflanzenschutzmittel- und 35 15:35 33 + Glyphosateinsatzes und zum Grundwasserschutz 34 2 Änderung des Waldgesetzes für Schleswig-Holstein 35 16:10 8 + 9 Recht auf angemessenen Wohnraum in der Landesverfassung und 35 16:45 + 39 Bericht zum Programm Sozialer Wohnungsbau Donnerstag, 05. Juli 2018 23 Umsetzung des Investitionsprogramms für Frauenhäuser 35 10:00 21 Mobilfunkstandard 5G zügig einführen 35 10:35 13 + Digitalisierung der Energiewende, Leistungsfähigkeit der Stromnetze, 35 11:10 19 + Klimaschutz in Schleswig-Holstein 2018 40 18 + Anträge zur Berufs- und Studienorientierung 35 11:45 22
20 + Anträge zur Pflegeassistenzausbildung und zu Arbeitsbedingungen 35 15:00 28 in den Pflegeberufen 25 Bleiberechtsregelung verbessern 35 15:35 26 Landesaufnahmeprogramm kommt 35 16:10 17 Wertevermittlung stärken - Kopfnoten einführen 35 16:45 31 + Tätigkeit des Petitionsausschusses 5 17:20 32 35 Statuserhebung zur Arbeitsfähigkeit und Gesundheit aus der Sicht von 35 17:25 Lehrkräften 37 Einrichtung einer Task Force zur Umsetzung von IMPULS 2030 35 18:00



Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


TOP Redezeit 14 Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen - Reden bitte zu Protokoll - 29 Förderung der Inklusion im Sport - Reden bitte zu Protokoll - 15

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/844):


TOP 3 Gesetz zur Änderung des Landeswaldgesetzes 4 Gesetz zur Aufhebung des Landesmindestlohns 5 Gesetz zur Berücksichtigung größerer Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern 7 Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung 16 Erhebung des Einflusses von Wasserkraftanlagen auf die Laichwanderung von Fischen 27 Förderung zum Erhalt seltener Nutztierrassen und Kulturpflanzen 30 Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten 36 Verfassungsschutzbericht 2017



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 10 Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichts 11 Grundsteuer-Aufkommen der Gemeinden sichern 12 Nachhaltige Strategie gegen Lebensmittelverschwendung 38 Ostseeaktivitäten der Landesregierung 2017/2018 41 Situation der Schaf- und Ziegenhalter in Schleswig-Holstein



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
11 Grundsteuer-Aufkommen der Gemeinden sichern
12 Nachhaltige Strategie gegen Lebensmittelverschwendung
38 Ostseeaktivitäten der Landesregierung 2017/2018
41 Situation der Schaf- und Ziegenhalter in Schleswig-Holstein