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26.09.18
18:11 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft zu TOP 15 "Geschlechtliche Selbstbestimmung verwirklichen"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 339/2018 Kiel, Mittwoch, 26. September 2018
Queer/Geschlechtliche Selbstbe- stimmung



www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft zu TOP 15 „Geschlechtliche Selbstbestimmung verwirklichen“ In seiner Rede zu TOP 15 (Geschlechtliche Selbstbestimmung für alle Men- schen verwirklichen) erklärt der queerpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Die Zugehörigkeit eines jeden Menschen zu einem bestimmten Geschlecht ist eine höchst intime und persönliche Angelegenheit, über die jeder für sich selbst, frei und selbstbestimmt entscheiden muss. Nun ist hinlänglich be- kannt, dass sich das Geschlecht nicht ausschließlich in männlich und weib- lich unterteilen lässt, sondern durchaus unterschiedlich sein kann – auch wenn das für einige Ewiggestrige immer noch nicht in ihr veraltetes Weltbild passen will.
Dies hat im Oktober letzten Jahres auch das Bundesverfassungsgericht an- erkannt und die Bundesregierung dazu aufgefordert, eine dritte Option ne- ben weiblich und männlich in das Personenstandsrecht aufzunehmen. Dem ist die Große Koalition vor einiger Zeit dann auch nachgekommen, hat aber in der ihr typischen Manier mal wieder eine historische Chance vertan, un- ser Land voranzubringen, denn sie hat den beschlossenen Gesetzesentwurf nicht weit genug gedacht. Dieser sieht leider vor, dass Menschen, die ihr Geschlecht ändern lassen wollen, eine medizinische Begutachtung vorwei- sen müssen. So werden trans- und intersexuelle Menschen in unserem Land bedauerlicherweise weiterhin diskriminiert, indem man eine zutiefst persön- liche und subjektive Entscheidung anhand von medizinischen Einstufungen versucht zu objektivieren und damit an eine ärztliche Entscheidung knüpft. Kein Arzt und erst recht nicht der Staat dürfen über Vorgaben wie bei- spielsweise die Zusammensetzung der Chromosomen entscheiden, zu wel- chem Geschlecht ein Mensch zugehörig ist. In einem liberalen Staat müssen wir von dem betroffenen Menschen ausgehen, nicht von dem potenziellen rechtlichen Missbrauch einer Regelung.

Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Die Entscheidung der GroKo, sich dieser Realität zu verschließen, fügt sich nahtlos in das katastrophale Bild, das diese in den letzten Wochen und Mo- naten abgegeben hat. Zum Glück hat man sich hier zumindest einmal gegen Horst Seehofer durchsetzen können und seinen Vorschlag ‚anders‘, welcher von den Betroffenen als abwertend empfunden wurde, abgelehnt. Dennoch wird der aktuelle Entwurf in weiten Teilen der queeren Community verständ- licherweise bedauert und frustriert aufgenommen.
Der schleswig-holsteinische Landtag hat durch die beschlossenen Drucksa- chen 18/4842 ‚Rechte von trans- und intersexuellen Menschen stärken‘ und 19/752 ‚Bundesratsinitiative für ein Gesetz zur Anerkennung der Ge- schlechtsidentität von Transsexuellen und Intersexuellen‘ eine ziemlich kla- re, eine ziemlich liberale Haltung. Solange das Geschlecht von staatlichen Stellen erhoben wird, bedarf es eines Verwaltungsverfahrens, um dieses festzustellen bzw. zu ändern. Ein diskriminierendes ärztliches Begutach- tungsverfahren bedarf es hingegen nicht. An vorderster Stelle sollte aus- schließlich die selbstbestimmte Entscheidung der jeweiligen Person stehen.
Wir Freie Demokraten bekennen uns weiterhin zur vollständigen Gleichstel- lung aller Menschen, egal welchen Geschlechts oder welcher Sexualität sie angehören. Hiervon sind wir allerdings immer noch weit entfernt. Wir müs- sen uns daher auf allen Ebenen dafür einsetzen, allen Menschen in unserem Land zu ermöglichen, ihr Leben auf ihre Art und Weise zu führen. Der Auf- trag der Landesregierung, sich für die Gleichstellung von inter- und transse- xuellen Menschen auf Bundesebene einzusetzen, besteht. Durch die er- wähnten Beschlüsse des Landtages bestand der Auftrag bereits und durch die Unterstützung der Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz Drucksache 226/18 hat die Landesregierung hier auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten geliefert.
Ein Ablehnen des Antrages, weil das Begehren sich bereits in Umsetzung befindet, würde ich hier als falsches politisches Signal empfinden. Daher sollte federführend im Innen- und Rechtsausschuss über die Drucksache beraten werden.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de