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05.09.18
13:18 Uhr
B 90/Grüne

Eka von Kalben zur Änderung des Rettungsdienstegesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 2 – Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die Vorsitzende Landeshaus der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Eka von Kalben: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 308.18 / 05.09.2018

Ohne den Rettungsdienst sind wir aufgeschmissen
Bei der Arbeit des Rettungsdienstes geht es nicht um irgendwas. Es geht um Leben und Tod. Es geht um Notfälle, Unfälle und Krankheiten. Es geht darum, dass Hilfe schnell kommt. Beim Rettungsdienst geht es um Sekunden und Minuten. Es liegt in un- ser aller Interesse, dass der Rettungsdienst in Schleswig-Holstein gut funktioniert. Jeder und jede kann in eine Notfallsituation kommen, in der er oder sie auf den Rettungs- dienst angewiesen ist.
Bevor ich auf das Gesetz eingehe, möchte ich allen danken, die im Rettungsdienst ihr Bestes geben. Haupt- und Ehrenamtliche geben täglich alles für andere. Rettungsein- sätze gehen oft bis an die Grenzen der Belastbarkeit.
Dieses Engagement kann mit Geld nur zum Teil abgegolten werden. Mein ganz persön- liches Dankeschön gilt allen Frauen und Männern vom Rettungsdienst in den Leitstel- len, auf den Einsatzfahrzeugen, in den Klinken und überall da, wo sie sich in Rufbereit- schaft aufhalten. Ohne euch sind wir aufgeschmissen.
Was lange währt, wird endlich gut. Eine Novelle des Rettungsdienstgesetzes hatten wir uns im Jahr 2015 vorgenommen. Das Verfahren war nicht einfach. Es gab viel Kritik. Deshalb wurde am Ende „nur“ das geregelt, was aufgrund der neuen Notfallsanitä- ter*innenausbildung erforderlich und unaufschiebbar war.
2017 haben wir uns eine weitere Novelle vorgenommen. Wir haben uns im Sozialaus- schuss Zeit genommen, um in der schriftlichen und mündlichen Anhörung in die Tiefe zu gehen. Natürlich gab es Kritik und Anregungen: von Seiten der Träger, der Leis- tungserbringer*innen und von den Krankenkassen. Die Punkte wurden gehört, in einen Änderungsantrag der Küstenkoalition gegossen und beschlossen. Leider war am Ende dennoch nicht alles gut.

Seite 1 von 2 Das Rettungswesen ist eine höchst komplizierte Materie. Es kann passieren, dass man Dinge nicht bis in die letzte Konsequenz korrekt einschätzt. Das ist nicht schön, aber besser man korrigiert, als die Dinge laufen zu lassen. Deshalb mussten wir das Ret- tungsdienstgesetz erneut anpacken. Ich hoffe zum letzten Mal – zumindest in dieser Legislaturperiode.
Ein paar Worte zu ausgewählten Punkten.
Besonders froh bin ich, dass der Baby-Notarztwagen im Gesetz verankert wurde. Und das flächendeckend als Bestandteil der Bedarfsplanung. Babys sind keine kleinen Er- wachsenen. Sie sind ganz besonders fragil und benötigen deshalb entsprechende Transportmittel: in Kiel, in Lübeck und im ganzen Land.
Kooperationen im Rettungsdienst machen Sinn, das liegt auf der Hand. An Ländergren- zen darf dieser nicht aufhören, das ist logisch. Genau das haben wir jetzt geregelt. Kos- ten müssen erstattet werden, das ist klar. Kommt bei einem Notfall das Rettungsmittel aus dem Nachbarkreis, müssen die Benutzungsentgelte gezahlt werden, die dieser Kreis hat. Auch das haben wir nun eindeutig definiert.
In der Anhörung tauchen zwei Forderungen auf, die für uns alle „alte Bekannte“ sind. Die Wasserrettung und die Bereichsausnahme. An der Wasserrettung hat sich die Küs- tenkoalition zweimal die Nase verbrannt. Zweimal Kritik von allen Seiten. Ein erneuter Vorstoß muss sehr gut geprüft und vorbereitet werden. Nach meinem Besuch in diesem Sommer habe ich so Einiges mit auf den Weg genommen.
An der Bereichsausnahme scheiden sich die Geister. Allen voran das DRK möchte eine gesetzliche Bevorzugung der Verbände, die im Katastrophenschutz tätig sind. Gedeckt sei dies durch eine EU-Richtlinie. Deren Auslegung ist allerdings alles andere als klar. Der Vorwurf der SPD, dass jetzt alles die Privaten übernehmen würden, war auch mei- ne Befürchtung. Das ist aber nicht so.
Die Träger des Rettungsdienstes schreiben aus. Neben den „Privaten“ stehen auch die Rettungsdienstkooperationen als Eigengesellschaften der Kreise bereit. Die Kreise und kreisfreien Städte gestalten die Ausschreibungsbedingungen. Der Preis der Anbieter ist das eine, Qualität das andere Element. Sie können die Anforderung der Kompetenz im Katastrophenschutz als Bedingung berücksichtigen, wenn sie das wollen.
Und ich bin mir sicher, dass sie das wollen. Denn die gemeinnützigen Träger fördern das Ehrenamt und sind eine Stütze, wenn wirklich Not am Mann oder an der Frau ist.
Ich bin froh, dass wir heute endlich Nägel mit Köpfen machen. Wir beschließen ein gu- tes Gesetz. Was lange währt, wird endlich gut. Es war richtig, dass wir diese dritte Ge- setzgebungsrunde gedreht haben. Denn der Rettungsdienst ist nicht irgendwas. Wir sind alle in der Not auf ihn angewiesen.
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