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13.02.19
16:51 Uhr
FDP

Kay Richert zu TOP 3 "Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretender Vorsitzender Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 064/2019 Kiel, Mittwoch, Mittwoch 13. Feb- ruar 2019
Verkehr/ GVFG



www.fdp-fraktion-sh.de Kay Richert zu TOP 3 „Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes“ In seiner Rede zu TOP 3 („Verwendung der Kompensationsmittel des Bun- des“) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:
„Mobilität ist ein menschliches Grundbedürfnis. Das sieht man an der Be- wunderung, mit der etwa über die Wasserstraßen der Ägypter, das Postsys- tem der Fugger, das Straßennetz der Römer oder technische Revolutionen wie Eisenbahn oder Flugzeug gesprochen wird. Man sieht es auch an der Emotionalität, mit der wir über die verschiedenen Mobilitätsformen diskutie- ren, Bahn, Bus, Auto, E-Mobilität, Fahrrad oder fossile Kraftstoffe – die Mo- bilität an sich stellt dabei niemand in Frage. Mobilität ist modern, ist Fort- schritt und Optimismus, Mobilität finden wir gut.
Was man für Mobilität aber zwingend braucht, sind Straßen und Wege. Und da müssen wir erkennen, dass – anders als bei den Straßen der Römer, die auch nach 2000 Jahren noch wenigstens teilweise passierbar sind (z.B. Via Claudia Augusta) – unser Straßen- und Wegenetz in vielen Bereichen in ei- nem sanierungsbedürftigen Zustand ist. Die Zuständigkeit für Straßen und Wege ist in Deutschland nicht immer übersichtlich. Da gibt es Straßen des Bundes, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Auf den ersten Blick erkennbar sind eigentlich nur die Unterschiede zwischen Autobahnen und allen anderen Straßen. Genau- so wenig übersichtlich ist für den Uneingeweihten die Finanzierung all die- ser Straßen. Über die Sanierung der Landesstraßen haben wir im Dezember ausführlich gesprochen, da hat Jamaika eine Strategie vorgelegt, wie die Landesstraßen in den nächsten Jahren wieder hergerichtet werden. Dafür nehmen wir jedes Jahr mindestens 90 Millionen Euro in die Hand.


Sina Schmalfuß, stellv. Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1490, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Bei den Gemeindewegen ist es so, dass der Bund den Ländern bislang zweckgebunden Mittel für die Finanzierung zuweist – also für Erhalt, Bau und Ausbau verkehrswichtiger Straßen, ÖPNV-Einrichtungen, Verkehrsleit- systemen, Radwegebau und Kreuzungsmaßnahmen und den Abbau eines massiven Sanierungs- und Investitionsstaus. Diese Mittel werden Entflech- tungs- oder GVFG-Mittel genannt (GVFG = Gemeindeverkehrsfinanzierungs- gesetz). Bislang ist das so, denn ab 2020 wird das nicht mehr so sein, da enden diese zweckgebundenen Zuweisungen.
Natürlich ist uns klar, dass die Finanzkraft vieler Kommunen nicht ausreicht, um die Gemeindestraßen und -wege zu erhalten, geschweige denn den Sa- nierungsstau zu beheben. Deswegen haben wir im Koalitionsvertrag verein- bart, die Kommunen weiterhin zu unterstützen. Wenn 2020 die Mittel des Bundes nach dem bisherigen Entflechtungsgesetz nicht mehr fließen, wer- den wir für die bisherige Zweckbindung in mindestens gleicher Höhe Lan- desmittel geben. Wir lassen die Kommunen nicht alleine.
Unser Gesetzentwurf ist da glasklar: ‚Ab dem ersten Januar 2020 werden für diesen Zweck Landesmittel in Höhe von mindestens 43.253.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.‘ Und: ‚Ab dem Jahr 2021 bis einschließlich dem Jahr 2035 steigt der Vorjahresbetrag jährlich um jeweils 2 vom Hundert.‘ Um künftigen Teuerungen und Kosten- steigerungen bei den Zuweisungen an die Kreise zu begegnen, haben wir nämlich auch eine Dynamisierung der Mittel gleich mitgedacht.
Durch unser neues GVFG erreichen wir: Die Finanzunterstützung der Kommunen bei Erhalt, Bau und Ausbau ver- kehrswichtiger Straßen, Einrichtungen des öffentlichen Personennahver- kehrs, Verkehrsleitsystemen, bei Radwegebau und Kreuzungsmaßnahmen bleibt. Wir lassen die Kommunen nicht alleine.
Wir erhalten den Kommunen die Möglichkeit, den immensen Sanierungs- und Investitionsstau anzugehen. Wir schaffen Planungssicherheit, da das bestehende Förderprogramm mit Landesmitteln fortgeführt wird. Wir helfen bei der Sicherung eines funktionalen, leistungsfähigen, sicheren, umweltverträglichen und auch barrierefreien Verkehrsnetzes. Das ist gut für die regionale Wirtschaft, das stärkt aber auch die Mobilität der Bürger, ins- besondere auf dem Land.
Zusammengefasst: Wir tun etwas für die Gemeinden, wir sorgen für Mobili- tät und Lebensqualität, wir lassen die Bürger nicht im Regen stehen! Natür- lich: Wir Freie Demokraten hätten uns auch mehr vorstellen können. Wir hätten die Mittel gerne von 43 Millionen Euro auf 60 Millionen Euro erhöht, denn wir finden, 43 Millionen sind angesichts des Sanierungsstaus auch bei den Gemeindestraßen knapp kalkuliert und wir wollen die Kommunen ja möglichst stark unterstützen. Aber eine Koalition bedeutet Kompromisse und die Formulierung ‚mindestens 43 Millionen‘ schließt eine Aufstockung zum späteren Zeitpunkt ja nicht aus.
Aber auch so ist dieses Gesetz eine große Hilfe für die Kommunen, wir las- sen Sie bei der Straßenfinanzierung nicht alleine. Wir wollen ein modernes, vorwärtsgewandtes und optimistisches Schleswig-Holstein, und dazu gehö- ren auch funktionierende Straßen und Wege. Wir wollen den Bürgern ihre Sina Schmalfuß, stellv. Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1490, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Mobilität erhalten oder zurückgeben, auch auf dem Land. Deswegen helfen wir mit Landesmitteln, wenn den Kommunen keine Bundesmittel mehr zu- gewiesen werden, und tun auch so etwas für die Infrastruktur und die Zu- kunft im Land.“



Sina Schmalfuß, stellv. Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1490, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de