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05.09.18
13:02 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Schnelligkeit vor Gründlichkeit?

Presseinformation Kiel, den 05.09.2018

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 2 Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes Drs. 19/496 und 19/888

„Schnelligkeit vor Gründlichkeit?“

Spätestens wenn wir etwas weiter zurückblicken und an die letzte größere Novelle des
Rettungsdienstgesetzes denken, wird eins deutlich: Die Regelungen rund um die
Notfallrettung, den Intensivtransport und den Krankentransport sind sehr detailliert und
teilweise auch kompliziert. Grundlegendes Ziel des Gesetzes ist es, der Bevölkerung bedarfs-
und fachgerecht Leistungen des Rettungsdienstes zu tragbaren Kosten zur Verfügung zu
stellen. Auf Außenstehende wirken diese Regelungen - und vermutlich auch die eine oder
andere Debatte hierzu - oft trocken und theoretisch. Doch im Alltag kann ein gut organisiertes
Rettungswesen den Unterscheid machen und Leben retten. Aus Sicht des SSW ist es deshalb
besonders wichtig, dass mit der gebotenen Gründlichkeit gearbeitet wird. Und dass nicht etwa
wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen, sondern immer das Wohl der in Not
geratenen Menschen. 2
Ganz konkret geht es zum Beispiel bei der Notfallrettung um Personen, bei denen schwere
gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe
erhalten. Diese Patientinnen und Patienten werden durch die Rettungskräfte fachgerecht
betreut und in ein geeignetes Krankenhaus gebracht. Gerade in dieser ersten Phase zählt
schnelles Handeln und eine hohe Qualität der medizinischen Versorgung. Diese Arbeit ist also
sehr verantwortungsvoll und setzt eine gute Aus- und Weiterbildung voraus. Mit dem
vorliegenden Entwurf werden unter anderem die Qualifikationsanforderungen an die hier
tätigen Notärzte konkretisiert und vereinheitlicht. Das kann ich natürlich nur begrüßen.



Wir alle wissen, dass sich die Anforderungen an Rettungsdienst und Krankentransport in den
vergangenen Jahren stark verändert haben. Auch hier in Schleswig-Holstein leben immer mehr
ältere Menschen, die oft auch medizinisch versorgt werden müssen. Nicht zuletzt deshalb ist
die Gesamtzahl der Notarzt- und Rettungswageneinsätze in den letzten 20 Jahren um rund 50
Prozent gestiegen. Noch dazu sind die qualitativen Anforderungen an die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen andere, als vor 10-15 Jahren. Die Versorgung hat sich auch in diesem Bereich
weiterentwickelt. Rettungsassistenten haben damit eine ganze Reihe von immer
anspruchsvolleren Aufgaben. Daran müssen wir die gesetzliche Grundlage selbstverständlich
immer wieder anpassen.



Vor diesem Hintergrund möchte ich für den SSW gerne eins deutlich machen: Auch die im
Gesetzentwurf enthaltene Verpflichtung der Träger mit Blick auf die Versorgung von
Frühgeborenen, Säuglingen und Kleinkindern können wir voll und ganz unterstützen. Dass
dieser wichtige Aspekt der Versorgung verbindlich mitgedacht und mitgeplant wird, ist völlig
richtig. In vielen Punkten, die in diesem Entwurf geregelt werden, sind wir uns also
weitestgehend einig. 3
Es ist für mich aber nicht nachvollziehbar, dass der gemeinsame Änderungsantrag von SPD und
SSW, Umdruck 19/1277, vom Sozialausschuss mehrheitlich zur Ablehnung empfohlen wird.
Gerade dieser Antrag bedeutet keinen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, sondern
stärkt diese. Durch die Aufnahme der so genannten „Bereichsausnahme“ hätte man der
kommunalen Ebene eine sichere Möglichkeit an die Hand gegeben, um Hilfsorganisationen
einzubinden. Und ich weiß, dass viele in den Kreisen genau diesen Wunsch haben. Dort weiß
man, wie wichtig der Zusammenhang zwischen Notfallrettung und Rettungsdienst im
Katastrophenfall ist. Dort weiß man auch, wie jahrelange vertrauensvolle Zusammenarbeit
einzuschätzen ist.



Was spricht dagegen, der kommunalen Ebene diese Möglichkeit zu geben? Denn wie gesagt: Es
dreht sich nicht um einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Sondern es ist eine
Stärkung. Ich sehe nicht, was sonst dagegen spricht. Deshalb stellen wir unseren Antrag noch
Mal in diesem hohen Haus, und ich bitte um Zustimmung.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html