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13.02.19
17:10 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft zu TOP 10 "Unabhängige Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung finanziell unterstützen"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 065/2019 Kiel, Mittwoch, 13. Februar 2019
Soziales/ Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderung



www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft zu TOP 10 „Unabhängige Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung finanziell unterstützen“ In seiner Rede zu TOP 10 (Unabhängige Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung finanziell unterstützen) erklärt der sozialpo- litische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige stehen ein Leben lang vor großen und schwierigen Herausforderungen. Auch wenn wir als Gesell- schaft in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht haben und die Le- bensqualität der Betroffenen verbessert werden konnte, sehen sich diese leider immer noch in vielen Bereichen mit teils großen Benachteiligungen und Einschränkungen konfrontiert. Unser aller Ziel muss es sein, diesen Umstand zu bekämpfen und alle Menschen mit Behinderung in diesem Land dabei zu unterstützen, ein möglichst selbstbestimmtes und autonomes Le- ben zu führen.
Der primäre Ansprechpartner und Ratgeber für Menschen mit Behinderun- gen in Schleswig-Holstein ist der Landesbeauftragte für Menschen mit Be- hinderungen, Dr. Ulrich Hase, und dessen Team. Sie leisten seit Jahren her- ausragende Arbeit, für die ich mich an dieser Stelle auch nochmals bedan- ken möchte. Ungefähr 1000 Menschen wenden sich jedes Jahr an Herrn Dr. Hase und die Kontinuität dieser Zahlen belegt deutlich die breite Akzeptanz und Bekanntheit dieses Angebotes. Ziel ist es daher, dieses Angebot noch weiter auszubauen und zu stärken, sodass der Landesbeauftragte und sein Team jedem helfen können.
Neben der hauptamtlichen und durch den Landtag finanzierten Interessens- vertretung von Menschen mit Behinderungen leisten auch ehrenamtliche In- stitutionen in den unabhängigen Selbstvertretungsorganisationen einen wertvollen Beitrag. So hat das gerade in der Umsetzungsphase befindliche Bundesteilhabegesetz einen Fokus auf das ‚peer counseling‘ gelegt, also auf Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de die Beratung für Betroffene von Betroffenen, was dem Grundsatz ‚Nicht oh- ne uns über uns‘ der Partizipation und Inklusion entspricht. Eine solche er- gänzende, unabhängige Teilhabeberatung erhalten Ratsuchende kostenlos in ihrer Nähe. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit 21 solcher privater oder gemeinnütziger Angebote – mit einer guten Abdeckung, wobei Nordfries- land und Dithmarschen etwas dünner besetzt sind als zum Beispiel Kiel oder Lübeck. Mit diesen Strukturen erfüllt Schleswig-Holstein auch eine Forde- rung des Deutschen Behindertenrates nach Etablierung einer für Betroffene kostenlosen Beratungsmöglichkeit durch Betroffene auf regionaler Ebene.
Zunächst sollten wir uns darauf konzentrieren, die Zusammenarbeit von Eh- renamtlichen mit dem Landesbeauftragten zu intensivieren. Dies ist der er- folgversprechende Weg, den Menschen zu helfen und die Ehrenamtlichen in ihrer Arbeit zu entlasten. Der steigende fachliche Austausch zwischen Eh- renamtlichen und Hauptamtlichen führt regelmäßig dazu, dass beide Seiten stärker werden. Natürlich muss auch die Zusammenarbeit mit den jeweili- gen Verwaltungsebenen konsequent verbessert und die Vernetzung mit lo- kalen Angeboten vor Ort ausgebaut werden. Die Arbeit von allen Seiten besser zu koordinieren und so die bestmögliche Hilfe für die Betroffenen anzubieten, wird ein dauerhaftes Ziel sein, da die Anforderungen und An- sprüche hieran stetig und zu Recht steigen.
Um das vermeintliche Ansinnen des AfD-Antrages aufzugreifen: Die Landes- regierung ist für die Belange von Menschen mit Behinderungen als auch de- ren Selbstvertretungsorganisationen sehr aktiv, natürlich auch finanziell. Dies teils seit bereits mehreren Jahrzehnten. Aber auch in dieser noch jun- gen Legislaturperiode sind bereits Maßnahmen wie die Einrichtung eines Fonds für Barrierefreiheit oder der Ausbau der Förderung von wohlfahrts- verbandsunabhängigen Trägern ergriffen worden. Vor allem der zweite Punkt kommt den in den Anträgen erwähnten Selbstvertretungsorganisatio- nen zu Gute.
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Menschen mit Behinderung ein so selbstbestimmtes Leben wie möglich führen können. Wir haben im letzten Jahr das Teilhabestärkungsgesetz 1 verabschiedet. Wer eins sagt, wird auch zwei sagen müssen, sodass wir wiederkehrend Möglichkeiten ha- ben, über Verbesserungsvorschläge zu debattieren und diese am Ende auch zu beschließen.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de