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14.02.19
12:02 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft zu TOP 47 "Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretender Vorsitzender Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 070/2019 Kiel, Donnerstag, 14. Februar 2019
Soziales/ Bericht der Bürgerbeauf- tragten für soziale Angelegenhei- ten



www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft zu TOP 47 „Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten“ In seiner Rede zu TOP 47 („Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Ange- legenheiten“) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Zuallererst möchte ich, stellvertretend für die Freien Demokraten, der Bür- gerbeauftragten Frau Samiah El Samadoni und allen Mitarbeitern für die ge- leistete Arbeit im Jahre 2017 aufrichtig danken. Fast 3.500 Petitionen, knapp zehn pro Kalendertag, waren in 2017 an die Bürgerbeauftragte ge- richtet worden. Dass sich die Funktion für soziale Angelegenheiten in Schleswig-Holstein etabliert hat, steht außer Frage. Gleichzeitig zeigt es na- türlich, dass noch viel Handlungsbedarf im sozialen Sektor besteht.
Der Jahresbericht enthält wie auch in den Vorjahren eine Reihe von Forde- rungen und Anregungen. Einige beinhalten die Vereinfachung der bestehen- den Strukturen und einem Abbau von bürokratischen Hürden. Verwaltung soll für die Menschen da sein und nicht als staatlich-reglementierender Selbstzweck. Daher sind wir als Freie Demokraten Verfechter für Vereinfa- chung und Bürokratieabbau.
Einige Fälle aus Ihrem Bericht möchte ich gerne aufgreifen: Auf Seite 19 heißt es ‚Kinder haften für die Pflege ihrer Eltern‘. Vielfach gibt es existenzi- elle Probleme bei der Kostentragung der Pflege von Angehörigen. Weil die Pflegeversicherung die entstehenden Kosten nur teilweise abdeckt, werden die Kinder für die anfallenden Kosten ihrer Angehörigen herangezogen, falls die finanzielle Situation des Pflegebedürftigen nicht ausreicht. Dies geht oft mit einer enormen finanziellen wie auch psychischen Belastung in der Fami- lie einher. Die Forderung Angehörige bei einem Bruttoeinkommen bis 100.000 Euro nicht mehr heranzuziehen, steht auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene. Es ist jedoch nicht absehbar, ob und wann CDU und SPD dies konkret umsetzen. Sina Schmalfuß, stellv. Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1490, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Für Jamaika ist der Umstand nicht weiter tragbar und es soll keine Zeit bis zur Umsetzung des Groko-Zieles verschwendet werden. Deswegen haben wir den Antrag 19/981 ‚Neuregelung des Elterngelds bei Pflegebedürftig- keit‘ im Hinblick auf eine Bundesratsinitiative eingebracht und verabschie- det.
Auf Seiten den 22 und 36 ff. wird von der Problematik der Wahlmöglichkeit der Kita bei den Gemeinden sowie finanzielle Auswirkungen für die Eltern gesprochen. In Schleswig-Holstein ist im Bundesländervergleich beim The- ma Kita einiges aufzuarbeiten und nachzuholen. Wir haben mit die höchsten Elternbeiträge, ein viel zu kompliziertes Finanzierungsgeflecht und ein ein- geschränktes Eltern-Wahlrecht. Dass die neue Landesregierung daher mit der Reformierung der Kita-Finanzierung das richtige Großprojekt ausgesucht hat, lässt sich auch durch die Anfragen an die Bürgerbeauftragte belegen. Auch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bezüglich des Kita-Standortes ist in diesem Zusammenhang ein Thema. Wie der Titel der Elterneingaben schon erahnen lässt, soll das Recht auf einen Kindergartenplatz nicht an der Gemeindegrenze enden. Je nach beruflicher Situation ist entweder die Wohnnortgemeinde oder die ggf. andere Gemeinde der Arbeitsstätte von Vorteil um Netto mehr Arbeitszeit zu haben. Der Elternwille ist ein maßgeb- licher Faktor für die Akzeptanz des Kita-Systems. Daher ist es gut, dass hier Neuerungen kommen werden.
Auf Seite 34 geht es um die Unsicherheit bezüglich der Verordnung von Cannabis. Auch beim inzwischen seit März 2017 gesetzlich klar geregelten Anspruch auf Cannabis als Heilmittel scheint es noch vielerorts Probleme zu geben. Danach haben Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung Anspruch auf eine Versorgung mit Cannabis, wenn eine Alternative nicht zur Verfügung steht oder nach Einschätzung des Vertragsarztes nicht zur An- wendung kommen kann. Auch bei uns in der Fraktion sind wegen des medi- zinischen Cannabis diverse Anfragen und Beschwerden eingegangen, weil Ärztinnen und Ärzte zu restriktiv beim Verschreiben seien, Engpässe bei Apotheken bestünden oder der Medizinische Dienst der Krankenkassen ab- blockt. Dass ich als Freier Demokrat auch gegenüber Ärztinnen und Ärzten die Bitte um eine deutlich liberalere Verschreibung vertrete, verwundert vermutlich nicht. Zu liberaleren und selbstbestimmteren Umgang mit Can- nabis werden wir morgen ja auch noch mal gesondert sprechen.
Nicht bei allen Vorschlägen werden wir uns einig werden, viele Dinge sind auch auf Bundesebene zu regeln. Für die Arbeit im Sozialausschuss wird aber auch dieser 2017er Jahresbericht eine hilfreiche Grundlage sein. Ich freue mich auf den weiteren Austausch mit Ihnen und Ihrem Team, Frau El Samadoni.“



Sina Schmalfuß, stellv. Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1490, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de