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13.12.18
11:09 Uhr
SPD

Kai Vogel zu TOP 17+46: Unsere Schulen befinden sich mitten in einem digitalen Umbruch

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 13. Dezember 2018



TOP 17 + 46: Digitalisierung und WLAN an allen Schulen voranbringen (Drs. 19/1052, 19/671, 19/1115)
Kai Vogel:
Unsere Schulen befinden sich mitten in einem digitalen Umbruch

Vor zwei Wochen kam erst mal die gute Nachricht: Koalition und Opposition im Bundestag haben sich auf eine Grundgesetzänderung zur weitgehenden Abschaffung des Kooperationsverbotes verständigt. Unser Landtag hat bei verschiedenen Gelegenheiten erklärt, dass er das Kooperationsverbot ablehnt, das durch eine Fehlentscheidung der Großen Koalition aus der Zeit 2005 bis 2009 ins Grundgesetz gekommen ist. Wir haben bekräftigt, dass die vom Grundgesetz geforderte Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen nicht erreicht werden kann, wenn die finanzielle Leistungskraft eines Landes, einer Region oder einer Gemeinde die Bildungschancen junger Menschen beeinträchtigt.
Dann kam die schlechte Nachricht: die Länder waren in den Kompromiss des Bundestages nicht eingebunden und meldeten Widerstand an. Inzwischen ist klar, dass es ein Vermittlungsverfahren geben wird, und damit können wir heute nicht wissen, ob und in welcher Form das Kooperationsverbot überwunden werden kann. Es gibt in allen Parteien sehr unterschiedliche Auffassungen zu diesem Thema. Zum Teil wird das auf der Schlussgeraden hineinverhandelte Kofinanzierungsgebot für die Länder problematisiert. Andere wiederum sehen in der verabredeten Änderung des Grundgesetzes einen Eingriff in die Rechtshoheit der Länder im Bildungsbereich.
Es wäre hilfreich, wenn die noch von der letzten Bundesregierung in Aussicht gestellten fünf Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen bald fließen würden. Aber es wäre nicht hilfreich, wenn das ganze Projekt in einem Streitverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat 2



endet, das dann in Karlsruhe entschieden werden müsste, was zu weiteren Verzögerungen führen würde. Unsere Schulen befinden sich mitten in einem digitalen Umbruch. Das gilt für alle Schularten von der Grundschule bis zum Gymnasium, von der Gemeinschaftsschule bis zum Förderzentrum, auch und gerade für die beruflichen Schulen. Es darf keine Segmente des Schulwesens geben, die von dieser Entwicklung abgehängt werden. Das muss in den Verwaltungsvereinbarungen klar geregelt werden, die getroffen werden müssen, wenn die Grundgesetzänderung unter Dach und Fach ist. Es ist daher sinnvoll, die Schulen der dänischen Minderheit und die deutschen Privatschulen in die Vergabe der Bundesmittel und gegebenenfalls der Komplementärmittel des Landes einzubeziehen, wie der Antrag des SSW es fordert. Weder die dänischen Schulen noch die deutschen Privatschulen fangen beim Thema „Digitalisierung“ bei Null an. Viele dieser Schulen sind in diesem Bereich schon ein ganzes Stück weiter als die durchschnittlichen öffentlichen Schulen. Welcher konkrete Bedarf hier entsteht, kann erst dann berechnet werden, wenn die entsprechenden Rechtsgrundlagen geschaffen worden sind, und welcher rechtstechnische Weg dann der geeignete ist, muss dann geklärt werden, z.B. ein auf die Schülerzahl bezogener Digitalisierungszuschlag im Schulgesetz.
Ich will die Debatte, die wir im April zum Thema WLAN an Schulen geführt haben, nicht erneut anfangen. Wir bleiben dabei, dass die Umsetzung des Ziels, alle Schulen bis 2021 mit WLAN auszustatten, noch in weiter Ferne liegt. Gerade die Debatte um den Digitalpakt Schule zeigt erneut, wie schwierig die Abstimmung der verschiedenen staatlichen Ebenen ist. Es führt nichts an verlässlichen Vereinbarungen zwischen dem Land und den Schulträgern vorbei, die auch belastbar sein müssen, wenn das Geld nicht mehr so üppig sprudelt wie heute. Die Koalition ignoriert das und hat im Ausschuss wieder mal einen ihrer selbstgenügsamen Akklamationsbeschlüsse verabschiedet nach der Devise: „Was die Regierung tut, ist wohlgetan!“. Wir hingegen wissen, dass die Regierung den Mund gern etwas zu voll nimmt – A20 lässt grüßen! Die Schülerinnen und Schüler werden es ausbaden müssen, wenn es auch 2021 heißt, leider leider leider habe sich der Zeitplan doch nicht so ganz halten lassen.
Wir unterstützen deshalb den Antrag des SSW und bitten um Zustimmung. Die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zu unserem Antrag lehnen wir ab.