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04.07.18
12:51 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Kommunale Selbstbestimmung in Sachen Wassergesetz ist gewollt

Presseinformation Kiel, den 04.07.2018

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 6 Änderung des Wassergesetzes Drs. 19/817

„Ob ein Boot im Schilfgürtel mit Elektroantrieb oder mit einem Benzinmotor
unterwegs ist, macht überhaupt keinen Unterschied.“


Im Landtag wurde das Wassergesetz 2007 gründlich überarbeitet. Im Sinne einer
Debürokratisierung wurden damals die einzelnen Regelungen komplett überarbeitet. Vor allem
die klare und eindeutige Aufgabendefinition der Wasserverbände konnte im Rahmen des
Vorhabens geregelt werden.
Jetzt sprechen wir wieder über das Gesetz, und zwar über die Öffnung des §15 für Boote mit
Elektroantrieb, deren Zulassung laut antragstellender Fraktion von den Kreisen unterschiedlich
gehandhabt wird.
Eines vorweg: Im Sinne der kommunalen Selbstbestimmung kann ich nichts Verwerfliches darin
sehen, wenn Kommunen ihren Entscheidungsspielraum nutzen. Ein Landkreis mit vielen
schützenswerten Seen entscheidet vielleicht anderes als ein Kreis, der über keine oder nur 2
wenige, befahrbare Seen verfügt. Das ist aber von Gesetzgeber durchaus so gewollt und stellt
keinen Zustand dar, den wir unbedingt von oben begradigen müssten.



Nun zum Gesetzentwurf. Boote sind mit dem Naturschutz nicht immer vereinbar, darum ist ihre
Nutzung eingeschränkt bzw. verboten. Brütende Vögel, die durch Motorenlärm aufgeschreckt
werden, unterbrechen ihr Brutgeschäft oder geben es sogar ganz auf. Außerdem betrifft das
Fahrverbot das Ufer: Wer sensible Uferzonen, vor allem Schilfgürtel durchfährt, kann nämlich
großen Schaden anrichten. Darauf weisen die Behörden mit Informationsbroschüren regelmäßig
hin. Trotzdem kommt es aus Unkenntnis oder Ignoranz immer wieder zu Problemen. Sonst
wären diese Infohefte ja auch gar nicht nötig. Ich kann aus diesem Grunde schon verstehen,
wenn zum Schutze dieser sensiblen Uferzonen die Nutzung von Booten gänzlich verboten wird.
Übrigens: die Antriebsart des Bootes spielt dabei keine Rolle. Ob ein Boot im Schilfgürtel mit
Elektroantrieb oder mit einem Benzinmotor unterwegs ist, macht überhaupt keinen Unterschied.



Bleibt die Frage nach der Öffnung der Bootsnutzung für Menschen mit Handicap. Vorreiter ist
hier Frankreich, wo Kabinenboote für Flussfahrten angeboten werden, die auch für
Rollstuhlfahrerinnen und –fahrern nutzbar sind. Sie verfügen über entsprechende Rampen, ein
behindertengerechtes WC und eine Steuerung, die vom Rollstuhl aus zu bedienen ist.
Darum geht es den Antragstellern aber wohl nicht, sondern um eingeschränkte Personen, die
beim Befahren eines Sees auf Unterstützung durch einen Motor angewiesen sind. Ich denke, dass
wir an dieser Stelle vertiefend im Ausschuss genauer nachfragen müssten, welche Wünsche
diese Personengruppe in Verbindung mit der in Begründung angeführten Teilhabe an der Natur
tatsächlich haben. Oder ob nicht der Zugang, zum Beispiel durch einen barrierefreien Angelsteg,
eher von Interesse ist. Vergessen wir nämlich nicht, dass man auch als Angler mit Behinderung
erst einmal ans Boot kommen muss. Die wenigsten Uferflächen oder Stege einen barrierefreien 3
Zugang. Müssten wir das nicht zuerst klären, bevor wir uns über Boote unterhalten? Auch diese
Frage würde ich gerne im Ausschuss vertiefen.
Ich kann dem Vorstoß aber bei aller Kritik doch etwas abgewinnen. Vielleicht gibt die Debatte
den Anstoß für die Einrichtung von rollstuhlgerechten Angelplätzen, wie sie in Parchim vom
örtlichen Anglerverein angelegt wurden: inklusive Behindertenparkplatz und
Befestigungsmöglichkeiten für die Angel. Diese Plätze - mit einer entsprechenden öffentlichen
Förderung natürlich – wären wirklich ein enormer Fortschritt und eine echte Unterstützung für
Menschen mit Behinderung.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html